22.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der neugeschaffenen Wohnungen mit sozialer Bindung über deren gesamte Bindungsdauer zur Verfügung stehen. Für den Wegfall einer sozialgebundenen Wohnung nach dem einkommensorientierten Fördermodell soll die entsprechende Wohnungsbaugesellschaft bezirksweit eine Ersatzwohnung in ihrem Bestand für die Sozialbindung zur Verfügung stellen.
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22.04.2018
Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:
- die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
- Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben, nicht erst nach sechs Jahren.
- Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
- Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
- Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Ausweisung sollen durch den Beginn einer Ausbildung nichtig werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass keine schweren Straftaten mit rechtskräftiger Verurteilung die Abschiebung begründen.
- das Verbot zur selbständigen Arbeit für Geduldete muss aufgehoben werden.
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22.04.2018
Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Bezahlung von ÄrztInnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) an die durchschnittliche Vergütung von FachärztInnen in Krankenhäusern anzupassen. Die Regelungen des Hamburger Senats können dafür Vorbild sein.
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22.04.2018
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Mitglieder des Berliner Senats auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Fünf-Jahres-Frist für EU-Bürger*innen reformiert und nun der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3.12.2015 mindestens auf die ursprüngliche Frist von einem Jahr abgesenkt wird.
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22.04.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen,
- in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Sozialkunde für die Sekundarstufe I,
- in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Politik für die Sekundarstufe II sowie
- im Rahmenlehrplan des perspektivisch eingeführten Faches Politik für die Sekundarstufe I
die Module „Arbeiter*innenbewegung“, „Arbeitskampf“ und „betriebliche Mitbestimmung“ als Pflichtmodule zu verankern.
Die genannten Themen sind dabei sinnvoll in die Pflichtmodule einzubetten. Bei der Integration dieser Pflichtmodule ist darauf zu achten, dass sich alle Schüler*innen innerhalb der Sekundarstufe I unabhängig von der Fächerwahl, Schulform und ihres erreichten Schulabschlusses mit den Grundlagen dieser Module auseinandergesetzt haben. In der Sekundarstufe II erfolgt die Vertiefung dieser Module.
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