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Antrag 03/I/2015 Berlin - die Stadt der Willkommenskultur!

29.04.2015

Die Welt erlebt die größte Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg. Mehr als 50 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Terror. Ihre Leben sind bedroht. Vor allem in Syrien und Staaten Afrikas finden blutige Auseinandersetzungen statt. Ein Großteil der Flüchtlinge ist im eigenen Land oder Nachbarländern auf der Flucht, nur ein kleinerer Teil schafft es unter Einsatz des eigenen Lebens nach Europa.

 

Im Zuge der Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien vor gut zwanzig Jahren haben Deutschland und auch Berlin schon deutlich größere Flüchtlingsströme bewältigt als in diesen Jahren. Daraus können und müssen wir auch lernen.

 

Die Frage der Unterbringung von Geflüchteten besitzt auch in der Wahrnehmung der Berlinerinnen und Berliner höchste Priorität. Rechtsradikale und Rechtspopulisten nutzen dabei gezielt Unwissenheit und Vorbehalte vor Ort, um gegen geplante Flüchtlingsunterkünfte zu mobilisieren.

 

Wir sind stolz darauf, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für Flüchtlinge insgesamt sehr groß ist. Die unterstützenden Initiativen vor Ort, die Willkommensbündnisse und die demokratischen Parteien, allen voran die SPD, haben gemeinsam bewiesen, dass die Willkommenskultur in Berlin nicht so leicht zu brechen ist.

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Berlin stehen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität in unserem Land – und zwar aller Menschen, die hier leben! Wir stehen fest zu unseren Prinzipien einer humanitären Flüchtlingspolitik. Das im Grundgesetz festgehaltene Recht auf Asyl ist unantastbar!

 

Um unseren positiven, weltoffenen Geist auch in Zukunft zu erhalten, werden wir auch weiterhin für bessere Lebensbedingungen für Asylsuchende und Flüchtlinge und eine gelebte Willkommenskultur in allen Bezirken kämpfen und dabei die Berlinerinnen und Berliner informieren und einbeziehen. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Senatsbeschluss vom Januar 2015, in dem Verbesserungen in der Flüchtlingspolitik beschlossen wurden. Auch das Integrationspapier der SPD-Abgeordnetenhausfraktion vom Januar 2015 zeigt wichtige Fortschritte auf.

 

Wir sind jedoch überzeugt, dass unsere Bemühungen noch weiter gehen müssen und bekennen uns daher ausdrücklich zu den Landesparteitagsbeschlüssen der vergangenen Jahre zum Themenfeld Flüchtlingspolitik und fordern deren zügige Umsetzung.

 

1. Lebensbedingungen der Asylsuchenden und Flüchtlinge verbessern

 

  • Unterbringung

Wir begrüßen ausdrücklich die Bemühungen des Senats und des Abgeordnetenhauses für erheblichen Ausbau der Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen zu sorgen, um alle ankommenden Asylsuchenden und Flüchtlingen mit einer angemessenen Unterbringung zu versorgen.

 

Die Kapazitätssteigerung darf dabei nicht zu einer (weiteren) Absenkung der Qualitätsstandards führen!

 

Unsere bevorzugte Unterbringungsform für Asylsuchende und Flüchtlinge ist und bleibt die dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Damit diese Forderung auch realistisch umsetzbar ist, brauchen wir u.a. einen koordinierten Gesamtplan für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, in dem auch die Erhöhung der entsprechenden Kontingente bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften und öffentlicher Appell an die Vermieterinnen und Vermieter vorgesehen ist.

 

Eine Konzentration von Flüchtlingsheimen in Gewerbegebieten und in Randlagen, sollten vermieden werden. Wir fordern daher, dass es in Berlin zwischen den Bezirken eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge gibt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bezirke diese Herausforderung meistern und die Menschen vor Ort für steigende Flüchtlingszahlen sensibilisiert werden können.

 

Die Unterbringung in Sporthallen und Traglufthallen lehnen wir grundsätzlich ab.

 

Bei den Gemeinschaftsunterkünften sehen wir es als zwingend notwendig an, dass einheitliche, befristete, nicht-verhandelbare Verträge mit den Betreibern eingesetzt werden, die von regelmäßigen Qualitätskontrollen und einem selbstverständlichem Zugangsrecht für die Kontrolleure begleitet werden. Wir fordern dazu auf, wo immer es möglich ist, nicht kommerzielle und bewährte Betreiber zu wählen, z.B. aus der Wohlfahrtspflege.

