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Antrag 22/I/2016 Gegen Rassismus in unserem Stadtbild! Umbenennung des U-Bahnhofs „M-Straße“

1.04.2016

 

Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten – Gegen Rassismus und Kolonialismus in unserem Stadtbild

 

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Senats, die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen auf, sich gegen Diskriminierung und Rassismus im Berliner Stadtbild einzusetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung diskriminierender rassistischer Namensgebungen, etwa bei Straßen, Plätzen, Brücken oder Bahnhöfen, einschließlich S-, U-Bahn-, Bus-, Tram- sowie Fährstationen. Gleichzeitig wollen wir, dass das Bewusstsein für Nationalismus, Rassismus, Diskriminierung und Deutschlands koloniale Verantwortung in unserer Gesellschaft gestärkt wird. Gleiches gilt für aktuell oder ehemals nach Nationalsozialist*innen oder Kriegsverbrecher*innen benannte Straßen, Plätze und Orte. Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten.

 

Deshalb fordern wir allgemein:

  • Die kritische Überprüfung bestehender Namensgebungen auf nationalistischen, rassistischen, diskriminierende und kolonialen Charakter.
  • Eine konsequent antinationalistische, antirassistische, antidiskriminierende und antikoloniale Neu- und Umbenennungspolitik, unter Einbeziehung der Anwohner*innen. Die Umbenennung darf dabei keinen kommerziellen Interessen folgen.
  • Die Berücksichtigung der Namen von Persönlichkeiten, die sich aktiv gegen Rassismus oder Kolonialismus engagiert haben, bei der Neubenennung.
  • Die Erarbeitung eines Konzeptes zur historischen Aufarbeitung diskriminierender rassistischer Namensgebungen sowie zur möglichen Etablierung entsprechender Gedenk- und Lernorte.

 

Unmittelbar fordern wir:

  • Die konsequente Umbenennung des U-Bahnhofes Mohrenstraße und der entsprechenden Straße nach den oben genannten Grundsätzen.

 

Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.

 

Antrag 13/I/2016 Keine Fremdvergabe und Ausgründungen im Botanischen Garten

1.04.2016

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, umgehend auf die Verantwortlichen im Botanischen Garten und in der Freien Universität einzuwirken, dass dort keine weiteren Ausgründungen bzw. Fremdvergaben von Leistungen zu Lasten der Beschäftigten vorgenommen werden und dass alle Beschäftigten im Botanischen Garten in das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes (TV-L) zurückgeführt werden. Die Finanzierung ist durch das Land Berlin sicherzustellen.

(Zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Senatoren und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus)

Antrag 25/I/2014 Werbewatchgroup nach Wiener Vorbild auch in Berlin einrichten!

29.03.2016

Jeden Tag sind wir alle von Werbung umgeben. Sei es im Fernsehen, im Radio oder auf Plakatwänden. Ob wir Werbung bewusst wahrnehmen oder nur im Vorübergehen ein Blick darauf werfen – Sie prägt uns alle.

 

Werbung dient dazu für die jeweiligen Produkte Aufmerksamkeit zu erregen, Personen dazu zu bringen, diese zu kaufen. Dafür wird bspw. versucht eine Verbindung zu bestimmten Lebensgefühlen herzustellen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und eine Ebene der Identifikation mit den Konsument*innen zu schaffen.

 

Oft bedient sich Werbung allerdings auch sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Motive und reduziert dabei Menschen auf stereotype Normen und diskriminierende Rollenvorstellungen und festigt Geschlechterklischees.

 

Solche Art von Werbung beeinflusst die gesamte Gesellschaft und fördert dabei ein Denken, das wir zutiefst ablehnen. Ein besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche stark durch Werbung beeinflusst werden und ihr Bild von Geschlechterrollen so nachhaltig negativ geprägt wird. Vor allem im Internet, dem Medium das Jugendliche am stärksten nutzen, bilden sich neue Formen der sexistischen Werbung. Hierauf sollte ein Schwerpunkt gelegt werden

 

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung muss kritisch wahrgenommen, bewusst gemacht und unterbunden werden.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.

Das Land Berlin soll seinen Einfluss, auch auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.

 

*In Wien bietet die Watchgroup niedrigschwellige Angebote zur Meldung von sexistischer und/oder diskriminierender Werbung an, entwickelte definierte Kriterien zur Beurteilung von Werbeinhalten und berät zusätzlich Unternehmen und Institutionen auch zu präventiven Maßnahmen.

