15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Erschleichung von Leistungen, also die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein (sog. „Schwarzfahren“), in Berlin künftig von staatlichen Verkehrsbetrieben nicht mehr als Antragsdelikt verfolgt wird.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden zudem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass über Bundestag und Bundesrat der Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in § 265a StGB (betrifft: Erschleichung von Leistungen) nicht weiter Berücksichtigung findet.
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15.05.2015
Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Paul von Beneckendorff und von Hindenburg so schnell wie möglich aus der Ehrenbürgerliste Berlins zu streichen.
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15.05.2015
Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine schnelle Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und ihrer Kinder mit einer Behinderung einzusetzen.
Dazu sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
- Fortsetzung der Förderung für das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge oder eine Regelfinanzierung, da es Berlinweit bisher so gut wie keine andere Anlaufstelle gab und mit Auslaufen der Förderung Ende 2014 auch diese Möglichkeit entfallen ist (nur noch ehrenamtliche Arbeit).
- Das Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 über Leistungen der EU-Richtline 2013/33/EU-Mindestnormen für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge ist mangelhaft und sollte in Abstimmung mit den Fachstellen des Netzwerkes nachgebessert werden
- Die von diesen Fachstellen bisher ausgegebenen Bescheinigungen über eine Behinderung sind nicht verpflichtend. Für Kassenleistungen muss es ein Arzt sein, der Verordnungen vornehmen kann. Das von der Fraktion angestrebte Bremer Modell ist daher auch aus diesem Grunde unerlässlich.
- Es muss ein Berlinweit gültiges Feststellungsverfahren für die Leistungsstellen geben (ist jemand behindert und gehört damit zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, Grad der Behinderung). Opfer von physischer und psychischer Gewalt müssen gesondert erfasst werden. Hier muss das Versorgungsamt tätig werden.
- Das LaGeSo und das Personal der Erstaufnahmestellen müssen entsprechend informieren und Anlaufstellen benennen (z.B. Fachstelle des Netzwerkes oder Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben); durch das LaGeSo müssen auch die Sozialämter benachrichtigt werden.
- Für die Sozialdienste der Bezirke muss es eine Handreichung geben.
- Das LaGeSo muss einen Überblick über den Grad der Barrierefreiheit der vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte haben. Bei Neubau muss die Barrierefreiheit als Zulassungskriterium gelten (Änderung der Heimstättenverordnung). Die Bauämter der Bezirke müssen Standards für die Unterkünfte festlegen
- Das Vorhalten von Sozialarbeitern muss Pflicht für Träger von Flüchtlingsunterkünften werden (Kenntnis der Gesetze / SGB IX, XII, AsylbLG), damit z.B. das Stellen von Anträgen für die Betroffenen für die Einleitung eines Feststellungsverfahren für das Vorliegen einer Behinderung ohne Zeitverzug eingeleitet werden kann.
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15.05.2015
Der Senat der Stadt Berlin wird aufgefordert regelmäßig – alle zwei Jahre – einen Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Berlin vorzulegen. In Struktur und Gliederung lehnt sich dieser an den bundesweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung an.
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15.05.2015
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass zum Winter 2015/2016 eine Einrichtung für die Kältehilfe für obdachlose Menschen mit Behinderung mit mindestens zwölf Plätzen geschaffen wird.
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