 

  • Bildung

Die Beschulung von asylsuchenden Schulpflichtigen in Regelschulen ist für die SPD eine Selbstverständlichkeit. Sie muss durch geeignete Konzepte für die Umsetzung der Willkommensklassen gestützt werden, damit die Schulpflichtigen während ihrer Zeit in Willkommensklassen Kontinuität und eine angemessene Begleitung erfahren. Dies ist nur mit ausreichendem, pädagogisch qualifiziertem Personal umzusetzen.

 

Damit die Kinder möglichst früh in Kontakt mit ihrer Umgebung und der deutschen Sprache kommen ist die angemessene Bereitstellung von Kindergartenplätzen für asylsuchende Kinder in allen Bezirken umzusetzen.

 

Es ist jedoch auch notwendig, dass die Bildungsangebote für erwachsene Asylsuchenden und Flüchtlinge kontinuierlich ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Ermöglichung der Sprachförderung für alle Asylsuchenden und Flüchtlinge durch das Land Berlin (solange die Finanzierung durch den Bund nicht geklärt ist). Wir begrüßen die Anstrengungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen möglichst viele Plätze für Sprachkurse für diese Zielgruppe an Volkshochschulen einzurichten. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen muss zudem beschleunigt und praktikabler gestaltet werden.

 

  • Gesundheit

Die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden und Flüchtlinge darf nicht an den bürokratischen Hürden scheitern. Das neu einzuführende gesundheitliche Chipkartensystem soll sich nach dem „Bremer Modell“ richten. Für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wollen wir nach dem Münchener Vorbild den Zugang zur medizinischen Notversorgung vereinfachen.

 

Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende und Flüchtlinge muss vor allem im Bereich der therapeutischen Betreuung für Traumatisierte sowie beim Impfschutz für Kinder und Jugendliche verbessert werden.

 

  • Arbeit

Arbeit ist ein Schlüsselbaustein für erfolgreiche Integration und Teilhabe und soll daher möglichst zeitnah nach der Ankunft in Deutschland ermöglicht werden. Daher begrüßen wir ausdrücklich die gesetzlichen Neuerungen auf der Bundesebene, die den Zugang zum Arbeitsmarkt bereits nach drei Monaten und die Abschaffung der Vorrangprüfung nach 15 Monaten ermöglichen. Wir begrüßen die Maßnahmen des Senats zur Unterstützung der Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit.

 

Wir begrüßen es, dass Asylsuchende die Möglichkeit haben, sich in den Jobcentern beraten zu lassen.

Diese Maßnahmen müssen jedoch durch weitere begleitet werden, damit sie ihre Wirksamkeit entfalten. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderung des Rats der Bürgermeister nach einer Verstätigung von „Arrivo Berlin“ und weiteren analogen Projekten. Es ist auch notwendig, dass die asylsuchenden Auszubildenden die Aufenthaltsdauer für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährleistet wird, um den Betrieben Sicherheit zu gewährleisten.

 

  • Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde soll künftig ihren Ermessenspielraum nutzen, um im Sinne der Bleiberechtssuchenden zu entscheiden – keineswegs, um den Ermessenspielraum möglichst restriktiv auszunutzen, wie in der Vergangenheit üblicherweise praktiziert. Im Sinne ihrer Rolle als Willkommensbehörde, soll das Vorgehen der Ausländerbehörde bei der Ermöglichung der Integration von Geduldeten in die Gesellschaft geprüft werden.

 

Mittelfristig muss die Ausländerbehörde kontinuierlich zu einer Willkommensbehörde ausgebaut werden. Dazu gehört neben einer entsprechenden Umbenennung auch eine Verlagerung der Zuständigkeit ins Ressort Integration und eine entsprechende personelle Ausstattung.

 

2. Kommunikation und Zusammenarbeit von Land und Bezirken stärken

 

  • Kommunikation Land-Bezirke

Die Behörden des Landes und der Bezirke können die große Aufgabe der angemessenen Flüchtlingsversorgung nur gemeinsam stemmen. Um die vollkommen unzureichende Kommunikation zwischen Land und Bezirken zu verbessern, erwarten wir vom zuständigen Senator für Gesundheit und Soziales endlich die Vorlage und Einhaltung eines Kommunikationskonzeptes für die Information und frühzeitige Einbeziehung der Bezirke, eine angemessene personelle Ausstattung des LAGeSo und der entsprechenden bezirklichen Einrichtungen. Darüber hinaus fordern wir zügig die Einrichtung einer zentralen Steuerungsrunde für Flüchtlingspolitik und einer Ombudsstelle auf Landesebene.

 

  • Kommunikation innerhalb der Partei

Es ist entscheidend, dass die SPD Berlin im Hinblick auf eine solidarische und menschenwürdige Flüchtlingspolitik weiterhin so geschlossen agiert und sich dem Rechtspopulismus entgegen stellt, egal wo in Berlin er sich manifestiert.

