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Antrag 76/II/2018 Novellierung der Bauordnung nutzen – Wohnen für alle ermöglichen - Inklusion voran bringen

13.10.2018

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der von der Koalition geplanten erneuten Novellierung der Bauordnung folgende Punkte festzuschreiben:

 

  • Beim Wohnungsneubau wird eine Quote von 5 Prozent Rollstuhlfahrerwohnungen gemäß der in Berlin als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R  Bei allen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften errichteten Neubauten  wird darüber hinaus eine entsprechende Quote für barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren sowie auch Angebote für Träger der Behindertenhilfe (z.B. für betreutes Wohnen), eingehalten. Auch das Wohnumfeld ist barrierefrei zu gestalten.
  • Die DIN-Vorschriften für Rollstuhlwohnungen /RB-Wohnungen bleiben erhalten und werden auch nicht durch Rechtsverordnungen einzelner Senatsverwaltungen verwässert oder außer Kraft gesetzt.
  • Zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben für das barrierefreie Bauen (auch bei Gewerberäumen / Dienstleistern /Gaststätten) wird bei der Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen das Amt eines dafür qualifizierten Sachverständigen für Barrierefreiheit eingeführt (Beauftragter Barrierefreiheit, analog zum Brandschutzbeauftragten). Diese/er Sachverständige wird bereits in den Planungsprozess einbezogen, um nachträgliche Umbauten zu vermieden. Dies war bereits in den „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ vorgesehen und wurde vom Senat am 29.04.2015 in den dazu beschlossenen Konkretisierungen erneut vorgesehen. Die Beschlusslage muss endlich umgesetzt werden.
  • Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Umbaus und zur Bestandssicherung von barrierefreiem Wohnraum ergreift der Senat eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des § 554a BGB, z. B. über ein Mietrechtsreformgesetz, mit dem Ziel, die immer noch mögliche Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter aufzuheben und auch die Verpflichtung zum Rückbau einer barrierefreien Wohnung generell aufzuheben. Gleiches gilt für die obligatorische Gestattung der bedarfsgerechten barrierefreien Zuwegung zu Wohnungen im Wohneigentum durch die Wohneigentümergemeinschaft durch eine entsprechende Novellierung des Wohneigentumsgesetzes.
  • In allen Dienstgebäuden des Landes ist umfassende Barrierefreiheit herzustellen. Das betrifft nicht nur die Bereiche, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Im Sinne der Inklusion in den Arbeitsmarkt und angesichts des Personalmangels im öffentlichen Dienst müssen alle Bereiche der Verwaltung barrierefrei Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Einstellungen in den öffentlichen Dienst an der fehlenden Barrierefreiheit scheitern.

 

 

Antrag 139/II/2018 Im Polizei- und Justizvollzugsdienst attraktiv zum Umland bleiben

13.10.2018

Um konkurrenzfähig zum Land Brandenburg zu bleiben, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2019 einführt, werden der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion aufgefordert, das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und Feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 zum 1. Januar 2019, festzulegen.

Antrag 113/II/2018 Beteiligung an den Unterkunftskosten für arbeitende Geflüchtete begrenzen

12.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Begrenzung der Kostenbeteiligung an der Unterkunft für arbeitende Geflüchtete analog zum Mietenbündnis einzusetzen.

Antrag 67/II/2018 Masterplanung vor Neubaumaßnahmen an der Stadtautobahn A 100

12.10.2018

Die SPD-Mitglieder im Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Planungen für Neu- und Ersatzbauten an der Stadtautobahn (BAB 100) zwischen Rathenauplatz und Dreieck Charlottenburg vor Festlegung auf eine Vorzugsvariante eine Masterplanung für diesen Bereich durchgeführt wird. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der 50er Jahre im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neu- und Ersatzbaumaßnahmen für die dazwischen liegenden Autobahnabschnitte mit dem Ziel einer zukunftsorientierten und stadtverträglichen Neuplanung des gesamten Autobahn-Teilstücks überwunden werden.

 

Im Rahmen einer Masterplanung sind insbesondere zu untersuchen und in die Planungen einzubeziehen:

 

  • Flächengewinne für die wachsende Stadt (Grün- und Erholungsflächen, Baugebiete) z. B. durch Tunnelführung einzelner Autobahnabschnitte
  • Reduzierung von Umweltbelastungen insbesondere durch Lärm, Feinstaub und Stickoxide in der unmittelbaren (Wohn-) Umgebung
  • die räumliche Zusammenführung von durch die Autobahn getrennten Stadtquartieren z. B. durch eine Deckelung des Autobahntroges zwischen den Brücken Kantstraße und Knobelsdorffstraße sowie Neue Kantstraße
  • Verlegung der Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke
  • Integration eines Radschnellweges entlang der Autobahn vom Rathenauplatz bis Heckerdamm mit Anschlüssen u.a. Richtung Wannsee bzw. Richtung Wedding

 

Es dürfen keine Variantenfestlegungen erfolgen, bevor die Masterplanung für den gesamten Bereich vorgelegt und über die Einbeziehung in die weiteren Planungen entschieden worden ist.

Antrag 92/II/2018 Digitaler Wandel auch in den Schulen – Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen in der Sekundarstufe I

12.10.2018

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.

 

Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.

 

Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.

 

Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.