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Antrag 235/II/2019 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Neue Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.
  2. Eine marktliberale Öffnung des PBefG für neue Mobilitätsdienstleister ist abzulehnen.
    Ein Wettbewerb zwischen öffentlichem Nahverkehr und neuen Mobilitätsdienstleistern muss ausgeschlossen werden.
  3. Eine Änderung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Rahmen des PBefG ist abzulehnen. Die Grenze zwischen Mietwagenverkehren und Taxis muss auch in Zukunft gewahrt werden. Vielmehr soll in das PBefG eine Nachweispflicht für die Rückkehr der Mietwagen eingeführt werden.
  4. Mietwagen sind zukünftig mit einer Zulassungsnummer eindeutig zu kennzeichnen.
  5. Den Kommunen soll im Rahmen des PBefG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Betreibern von Fernbuslinien Haltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuweisen bzw. beantragte Haltepunkte begründet zu versagen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt ist.

 

 

Antrag 267/I/2019 Aberkennung Bundesverdienstkreuz

31.03.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den Verleihungsberechtigten des Bundesverdienstkreuzes zu veranlassen, mit sofortiger Wirkung die Würde des Bundesverdienstkreuzes für den Sultan von Brunei, Hassanal Bolkhia, die diesem am 30. März 1998 verliehen wurde, abzuerkennen und somit das Bundesverdienstkreuz zu entziehen.

Antrag 37/I/2019 Forderungen an die Arbeitswelt von heute und morgen

25.02.2019

Tarifbindung/Entlohnung
Ein starkes Tarifsystem hilft gegen Niedriglohn und prekäre Beschäftigung. Eine starke Tarifbindung ist zentral für mehr Einkommensgleichheit, soziale Gerechtigkeit, und gute Arbeitsbedingungen. Wir machen uns zusammen mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften für eine hohe Tarifbindung stark. Wir kämpfen gegen die Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite, für starke Gewerkschaften und für eine Stärkung des Instrumentes der Allgemeinverbindlicherklärungen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist dieser auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften tarifgebunden sind. Die Allgemeinverbindlichkeit kann bislang grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Wir fordern gesetzliche Anpassungen an diesem Instrument, die es ermöglichen, häufiger und einfacher als bisher von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung Gebrauch zu machen und unterstützen den Beschluss des SPD Parteivorstands, das Vetorecht der Arbeitgeber bei Allgemeinverbindlicherklärungen abzuschaffen. Wir fordern die Tarifvertragsparteien auf, die Veränderungen in der Arbeitswelt durch den digitalen und demografischen Wandel durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu flankieren. Dort wo dies nicht der Fall ist fordern wir, dass das Landesvergabegesetz den Mindestlohn auf ein Niveau anhebt, das ein Einkommen mit deutlichem Abstand zu Hartz-IV-Leistungen ermöglicht.

 

Mitbestimmung
Wir setzen uns zusammen mit den Gewerkschaften dafür ein, der Be- und Verhinderung von Betriebs- und Personalratsarbeit Einhalt zu gebieten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Präsenz von Betriebs- und Personalräten zunimmt und ihre Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Dazu müssen Betriebsratswahlen besser abgesichert werden. Und wir halten es für wichtig, dass das Wahlverfahren weiter vereinfacht und mit mehr Rechtssicherheit ausgebaut wird. Gerade vor dem Hintergrund neuer Arbeitsformen und der Digitalisierung setzen wir uns dafür ein, dass kollektive Vertretungsrechte für alle Erwerbsformen gesichert und ggf. neue Wege gefunden werden.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Selbstbestimmte Arbeitszeit für Beschäftigte, wie z. B. im Tarifabschluss der IG Metall in der Tarifrunde 2018 sind erste Schritte in die richtige Richtung. Der tarifliche Weg muss auf mehr Arbeitsbereiche ausgedehnt und in diesem Rahmen die selbstbestimmte Gestaltung von Arbeitszeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben noch ausgebaut werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, denn bisher profitieren vor allem die Arbeitgeber von der Flexibilisierung. Wir fordern ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit zu Vollzeit für alle Beschäftigten. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist zwar ein Fortschritt, allerdings gilt der Anspruch nur für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten und für Betriebe ab 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. “Arbeit, die zum Leben passt” soll es mit der SPD für alle Beschäftigten geben. Die Rückkehr in Vollzeit sollte ein grundsätzliches Recht für Arbeitnehmende sein. Der Ausbau von betriebseigenen Kitas und anderen Betreuungsangeboten muss parallel verstärkt und staatlich gefördert werden, damit es allen Elternteilen und auch Alleinerziehenden möglich ist, einem Vollzeitjob nachgehen zu können.