 

Mit dem Runden Tisch Flüchtlinge haben wir ein offenes Gremium eingerichtet, in dem wir Akteure vernetzen, innerparteiliche Bildung planen und uns über gute Beispiele der Integration von Flüchtlingen austauschen.

 

  • Stärkung der Unterstützungsinitiativen

Wir begrüßen, dass sich die Zivilgesellschaft stark eigeninitiativ gegen rechte Hassparolen stellt, offen Zivilcourage zeigt und die Arbeit für angenommene und hier lebende Flüchtlinge unterstützen will.

Um das Engagement der Ehrenamtlichen angemessen zu unterstützen und zu fördern, halten wir die Einrichtung von Koordinierungsstellen für Ehrenamtliche auf der Bezirksebene für entscheidend. Außerdem sollen die Kooperationen zwischen Land, Betreiber und Unterstützerinitiativen auch vertraglich festgehalten sein, um die Kooperationen zu festigen und angemessen zu würdigen.

 

Dabei ist klar, dass gesetzlich garantierte Leistungen für geflüchtete Menschen jederzeit staatlich erbracht werden müssen. Einzelfälle, in denen dies nur durch ehrenamtliche Initiativen gewährleistet werden konnte und kann, werden wir nicht länger hinnehmen.

 

3. Strategien gegen rechts

 

Neben der Stärkung der Institutionen des Landes Berlin, die die institutionelle Diskriminierung und Rassismus verhindern sollen und der Öffnung unserer eigenen Partei für die Vielfalt unserer Gesellschaft halten wir gerade den Aspekt der demokratiefördernden Arbeit für den entscheidenden Aspekt im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.

 

Die Demokratieförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss in Schulen und Jugendeinrichtungen aber auch in Betrieben umgesetzt werden. Vor allem setzt die SPD ein Zeichen durch die Stärkung lokaler Bündnisse für Demokratie und Vielfalt und indem für eine finanzielle Absicherung der demokratiefördernden Arbeit gesorgt wird.

 

Wir setzen Zeichen! Berlin ist weltoffen und tolerant.

 

Wir bleiben unseren Prinzipien treu:

Neonazis und Rechtspopulisten sind für uns keine Gesprächspartner.

Die SPD setzt sich auch weiterhin auf Kundgebungen und Demonstrationen friedlich für das vielfältige Berlin ein. Wir solidarisieren uns mit denen, die für ein vielfältiges Berlin kämpfen.
Menschenfeinde und Neonazis lassen wir keinen Raum!

Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität – das sind die Grundwerte der SPD. Seit mehr als 150 Jahren.

Berlin und die Berliner SPD sind und bleiben bunt, weltoffen und tolerant.

Antrag 01.1/II/2014 Fassung der Antragskommission: Eigenständige Jugendpolitik im Land Berlin

27.10.2014

Jugend für Berlin – Berlin für Jugend!

Berlin verjüngt sich – Berlin die wachsende Stadt

 

Mehr junge Menschen denn je zieht es nach Berlin. In Folge dessen verändert sich die Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Zahl der jungen Familien nimmt zu, es werden jährlich mehr Kinder geboren. Die Nachfrage nach Kita – und Schulplätzen aber auch nach einer umfassenden Jugendarbeit als besondere Orte der außerschulischen Bildung steigt wieder. Die Auswirkungen sind auch auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu spüren. Das jahrelang verfolgte demographische Konzept einer alternden Stadt greift bei dieser Entwicklung zu kurz und sollte durch eine Mehrgenerationenpolitik ersetzt werden.

 

Zu kurz greift auch eine Jugendpolitik, die sich als Jugendhilfepolitik auf die Umsetzung der individuellen Rechtsansprüche des SGB VIII reduziert. Jugendpolitik ist Politik für alle Kinder und junge Menschen. Sie beschränkt sich nicht auf benachteiligte Jugendliche und sie endet auch nicht mit dem 18. Lebensjahr. Im Gegenteil: Jugendpolitik  fördert und unterstützt die Lebenschancen aller jungen Menschen. Insofern ist Jugendpolitik Querschnittspolitik.

 

Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Wir fordern den Berliner Senat auf, dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen und den Geist der UN-Kinderrechtskonvention endlich auch ins Grundgesetz zu tragen.

 

Berlin – eine Stadt mit Perspektive für alle jungen Menschen

 

Damit Berlin diesem Anspruch genügen kann, wollen wir vorrangig:

  • bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen schaffen, auch in den Innenstadtquartieren;
  • eine aktive nachhaltige Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen gestalten, die ihnen eine Perspektive im Erwerbsleben bietet;
  • für alle jungen Menschen in dieser Stadt, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, eine nachhaltige Inklusionspolitik auf allen Ebenen gestalten.

