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Antrag 24/II/2014 Soziale Infrastruktur der wachsenden Stadt

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senates und der Bezirke, insbesondere die Mitglieder des Portfolioausschusses, werden aufgefordert, bei der Portfolioanalyse (Clusterung) Berliner Flächen dafür zu sorgen, dass die soziale, schulische und kulturelle Infrastruktur mit dem von uns begrüßten Wohnungsneubau kiezbezogen Schritt hält.

Antrag 14/II/2014 Spielhallengesetz evaluieren

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen hin zu evaluieren und es ggf. zu novellieren.

Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit das an der Zahl der in der Stadt aufgestellten Spielgeräte (in Spielhallen, Gaststätten, Vereinen und bei der Spielbank Berlin) und den aus der Spielgerätesteuer generierten Einnahmen für den Landeshaushalt indirekt messbare Ausmaß des legalen Betriebs von Spielgeräten das vorrangige Ziel des Gesetzes, die Spielsucht zu bekämpfen, erreicht hat oder nicht.

 

Antrag 84/II/2014 Zoologische Gärten in Berlin müssen barrierefrei werden

14.10.2014

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden  aufgefordert,  die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Zoologischen Garten und im Tierpark Friedrichsfelde alle Wege, Gehege und sonstigen baulichen Anlagen mit Publikumsverkehr endlich barrierefrei werden, d.h. hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit mit den Bauvorschriften, wie sie auch für landeseigene öffentliche Gebäude gelten, in Einklang gebracht werden. Dabei sind auch die konkreten Erfahrungen von Besuchern mit Behinderungen einzuholen und in die Umsetzung einfließen zu lassen.

Dies gilt insbesondere für die geplante Umgestaltung des Tierparks auf der Grundlage der Neuplanung durch den neuen Direktor.

 

Die notwendigen baulichen Maßnahmen sollen zeitlich nicht erst dann beginnen, wenn eine Sanierung der betroffenen Bauwerke ohnehin vorgesehen ist, sondern binnen zwei Jahren nachdem ein Abweichen der vorhandenen baulichen Anlagen von den Bauvorschriften für barrierefreies Bauen des Landes Berlin festgestellt wurde. Belange des Denkmalschutzes sind entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage zu berücksichtigen, jedoch kann der Denkmalschutz allein kein Grund sein, eine hinsichtlich der Barrierefreiheit notwendige Baumaßnahme zu unterlassen.

 

Antrag 85/II/2014 Mitnahme von Behindertenbegleithunden in alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens in Berlin

14.10.2014

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat werden aufgefordert, die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Behindertenbegleithunde wie für Blindenhunde zunächst auf Landesebene zu schaffen, da diese Art von Hunden immer mehr zum Einsatz kommt, sei es bei Contergan-Geschädigten oder als Begleithunde für an Epelepsie oder Diabetis erkrankte Menschen.

In einem zweiten Schritt wird der Berliner Senat aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitative zusammen mit anderen Bundesländern auch die entsprechenden bundesgesetzliche Regelungen dahin gehend anzupassen, dass der Behindertenbegleithund u.a. genauso in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird wie das beim Blindenhund bereits der Fall ist. Nur so ist eine umfängliche Teilhabe dieser Persongruppe gewährleistet und unsere Gesellschaft sollte sich dieser Verantwort nicht entziehen!

Antrag 87/II/2014 Inklusion sehbehinderter und blinder Menschen beschleunigen

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Inklusion der sehbeeinträchtigten und blinden Menschen in Berlin verstärkt umzusetzen.

 

Folgende Erleichterungen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden:

  1. in allen öffentlichen Gebäuden Berlins wird ein Wegeleitsystem angebracht,
  2. in allen öffentlichen Gebäuden werden die Zimmernummern für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Blinde lesbar/ ertastbar angebracht,
  3. in allen öffentlichen Gebäuden werden Fahrstühle mit Blindenschrift und Ansage versehen.
  4. Straßen- und Gehweg-Markierungen, Pfeiler auf Gehwegen sowie Säulen zur Abgrenzung vom Gehweg zur Straße farblich so zu gestalten, dass diese sich deutlich vom Untergrund abheben und somit auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erkennbar sind.