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Antrag 63/III/2016 Nur geschlossen kann stark gehandelt werden

22.11.2016

Die SPD sollte einen über die Bezirksgrenzen hinweg abgestimmten Umgang mit der AfD finden. Hierzu fordern wir den Landesvorstand der Berliner SPD bzw. die AG der SPD-Fraktionsvorsitzenden auf, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Antrag 46/III/2016 Keine Formel E auf der Karl-Marx-Allee

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltung, die Mitglieder der betroffenen Bezirksämter und BVVen auf, eine erneute Austragung der Formel E auf der Karl-Marx-Allee am 10. Juni zu abzulehnen und sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den bereits gestellten Anträgen des Veranstalters in der jetzigen Version nicht zuzustimmen. Außerdem fordern wir vom Senat, einen alternativen Veranstaltungsort außerhalb des S-Bahn-Rings zu suchen.

Antrag 34/III/2016 Inklusionsplan: „SPD Berlin inklusiv 2017-2023

22.11.2016

Fünfhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Die Behinderungsformen und die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich haben alle Behinderungen in ihrer Wirkung etwas Gemeinsames:

 

Sie grenzen Menschen mit Behinderung überall dort aus, wo auf Grund der Behinderung keine uneingeschränkte Teilhabe am beruflichen, gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen Leben möglich ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, im Sinne der UN­-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde, einen innerparteilichen Berliner SPD Inklusionsplan aufzustellen.

 

Die SPD würde damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Artikels 29 der UN-BRK leisten, in dem uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gefordert wird. Wir haben uns u.a. vorgenommen, dass kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung am innerparteilichen politischen Leben ausgeschlossen werden darf.

 

Die Ausarbeitung eines solchen Inklusionsplans soll durch eine einzusetzende (parteiöffentliche) Arbeitsgruppe des Landesvorstands geleistet werden. Dabei ist die beauftragte Arbeitsgruppe angehalten einen Zeitplan zu erstellen, der für den Zeitraum von 2017 bis 2023 bestimmte nicht aufeinander aufbauende zu erreichende Ziele formuliert, die nachhaltig und ökonomisch vertretbar umgesetzt werden können.

 

Der Inklusionsplan muss den Anspruch haben für jede Gliederung der Partei eine Handlungsanleitung darzustellen, damit kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung vom innerparteilichen Leben ausgeschlossen wird. Gewährleistet wird dies durch eine im Inklusionsplan näher zu formulierende Form der Rechenschaft durch den Landesvorstand.

 

[beschlossen auf dem Landesvorstand 06.02.2017]

Antrag 33/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, die in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme wäre ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich dadurch reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, die Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete rückgängig zu machen.

 

(Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses mögen beschließen)

(Die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages mögen beschließen)

Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.