22.09.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass
- der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
- der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.
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22.09.2019
Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.
Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.
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22.09.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass eine regelmäßige kostenfreie Sperrmüllabholung an einem zentralen Abholungspunkt in einzelnen Kiezen eingerichtet wird. Mit dieser Maßnahme soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliger Zugang zu legaler Sperrmüllentsorgung ermöglicht und das „Müllproblem“ in einzelnen Kiezen bekämpft werden. Für eine Bekanntmachung der Termine ist durch die Bezirke zu sorgen.
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22.09.2019
Wir bedauern die Entscheidung des Baustadtrats von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt, dem angedachten Plan zum Umbau/Sanierung des Karstadt Hermannplatz durch den Eigentümer Signa nicht zuzustimmen, außerordentlich. Gleichzeitig begrüßen wir das Engagement der SPD-Fraktionen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sowie des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Martin Hikel, die sich weiterhin für einen solchen Umbau aufgrund der zu erwartenden positiven Wirkung auf den Betrieb des Karstadt selbst und der städtebaulichen Veränderung der umliegenden Kieze einsetzen.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die Sanierung und den Umbau des Karstadt am Hermannplatz als ein Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung anzuerkennen.
In der Folge soll der Senat eine Entscheidung für eine solche Sanierung treffen, wenn
- die Beschäftigtenvertretung von Karstadt und die zuständige Gewerkschaft eng bei der Umsetzung des Projekts einbezogen werden,
- seitens des Investors sichergestellt werden kann, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Sanierung kommt und stattdessen sichergestellt wird, dass die Karstadt-Beschäftigen weiter beschäftigt werden,
- die derzeitigen Mieter des Karstadt Hermannplatz eng in die Projektumsetzung eingebunden werden und für sie ebenfalls die Möglichkeit zum Weiterbetrieb ihres Geschäftes während und nach der Sanierung erhalten,
- das Projekt höchsten Sozial-, Nachhaltigkeits- und Umweltstandards (wie bspw. im entsprechenden Leitfaden des Bundesumweltministeriums beschrieben) entspricht,
- sich der Umbau städtebaulich und verkehrstechnisch in die Pläne zur Neugestaltung des Hermannplatzes einfügt und somit durch die angedachte Nutzung und Gestaltung des neuen Karstadt Hermannplatz von einem positiven Effekt auf die anliegenden Kieze auszugehen ist,
- sich durch gesetzgeberisches und stadtplanerisches Handeln verhindern lässt, dass die zu erwartende Aufwertung zu weiteren Preisanstiegen und Verdrängungen im Umfeld des Hermannplatzes führen wird (Stichwort „Mietendeckel“).
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22.09.2019
Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:
- dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen. Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.
Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.
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