 

(LPT I/2014: Überwiesen an Überweisung FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) + Überweisung ASF)

 

Antrag R01/II/2015 RESOLUTION: Menschlich bleiben. Haltung zeigen

13.11.2015

FÜR EINE HUMANE ASYL- UND FLÜCHTLINGSPOLITIK

 

Wir wollen ein weltoffenes Berlin, das Menschen in Not willkommen heißt, ihnen Schutz und ein neues Zuhause bietet. Das ist in diesen Tagen und Wochen eine große Herausforderung für Berlin, aber wir tun alles dafür, dass den vielen Flüchtlingen, die jeden Tag neu zu uns kommen, geholfen wird. Sie müssen versorgt werden und brauchen eine Unterkunft. Sie wollen Deutsch lernen und die Kinder brauchen eine Schule und Betreuung.

 

Wir danken allen, die bei der Flüchtlingshilfe mitanpacken und mithelfen. Wir wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass die öffentlichen und administrativen Leistungen an die sich stellenden Aufgaben bei der Flüchtlingshilfe angepasst werden. Wir werden zusätzliche Mittel dafür einsetzen, um die bis weit über ihre eigentlichen Belastungsgrenzen arbeitende Verwaltung besser zu unterstützen, damit  der Staat seine Pflicht der Grundversorgung gegenüber geflüchteten Menschen besser wahrnehmen kann. Die Arbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in akuten Notlagen (z.B. Erstaufnahmeeinrichtungen)  wird dabei in der aktuellen Situation weiterhin für die Flüchtlinge überall in Berlin nötig sein.

 

Wir sind dankbar für dieses Engagement. Es zeigt: Berlin ist eine solidarische Stadt, in der man füreinander da ist.

 

Seit der Regierende Bürgermeister Michael Müller im Sommer den landesweiten Koordinierungsstab eingerichtet und dann Dieter Glietsch als Staatssekretär eingesetzt hat, macht Berlin Fortschritte bei der Versorgung der Flüchtlinge. Mit der Registrierungsstelle in der Bundesallee haben wir eine deutschlandweit einmalige Einrichtung zur Beschleunigung der Verfahren geschaffen.  Durch diese und andere Maßnahmen des Koordinierungsstabes haben sich die zu Recht stark kritisierten Zustände vor dem Lageso in der Turmstraße stark verbessert. Ärzte der Charité bieten eine gesundheitliche Versorgung an. Wir schaffen es, immer wieder neue Erstaufnahmeeinrichtungen in Betrieb zu nehmen, wie zuletzt im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof, und vermeiden so Obdachlosigkeit. Wir werden weiterhin sicherstellen, dass die Flüchtlingskinder an regulären Schulen in „Willkommensklassen“ beschult werden. Seit diesem Herbst beteiligt sich der Bund – auch auf Druck von Berlin – endlich sehr viel umfangreicher an den Kosten.

 

Wir wissen, dass manche Menschen trotz ihrer Solidarität auch Ängste haben – auch diejenigen, die die Unterstützung eines sozialen Staates genauso wie Flüchtlinge dringend brauchen. Ihre Sorgen nehmen wir ernst und wir werden unsere Politik weiterhin daran ausrichten, dass Solidarität alle in Not erreichen muss – niemand muss Angst haben, zurückgelassen zu werden. Keine Gruppe darf gegen die andere ausgespielt werden.

Wir treten für eine humanitäre Flüchtlings- und Asylpolitik ein. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb darf nie die ökonomische Verwertbarkeit eines Menschen einen Einfluss auf die Aufnahme eines Asylantragsverfahrens und den Erfolg eines Asylantrags haben. Wer verfolgt ist, hat einen Anspruch auf Asyl. Dazu gehört aber auch, dass diejenigen, deren Asylersuchen endgültig abgelehnt wurde, Deutschland wieder verlassen müssen.

 

Wir fordern ein Einwanderungsgesetz, das Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständige Rechtsgrundlage einer legalen Zuwanderung neben dem Asylrecht steht.

In Debatten über eine vermeintliche „Belastungsgrenze“ beziehen wir klar Stellung. Populistische Vorschläge aus der Union wie eine Beschränkung der rechtsstaatlichen Verfahren, die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind, lehnen wir ab. Auch Einschränkungen beim Familiennachzug bei denjenigen, die sich hier integrieren sollen, lehnen wir ab. Wir wollen keine Verunsicherung, keinen geschürten Hass und keine Irreführung. Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze, wer das den Menschen einredet, will Hand anlegen an die Substanz unseres Grundgesetzes und das wollen wir nicht. Wir stellen uns Rechtspopulisten und Rechtsradikalen entgegen, die gegen Flüchtlinge hetzen. Stattdessen wollen wir Mut machen, unsere gesellschaftlichen Kräfte bündeln und auch mal unkonventionelle Lösungswege einschlagen.

