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Antrag 128/II/2018 Berlins Verwaltung muss vielfältiger werden!

13.10.2018

Eine Gesellschaft ist so offen, wie ihre Institutionen es sind. Gerade öffentliche Einrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft haben die besondere Verantwortung, die Breite der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland widerzuspiegeln. Die berufliche Zukunft beim Land Berlin ist immer weniger eine Frage der Herkunft. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Befragung: 27,2 %[1] aller neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und in den Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben einen Migrationshintergrund. Das ist erneut ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

 

Ein genauer Blick auf die Zahlen macht jedoch deutlich, wie das Land als Arbeitgeber weiter hinter seinem eigenen Anspruch bleibt, eine diverse, vielfältige Stadt zu sein: mehr als ein Drittel der neuen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst wurden bei der Polizei Berlin eingestellt. Ohne die Polizei läge der Anteil für Berlin insgesamt nur bei 16,5 %.

 

Noch alarmierender ist das Ergebnis einer Pilotstudie von Citizen of Europe[2], die den Anteil von Vielfalt in der Berliner Verwaltung analysiert hat: 92% der Führungspersonen in der Berliner Verwaltung sind weiß[3].

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin nimmt sich der Herausforderungen, die weiterhin gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund und sozialer Benachteiligung im Zugang zu Arbeitspositionen in der Verwaltung besteht, an. Zurzeit entwickelt sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG). Es ist das erste seiner Art in Deutschland. Das geplante Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern. Vor allem die Berliner Verwaltung soll dabei für Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Oberste Priorität muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und durchzusetzen.

 

In diesem Rahmen soll ein Landesprogramm „Diversity“ auf den Weg gebracht werden, was im Antidiskriminierungsgesetz verankert ist. Dort sollen Instrumente geschaffen werden, z.B. zu Personalgewinnung oder Personalentwicklung, die es ermöglichen, dass die Verwaltung in Zukunft eine breite Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt.

 

Doch um zu überprüfen, ob diese verschiedensten Instrumente greifen, brauchen wir Evidenz in Form von erhobenen Zahlen zu der Repräsentanz von Vielfalt auf allen Positionsebenen der Berliner Verwaltung. Die Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ zeigt, es ist möglich, alle Dimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu erheben. Die Studie zeigt zudem, dass es bei einer Erhebung nicht nur um die Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund gehen darf. Vielmehr muss der Anteil von Menschen, der sich rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sieht und dabei nicht zwangsläufig einen Migrationsanteil haben muss, offen dargelegt werden. Es in diesem Zusammenhang wichtig, zur Erhebung von rassistischer Diskriminierung Personen nach Selbst- und Fremdzuschreibung, nach der Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen und den vermuteten Gründen bzw. Bezugspunkten der Diskriminierung zu fragen.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. regelmäßig eine repräsentative Erhebung erfolgen muss, die die Vielfalt in der Verwaltung misst. Dies muss gesetzlich verankert sein.
  2. Daten zu rassistischer Diskriminierung nicht nur in der Berliner Verwaltung, sondern z.B. auch im Hochschulbereich, in den Schulen, in den Kitas, dem Abgeordnetenhaus, etc. erfasst werden müssen.
  3. dieses Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdatenmonitoring sowohl innerhalb der Verwaltung als auch von externen Akteur*innen erfolgt. Dieses Monitoring muss in das Landesantidiskriminierungsgesetz oder Partizipations- und Integrationsgesetz mit aufgenommen werden.

 

[1] Seit 2006 erhebt BQN Berlin, das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin, jährlich den Anteil der neu eingestellten Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst, und seit 2010 auch bei den Betrieben mit Landesbeteiligung.
Die Statistik basiert auf einer Datenerhebung, die im Rahmen von Berlin braucht dich! durchgeführt wird.

[2] Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): „Diversität in öffentlichen Einrichtungen. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Praxis – Ergebnisse einer Piloterhebung unter Führungskräften der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen” Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership, Citizens For Europe (Hrsg.), Berlin.

[3] Weiß ist bewusst kursiv geschrieben, um deutlich zu machen, dass es sich um eine politische Beschreibung und nicht um eine Farbbezeichnung handelt.

Antrag 126/II/2018 Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt

13.10.2018

Der Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine Strategie für ein Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt aufzusetzen, das folgendes berücksichtigt:

  • Mehr Beratungsstellen für Betroffene von Häuslicher Gewalt: Die Betroffenen sollten durch die Vermittlung einer Beratungsstelle psychische und psychologische Beratung, Sozialberatung auf dem Weg in die Trennung vom Partner, Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen für Sozialamt oder Jugendhilfe erhalten. Die Beratungsstellen sollen für die Betroffenen von Häuslicher Gewalt den Schutz des eigenen Lebensraums gewährleisten. Sie sollen unterstützen beim Finden einer sicheren Unterkunft, Rechtsbeistand leisten, Informationen und soziale Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen.
  • Qualität der Beratungsstellen erhöhen: Ferner ist zu überprüfen, ob die Qualifikation der Beratenden und die finanzielle Ausstattung der Hilfeeinrichtungen ausreichen, um allen Hilfe suchenden zu unterstützen. So müssen in den Beratungsstellen auch Informationen und Beratungsangebote für Migrantinnen* in den unterschiedlichen Landessprachen angeboten werden, so dass Sprachbarrieren nicht dazu führen, dass die Frauen keine umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung erhalten.
  • Mehr Frauenhäuser anbieten: Betroffenen von häuslicher Gewalt gemäß GewSchG Par. 2 (2), denen auf Antrag beim Familiengericht ein befristetes Recht zur alleinigen Nutzung der Wohnung eingeräumt wurde, die zuvor gemeinsam mit der gewalttätigen Person genutzt wurde, muss auch nach Ablauf der Nutzungsbefristung der Wohnung ein adäquater Ersatzraum (in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen für Frauen) zur Verfügung gestellt werden, das ihnen einen Schutz nach dem GewSchG gewährleistet. Die Anzahl der Frauenhäuser in Berlin sollte erhöht werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.

