17.05.2022
Die derzeit von der EU-Kommission beabsichtige Einführung einer verpflichtenden Überprüfung jeglicher digitaler Kommunikation auf Inhalte, die im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen (sog. Chatkontrolle), lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Die Pflicht beträfe nach jetzigem Stand „relevante Anbieter von Internetdiensten“, was im Zweifel nicht nur E-Mail-Kommunikation und Plattformen wie Facebook oder Twitter, sondern auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp umfassen würde. Bei letzteren käme eine solche Prüfpflicht de-facto einem Verbot wirksamer Verschlüsselung gleich. Die Pläne der EU-Kommision stehen damit im direkten Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags im Bund, in dem wir ein Recht auf Verschlüsselung sowie die generelle Ablehnung allgemeiner Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation beschlossen haben.
Da die Prüfung auf Inhalte ohne durch die Betroffenen gesetzte Verdachtsmomente erfolgen soll, handelt es sich um eine anlasslose Überprüfung. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung mit Grundrechten nicht vereinbar ist, selbst wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerster Straftaten geht. Überwachung privater Kommunikation darf nur gezielt und auf Grundlage eines individuellen Verdachts stattfinden, um die Grundrechte der Allgemeinheit, aber auch besonders geschützter Menschen und Kommunikationspartner:innen, wie Patient:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Therapeut:innen zu gewährleisten. Auch Missbrauchsopfer selbst sind immer wieder auf vertrauliche Kommunikation angewiesen.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein gravierendes Problem und der Kampf dagegen komplex. Er muss entschieden geführt werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Umfassende Überwachungsmaßnahmen hierfür als Heilsbringer zu verstehen verkennt aber diese Komplexität und auch die Grenzen technischer Überwachung, derer sich Kriminelle zudem leicht entziehen können. Ein Nutzen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern ist zweifelhaft. Es bedarf dazu deutlich engagierterer Schritte, insbesondere im Bereich der Missbrauchsprävention, Opferunterstützung und der unbedingten und umfassenden Verstärkung der Ermittlungsbehörden – technisch, forensisch, personell.
Entsprechend werden sich die SPD-Mitglieder der Bundesregierung im Rat der EU gegen dieses Vorhaben aussprechen. Die Abgeordneten der SPD im Europaparlament sind ebenfalls aufgerufen, ein solches Gesetz zu verhindern.
Um den Kampf gegen Kindesmissbrauch wirksam zu stärken, soll zudem insbesondere das BKA angewiesen werden, künftig nach dem Abschluss von Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch Links zu entsprechenden Inhalten – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – den jeweiligen Hosting-Anbietern zur Löschung zu melden und so eine Weiterverbreitung zu unterbinden.
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17.05.2022
Die SPD Mitglieder des Bundestages und die SPD Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS) beim Aufbau eines Melde- und Unterstützungsnetzwerk für Betroffene antisemitischer Vorfälle in allen sechzehn Bundeländern in politischer und finanzieller Form zu unterstützen.
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17.05.2022
Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:
1. Forschung und Evaluation
- Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft und Berliner Unternehmen – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
- Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
- Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
- Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
- Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
- Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.
2. Infrastruktur und Realisierung
- Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
- Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
- Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.
3. Regulative Maßnahmen
- Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
- Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
- Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.
4. Datenschutz und Arbeit
- Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
- Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
- Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.
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17.05.2022
Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, auf das Land Brandenburg und den VBB einzuwirken, die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundlegend zu ändern.
Wir wollen
- mehr direkten öffentlichen Einfluss auf den SPNV statt Unsicherheit bei der Leistungserbringung durch instabile Verkehrsunternehmen;
- höheres Engagement für einen leistungsfähigen SPNV statt langwierige und kostspielige Ausschreibungsverfahren;
- die schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungswettbewerbs hin zu gemeinsamen Vergaben mit Brandenburg an ein landeseigenes Verkehrsunternehmen sowie Direktvergaben an bewährte Anbieter*innen;
- die Prüfung des Aufbaus eines Landeseisenbahnunternehmens und die Einrichtung eines Fahrzeugpools der beiden Länder.
Außerdem soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, den politischen Einfluss auf die DB AG zu nutzen, um das Bundeseisenbahnunternehmen stärker in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
Unser Ziel ist es, aufwändige und zeitraubende Vergabeverfahren mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich erscheinen. Gleichzeit soll die Qualität der Verkehrsleistung gesichert und zu einem angemessenen und wirtschaftlichen Leistungspreis vergeben werden.
Wir wollen verhindern, dass Verkehrsunternehmen durch unrealistisch niedrige Angebote, die zu Lohndumping durch Wettbewerb führen, zunächst den Zuschlag erhalten und anschließend mit Nachforderungen Druck auf die öffentlichen Aufraggeber ausüben.
Oder ihre Leistung einstellen und damit die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigen und der Daseinsvorsorge schaden.
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17.05.2022
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Verkehrsausschüssen von Abgeordnetenhaus und Bundestag werden aufgefordert, sich gegen die weitere Planung des Bundesverkehrsministeriums für den 17. Bauabschnitt der A 100 einzusetzen.
Dazu gehören:
Auf Landesebene:
- Rücknahme der Projektanmeldung zum Bedarfsplan des Bundesfernstraßen und
- Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich aller Vorhalteflächen für den
- Bauabschnitt der A100 hin zu einer anderen Nutzung der vorgesehenen Flächen (z.B. Wohnungsbau, alternativer Angebote für den Wirtschafts- und Güterverkehr, Sportangebote, Urban Gardening, Clubkultur oder temporären Schulstandort),
Auf Bundesebene:
- Zurückziehen der Ausschreibung für die Planung des 17. Bauabschnittes der A100 seitens der bundeseigenen Autobahn GmbH und
- Entfernung des 17. Bauabschnitts aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem dazugehörigen Fernstraßenausbaugesetz.
Des Weiteren werden sie aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und der Bund zügig und in enger Abstimmung eine Alternative für die Gestaltung des finalen Autobahnabschlusses am Treptower Park (16. Bauabschnitt) inklusive eines qualifizierten Mobilitätsmanagements entwickeln.
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