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Antrag 100/I/2019 Bildung für alle Menschen

23.02.2019

Die SPD bekennt sich im Rahmen der aktuellen und mittelfristigen Politik zur besonderen Bedeutung der Bildung für alle Menschen, also nicht nur für Junge in Schulen und Hochschulen, sondern für alle weiteren Bildungsformen, auch für berufstätige und ältere Bürger, unabhängig von deren Lebensstandard, Gesundheitszustand und Sprachvermögen.

 

Bildung soll den Menschen in die Lage versetzen, selbständig zu denken und sein Handeln danach ausrichten zu können. Leitlinien dafür sind die Grundrechte unserer Verfassung. Diese Feststellung ist eine herausragende Bemühung unserer Politik, die -ohne sie mit zu vielen Details zu befrachten- in jeder Verlautbarung der Parteiarbeit als Kernanliegen von Gerechtigkeit und Solidarität erklärt und gefordert werden muss, Motto etwa: „Bildung für jedermann zu jeder Zeit.“

 

Antrag 190/I/2019 Für ein faires europäisches Leistungsschutzrecht!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Neuregelung eines europaweiten Urheber- und Leistungsschutzrechts auf einen fairen Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen hinzuwirken.

 

Dazu gehört:

  1. Faire Vergütung: Die Online-Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum muss angemessen vergütet werden.
  2. Mehr Transparenz: Urheber*innen sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) umfassend Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen erhalten. Nur durch diese Kenntnis ist gewährleistet, dass sie ihre Rechte geltend machen können.
  3. Klauseln zur Vertragsanpassung: Wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke unverhältnismäßig niedrig ist, besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche angemessene und faire Vergütung.
  4. Mechanismen zur Streitbeilegung: Künstler*innen sollen über ihre Vertretungsorganisationen Unstimmigkeiten mit den Online-Plattformen bei Transparenz und Vertragsanpassung beilegen.
  5. Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen: Urheber*innen und ausübende Künstler*innen erhalten das Recht einen bestehenden Verwertungsvertrag zu widerrufen, wenn das Werk nicht verwertet oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.
  6. Offenlegung gleicher Konditionen: Die zwischen Urheber*innen und Online-Plattformen geschlossenen Vereinbarungen müssen für andere offengelegt werden, um über diese Transparenz einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
  7. Öffentlicher Auftrag: Einrichtungen der Bildung, Forschung und Kultur, die einen öffentlichen Auftrag verfolgen, sollten von den Regelungen ausgenommen werden, da diese kein Verwertungsinteresse haben.
  8. Private Nutzung: Nutzer*innen soll es möglich sein, knappe und verhältnismäßige Zitate oder Auszüge aus einem geschützten Werk normal zu nutzen. Die legitimen Interessen der Urheber*innen dürfen dabei nicht unbillig verletzt werden.
  9. Überschriften und Verlinkungen: Überschriften 1. Grades dürfen weiterhin bei einer Verlinkung angegeben werden.
  10. Kleine und mittelständische Unternehmen: Die Regelungen müssen die Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen in Bezug auf die Marktmacht einzelner Online-Plattformen besonders berücksichtigen.
  11. Die in einer EU-Richtlinie verwendeten Definitionen, Abgrenzungen und Ausnahmen müssen klar und allgemeingültig sein.

 

Die im Rahmen der aktuellen EU-Urheberrechtsnovelle ausverhandelten Artikel 11 und 13 werden diesem Anspruch nicht gerecht. Wir unterstützen deshalb Katarina Barley in ihrem Bemühen, diese Artikel im Dissens zu lassen und separat neu zu verhandeln.“

 

Antrag 162/II/2018 Aus dem Facebook-Skandal lernen

12.10.2018

Obwohl beim Facebook-Skandal Millionen von Nutzer*innendaten ausgelesen und ohne Einwilligung der Nutzer*innen für politische Zwecke missbraucht wurden, erscheint es angesichts der globalen und nationalen Nutzer*innenzahlen wenig realistisch, das Datenmonopol großer sozialer Netzwerke wie Facebook und seine Tochterfirmen (Instagram und Whatsapp), Google oder Amazon wirksam zu begrenzen.

 

Deswegen fordern wir:

  • eine drastische Verbesserung des Datenschutzes. Insbesondere sind Landes- und Bundesdatenschutzbehörden mit erheblich mehr Personal auszustatten,
  • einen Diskussionsprozess anzustoßen, wie mit dem digitalen Kapitalismus umzugehen ist.

 

Antrag 171/II/2018 Rüstungsexporte einschränken

12.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, in der Bundesregierung durchzusetzen, dass

  • künftig für Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate keine Voranfragen mehr positiv beschieden und über den bestehenden Vertrauensschutz hinaus keine Ausfuhrgenehmigungen mehr erteilt werden.
  • Exporte von Rüstungsgütern an die Türkei nicht mehr genehmigt werden, solange die Türkei Truppen in Syrien einsetzt.

 

Antrag 98/II/2018 Ausreichend umfassende Kommunikation über die Europäische Union

12.10.2018

Die Legislative- und Exekutive auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene fördern die Kommunikation bzw. Berichterstattung über die Wirkung der Europäischen Union auf den Alltag der Bürger*innen.