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Antrag 40/III/2016 Flexibles Ruhestandseintrittsalter für Berliner Polizisten

22.11.2016

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für Berliner Polizeibeamte eine flexible Ruhestandseingangsregelung geschaffen wird.

Antrag 32/III/2016 Auch Bezirke sollen „Modellkommune Pflege“ werden können

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III (geplant zum 1.1.2017) die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Berliner Bezirke als „Modellkommune Pflege“ bewerben können.

 

Das Konzept „Modellkommunen Pflege“, das auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zurückgeht, sieht vor, dass die Beratungsansprüche/-pflichten nach dem SGB XI mit denen zu weiteren Sozialleistungen, die in (Finanzierungs-) Verantwortung der Kommune geleistet werden, in ein Gesamtkonzept eingebunden und in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit anderen erbracht werden. Es geht dabei um die Sicherstellung von Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung und die Verzahnung mit der Infrastruktur vor Ort und der Beratung zu kommunalen (in unserem Fall: bezirklichen) Leistungen zur Pflege und Pflegevermeidung (z.B. Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, bürgerschaftliches Engagement).
Dazu sollen die Bezirke, die als „Modellkommunen Pflege“ zugelassen werden, Kooperationsverträge unter Einbeziehung fachlicher Expertise (insbes. Pflegefachkompetenz und Kompetenz der sozialen Arbeit) mit den Pflegekassen über die konkrete Umsetzung schließen können.

Antrag 28/III/2016 Ausweitung des „Welcome to Berlin Tickets“

22.11.2016

Das „Welcome to Berlin Ticket“ für Geflüchtete ist anstatt wie bisher für drei Monate für 15 Monate kostenlos auszustellen, um Mobilität für die Dauer des Verbleibs im Asylbewerberleistungsgesetz sicherzustellen.

Antrag 20/III/2016 Integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten einführen

22.11.2016

Wir fordern die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten. Das Abschlussziel bleibt dabei die erste juristische Prüfung.

Antrag 06/III/2016 Silicon-Allee

22.11.2016

Berlin hat sich in den letzten Jahren den Titel als Startup-Hauptstadt Europas erarbeitet. In der Hauptstadt sorgen die Startups für immer neue Innovationen in der Industrie wie auch in der Gesellschaft. Dies macht Berlin auch für die etablierte Wirtschaft attraktiver. Deshalb sind die Startups ein wichtiger Jobmotor. Standortvorteile, wie vergleichsweise niedrige Mieten, niedrige Lebenshaltungskosten, eine gute Infrastruktur und ein reicher Pool an sehr gut ausgebildetem Personal, schaffen klare Wettbewerbsvorteile und machen Berlin, zusätzlich zu seiner kulturellen Attraktivität, hochinteressant für Unternehmen.

 

Startups unterscheiden sich dabei nicht in ihrer Form von etablierten Unternehmen, sondern in ihrem Selbstverständnis als neu gegründete, sehr dynamische und schnell wachsende Geschäftsmodelle. Die Bezeichnung als Startupunternehmen hat dabei keine Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen.

 

Ein großer Teil der Startups ist in der Digital- und Kreativwirtschaft tätig. In Berlin sind heute mehr als 70.000 Menschen in der Digitalwirtschaft – und damit auch oft in Startups- beschäftigt und es werden stetig mehr. Gut ausgebildete Arbeitskräfte aus der ganzen Welt kommen nach Berlin, um bei jungen Unternehmen zu arbeiten. Der stetige Zuwachs an Sturtups und die große Zahl an internationalen Beschäftigen stellen uns vor neue Herausforderungen, was Arbeits- und Rahmenbedingungen angeht.

 

Die meisten Arbeitsverhältnisse in Startups sind von einem hohen Grad an Flexibilisierung geprägt, welche zumeist nur den Arbeitgeber*innen zugutekommt. Viele Startups suggerieren oder praktizieren flache Hierarchien, die zu einem angenehmeren Arbeitsklima führen sollen. Zusammen mit zahlreichen Angeboten und einem neuen Verhältnis von Arbeits- und Privatleben, kommt es häufig zu einem Verschwimmen der Grenzen dieser beiden Sphären. Zwischengeschobene Termine und kurzfristig angeordnete unbezahlte Überstunden, die als Gefallen unter Freund*innen verpackt werden, führen oft zu einer weit über 40-Stunden Woche für die Arbeitnehmer*innen. Die damit einhergehende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse äußert sich auch in dem hohen Anteil an freiberuflich Tätigen bzw. der hohen Anzahl an Werkverträgen, kurzen Kündigungsfristen und stark befristeten irregulären Arbeitsverträgen. Diese flexiblen vertraglichen Rahmenbedingungen werden zumeist durch hohe Erwartungshaltungen der Arbeitgeber*innen bezüglich einer flexiblen zeitlichen Abrufbarkeit der Arbeitskraft, deren örtliche Einsetzbarkeit sowie des zu absolvierenden Arbeitspensums seitens der Arbeitnehmer*innen ergänzt. Dabei wird zunehmend auf eine Messung und Entlohnung der tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeit verzichtet und stattdessen der Arbeitslohn an Projektarbeit oder komplexe Zielvorgaben gekoppelt. Dies führt dazu, dass der tatsächliche Stundenlohn häufig deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Zudem ist es eine übliche Praxis einen Teil des Lohns in Gutscheinen, beispielsweise als Fitnessabo, auszuzahlen. Diese Boni sind in den Arbeitsverträgen oft nicht genau genug geregelt, wodurch Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet wird, indirekte Lohnkürzungen durchzusetzen. Das Fehlen von betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen bei vielen Startups führt zudem dazu, dass die oben beschriebene Entgrenzung der Arbeitsverhältnisse sowie die Verdichtung des Arbeitspensums für die einzelnen Arbeitnehmer*innen beinah schrankenlos weitergeführt werden können. Versuche der Mitarbeiter*innen sich zu organisieren und beispielsweise einen Betriebsrat zu gründen, werden häufig bereits im Kern erstickt. Dies geschieht beispielsweise über die Drohung jederzeit den Unternehmensstandort wechseln zu können. Durch die große Internationalität der Arbeitnehmer*innen sind viele nicht hinreichend über ihre Rechte informiert. Meist liegen Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen nur in deutscher Sprache vor. Es ist dringend notwendig diese zu übersetzen und dadurch internationalen Gründer*innen und Arbeitnehmer*innen zugänglich zu machen. Insbesondere müssen diese über die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmer*innen und die Möglichkeit zur Organisation beispielsweise in Gewerkschaften aufklären.

