30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Ausnahmen vom Personalschlüssel des KitaFöG nur zeitlich streng limitiert zuzulassen.
Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig, mindestens halbjährlich, zu berichten, mit welchen Mitteln eine ausreichende Zahl von Kitaplätzen erreicht werden soll und wie der Stand der Umsetzung dazu ist.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Praktika in der Ausbildung von Alten- und Krankenpfleger*innen angemessen vergütet und refinanziert werden.
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30.04.2018
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin werden aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen.
Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.
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30.04.2018
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien für Erzieher- und Sozialarbeiter-/Innen der allgemeinbildenden Berliner Schulen für den Bereich der Beruflichen Bildung als Mindestregelung angewendet werden.
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30.04.2018
Der Senat von Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten sich dafür einzusetzen, den Durchschnittssatz der Zuweisung für die Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auf 20% in so einer Höhe festzulegen, dass bezirkliche Kürzungen der Honorarmittel für Ausgleichsfinanzierungen vermieden werden.
Des Weiteren wird empfohlen, bei der derzeitigen Sondersituation der Umwandlung von Honorarkräften zu festangestellten Mitarbeiter*innen in den Berliner Musikschulen arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten bei der Einstufung in Erfahrungsstufen als Vordienstzeiten anzuerkennen.
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