 

Berlin – eine Stadt als Bildungslandschaft

 

Um die Chancen der jungen Menschen in Berlin zu verbessern, werden wir:

  • die Qualität der Berliner Kitas als Orte frühkindlicher Bildung und den Übergang von der Kita in die Grundschule weiter verbessern;
  • die Ganztagsschule als Ort des Zusammenwirkens von Jugendarbeit und Schule mit dem Ziel weiter entwickeln, ein an den jungen Menschen ausgerichtetes Lernklima in allen Bildungseinrichtungen zu schaffen, das zur Entwicklung einer umfassend gebildeten und zur gesellschaftlichen Teilhabe fähigen Persönlichkeit beiträgt;
  • Politik als Schulfach stärken, da für viele Kinder und Jugendliche der Politikunterricht die einzige Möglichkeit darstellt, sich politisch zu informieren und weiterzubilden. Jedes Kind, das die Schule verlässt, muss über eine grundlegende politische Bildung verfügen.
  • Inklusionsprozesse aller Menschen in einem Sozialraum auch am Ort Schule und Umgebung barrierefrei gestalten und dazu Schule noch stärker dem Sozialraum öffnen;
  • ein Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, um so eine langfristige Planungssicherheit für Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu schaffen, die auskömmlich finanziert sind;
  • den Übergang von der Schule in den Beruf für alle jungen Menschen besser unterstützen und gestalten, indem wir Jugendberufsagenturen mit dem Anspruch „Keine*r darf verloren gehen!“ für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufbauen und verstetigen;
  • die Studien- und Ausbildungsbedingungen in Berlin verbessern.

 

Allianz mit der Jugend ausbauen

 

Als Berliner SPD setzen wir uns daher für eine konsequente Entwicklung  einer Eigenständigen Jugendpolitik im Land Berlin unter stärkerer Beteiligung von Jugendlichen und jungen Menschen ein. Denn sie sind die Expertinnen und Experten ihres eigenen Lebensumfeldes. Wir als Berliner SPD wollen nicht nur eine Allianz für die Jugend, sondern eine Allianz mit der Jugend. Berlin bietet hierzu eine gute Ausgangslage.

 

  • Mit dem „Abkommen für die Jugend“, welches 2009 vom Land Berlin und dem Landesjugendring unterzeichnet wurde, hat Berlin bereits einen Schritt in Richtung Eigenständige Jugendpolitik unternommen. Hierbei wurde Jugendpolitik nicht nur als Querschnittspolitik definiert, sondern auch anhand konkreter Politikbereiche (Integration, Bildung, Arbeit und Ausbildung, soziale Sicherheit, Kultur, Stadtentwicklung) dargestellt und thematisiert, welche Auswirkungen dieses Postulat hat.
  • Der durch das „Abkommen für die Jugend“ initiierte Runde Tisch Jugend orientiert sich primär an den Schnittstellen zu den wesentlichen Politikfeldern, da nicht nur Vertretungen von Jugendinteressen, sondern auch Verantwortliche aus anderen Bereichen (Tarifpartner, Bezirke, Abgeordnetenhaus, Liga) mit am Tisch sitzen.
  • Weitere Aktivitäten, wie z.B. der von der SPD initiierte Jugend-Demokratiefonds, ermöglichen es Jugendlichen, selbstverantwortlich eigene Partizipationsprojekte umzusetzen und bieten ihnen ein Forum, sich an der Formulierung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu beteiligen.
  • In den Berliner Bezirken bestehen schon heute sehr unterschiedliche und vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten, die gestärkt und ausgebaut werden müssen, wo nötig aber auch kritisch hinterfragt werden müssen.

 

An diesen Aktivitäten gilt es anzusetzen, sie zu wirksamen Instrumenten der Beteiligung junger Menschen an der Formulierung einer Eigenständigen Jugendpolitik auszubauen.

 

Gleichzeitig wollen wir den Dialog mit Kindern, Jugendlichen und ihren Organisationsstrukturen deutlich intensivieren, um mehr über ihren Blick auf unsere Beteiligungslandschaften zu erfahren. Denn sie als ExpertInnen in eigener Sache ernst zu nehmen bedeutet auch, neue Partizipationsangebote mit ihnen gemeinsam zu entwickeln und diese nicht nur für sie zu erfinden. Die Vertretungsstrukturen von Schülerinnen und Schülern können hierfür ein prominentes Beispiel sein.

