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Antrag 215/I/2015 Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen verbessern!

15.05.2015

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine schnelle Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und ihrer Kinder mit einer Behinderung einzusetzen.

 

Dazu sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

 

  • Fortsetzung der Förderung für das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge oder eine Regelfinanzierung, da es Berlinweit bisher  so gut wie keine andere Anlaufstelle gab und mit Auslaufen der Förderung Ende 2014  auch diese Möglichkeit entfallen ist (nur noch ehrenamtliche Arbeit).
  • Das Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 über Leistungen der EU-Richtline 2013/33/EU-Mindestnormen für die Aufnahme besonders  schutzbedürftiger Flüchtlinge ist mangelhaft und sollte in Abstimmung mit den Fachstellen des Netzwerkes nachgebessert werden
  • Die von diesen Fachstellen bisher ausgegebenen Bescheinigungen über eine Behinderung sind nicht verpflichtend. Für Kassenleistungen muss es ein Arzt sein, der Verordnungen vornehmen kann. Das von der Fraktion angestrebte Bremer Modell ist daher auch aus diesem Grunde unerlässlich.
  • Es muss ein Berlinweit gültiges Feststellungsverfahren für die Leistungsstellen geben (ist jemand behindert und gehört damit zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, Grad der Behinderung). Opfer von physischer und psychischer Gewalt müssen gesondert erfasst werden. Hier muss das Versorgungsamt tätig werden.
  • Das LaGeSo und das Personal der Erstaufnahmestellen müssen entsprechend informieren und Anlaufstellen benennen (z.B. Fachstelle des Netzwerkes oder Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben); durch das LaGeSo müssen auch die Sozialämter benachrichtigt werden.
  • Für die Sozialdienste der Bezirke muss es eine Handreichung geben.
  • Das LaGeSo muss einen Überblick über den Grad der Barrierefreiheit der vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte haben.  Bei Neubau muss die Barrierefreiheit als Zulassungskriterium gelten (Änderung der Heimstättenverordnung). Die Bauämter der Bezirke müssen Standards für die Unterkünfte festlegen
  • Das Vorhalten von Sozialarbeitern muss Pflicht für Träger von Flüchtlingsunterkünften werden (Kenntnis der Gesetze / SGB IX, XII, AsylbLG), damit z.B. das Stellen von Anträgen für die Betroffenen für die Einleitung eines Feststellungsverfahren für das Vorliegen einer Behinderung ohne Zeitverzug eingeleitet werden kann.

 

Antrag 217/I/2015 Regelmäßige Berichterstattung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Berlin

15.05.2015

Der Senat der Stadt Berlin wird aufgefordert regelmäßig – alle zwei Jahre – einen Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Berlin vorzulegen. In Struktur und Gliederung lehnt sich dieser an den bundesweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung an.

Antrag 218/I/2015 Kältehilfe für Obdachlose mit Behinderung

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass zum Winter 2015/2016 eine Einrichtung für die Kältehilfe für obdachlose Menschen mit Behinderung mit mindestens zwölf Plätzen geschaffen wird.

Antrag 220/I/2015 Förderung von Übergangsprojekten zur Ergänzung der Kältehilfe – Nachhaltige Hilfe zur Wiedereingliederung für obdachlose Menschen in Berlin

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Einrichtung und Förderung von Übergangsprojekten einzusetzen, die geeignet sind um obdachlose Menschen wieder in die regulären sozialen Sicherungssysteme einzugliedern.

 

Es ist ein programmatischer Fokus der SPD Übergangsprojekte zur Wiedereingliederung obdachloser Menschen im Anschluss an die Berliner Kältehilfe einzurichten und zu fördern.

 

Dazu gehört im Besonderen:

  • Einrichtung von Wohnprojekten für obdachlose Menschen für die Dauer von 3-4 Monaten, in denen diese durch fachkundige Sozialarbeiter betreut werden.
  • Jährliche Schaffung und Förderung von nicht weniger als 80 Plätzen in diesen Projekten im Anschluss an jeweilige die Ende März auslaufende Kältehilfe-Saison.
  • Einbindung und Unterstützung geeigneter Träger zur praktischen Umsetzung und Durchführung dieser Projekte.

 

Antrag 240/I/2015 „Berlin-Ticket S“ endlich an ALG II-Regelsatz anpassen

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass der Preis des „Berlin-Ticket S“ so zeitnah wie möglich an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angeglichen wird. Dieser beläuft sich seit der letzten Anhebung des Regelsatzes auf 25,14 Euro. Teurer darf das „Sozialticket“ in Berlin künftig nicht sein, solange der Regelsatz unverändert bleibt.