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Antrag 28/II/2017 Antrag zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen im Gesundheitsbereich

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,  die folgenden Maßnahmen zügig umzusetzen:

 

  1. Rückführung der CFM (Charité Facility Management) in die Charité und damit die Einbeziehung der Beschäftigten in den Geltungsbereich des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gemäß SPD-Landesparteitagsbeschlüssen, dem SPD – Wahlprogramm und der Koalitionsvereinbarung mit Grünen und Linkspartei
  2. Eingliederung der Beschäftigten bei den Vivantes Tochterfirmen in den Geltungsbereich des TVöD
  3. Vollzug des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung zwischen Universitätsmedizin und Verdi

 

Der Landesvorsitzende wird aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte jetzt eingeleitet werden, um die Vorhaben beschleunigt zum Abschluss zu bringen.

Antrag 29/II/2017 Ausbildung Sozialassistenten

14.10.2017

Das Schulgeld für die Ausbildung des Sozialassistenten soll vergleichbar der Ausbildung für Altenpfleger und Erzieher vom Land Berlin finanziert werden. Die Auszubildenden sollen vom Schulgeld komplett befreit werden.

Antrag 42/II/2017 Politische Bildung für alle! – Für einen Politikunterricht ab Klasse 7

14.10.2017

In der derzeitigen Schüler*innengeneration wird Politik im Rahmen des Faches Sozialkunde zusammen mit Geschichte in zwei Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet, wovon ein Drittel auf Politik entfallen soll. Aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie zum Beispiel der zu behandelnden Stoffmenge oder anderer Schwerpunktsetzung des nur in einem Fach ausgebildeten pädagogischen Personals, kommt der Politikteil für viele Schüler*innen zu kurz.

 

Als Resultat findet ein breiter fundamentgebender Politikunterricht nur in der Oberstufe für interessierte Schüler*innen statt. Politik entwickelt sich in einem seit 26 Jahren sozialdemokratisch geführten Bildungssystem zu einem Fach der akademischen Elite. Laut Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Schule der wichtigste Ort der Begegnung mit Politik für Jugendliche und Politikunterricht in der Schule kann die politische Partizipation erhöhen.

 

Folgen des geringen Kontaktes in der Schule mit Politik sind, dass Schüler*innen die Bildung einer eigenständigen politischen Meinung erschwert wird und ihnen Partizipationsmöglichkeiten verborgen bleiben.

 

Gerade in einem Zeitalter, wo „fake news“ allgegenwärtig sind, ist ein neutraler Ort, an dem Schüler*innen lernen, selber kritisch politische Prozesse zu hinterfragen und aktuelle Entwicklungen zu verstehen und zu diskutieren, von enormer Wichtigkeit.

 

Dass eine politische Grundbildung die Grundlage für eine funktionierende Demokratie ist, wird bei jedem Wahlkampf deutlich, wo selbst der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme vielen Wahlberechtigten unklar bleibt. Der Ort, um diesem Demokratiedefizit entgegenzutreten und die Partizipation aller Bürger*innen zu fördern, ist in der Schule, wo jede*r erreicht wird.

 

Seit 2010 fordern Schüler*inneninitiativen wie Politik als Schulfach, verschiedene Schulgremien, wie LEA und LSA oder Verbände wie „mehr als lernen“, die Stärkung der politischen Bildung in der Schule. Die Senatsverwaltung hatte trotz starkem Umsetzungswillen wenig Spielraum, diesen zu verwirklichen. Derzeit gibt es aktive Verhandlungsrunden mit gleicher Zielsetzung. Wichtig ist den Antragssteller*innen, dass selbst bei Fächerzusammenlegung die politische Bildung auf mindestens eine Stunde pro Woche erhöht wird. Hiermit käme man der Bitte der Lehrer*innenverbände der Gesellschaftswissenschaften entgegen und verhindert eine „Kannibalisierung“ von wichtigen Unterrichtsfächern wie Ethik. Bezüglich der anfallenden Personalkosten, die sich im kleinen zweistelligen Millionenbereich befinden werden, ist festzuhalten, dass der Gewinn für die demokratische Gesellschaft um ein Vielfaches höher ist. Denn auch im Land Brandenburg, mit dem ein gemeinsamer Rahmenlehrplan besteht, weiß man um die Wichtigkeit der politischen Bildung für die zukünftigen Wählenden.

 

Die SPD-Mitglieder des Senates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, ihre Bemühungen dahingehend zu verstärken, dass an allen Berliner Schulen ab dem Schuljahr 2018/2019 verpflichtend ab Klasse 7 und vor allem durchgängig bis zum Beenden der Schullaufbahn (eingeschlossen Berufsschulen) der Politikunterricht als eigenständiges Fach im Umfang von mindestens einer Schulstunde wöchentlich unterrichtet wird.

Antrag 43/II/2017 Arbeiter*innenbewegung, Arbeitskampf und betriebliche Mitbestimmung als verpflichtende Module im Unterricht verankern

14.10.2017

Die Schule hat neben der Vermittlung von Wissen und Können unter anderem die zentrale Aufgabe, Schüler*innen darin zu fördern, sich für sich und andere einzusetzen und ein aktives soziales Handeln zu entwickeln. Darüber hinaus soll Schule im Sinne der Berufsorientierung die Schüler*innen dazu befähigen, eine für sie sinnstiftende Beschäftigung zu finden und ein gutes, selbstbestimmtes Leben führen zu können.

