15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert eine Kampagne zum Thema Grundbildung zu unterstützen.
Durch eine Kampagne soll zum Problem der spezifischen Grundbildungsherausforderungen in Berlin sensibilisiert werden, um bei den Akteuren und Entscheidern zunächst das erforderliche Problem- und Handlungsbewusstsein zu schärfen. Begleitend und zum Teil darauf aufbauend, müssen passende Angebotsformate und Lern-Arrangements für Betroffene in Beschäftigung kreiert und ein abgestuftes Framework zwischen Senat und den Wirtschafts- und Sozialpartnern vereinbart werden.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen Berlins entsprechend den Anforderungen auszustatten.
Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:
a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen
- eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
- In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
- Die Vermittlung von Sprachförderung im Lehramtsstudium, im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung wird gestärkt sowie ein Pool für SprachmittlerInnen eingerichtet.
- Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
- Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
- Es wird die gleiche Ausstattung an Deutsch als Zweitsprache-Mitteln wie an Sekundarschulen gesichert.
b) Personalsituation an Berliner Grundschulen
- Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
- Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
- Es wird die gleiche Ausstattung an Funktionsstellen und Sozialpädagogen wie an Sekundarschulen eingereichtet.
- Es werden fünf Prozent Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
- Es wird die gleiche Bezahlung und gleiches Unterrichtsdeputat für Grundschullehrkräfte wie an anderen Schulformen gesichert.
c) Qualität an Berliner Grundschulen
- Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
- Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird verstetigt.
- Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (nach dem Modell in Hamburg) gestartet.
- Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird mit entsprechenden Musterraumprogrammen abgesichert.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, durch Befragungen beim Übergang Verbleibsstatistiken für Schulabgänger nach der 10. Klasse für alle Berliner Integrierte Sekundarschule zu erheben.
Die Übergangszahlen sollen dabei differenziert erhoben werden nach folgenden Kriterien:
- Ausbildung: betrieblich, schulisch, außerbetrieblich
- Allgemeinbildende Schulen: Klassenwiederholung, Übergang zur gymnasialen Oberstufe
- Berufsbildende Schulen: Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung, einjährige Berufsfachschule, Fachoberschule
Diese Verbleibsstatistik soll alle drei Jahre neu erhoben werden.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus, die SPD-Bezirksbürgermeister und -stadträte werden aufgefordert, die Parteitagsbeschlüsse 24/I/2012, 03/I/2013, 92/I/2014 und 158/II/2014 endlich umzusetzen und weitere Festanstellungen bei den als Honorarkräften beschäftigten MusikschullehrerInnen vorzunehmen. Ein weiterer Aufschub ist nicht mehr hinnehmbar. Die SPD kann sich nicht einerseits für „Gute Arbeit“ einsetzen und andererseits einen Sektor mit gut 90% prekärer Arbeit (Honorartätigkeit) akzeptieren.
Eines der Ziele muss es sein zur Sicherung und Steigerung der qualitativen Fachlichkeit, die hauptsächlich historisch begründeten Strukturunterschiede und damit einhergehende heterogene Personalausstattung der Berliner Musikschulen für die planerisch organisatorischen Leitungsaufgaben, durch zusätzliche Außeneinstellungen mittelfristig abzubauen und bereits für den Doppelhaushalt 2016/2017 die haushalterische Vorsorge dafür zu treffen.
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15.05.2015
Der Senat wird aufgefordert, auch nach 2015 das KSSP weiterzuführen und mit mindestens dem gleichen Eurobetrag zu unterlegen wie in den Jahren 2014 bzw. 2015. Die Rahmenbedingungen und Verfahrensgrundsätze, einschließlich Kriterien für die Verteilung und Verwendung der Mittel, werden durch die SenBildJugWiss in enger Abstimmung mit den Bezirken und SenFin entwickelt und orientieren sich an den in 2014 und 2015 Vorgängen.
Die Mittel des KSSP werden für die baulich-technische Wiederherstellung von Kindertageseinrichtungen auf landeseigenen Liegenschaften eingesetzt, die von Trägern der freien Jugendhilfe oder den Kita -Eigenbetrieben von Berlin betrieben werden und die ohne Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind. Des Weiteren stehen die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen zur Verfügung.
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