 

Eigenständige Jugendpolitik gestalten

 

Eigenständige Jugendpolitik setzt an den Lebenswelten aller Jugendlichen an. Wir setzen uns entschieden dafür ein, die Belange und Sichtweisen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärker in den Fokus der Politik zu nehmen sowie die notwendigen Freiräume zum Erleben, Ausprobieren, Bilden und für die eigenständige Persönlichkeitsentwicklung jenseits einer massiv um sich greifenden Verwertungslogik zu erhalten bzw. zu schaffen. Die Gestaltung der Lebenswelten von und mit Jugendlichen ist Kernelement einer Eigenständigen Jugendpolitik aus sozialdemokratischer Perspektive. Eigenständige Jugendpolitik sieht junge Menschen mit ihren Rechten, Stärken und Möglichkeiten und nicht als Träger von Defiziten.

Jugendliche wollen und können als Heranwachsende ihr Leben vielfältig selbst gestalten. Dafür müssen sie geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützung vorfinden. Eigenständige Jugendpolitik nimmt die Jugendphase in öffentlicher Verantwortung als Ganzes in den Blick und reduziert sich deshalb nicht nur auf die Kinder- und Jugendhilfepolitik. Unter Berücksichtigung der vielfältigen und sich zunehmend auseinander entwickelnden Lebenswelten der Jugendlichen ist es deshalb besondere Herausforderung einer „guten“ Jugendpolitik, konsequent das in § 1 SGB VIII formulierte „Recht auf Förderung [der] Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit“ umzusetzen. Neben der Kinder- und Jugendhilfepolitik sind deshalb alle Politikfelder,  da sie Einfluss auf die Lebenswelten Jugendlicher haben, in der Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen.

 

Die für Jugend unmittelbar zuständigen politischen Institutionen auf Landes- und Bezirksebene müssen damit auch die Rolle einer „Anwältin“ jugendspezifischer Belange gegenüber anderen Institutionen wahrnehmen. Daran und an der Formulierung dieser Belange sind Jugendliche angemessen zu beteiligen, wobei scheinpartizipative Verfahren keine angemessene Beteiligung darstellen.

Nur durch die wirkliche Beteiligung von Jugendlichen und von ihnen selbst organisierter Interessensvertretungen kann die Ausgestaltung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Interesse junger Menschen gelingen.

 

Für die konsequente Entwicklung und Implementierung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Sinne einer „guten Jugendpolitik“ bekennt sich die Berliner SPD  zum Beschluss des Parteikonvents. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Politik auch auf Landesebene noch stärker als bisher von und mit Jugendlichen gedacht und gestaltet wird. Um dieses zu erreichen, bedarf es eines Umdenkens in Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik, aber auch einer stärkeren Aktivierung von Jugendlichen, verbunden mit verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten.  Die Interessen der jungen Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen und Politikbereiche müssen ihr Handeln im Sinne einer Querschnittspolitik für junge Menschen ausrichten. Dazu gilt es, das „Abkommen für die Jugend“ mit dem Runden Tisch Jugend zu einem zentralen Element der Eigenständigen Jugendpolitik in Berlin weiterzuentwickeln und dessen politische Reichweite zu erweitern.

 

Jugendbeteiligung neu organisieren

Im Rahmen der Entwicklung einer neuen, eigenständigen Jugendpolitik sind nachhaltig angelegte neue Beteiligungsmöglichkeiten zu erproben, die bestehende Erfahrungen (u.a. die bezirklichen Partizipationsmöglichkeiten, das jährlich stattfindende Jugendforum, die Ergebnisse des Runden Tisch im Dialog) mit einbeziehen. Diese Beteiligungsprozesse müssen dauerhaft angelegt  sein, um so Jugendlichen eine nachhaltige aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Jugend betreffende Themen sollen in Internetforen und Bezirksforen nacheinander abgearbeitet werden. Sie betreffen sowohl die Problembereiche, wie sie derzeit von der Politik und den Vertretungen von Jugendinteressen benannt werden. Es sollte aber auch versucht werden, die Jugend zur Formulierung eigener Themen zu gewinnen. Die Internetforen sollten von der Senatsjugendverwaltung und die Bezirksforen von den Abteilungen Jugend der Bezirke verantwortet werden. Die Durchführung kann freien Trägern übertragen werden. Die Ergebnisse sollen an einem deutlich erweiterten Runden Tisch Jugend zusammengefasst und im Jugendforum präsentiert werden. Anschließend werden sie dem Senat zur Stellungnahme und mit dieser dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

 

Der Runde Tisch muss durch Jugendliche aus den Bezirken, Schüler-, Auszubildenden- und Studierendenvertretungen erweitert werden.

 

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird gebeten noch in dieser Legislatur ein entsprechendes Jugendbeteiligungskonzept vorzulegen, das von Anfang an unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden soll.

