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Antrag 110/I/2020 Klare Anforderungen für Fixierungen in der häuslichen Pflege

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, sich beim Gesetzgeber dafür einzusetzen, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden wird. Gefordert ist dabei eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden.

Antrag 143/I/2020 Konsequent für Pro Choice – Für einen Schutz des Begriffs der Schwangerschaftskonfliktberatung!

1.10.2020

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesnovelle im Sinne des Antrags umgehend in die Wege zu leiten:

 

Wir fordern, dass die angebotenen Beratungen für Schwangere* in Konfliktsituationen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

 

Um den Zugang zu ergebnisoffener Beratung sicherzustellen, fordern wir einen Begriffsschutz des Begriffs der im Gesetz festgelegten und regulierten „Schwangerschaftskonfliktberatung“! So soll ermöglicht werden, dass Schwangere* niederschwellig unterscheiden können, ob Einrichtungen einen Beratungsschein ausstellen oder nicht. Der Begriff der „Schwangerschaftskonfliktberatung“ soll nur von solchen Beratungsstellen benutzt werden dürfen, welche gesetzlich anerkannt, an das Schwangerschaftskonfliktgesetz gebunden sind und die Genehmigung haben, Beratungsscheine auszustellen.

Antrag 107/I/2020 Sterbehilfe

1.10.2020

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet. Der SPD Bundesvorstand und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Fehlverhalten des Bundesminister Jens Spahn weiterhin öffentlichkeitswirksam zu rügen und die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils unverzüglich in die Wege zu leiten.

 

Antrag 35/I/2020 Staatliche Teilbeteiligung als Antwort auf Corona - um einen nachhaltigen Strukturwandel zu gestalten, für mehr soziale Gerechtigkeit und als Teil einer europäischen Strategie

30.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, angesichts der Situation der Unternehmen in Deutschland in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise schnell zu handeln. An großen Unternehmen, für die eine weitere Kreditgewährung nicht ausreicht und die daher um staatliche Hilfe bitten, soll der Bund Teil-Beteiligungen erwerben. Hierbei sind allerdings zuvor vereinbarte Kriterien zu befolgen und damit eine dringend benötigte Wirtschaftstransformation zu beschleunigen.

 

Der Bund und seine Sondervermögen waren 2017 bereits unmittelbar an 109 Unternehmen und mittelbar an 444 Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 25 % und je einem Nennkapital von über 50.000 € beteiligt. Das Portfolio der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen umfasst neben börsennotierten Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG auch Flughafengesellschaften oder die Deutsche Bahn AG, bis hin zu kulturellen Einrichtungen und wissenschaftlichen Forschungsinstituten. Der Bund beansprucht schon jetzt eine „aktive Beteiligungsführung“, die Aspekte wie Geschlechtergerechtigkeit und die Qualität der Arbeitsverhältnisse, aber auch den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) beinhaltet.

 

Die Aufgaben des Bundes sollen jetzt zusätzlich umfassen:

  1. die Überlebensfähigkeit der unterstützten Unternehmen zu garantieren und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, dabei ist jedoch die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden sowie die Auszahlung von Boni nicht gestattet
  2. den Erhalt von Arbeit und die Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit in Schwerpunktregionen (insbesondere von monostrukturierten Regionen)
  3. die Stärkung der Tarifbindung und den Ausbau von Flächentarifverträgen sowie die Einführung von betrieblicher Mitbestimmung, wo sie noch nicht besteht
  4. eine strukturelle Hilfe bei nachhaltiger Ausrichtung der Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Agenda 2030
  5. eine enge Verzahnung von Bund und Ländern bei Lösungsansätzen und damit die Stärkung föderaler Kompetenzen bei der regionalen Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen
  6. das Zurückdrängen von Shareholder-Value-Interessen zugunsten einer auf die Interessen der gesellschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Unternehmens- und Produktstruktur, daher darf die Entscheidungsgewalt nicht allein bei der Unternehmensgeschäftsführung liegen
  7. die Unternehmen dabei zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die jede Diskriminierung von Arbeitnehmenden aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status wirksam verhindert (vergleiche AGG)

 

Antrag 111/I/2020 Neuregelung der Verzögerungsgebühr bei verspäteter Begutachtung zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit

30.09.2020

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verschiebung eines Termins zur Begutachtung auf Wunsch des zu Begutachtenden (z.B. aufgrund extremer Kurzfristigkeit oder Erkrankung) nicht länger dazu führt, Fristen der Kasse zur zeitnahen Begutachtung aufzuheben. Es muss verhindert werden, dass solche Terminabsagen von Kassenseite zu einer längerfristigen Verzögerung „genutzt“ werden.

 

Inhaltlich könnte dies z.B. durch folgende Einfügung (vor dem letzten Satz des §18 3b SGB XI) gelöst werden: „Wird ein Begutachtungstermin auf Wunsch des/der zu Begutachtenden verschoben, beginnen die Fristen erneut.“