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Antrag 143/I/2015 Asylbewerberleistungsgesetz hinsichtlich der Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen novellieren

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages werden aufgefordert, sich nachdrücklich für eine Novellierung des § 6, Abs. 1 des Asylbewerberleitungsgesetzes  einzusetzen.

 

Flüchtlinge mit Behinderungen zählen nach der geltenden EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und können  nach diesem Paragraphen über die medizinische Grundversorgung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung liegt aber durch die Kann-Bestimmung im Ermessen der Leistungsstellen. Für Flüchtlinge und besonders auch für Ihre Kinder mit Behinderungen muss es aber einen rechtsverbindlichen Anspruch auf  umfassende medizinische Betreuung über das von uns unterstützte Bremer Modell hinaus auch für notwendige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Orthesen, Brillen, Hörgeräte usw.), Nahrungsergänzung und Physiotherapie geben.

 

Wenn eine Novellierung nicht gleich möglich ist, muss es eine Ausführungsvorschrift dazu geben, weil z.B. auch das Berliner Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 nicht verbindlich und in vielen Punkten unklar ist.

Antrag 146/I/2015 Drug-Checking: Innovative Methoden in der Drogenpolitik umsetzen

15.05.2015

Die zuständigen SPD-PolitikerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aufgefordert, sich für so genannte Drug-Checking Angebote kombiniert Drogenberatung, speziell zum Abraten vom Drogenkonsum, einzusetzen. Dabei kann auf erste Erfahrungen des Modellprojekt Drug-Scouts der Stadt Leipzig zurückgegriffen werden.

 

Antrag 160/I/2015 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ändern

15.05.2015

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin werden aufgefordert den § 28 Melderegisterauskunft im Gesetz über das Meldewesen in Berlin zu ändern. Künftig sollen nur noch Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft über die Wohnadresse der Berliner/innen erhalten.

Antrag 165/I/2015 Beweis- und Spurensicherung nach Sexualstraftaten

15.05.2015

Wir fordern das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Berliner Senat auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

 

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Anonyme Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.

Antrag 189/I/2015 Mehr Planungssicherheit: Aufstockung der Förderung aus dem Partizipationsprogramm

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, dafür Sorge zu tragen, das Finanzvolumen des Partizipationsprogramms auf 3,6 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und die strukturelle Förderung von Migrantenselbstorganisationen zu ermöglichen.