 

Schüler*innen sollten darin gefördert werden, sich ihrer zukünftigen Arbeitssituation im Kontext eines kapitalistischen Systems mit ungleicher Verteilung an Produktionsmitteln sowie dem Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital bewusst werden zu können. Gleichzeitig sind Schüler*innen dazu zu befähigen, für ihre Rechte, für gute Arbeit, eine gerechte Verteilung und Beteiligung zu streiten und sich organisieren zu können.

 

Momentan ist jedoch festzustellen, dass das Bildungssystem Schüler*innen in dieser Hinsicht kaum fördert. Die Berufsorientierung reduziert sich auf berufspraktische Erprobungen durch Berufspraktika und die Schwerpunktsetzung auf die Berufswahl in den Jahrgangsstufen 8 – 10.  Schüler*innen wird die Verwertungslogik des Kapitalismus durch den immer wieder erhobenen Anspruch der Verbesserung des eigenen „Humankapitals“ als Maxime eingetrichtert, statt Alternativen aufzuzeigen. Themen wie die Arbeiter*innenbewegung, Formen betrieblicher Mitbestimmung, gewerkschaftliche Arbeit und Strukturen gehören nicht zu den Pflichtthemen. Letztlich bedeutet dies in der Realität in den allermeisten Fällen, dass Schüler*innen in ihrer gesamten Schullaufbahn überhaupt nicht mit diesen Themen in Berührung kommen.

 

Um dem skizzierten Bildungsauftrag der Schule umfassend gerecht zu werden, sind die folgenden Themen unverzichtbar:

  • die historische Entwicklung von Arbeit im Kapitalismus,
  • die historische Entwicklung und gesellschaftliche Bedeutung der Arbeiter*innenbewegung,
  • Arbeitnehmer*innenrechte (auch Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz),
  • die Formen des Arbeitskampfes,
  • Aufbau, Aufgabe und Arbeit der Gewerkschaften,
  • Grundlagen der Tarifpolitik,
  • Formen der betrieblichen Mitbestimmung (insbesondere durch Betriebsräte).

 

Wir wollen diese Themen als verpflichtende Themen im Unterricht stärken. Das Ziel muss es sein, dass unabhängig von der Schulform (ISS oder Gymnasium) und des erreichten Schulabschlusses (BBR, MSA oder Abitur) sämtliche Schüler*innen grundlegende und/oder vertiefende Kenntnisse in den genannten Themen erwerben.

 

Wichtig ist zudem, dass die genannten Themen in eine Vielfalt von Weltanschauungen wertfrei einzubetten sind.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen,

 

  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Sozialkunde für die Sekundarstufe I,
  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Politik für die Sekundarstufe II sowie
  • im Rahmenlehrplan des perspektivisch eingeführten Faches Politik für die Sekundarstufe I
  • im Rahmenlehrplan aller Berufsschulen

die Module „Arbeiter*innenbewegung“, „Arbeitskampf“ und „betriebliche Mitbestimmung“ als Pflichtmodule zu verankern.

 

Die genannten Themen sind dabei sinnvoll in die Pflichtmodule einzubetten. Bei der Integration dieser Pflichtmodule ist darauf zu achten, dass sich alle Schüler*innen innerhalb der Sekundarstufe I unabhängig von der Fächerwahl, Schulform und ihres erreichten Schulabschlusses mit den Grundlagen dieser Module auseinandergesetzt haben. In der Sekundarstufe II erfolgt die Vertiefung dieser Module.

Antrag 44/II/2017 Privatschulfinanzierung

14.10.2017

Alle Schulen für alle Kinder! Gute Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Schulen in freier Trägerschaft erfüllen in Berlin eine wichtige Funktion, weil sie unser Schulangebot bereichern. Das kann aber nur gelingen, wenn sie sozial offen und keine Bildungsinseln für Besserverdienende sind. Freie Schulen müssen für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern zugänglich sein, so steht es in Artikel 7 Grundgesetz. Dafür werden sie mit 60 bis 70 Prozent der Vollkosten vom Senat gefördert. Im Gegenzug müssen sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

 

Die SPD fordert dafür klare und faire Regelungen und Kontrollen:

  • Für die einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge muss es verbindliche Vorschriften geben, die Rechtsgültigkeit haben und von den Eltern eingefordert werden können.
  • Einkommensschwächere Familien müssen von den Schulgeldern weitgehend oder vollständig befreit sein. 100 Euro pro Monat und Kind auf der niedrigsten Stufe sind für viele Familien in Berlin nicht finanzierbar. Lernmittelbefreite Familien müssen ihre Kinder bis zu einer bestimmten Quote kostenlos an die private Schule schicken können.
  • Die Förderung der freien Schulen muss mit dem Vollkostenmodell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir stehen zur Regelung im Koalitionsvertrag, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren sollte die staatliche Unterstützung weit gehend zurückgefahren werden.
  • Private Schulen sollen durch staatliche Zuschüsse und Pflichtgebühren nicht mehr Geld zur Verfügung haben als staatliche Schulen. Eine Konkurrenz der besten Konzepte zwischen öffentlichen und privaten Schulen ist nur gerecht bei gleichen Ausgangsbedingungen.
  • Wenn Erzieher/innen, Lehrer/innen und weiteres Personal an Privatschulen die staatlichen Personalkostenzuschüsse nach Tarifordnung erhalten, müssen diese Tarife vollumfänglich an die Angestellten von Privatschulen weitergegeben werden.
  • Es braucht verlässliche Daten, Transparenz und Kontrolle, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Deshalb betreibt die Bildungsverwaltung ein kontinuierliches Monitoring bei der Privatschulfinanzierung.