 

Die Berliner SPD will die jungen Menschen Berlins besonders:

 

  • Bei der Schaffung von neuem Wohnraum in der Stadt
  • Bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik
  • bei der Etablierung partizipativer Stadtentwicklungskonzepte
  • Bei der Entwicklung von Schulen und Hochschulen
  • Bei der Gestaltung von Inklusionsprozessen
  • Bei der Ausgestaltung und Förderung von Jugendarbeit und Freizeitangeboten
  • Durch Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

stärker beteiligen und ihre Interessen berücksichtigen.

In all diesen Bereichen sollen im Dialog und im Bündnis mit der Jugend der Stadt Verbesserungen geplant und umgesetzt werden.

 

Es ist das Ziel der Berliner SPD, ein Klima und einen Rahmen zu schaffen, in dem die  jungen Menschen in allen kommunalen und gesamtstädtischen Belangen eine nicht zu überhörende Stimme haben. Kinderrechte sind Menschenrechte und in diesem Geiste wollen wir sie in unserer Stadt auch verwirklichen.

Antrag 108/II/2014 Gute Politik braucht gutes Personal für eine gute öffentliche Verwaltung in Berlin

16.10.2014

Ohne gutes Personal lässt sich keine gute Politik gestalten

 

Berlin ist eine wachsende Stadt der sozialen, kulturellen und ethnischen Vielfalt. Daraus ergeben sich große Herausforderungen für die Gestaltung Berlins als zukunftsfähige Metropole im Herzen Europas. Die SPD begreift diese Herausforderungen als Chance!

 

 

Als lernende Stadt ist Berlin angewiesen auf das Engagement, die Ideen und die Kreativität aller seiner Bürgerinnen und Bürger. Alle werden gebraucht und niemand geht verloren! Deshalb steht die SPD für soziale Integration, kulturelle Offenheit, gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitwirkung.

 

Das Zusammenspiel von Integration und Offenheit sowie Teilhabe und Mitwirkung bildet aus sozialdemokratischer Sicht die Grundlage guter Politik. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erwarten ebenso wie die Wirtschaft eine funktionierende öffentliche Verwaltung, die nach rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätzen unbürokratisch und im Interesse des Gemeinwohls handelt. Eine gut aufgestellte Verwaltung benötigt für die Aufgabenerledigung in den jeweiligen Aufgabengebieten der Haupt- und Bezirksverwaltungen nicht nur das erforderliche sondern auch das entsprechend gut ausgebildete Personal. Deshalb steht die SPD für ein modernes Personal- und Verwaltungsmanagement, das sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.

 

Gutes Personal gewinnen und durch systematisches Personalmanagement entwickeln

 

Angesichts der demografischen Herausforderungen einer immer vielfältiger werdenden und auch quantitativ wachsenden Stadt steht die Berliner Verwaltung vor der personalpolitischen Notwendigkeit, „gutes“ Personal für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten. Der Senat wird daher aufgefordert, die für diese Legislaturperiode festgeschriebene Zielzahl von 100.000 Beschäftigten der Berliner Verwaltung bereits ab 2015 der Entwicklung der wachsenden Stadt anzupassen und fortzuschreiben.

 

Aus sozialdemokratischer Sicht ist es ein Gebot gesellschaftlicher Teilhabe, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Stadt die Chance hat, entsprechend ihrer Eignung sowie ihren Fähigkeiten und Potenzialen Zugang zum öffentlichen Dienst zu erhalten.

 

I. 

Bei der Personalgewinnung stehen einerseits Nachwuchskräfte und andererseits qualifizierte Quereinsteiger im Focus. Für alle gilt, dass zunächst der perspektivische Bedarf der jeweiligen Qualifikationsprofile in den einzelnen Politikfeldern und Berufsgruppen ermittelt werden muss und sich daraus der Ausbildungs- und Einstellungsbedarf ableiten lässt. Insbesondere für die Ausbildungsberufe ist es auch wichtig, dass es für die Ausgebildeten nach einer qualifizierten Ausbildung entsprechend den Vorgaben des Berufsbildungsrechts eine dauerhafte berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gibt.

