21.04.2024
Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzubringen, indem geregelt ist, dass
- Abmahnungen nach § 97a UrhG entbehrlich sind, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird beziehungsweise wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich rot hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird. Eine Abmahnung ist auch entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.
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21.04.2024
Die Mitglieder der SPD AGH Fraktion werden aufgefordert, mit weiteren AGH Mitgliedern (zusammen mindestens ein Viertel der AGH Mitglieder) eine Enquete-Kommission zum Bildungssystem in Berlin einzuberufen.
Dabei soll das gesamte Bildungssystem von der vorschulischen Bildung über die Schulbildung und die Hochschulbildung auf Effektivität und Effizienz untersucht werden, um einen bestmöglichen Bildungserfolg zu ermöglichen.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an Berliner Schulen auch Hochschullehrkräfte (ProfessorInnen) unterrichten und sie nach Bedarf einen Teil ihrer Arbeitszeit an Schulen verbringen können.
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21.04.2024
Die Lernform des produktiven Lernens (PL) in Form einer Sonderklasse ab Klassenstufe 9 perspektivisch an allen Gemeinschaftsschulen und mindestens der Hälfte der ISS in Berlin zu etablieren.
Hierzu sollen in mehreren Schritten:
- Der potentielle Bedarf pro Schule für die Größe der erforderlichen Klassen ermittelt werden, um den Platz, die Mittel und das Personal pro Schule anpassen zu können
- Qualifikationsmöglichkeiten für Lehrkräfte erweitert und etabliert werden
- Betriebe in Berlin verstärkt über das Produktive Lernen informiert werden, um die Zahl der Praktikumsbetriebe der steigenden Zahl der Praktikanten anpassen zu können.
Die Zahl der Schulabbrecher bleibt seit Jahren auf einem stabil hohem Niveau. Für diese Jugendlichen bedeutet dies auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben. Eine Erwerbslosenbiographie ist nahezu vorprogrammiert. Die Korrektur dieses Missstandes wird derzeit noch viel zu stark in den Bereich der Erwachsenenbildung und verschiedenste Projekte ausgelagert und Kinder mit schlechten Abschlussperspektiven bis zum Ende ihrer Schulpflicht „durchgeschleift“. Schulferne, dicke Schülerakten mit diversen Akteneinträgen für Unterrichtsstörungen oder schlichte Resignation sind meist die Folge. Die langfristigen psychischen Auswirkungen solcher „Versagerbiographien“ sind oftmals fatal. Der Weg in die Langzeitarbeitslosigkeit ist geebnet. In Zeiten des Fachkräftemangels sind dies Zustände, die wir uns schlicht nicht leisten können. Das produktive Lernen richtet sich an Lernende mit geringer Abschlussperspektive und bietet ihnen einen Weg aus ihren negativen Erfahrungen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen an zwei Tagen in der Woche mit einer reduzierten Stundentafel, die ganz auf das Erreichen der Abschlüsse (e)BBR und MSA ausgerichtet ist in der Schule. Die anderen drei Tage verbringen sie in Praktikumsstätten, wobei über das Schuljahr drei Praktikumsstätten besucht werden, für welche die Schülerinnen und Schüler sich selbst bewerben müssen.
Derzeit bieten nur 24 Schulen diese Form des Lernens an. Einziger Bezirk ohne eine Möglichkeit des PL ist Marzahn-Hellersdorf. Die Erfolgsquote des PL liegt bei 66% (in Sachsen-Anhalt konnten bis zu 80% erreicht werden). Das Potenzial liegt jedoch deutlich höher. Für viele Schülerinnen und Schüler bedeutet der Eintritt des produktiven Lernens auch das Verlassen der alten Schule und damit der Verlust der sozialen Strukturen und erschwert so für einige die Bereitschaft diesen Weg zu gehen.
Eine Etablierung an möglichst vielen Schulen soll den Zugang zum PL erleichtern und es SuS ermöglichen ihre sozialen Strukturen erhalten zu können. Dies soll sowohl Möglichkeit, wie auch Bereitschaft zum produktiven Lernens erhöhen.
Die Erfahrungen mit PL sind durch die Bundesländer hinweg positiv und bieten Jugendlichen, die im klassischen Bildungssystem keine Chance haben die Möglichkeit einen ordentlichen Abschluss zu erlangen und bieten ihnen darüber hinaus vielfältige Einblicke in die Arbeitswelt. Das Berliner Bildungssystem sollte an diese Erfolge anknüpfen und das produktive Lernen fest in die Schulkultur des Landes verankern.
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21.08.2023
1. Die SPD bekennt sich zu der sozialdemokratischen und staatlichen Aufgabe, für eine Versorgung junger Volljähriger mit angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu sorgen und stellt sich dieser. Die Versorgung muss bedingungslos gewährleistet werden. Sofern erforderlich, müssen hier staatliche Sicherungssysteme greifen.
2. Die SPD erkennt das SGB VIII als zentrales „sozialstaatliches Auffangnetz“, um jungen Menschen im Bedarfsfall angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu gewähren. Ein Abschieben auf andere staatliche Leistungen/Leistungssysteme darf es nicht geben.
3. Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert,
a) gesetzgeberische Initiativen anzustreben, um einen subjektiv einklagbaren Anspruch junger Volljähriger, denen der Verlust von Wohnraum droht, einzuführen. Diesem Anspruch entspricht die entsprechende staatliche Verpflichtung, Wohnraum durch staatliche Instrumente zu gewährleisten. Auch diese staatliche Verpflichtung ist gesetzgeberisch zu schaffen.
b) sich für die Einrichtung staatlicher Kontingente an Wohnraum einzusetzen, der jungen Volljährigen zur Verfügung gestellt wird, wenn ihnen andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Ergänzend sind Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen, um diese in die Pflicht zu nehmen und entsprechende Kooperationen anzustreben.
c) Unterstützend bedarf es der Einrichtung einer Jugendwohnagentur an der Jugendberufsagentur, die insbesondere sozial benachteiligte junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, bei der Vermittlung von Wohnraum unterstützt.
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