 

Antrag 194/II/2018 Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen!

13.10.2018

Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.

 

 

Antrag 178/II/2018 Hindenburg von der Ehrenbürgerliste streichen

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat dazu auf, sich für die Streichung von Paul von Beneckendorff und von Hindenburg von der Ehrenbürgerliste Berlins einzusetzen.

 

Antrag 109/II/2018 Bildungschancen für alle sicherstellen – Kinderarmut bekämpfen

13.10.2018

Kinderarmut hat viele negative Folgen für das Aufwachsen von Kindern. Arme Kinder sind materiell, sozial, gesundheitlich und kulturell benachteiligt. Grundlage jeglicher Armut ist Einkommensarmut, deshalb setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung ein.

Negative Folgen von Armut können bei Kindern durch gute Bildung abgemildert werden.

 

Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, wie wichtig Bildung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, um später ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen. Doch leider gelingt es uns noch immer nicht, allen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen und sie gleichberechtigt an guter Kita-, Schul- und Ausbildung teilhaben zu lassen.

 

Eltern sind in ihrer Rolle als bedeutsame Bildungsbegleiter*innen ihrer Kinder wichtig. Wenn sie in Armut leben, schaffen sie es häufig nicht, die Übergänge im Bildungsverlauf für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

 

Deshalb fordert der Fachausschuss IX Gesundheit und Soziales die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, folgende Ressourcen zur Verfügung zu stellen:

 

  • Die Stadtteil- und die Familienzentren in den Bezirken sind als wichtige begleitende Institutionen zukünftig sozialräumlich auszurichten. Sie müssen zusätzliche Mittel erhalten, um eine gute Begleitung aller Familien an den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Schule und von der Schule in die Ausbildung sicherzustellen. Dabei sollen sie auch mit weiteren Einrichtungen kooperieren.
  • Für jedes Kind muss ein verbindliches Übergabegespräch zwischen Kita und Schule stattfinden, an dem die Eltern und ggf. die Kinder zu beteiligen sind. Um diese Gespräche einzuberufen und zu organisieren müssen die Bezirke mit mindestens drei zusätzlichen Stellen ausgestattet werden, deren Inhaber*innen mindestens über eine sozialpädagogische (oder vergleichbare) Qualifikation verfügen sollen. Mit der Einrichtung dieser Stellen sollen sich die Bezirke darüber hinaus verpflichten, verbindliche Kooperationen zwischen den zuständigen Ämtern für Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sicherzustellen.
  • Diese Form von Begleitgesprächen zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Sozialarbeit sollen auch in der Grundschule weitergeführt werden und individuell für jedes Kind regelmäßig stattfinden, mindestens einmal pro Schuljahr, bei Bedarf häufiger.
  • An den weiterführenden Schulen müssen die Teams für die Berufs – und Studienorientierung an jedem Schulstandort durch zwei zusätzliche Stellen verstärkt werden (hierzu sind explizit auch Quereinstiege aus anderen beruflichen Kontexten einzubeziehen). Neben der Beratung der Jugendlichen sollen auch hier verbindliche Gespräche mit den Eltern mindestens einmal pro Schuljahr stattfinden.
  • Die bezirklichen Jugendberufsagenturen sollen künftig nicht nur durch Personal aus Berufsbildenden Schulen sondern auch aus den allgemeinbildenden Schulen und durch Studienberatungen ergänzt werden. Neben der Beratung von Jugendlichen sollen diese verstärkt Angebote auch auf Eltern und weitere Familienmitglieder ausrichten.
  • Darüber muss das Programm „Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“, welches in Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bereich Schule) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Bereich Quartiersmanagement) besteht, weiter gestärkt werden, um die Bezirke dabei zu unterstützen, sozialräumliche Übergangsangebote zwischen den Bildungsinstitutionen aufzubauen bzw. zu verstetigen.
  • Zu einer guten Begleitung des Bildungsverlaufs gehört es ebenso, frühzeitig gegen Schulschwänzen vorzugehen. Das Modell, Schüler*innen mit Schuldistanz in Kleinstklassen zu unterrichten, wie es bereits in einigen Bezirken erprobt wird, muss auf ganz Berlin ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen auch die Eltern gute Beratungsangebote erhalten, Bußgelder alleine wirken hier nicht.
  • Die Übergänge an den Schnittstellen zwischen den Bildungsinstitutionen müssen dabei inklusiv ausgestaltet und Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Familien selbstverständlich und fachgerecht mit einbezogen werden.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden darüber hinaus aufgefordert, die Arbeit und die Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu unterstützen und alle benötigten Haushaltsmittel im nächsten Doppelhaushalt sicher zu stellen. Der Fachausschuss hält das Jugendfördergesetz für ein gutes Vorhaben, um zentrale Maßnahmen, die in der Landeskommission gegen Kinderarmut entwickelt werden, gesetzlich umzusetzen. Diese müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und den Bezirken genügend Spielraum lassen, um die Umsetzung verbindlicher Qualitätsstandards zu gewährleisten.

 

Der gesamte Prozess der Gesetzgebung Jugendfördergesetz und der Umsetzung der Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll durch die Partei im Rahmen eines Innovationsforums “Bildungsübergänge für Kinder und Jugendliche verbessern“ werden.