15.05.2015
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung in Berlin soll möglichst zügig darauf hinwirken, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes so geändert werden, dass die Lernförderung im Bildungs-und Teilhabepaket entbürokratisiert wird und möglichst vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.
Konkret werden dazu folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Für jede Lernförderstunde wird ein auskömmlicher, pauschaler Satz an den gemeinnützigen Träger gezahlt. Darin enthalten sind Honorare für qualifizierte Nachhilfelehrer und für alle Projektkosten (Miete, Verwaltung, Leitung, Büro etc.).
b) Der Berlin-Pass BuT der Schüler sollte in Form eines „Lernförderausweises“ mit Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres mindestens ein Schulhalbjahr lang gelten.
c) Alle Schülerinnen und Schüler mit Berlin-Pass BuT sollen in den Genuss von Lernförderung kommen können.
d) In einer Doppelstunde können Lerngruppen mit eins bis sechs Schülerinnen und Schülern gebildet werden, statt wie bisher mit sechs oder mehr.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, in den Schulstatistiken auf das Merkmal „nicht-deutscher Herkunftssprache (ndH)“ zu verzichten, und durch das Merkmal „sprachlicher Förderbedarf“ zu ersetzen.
Außerdem sind in den Schulporträts die Angaben zur Staatsangehörigkeit und nicht-deutscher Herkunftssprache zu entfernen.
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15.05.2015
Wir fordern, dass in mehreren Schulklassen in Berlin ein Modellprojekt zur Integration von gehörlosen und hörgeschädigten Kindern gestartet wird, in denen alle gemeinsam Gebärdensprache erlernen sowie
- mindestens ein*e Lehrer*in unterrichtet, der*die über Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache verfügt und von einer gehörlosen Person in der Unterrichtsgestaltung unterstützt wird
- die Schüler*innen und Lehrer*innen besondere Projekttage und Schulungen zum Thema Inklusion von gehörlosen und hörgeschädigten Kindern bekommen
- in jeder Regelklasse mehrere Schüler*innen, die gehörlos oder hörgeschädigt sind, gemeinsam unterrichtet werden und ggf. die dafür notwendigen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung gestellt werden
Zur Verwirklichung dieses Projekts ist auch von der Öffnung von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören für hörende Schüler*innen Gebrauch zu machen.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Senats von Berlin werden aufgefordert, ESF-Mittel des Landes einzusetzen, um einen Aktion zur Förderung der Arbeitsmarktintegration Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderung ins Leben zu rufen. Die Bundesagentur für Arbeit ist an der Aktion zu beteiligen. Als Vorbild für die Berliner Initiative soll die Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze“ aus Nordrhein-Westfalen dienen.
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15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, den Schwimmunterricht an Berliner Grundschulen zu reformieren und den verbindlichen Rahmenlehrplan diesbezüglich wie folgt anzupassen:
I. Bisher gibt der Rahmenlehrplan den Grundschulen die zeitliche Vorgabe, dass „spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4“ Schwimmen im Sportunterricht gelehrt werden soll.
Wir fordern daher: Verbindliche Behandlung des Themenfeldes „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ab der 1. Klasse.
II. Insgesamt 18,8% der Berliner Schüler*innen am Ende der 3. Klasse können nicht schwimmen. Diese Erkenntnis kommt zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals zu spät. Um frühzeitig (auch ggf. außerschulisch) nachsteuern zu können, braucht es eine systematische Früherkennung von Schwimmdefiziten.
Wir fordern daher: Jährliche Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen ab der 1. Klasse sowie eine enge Vernetzung und Kooperation der Grundschulen mit lokalen Schwimmsportvereinen, die bei großen Defiziten als außerschulische Ressourcen enger genutzt werden sollen. Bei Menschen mit Behinderung muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht ermöglicht wird.
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