22.04.2018
Die Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch geeignete Kontrollmechanismen von in Berlin tätigen Produktionsgesellschaften der darstellenden Künste sichergestellt wird, dass für die bei ihnen Beschäftigten die Sozialabgaben regelmäßig und vollständig abgeführt werden und dies entsprechend dokumentiert wird.
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22.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berliner Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kostenfrei den öffentlichen Personenverkehr in Berlin nutzen können.
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22.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihren interessierten MieterInnen aktiv Wohnungstauschoptionen anbieten. Die Optionen sollten im selben Kiez, zum selben qm-Preis der Bestandswohnung und von Umbaukosten befreit sein.
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22.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der neugeschaffenen Wohnungen mit sozialer Bindung über deren gesamte Bindungsdauer zur Verfügung stehen. Für den Wegfall einer sozialgebundenen Wohnung nach dem einkommensorientierten Fördermodell soll die entsprechende Wohnungsbaugesellschaft bezirksweit eine Ersatzwohnung in ihrem Bestand für die Sozialbindung zur Verfügung stellen.
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22.04.2018
Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:
- die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
- Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben, nicht erst nach sechs Jahren.
- Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
- Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
- Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Ausweisung sollen durch den Beginn einer Ausbildung nichtig werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass keine schweren Straftaten mit rechtskräftiger Verurteilung die Abschiebung begründen.
- das Verbot zur selbständigen Arbeit für Geduldete muss aufgehoben werden.
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