 

Weiterhin fordern wir, dass bei der Betreuung von erkrankten Kindern die Regelung im SGB V geändert wird und anstelle der bisherigen 90% zukünftig 100% des Nettolohns gezahlt werden soll. Für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, kann es bei bestimmten arbeitsvertraglichen Regelungen dazu führen, dass die Betreuung eines kranken Kindes zu finanziellen Einbußen führt.

 

Berufliche Weiterbildung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Berlin ein Landesgesetz zur beruflichen Weiterbildung geben soll. Angebote sollten niedrigschwellig angelegt sein und auf Zielgruppen von Beschäftigen besonders ausgerichtet werden, die bislang nicht die Weiterbildungsangebote wie z. B. über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder über das SGB III möglich, wahrnehmen. Oft geschieht das aus Sorge oder Angst dem Arbeitgeber gegenüber, der zunächst das Fehlen des Mitarbeiters und den Arbeitsausfall sieht statt den Zugewinn an Qualifikation für seinen Betrieb. Weiterbildungsträger sind bisher nur unzureichend auf die veränderten Bedarfe der beruflichen Weiterbildung im Kontext des digitalen Wandels eingestellt. Wir fordern, dass das Land Berlin diese Veränderungsprozesse aktiv unterstützt.

 

Um die berufliche Fort- und Weiterbildung zukunftsfest zu machen, fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Bundesminister*innen auf,

  • sich für einen gesetzlich verankerten Anspruch einzusetzen, der unabhängig vom Tätigkeitsfeld mind. 30 Tage für jede*n Arbeitnehmer*in im Jahr beträgt und die Lohnfortzahlung beinhaltet
  • sich für einen Rechtsanspruch zur finanziellen Förderung von beruflicher Fort- und Weiterbildung einzusetzen und
  • die Erstattung der direkten Kosten (Teilnahmegebühr, Unterbringung, Fahrtkosten) durch Unternehmen gesetzlich festzulegen

Im Übrigen fordern wir eine programmatische Auseinandersetzung über eine neue Politik der Arbeit, die es der gesamten Breite der Partei ermöglicht, sich einzubringen. Diese Auseinandersetzung soll in einem Grundsatzprogramm münden.

Antrag 126/I/2019 Babypaket zur Familienförderung nach finnischem Vorbild einführen

25.02.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzestext einzubringen und innerhalb der Großen Koalition noch in der laufenden Legislaturperiode durchzusetzen, der vorsieht, ein sogenanntes ‚Babypaket‘ nach finnischem Vorbild einzuführen. Dieses soll allen Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, um auf unkomplizierte Weise eine staatliche Unterstützung des Kindes zu gewährleisten.

 

Das Paket enthält mehr als 50 Artikel für Neugeborene, u.a. Unisex-Anziehsachen, Schlafzeug, Spielzeug sowie Pflegeartikel für Kind und Eltern.

Antrag 46/I/2019 Mitgliedschaft in DGB-Gewerkschaften stärken! Arbeitnehmer*innen über die Vorteile einer Mitgliedschaft aufklären!

25.02.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.

 

Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.

 

Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.

 

Zur Weiterleitung an

SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

SPD-Fraktion im Bundestag