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Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 

Antrag 226/I/2018 Gesundheitsstandort Buch: Zukunftsort fit machen für die Zukunft – auch beim Verkehr!

30.04.2018

Der „Zukunftsort“ Berlin-Buch mit dem Campus Buch und den Einrichtungen der Gesundheitsregion ist derzeit nur unzureichend verkehrlich erschlossen. Die SPD Berlin setzt sich daher dafür ein, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Berlin-Buch zu errichten.

 

Wir fordern die SPD-Fraktionen im Abgeordnetenhaus und dem Bezirk sowie die SPD-Mitglieder des Senats und Bezirksamts auf, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Buch prioritär gegenüber einem möglichen Halt am Karower Kreuz zu behandeln und jenen möglichst schnell zu realisieren.

 

Antrag 158/I/2018 Dem Beispiel Niedersachsens, Schleswig-Holsteins, Hamburgs und Bremen folgen: Zusätzlicher Feiertag auch in Berlin

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert dem Beispiel Niedersachsens, Schleswig-Holsteins, Hamburgs und Bremens zu folgen und eine Gesetzesinitiative zur Einführung eines dauerhaften zusätzlichen Feiertages in Berlin zu starten.

 

Hierbei soll es sich nicht um einen religiösen Feiertag handeln, sondern ein geschichtlich bedeutsamer Tag gewählt werden.

 

Antrag 49/I/2018 Schluss mit Outsourcing bei Städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Bericht über den Stand der Umsetzung

30.04.2018

Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder der Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, bis zum Landesparteitag II/2018 zu berichten, welche Aktivitäten ergriffen wurden, um outgesourcte Hausmeisterstellen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, die keine prekären Beschäftigungsverhältnisse (wie Minijobs, Werkverträge, Teilzeit und Leiharbeit, o.ä.) beinhalten und damit den Antrag 36/II/2014 umzusetzen.

 

Antrag 236/I/2018 Hoffnung für Wohnungslose – Neuausrichtung der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

30.04.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat, im Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für Folgendes einzusetzen:

 

Einführung eines Wohnungslosenhilfe-Konzeptes mit sozialpolitischem Schwerpunkt:

  • Am Beginn der „Hilfekette“ der Hilfsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII, muss die Wohnung mit normalem Mietvertrag stehen („Housing First“). Für den Mietvertrag und dessen Kündigung, gelten die regulären Gesetzesbestimmungen. Folgende Kriterien sollen Geltung finden:
    – dezentrale Wohnung in normaler Nachbarschaft
    – nicht mehr als 20% der Wohnungen eines Blocks
    – Trennung von Wohnversorgung und persönlicher Hilfe
  • Voraussetzung für die in Inanspruchnahme der Leistung durch den Rechtsträger ist die Einwilligung zu einem wöchentlichen Hausbesuch durch Sozialarbeiter*innen.
  • Eine Nachrangigkeit der Hilfsmaßnahmen zur eigenen Wohnung vor anderen Hilfsmaßnahmen (z.B. Gemeinschaftsunterkunft, betreutes Wohnen mit befristeter Aufenthaltsdauer), muss beendet werden.

 

Ausbau der Wohnungsstruktur für die Vermeidung und den Abbau von Obdachlosigkeit

  • Das „geschützte Marktsegment“ zur  Versorgung wohnungslos gewordener Menschen, ist weiter auszubauen und die Kooperationsverträge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind so zu gestalten, dass eine Nichterfüllung der Vereinbarungen sanktionspflichtig wird.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen dürfen nicht länger das Recht haben, die von der zuständigen Koordinierungsstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales vermittelten Marktsegment-Berechtigten abzulehnen. Das Primat der Politik muss durchgesetzt werden.
  • Partner des Berliner Rahmenvertrages wie z.B.  „GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH“ oder entsprechende kommunale Träger, sind finanziell so auszustatten, dass sie vermehrt auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnungen anmieten oder erwerben kann, um diese an Wohnungslose weiter zu vermieten. Auch private Wohnungsunternehmen müssen stärker verpflichtet werden, Wohnungen in diesem Sinne zur Verfügung zu stellen.

 

Schaffung der Rahmenbedingungen für koordinierte Hilfsangebote

  • Entscheidend zur erfolgreichen Konzeption des hier dargelegten „Housing First“- Ansatzes ist der begleitende Aus-und Aufbau von ambulanten Hilfsangeboten für multidimensionale Problemlagen, wie z.B. der Gemeindepsychiatrie, Suchtberatung, etc. Daher muss es hier zu einem zielgerichteten Einsatz in der finanziellen Ausstattung kommen.
  • Die Hilfepläne nach § 67 ff. SGB XII sind mit den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter abzustimmen. Für eine dementsprechende Schnittstellenkooperation auf Verwaltungsebene sind  Hilfskonferenzen in kontinuierlichem Turnus zu institutionalisieren bzw. zu verstetigen.
  • Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus Berlin, werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne anzustoßen.
  • Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, im Bundestag tätig zu werden.