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Antrag 86/II/2015 Aufhebung der strikten Feiertagsruhe in Berlin

16.10.2015

Die Berliner Feiertagsschutzverordnung dahingehend zu ändern oder aufzuheben, dass künftig kein Verbot von öffentlichen Musik- und Tanzdarbietungen an den darin genannten Tagen mehr festgeschrieben ist.

 

Diese Verordnung betrifft in Berlin ein Verbot von Musik- und Tanzveranstaltungen an drei Tagen im Jahr. Aber auch an diesen Feiertagen sollten insbesondere Familien den gleichen Freizeitaktivitäten nachgehen können wie sonst auch. Zum Beispiel hat sich das Osterwochenende mittlerweile als langes Wochenende eingebürgert. Eine Einschränkung der Freizeitaktivitäten an einem dieser freien Tage ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Regelungen zu Ladenöffnungszeiten sollen aber unberührt bleiben.

Antrag 85/II/2015 Zwangsheirat umfassend bekämpfen!

16.10.2015

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass in den Integrationskursen die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden müssen.

 

Der Anregung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu folgen und sich für eine Änderung des § 37 Absatz 2 a Satz 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthalterlaubnis für aus der Bundesrepublik ausgereiste Personen wenn diese rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden) einzusetzen. Danach wird die dortige Kann-Bestimmung durch eine Soll-Bestimmung ersetzt werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass an den öffentlichen und privaten Schulen in Berlin die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden.

Antrag 72/II/2015 Lebensrettende Blutspende freigeben

16.10.2015

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Rahmen der Gesetzgebung dafür einzusetzen, dass das Verfahren der Blutspende in den folgenden Punkten angepasst wird:

 

  • Dass Fragen nach der sexuellen Identität sowie nach etwaigen Gefängnisaufenthalten aus dem Fragebogen gestrichen werden
  • Dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr generell und dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen werden.
  • Dass keine sexuelle Abstinenz gefordert wird.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin einzusetzen.

Antrag 56/II/2015 Winterabschiebestopp auch für Berlin – „sichere Herkunftsstaaten“ sind nicht sicher!

16.10.2015

Wir fordern das Land Berlin auf, im Winter keine Menschen abzuschieben. Berlin muss darin Thüringen und Schleswig-Holstein folgen, wo Winterabschiebestopps schon Praxis waren.

 

Für Menschen, die alles aufgegeben mussten, weil sie zur Flucht gezwungen waren, ist eine Abschiebung lebensbedrohlich. Viele werden systematisch diskriminiert. Sie haben häufig keinen Zugang zu den ohnehin geringen Sozialleistungen. Aussichten auf eine stabile Existenzgrundlage fehlen. Es droht Obdachlosigkeit bei lebensgefährdender Kälte. Das trifft vor allem auf die Balkanregion zu.

 

Die höchste Priorität: Der Schutz der Menschen

Unser Ziel lautet: Es darf keine Abschiebungen mehr geben. Das Recht auf Migration und globale Bewegungsfreiheit muss umgesetzt werden. Ein erster Schritt – wie in den ersten Bundesländern getan – ist ein temporärer Abschiebestopp über den Winter.

 

Es liegt ganz klar im Ermessen der Berliner Behörden, ob sie „erhebliche konkrete Gefahren“ sehen, die eine Abschiebung nicht zulässt. So wurden in Thüringen und Schleswig-Holstein 15 Staaten benannt, in die eine winterliche Abschiebung unverantwortlich ist, weil „aufgrund des Klimas eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet wäre“: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine. Eine Ausweitung wäre voraussichtlich notwendig.

 

Der Abschiebestopp – eine Voraussetzung für eine humane Flüchtlingspolitik

Wenn wir dem Anspruch einer humanen Flüchtlingspolitik gerecht werden wollen, ist ein Winterabschiebestopp das Mindeste. So werden wir uns entschieden gegen konservative und rechte Stimmungsmache stellen.

 

Da beispielsweise Albanien, Kosovo – wo noch die Bundeswehr im Einsatz ist – und Montenegro nicht für alle Menschen sicher sind, sondern Diskriminierung, Verfolgung und Lebensgefahr bedeuten, können sie keine „sicheren Herkunftsstaaten“ sein. Besonders Roma sind dort akut bedroht.

 

Das Etikett „sicherer Herkunftsstaat“ ist ebenso nicht für die bereits dazu erklärten Staaten wie Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Senegal und Ghana haltbar. Das Recht der von dort geflüchteten Menschen Asylanträge zu stellen, dürfen nicht untergraben werden – vielmehr müssen Abschiebungen dorthin gestoppt und hier Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine individuelle Prüfung findet heute nicht mehr statt. Sie lässt sich bei einer Einspruchsfrist von einer Woche – eine der kürzesten im deutschen Rechtssystem – und über Klagen, die keine aufschieben Wirkung haben, kaum erzwingen.

Dass die deutsche Abschottungspolitik selbst in der Festung Europa besonders ausschließend ist, wird auch daran ersichtlich, dass in einigen EU-Staaten deutlich mehr Geflüchtete vom Balkan als in Deutschland (mit einer Anerkennungsquote um 1% im Jahr 2014) bleiben dürfen. (2014: in der Schweiz Schutzstatus für 37% aus Serbien und 40% aus dem Kosovo, in Finnland für 43% aus dem Kosovo, in Frankreich für 20% aus Bosnien-Herzegowina, in Belgien für 18% aus Bosnien-Herzegowina, in Großbritannien für 18% aus Albanien) )

 

Eine andere Flüchtlingspolitik ist längst überfällig

Der Winterabschiebestopp weißt einen Schritt in die Richtung einer humanen Flüchtlingspolitik. Diese müssen wir einschlagen und damit ein Zeichen setzen. Es muss in allen Bundesländern zur gängigen Praxis werden.

Antrag 47/II/2015 Einrichtung von Familienbüros in Berliner Bezirken

16.10.2015

Der Senat wird aufgefordert, bezirkliche Initiativen zur Einrichtung von Familienbüros zu unterstützen.