 

Die Konsequenzen von Entgrenzung und Verdichtung der Arbeit haben die Arbeitnehmer*innen zumeist allein zu tragen. Damit gemeint sind vor allem negative gesundheitliche Folgen auf Grund von Überlastung und Stress. Aber auch das Fehlen von Stabilität und die fehlende Möglichkeit das eigene Leben selbstbestimmt und langfristig planen zu können, bilden die negative Kehrseite, der allzu oft als jung, dynamisch und kreativ dargestellten Startup-Welt.

 

Obwohl wir eine große Chance in der Entwicklung von Startups in Europas sehen, betrachten wir sie gleichzeitig mit einem kritischen Blick und möchten auf die möglichen strukturellen Gefahren hinweisen. Die vermeintlich flachen Hierarchien, die Flexibilität und große Dynamik bedeuten in der Praxis keine Demokratisierung der Arbeitsstellen, Selbt- oder Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Die Unternehmenskultur, die viele Startups mitbringen, ist kein Schritt in die Richtung unserer Vorstellung von demokratischen Unternehmen, sondern ein Beispiel zur Förderung kapitalistischer Denkstrukturen. Die vermeintlich flachen Hierarchien schaffen psychischen Druck, der die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer*innen erschwert. Im oftmals sehr persönlichen und freund*innenschaftlichen Verhältnis, werden Kritik und Beschwerden erschwert, Rechte nicht eingefordert und Lohnungleichheiten erleichtert. Letzteres wird von Geschäftsführer*innen damit begründet, dass sie auch nicht mehr verdienen würden, was jedoch ignoriert, dass diese in der Regel Unternehmensanteile besitzen. Die eingeforderte Flexibilität führt oft zu unbezahlten Überstunden und eine ständige Bereitschaft und Erreichbarkeit. Die große Dynamik der Startups bedeutet in der Regel eine große Unsicherheit der Arbeitsplätze, die die Mitarbeiter*innen zum Konkurrenzdenken statt Kooperation motiviert. Wir möchten die technischen Entwicklungen für eine bessere und gerechtere Gesellschaft nutzen und negative Konsequenzen rechtzeitig unterbinden.

 

Wie jedes andere Unternehmen sind auch Startups in der Verantwortung gute Arbeitsverhältnisse für ihre Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften definieren “Gute Arbeit” über faires Einkommen, berufliche und soziale Sicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, der hilft, gesund das Rentenalter zu erreichen. Neben zwischenmenschlichen Komponenten zählen hierbei auch ausgewogene Arbeitszeiten und gute betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten. Auch betriebliche Mitbestimmung ist elementarer Bestandteil des Leitbilds.

 

 

Wir fordern daher:

  • öffentliche Förderung von Startup-Unternehmen muss an die Erfüllung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und in Anlehnung an die Kriterien „Gute Arbeit“ des DGB gekoppelt sein. Ebenso ist die Genderquote in Unternehmen und Geschäftsführung, sowie der gesamten Startuplandschaft ein Förderkriterium. Dazu kann eine Zweistufenförderung dienen, bei denen sich die Unternehmen  Überprüfungen unterziehen müssen.
  • der Mindestlohn muss auch in Startups gelten. Vertrauensarbeitszeiten dürfen nicht zu unbezahlten Überstunden führen.
  • Scheinselbstständigkeit und eine Unternehmenskultur nach „hire-fast – fire-fast“ müssen unterbunden werden. Der gesetzliche Kündigungsschutz muss ausgeweitet und gestärkt werden. Unter anderem muss die Mindestanzahl an Beschäftigten eines Unternehmens abgesenkt werden, um auch Start-Ups einzuschließen.
  • Prekäre Beschäftigung muss ebenso wie Union Busting (Gewerkschaftsvermeidung) skandalisiert werden. Eine Gesetzesinitiative gegen Union Busting mit Klagemöglichkeiten soll auf den Weg gebracht werden.
  • Betriebsratsgründungen und –wahlen sollen mit Förderanreizen belohnt werden.
  • Ausbildung, insbesondere im Verbund, sind zu fördern, um gerade bei Startups und Klein- und Mittelständische-Unternehmen Ausbildungsplätze zu schaffen.
  • Startups, die Betriebsratsgründung, Informationsveranstaltungen und Vernetzung mit anderen Klein- und Mittelständische-Unternehmen bzw. Start-ups durchführen, sollen davon profitieren.
  • Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen in mehrere relevante Sprachen, mindestens jedoch in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch zu übersetzten.
  • Vermeidungsstrategien und Geschäftssitzverlagerungen zur Umgehung nationaler Mitbestimmungsrechte und steuerlicher Pflichten müssen auf europäischer und internationaler Ebene unterbunden werden.