 

Um Berlin besser auf die Versorgung der Flüchtlinge vorzubereiten, benötigen wir vom Bund regelmäßig bessere Prognosen über die Anzahl der in Deutschland zu erwartenden Flüchtlinge ergänzt durch einen Bericht über die weltweiten Fluchtbewegungen.

Die menschenwürdige Unterbringung der zahlreichen täglich neu ankommenden Flüchtlinge ist noch immer die vordringlichste Aufgabe. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und alleinflüchtende Frauen, sowie aus religiösen und Gründen der sexuellen Orientierung oder Identität Verfolgte benötigen dabei besonderen Schutz.

 

Für die Unterbringung wollen wir auch Wege beschreiten, die bisher kaum genutzt wurden. Wo Industrie- oder Büroimmobilien leer stehen, können Flüchtlinge untergebracht werden. Wir unterstützen in diesem Sinne auch die temporäre Nutzung von fest definierten Teilen des Tempelhofer Feldes und die damit einhergehende nötige Abänderung des Tempelhofgesetzes. Aus Respekt vor dem Volksgesetz muss aber klar sein, dass diese Änderung nur temporär zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorgenommen wird. In den Flüchtlingsunterkünften wollen wir demokratische Selbstorganisationsformen und Mitbestimmungsgremien unterstützen.

 

Die Bereitstellung von Sachmitteln in den Erstaufnahmeeinrichtungen statt Bargeldleistungen bedeutet einen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und schränkt die Flüchtlinge unnötig ein. Deshalb wollen wir in Berlin – abgesehen von sinnvollen Ausnahmen die z.B. der ÖPNV-Nutzung – weitgehend an der Auszahlung von Geldleistungen festhalten.

 

Die große kommende Aufgabe wird die Integration der längerfristig bleibenden Flüchtlinge sein. Arbeit spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Eine erste Möglichkeit können Tätigkeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge sein, die das gesetzliche Arbeitsverbot nicht verletzten. Für diese freiwillige Tätigkeit soll ein Anerkennungsbetrag ausgelobt werden.

 

Wir brauchen eine erkennbare Kraftanstrengung aller Ressorts der Bundesregierung mit dem Ziel, Flüchtlinge so schnell wie möglich zu qualifizieren, auszubilden und in Arbeit zu vermitteln. Wir werden noch mehr Mittel für die Sprachförderung benötigen. Vor allem die Bundesagentur für Arbeit muss verschiedene Maßnahmen zur direkten Integration in den Arbeitsmarkt und in Ausbildung entwickeln und fördern. Es steht für uns dabei außer Frage, dass der Mindestlohn auch für Flüchtlinge gilt.

 

Wir tun alles für eine humanitäre Flüchtlingshilfe in Berlin, doch die Ursachen der Probleme können wir hier in Berlin nicht lösen. Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik. Der Umgang mit den Flüchtlingen stellt die Europäische Union derzeit vor eine echte Belastungsprobe, die zur Existenzkrise werden kann. Noch immer sterben an den EU-Außengrenzen Menschen auf der Flucht – ein untragbarer Zustand. Und wenn es nicht gelingt, zu einer solidarischen Verteilung der Flüchtlinge zu kommen, droht uns in Europa die erneute Abschottung der Staaten mit neuen Grenzzäunen. Die Idee eines offenen, humanitären und demokratischen Europas, das auf gemeinsamen Grundwerten fußt, ist ernsthaft bedroht. Wir fordern von der Bundesregierung noch stärkere Anstrengungen für eine europäische Zusammenarbeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Bekämpfung der Fluchtursachen. Der Parteivorstand der SPD wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der SPE-Fraktion im Europaparlament und international tätigen Stiftungen in Dialogveranstaltungen mit der Bevölkerung für eine europäische Flüchtlingspolitik zu werben.

 

Die Berliner SPD hat in der Flüchtlingspolitik eine klare Haltung. Denn unsere Verantwortung können wir nicht teilen, sie erwächst aus unserer wirtschaftlichen Stärke ebenso wie aus unserer Geschichte, insbesondere aufgrund unserer sozialdemokratischen Grundwerte.