 

Der  Senat wird daher aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die folgenden Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen:

 

  1. Flexibler Zugang zum öffentlichen Dienst auf der Grundlage der in einer interkulturell ausgerichteten dienstleistungsorientierten lernenden Verwaltung benötigten Kompetenzen in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen (Tarifbeschäftigung in der Berufsvorbereitung, als Auszubildende, in konkreten Arbeitsgebieten oder im „Traineeprogramm“ mit der Perspektive der Verbeamtung; Beschäftigung im Beamtenverhältnis) auf verschiedenen Funktionsebenen (Grundsatz: Jeder staatlich anerkannte Abschluss eröffnet bei entsprechender Eignung auf der jeweiligen Funktionsebene die Möglichkeit des Zugangs zum öffentlichen Dienst (ohne Hochschulabschluss: einfache/mittlere Funktionsebene; Bachelorabschluss: gehobene Funktionsebene; Masterabschluss: höhere Funktionsebene). Dies macht es auch im Hinblick auf die sich verändernden Aufgaben der Zukunft unabdingbar, auch die Abschlüsse zu berücksichtigen, die neben einer ausschließlich auf die Rechtsanwendung orientierten Ausbildung zukunftsorientierte und im Sinne einer modernen, bürger- und wirtschaftsorientierten Verwaltung benötigten Kompetenzen vermitteln. Der Senat wird dazu aufgefordert, die Möglichkeiten des Laufbahnrechts konsequent zu nutzen.
  2. Öffnung und attraktive Gestaltung des Zugangs für motivierte und kompetente Quereinsteige-
    rinnen und Quereinsteiger im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis (u.a. Anrechnung bzw. Anerkennung erworbener Kompetenzen auf die tarif- und beamtenrechtlich vorgeschriebenen Qualifikationen; Anrechnung von Zeiten der Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Berechnung der Vergütung/Besoldung/Versorgung);
  3. Auf- und Ausbau eines modernen Bewerbungsmanagements, das insbesondere für die Gewinnung von Nachwuchskräften die Nutzung elektronischer Medien beinhaltet.
  4. Etablierung einer wertschätzenden Willkommenskultur („Gut ankommen in der Verwaltung“) beim Übergang von der Schule/Hochschule/Ausbildung in die Verwaltung. Nicht nur die Bewerberinnen und Bewerber, auch die Verwaltung muss „beschäftigungsfähig“ sein; ein Beschäftigungsverhältnis ist keine Einbahnstraße). Der öffentliche Dienst im Land Berlin als potentieller Arbeitgeber für Jugendliche und Junge Erwachsene wird auch bei der Neukonzeption der Berufsorientierung und der Entwicklung der Jugendberufsagentur stärker zu berücksichtigen sein.
  5. Werbung mit attraktiven Instrumenten der Personal- und Organisationsentwicklung (u.a. Förderung des lebenslanges Lernens durch systematische Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener sowie durch Aneignung neuer Kompetenzen mit konkreten Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung; flexible Arbeitszeitmodelle; Berlin als familienfreundlicher Arbeitgeber und Dienstherr).
  6. Unter Berücksichtigung des perspektivischen Bedarfs erfolgt ab sofort die unbefristete Übernahme aller geeigneten Auszubildenden in der Haupt- und den Bezirksverwaltungen.
    Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, die Qualität der Ausbildung so zu verbessern, dass sie sich an den Standards des Schulberufssystems und der dualen Ausbildung orientiert.
  7. Leistungsstarke Nachwuchskräfte müssen gefördert werden. Deshalb wird der Senat aufgefordert, insbesondere für diejenigen Nachwuchskräfte, die sich berufsbegleitend durch verwaltungsbezogene Masterstudiengänge qualifiziert haben, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen, um die laufbahnrechtlichen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahngruppe 2 vom bisherigen gehobenen in den bisherigen höheren Dienst nutzen zu können.
  8. Insbesondere in den Bereichen, die unter erheblichen Personalmangel leiden und für die es sich schwierig gestaltet Fachpersonal wie Ärzte, Ingenieure usw. zu finden, müssen dringend zusätzliche Anreize entwickelt werden. Dazu gehören unbedingt personen- und aufgabenbezogene Zulagen, sofortige Entfristungen oder eine unbefristete Einstellung.

 

II.

Systematisches Personalmanagement umfasst Personalgewinnung und Personalbindung (einschl. Personalförderung); deshalb ist es erforderlich, die beiden Bereiche organisatorisch zu bündeln.

 

Hierzu müssen vom Senat die folgenden Maßnahmen eingeleitet werden:

 

  1. Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst wird in besonderer Weise rechtlich gesteuert. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode die Laufbahnordnungsbehörden für den allgemeinen Verwaltungsdienst und die einzelnen Fachlaufbahnen dem jeweiligen für das Personalmanagement fachlich zuständigen Bereich zugeordnet werden. Dadurch wird die nach der Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts erfolgte Öffnung und Flexibilisierung des Laufbahnrechts durch dem Regelungszweck entsprechende Auslegung aus der Perspektive des Personalmanagements umgesetzt.
  2. Die vom Land Berlin finanzierten und auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Bildungsträger (z.B. für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst: die Verwaltungsakademie Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht) müssen konzeptionell sowohl im Bereich der Ausbildung als auch bei der Fort- und Weiterbildung stärker als bisher verzahnt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifizierungsmodulen sowie der berufsbegleitende Erwerb von Hochschulabschlüssen (Bachelor und Master) im Rahmen von gemeinsam durchgeführten Qualifizierungslehrgängen sind anzustreben.

