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Antrag 225/II/2019 Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die SPD Berlin und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

a) Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird und
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden,
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden,
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen werden,
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten,
  6. keine Absenkung des Aufenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechender Dokumente nicht nachweisen können.

 

b) Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einschränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.

 

Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene einzusetzen.

Antrag 254/II/2019 Innovative Mobilitätskonzepte in ganz Berlin ermöglichen – Rechtssicher und stadtverträglich

22.09.2019

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.

 

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen

  • Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
  • Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
  • Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
  • Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.

 

Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.

Antrag 214/I/2020 Öffentliches Feuerwerk statt private Böllerei zu Silvester

22.09.2019

Wir setzen uns dafür ein, das Abbrennen von privatem Feuerwerk im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels grundsätzlich zu untersagen. Entsprechend muss parallel der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels untersagt werden. Stattdessen können die Bezirke eigene professionelle Feuerwerke anbieten.

Antrag 68/II/2019 Schallschutzfonds für Berliner Freilichtbühnen

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass analog zum Lärmschutzfonds für Berliner Clubs und Musikspielstätten, ein Schallschutzfonds für Freilichtbühnen und Freiluft-Musikspielstätten eingerichtet wird.

 

Der Schallschutzfonds soll die Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Lärmkompensation unter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer technologischer Möglichkeiten sowie die Erstellung von Schallschutzkonzepten finanziell ermöglichen.

Antrag 81/II/2019 Genossenschaften als Partner für eine solidarische Stadtentwicklung behandeln

22.09.2019

Es wird Zeit für den Beginn einer neuen Partnerschaft zwischen Berlin und den Genossenschaften.

 

Ohne die Genossenschaften wird es Berlin nicht gelingen, wieder eine bessere Situation am Wohnungsmarkt zu schaffen. In Wien leben 60% der Menschen in Wohnungen, die im Gemeinwohlinteresse verwaltet werden, davon sind ca. 220.000 städtisch und ca. 210.000 von gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, davon ca. 105.000 genossenschaftlich.

 

Berlin sollte sich auch zum Ziel knapp die Hälfte des Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaften zu lassen. Allein mit städtischen Gesellschaften ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher bedarf es der gezielten Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften. Darüber hinaus ist ein Bündnis für soziales und bezahlbares Wohnen nach dem Vorbild des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg erstrebenswert. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer kooperativen Wohnungspolitik mit den verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft, Mietervertretern und dem Senat konnte Hamburg hier viel erreichen. Die gemeinsame Zielsetzung, die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau weiterzuentwickeln und die Untersetzung dieser gemeinsamen Zielsetzung mit konkreten Maßnahmen und Zielen ist hierbei beispielgebend. Als Kernziel wurde vereinbart jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten sicher zu stellen, wovon 30% auf den geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis und Belegungsbindungen entfallen müssen. Hierfür sichert die Verwaltung straffe Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine Aufstockung der Wohnraumförderung zu.

 

Folgende konkrete Maßnahmen strebt daher die SPD an:

 

  • Zielgerichtete Vergabe von größeren Grundstücken an Genossenschaften nach dem Münchener Vorbild über Konzeptverfahren zum Festpreis, die eine sozialverträgliche Miete ermöglicht (Residualwertverfahren) und im Gegenzug die Genossenschaften langfristig bindet.
  • Direkte und zeitnahe Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften zur Ergänzung/Schließung bestehender Bestände.
  • Umsetzung eines oder mehrerer Modellvorhaben für ein Genossenschaftsquartier, in dem mehrere Genossenschaften gemeinsam bauen können.
  • Bereitstellung von auskömmlichen Fördermitteln und Nachrangdarlehen, damit Genossenschaften in der Lage sind, Mitglieder mit einem geringen Einkommen aufzunehmen. Aushandlung der Förderbedingungen auf Augenhöhe, z.B. mittelbare Belegungen, etc.
  • Kein Mietenstopp für Genossenschaften, sondern eine Mietobergrenze, die sich am Mietspiegel orientiert, um weiteren genossenschaftlichen Wohnungsneubau und Bestandserwerb zu finanzieren.
  • Regelung des Mietendeckels in einer Weise, dass er Genossenschaften die Möglichkeit zur energetischen Modernisierung und dem barrierefreien Umbau sowie zum Neubau lässt.
  • Unterstützung von Genossenschaften, damit sie auch als Partner von Berlin bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten zum Zuge kommen
  • Keine bürokratischen Regeln, die gegen das Selbstbestimmungsrecht der Genossenschaften verstoßen!
  • Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, genossenschaftlichen Wohnungsbau vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen absichern zu können.