 

III.

Um dem landesweiten qualitativen Personalmanagement  stärkeres Gewicht zu verleihen,  soll spätestens von der kommenden Legislaturperiode an, dieses Thema vorzugsweise im Geschäftsbereich der Senatskanzlei von einer für Personal und Organisation zuständigen Staatssekretärin oder einem Staatssekretär organisatorisch zugeordnet werden. Damit ist zum einen durch den Bezug zu den Richtlinien der Regierungspolitik die Verbindung zur Gestaltung „guter Politik“ hergestellt. Zum anderen ist eine Verzahnung mit der bezirklichen Ebene – dem Rückgrat „guter Verwaltung“ – über den Rat der Bürgermeister gewährleistet.

 

Gute Verwaltung entwickeln durch innovatives Verwaltungsmanagement

 

Neben der Personalgewinnung und –entwicklung erfordert die gute Verwaltung eine auf die Bedürfnisse der Nutzer öffentlicher Dienstleistungen ausgerichtete öffentliche Verwaltung, die in ihren Strukturen flexibel ist und sich den notwendigen Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels anpassen kann. Die Berliner SPD stellt sich diesen Herausforderungen und wird  im 1. Halbjahr 2015 entsprechende Vorschläge unterbreiten.

 

Der Landesparteitag beauftragt daher den Unterausschuss Verwaltung des Fachausschusses Inneres und Recht, in enger Abstimmung mit der SPD-Fraktion und den SPD Vertreter/innen des Senats, bis zum 30.März 2015 ein Konzept zum innovativen Verwaltungsmanagement vorzulegen, das auch die Rahmenbedingungen des Personalmanagements berücksichtigt.

Antrag 136/II/2014 Thematischer Landesparteitag »Digitales Leben«

14.10.2014

Der Vorstand des Landesverbandes Berlin beruft im Vorfeld des geplanten Bundesparteitags im Dezember 2015 einen thematischen Landesparteitag »Digitales Leben« ein. In Vorbereitung eines solchen Parteitags ist eine verbindliche Arbeitsgruppe beim Landesvorstand zu schaffen.

Antrag 140/II/2014 Vielfalt sichtbar machen – Interkulturelle Öffnung der SPD voranbringen

14.10.2014

In der Berliner SPD gibt es zahlreiche Mitglieder mit Einwanderungsgeschichte bzw. Mitglieder, deren Eltern oder Großeltern aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Trotz einiger Mandatsträgerinnen und Funktionsträger mit Migrationsbiographie, gibt es in der Berliner SPD, wie in vielen  gesellschaftlichen Bereichen auch, eine Repräsentationslücke. Das wollen wir  ändern!

 

Chancengleichheit bestimmt sich auch über die Besetzung von Ämtern und Mandaten. Wir wollen unser vielfältiges Berlin vom Ortsverein bis in die Regierungsspitze hinein wiederfinden. Wir wollen die Partei der Vielfalt  sein!

  1. Dafür soll eine Projektgruppe auf Landesebene der SPD Berlin eingesetzt werden, unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, die den Status Quo der Vielfalt in der SPD Berlin erfasst und evaluiert. Der Bericht analysiert die Mitgliederstruktur, die Besetzung der innerparteilichen Gremien (von den Abteilungen über die Kreisvorstände und Arbeitsgemeinschaften, bis hinein in den Landesvorstand) sowie die Besetzung von Mandaten (von den Bezirksverordnetenversammlungen, über das Abgeordnetenhaus und den Senat bis hin zu den Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten) der SPD Berlin. Der Bericht enthält Vorschläge zur Intensivierung der interkulturellen Öffnung der SPD Berlin.
  2. Wir fordern daher die SPD-Kreisverbände auf, bei der Aufstellung von Listen für die Bezirksverordnetenversammlung und das Abgeordnetenhaus für die anstehenden Wahlen 2016 den Vielfaltsfaktor zu berücksichtigen. Dies bedeutet, frühzeitig eine dem jeweiligen Kreis angemessene Selbstverpflichtung einzugehen. Dieser Beschluss kann sich beispielsweise an der Zusammensetzung der Bevölkerung im jeweiligen Kreis orientieren. Er sollte rechtzeitig vor Kandidatenerklärungen erfolgen.