Archive

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 61/I/2016 Keine Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen den IS (sogenannter Islamischer Staat) in Syrien und/oder dem Irak und Mali

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die aktive Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an Kriegseinsätzen gegen den IS (sog. Islamischer Staat) oder dessen Splittergruppen in Syrien, dem Irak und Mali verhindert wird.

Antrag 91/II/2014 Steuerbetrug konsequent ächten!

14.10.2014

Ausgehend von dem Gemeinwohl- und dem Umverteilungszweck der Steuererhebung und einem Rechtsstaatsverständnis, nach dem nicht die Lukrativität der Strafe für den Staat, sondern die Sanktion sozialschädlichen Verhaltens im Vordergrund stehen muss, fordern wir deshalb ein unmissverständliches Vorgehen gegen jede Form von Steuerbetrug.

 

Wir fordern

  • Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die das Steuerrecht bislang zum Sonderrecht für Vermögende macht und unser Gerechtigkeitsverständnis untergräbt
  • Die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Nachversteuerung.
  • Die Aufstockung der den Ländern unterstellten Steuerfahndung, um indirekte Standortwettbewerbe endlich zu unterbinden.
  • Den weiteren Ankauf sogenannter SteuersünderInnen-CDs.
  • Die Sanktionierung von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, die Steuerhinterziehung nachweislich ermöglichen, empfohlen oder sogar aktiv befördert haben – bis hin zum Entzug der staatlichen Lizenz.
  • Die deutliche Erhöhung des zu entrichtenden Strafzuschlags im Rahmen der Nachversteuerung (derzeit nur 5%).

Antrag 126/I/2014 Wiedervorlage: Steuerbetrug konsequent ächten!

5.10.2014

Angesichts der aktuellen Debatte über prominente Fälle von Steuerbetrug positionieren wir Jusos uns erneut konsequent gegen jede Form von Steuerhinterziehung sowie ihrer Duldung und Relativierung. Dabei ist für uns klar: Skandalös ist nicht erst der Steuerbetrug einer Person des öffentlichen Lebens, sondern jeder bewusste Versuch, das fiskalische Solidarprinzip eigenmächtig zu schleifen. Dabei geht es nicht um die Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern um den Akt als solchen. Zwar sind Steuern kein Selbstzweck, doch in der Demokratie garantieren sie idealerweise die (Um-)Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne derer, die auf die Gemeinschaft angewiesen sind. Steuerehrlichkeit ist deshalb nicht eine Möglichkeit unter vielen, sondern Voraussetzung für eine gerechte, demokratisch organisierte Verteilung, für die das Gemeinwohl ausschlaggebend ist und nicht etwa das Ermessen der oder des Einzelnen.

 

Aus rechtstaatlicher Sicht empfinden wir es als unverständlich, dass das Delikt der Steuerhinterziehung mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO eine so massive Andersbehandlung im Vergleich zu anderen Straftaten, wie zum Beispiel dem „einfachen“ Betrug erfährt. Dieser Umstand fußt einzig und allein auf der Tatsache, dass der Staat sich – ohne in die eigenen Fahndungsbehörden investieren zu müssen – lukrative Mehreinnahmen generieren will. Von dieser Lösung profitieren außerdem vor allem Vermögende, die es sich leisten können, ihre tatsächlichen Steuerschulden innerhalb einer gesetzten Frist in vollem Umfang nebst Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen.

 

Gleichzeitig sind die Steuerfahndungsbehörden in ihrer jetzigen Gestaltung sehr ineffektiv. Die Tatsache, dass die durch die Fahndung der Länder erzielten Steuermehreinnahmen größtenteils an den Bund fließen, lässt in Zusammenhang mit der Tatsache, dass einige Bundesländer wie Bayern und Hessen sich größtenteils darauf beschränken, Einkommenserklärungen der unteren Einkommensgruppen zu prüfen vermuten, dass es einigen Ländern klar um die Sicherung von Standortvorteile für ihre regionalen, großen Unternehmen und vermögenden BürgerInnen geht. Dieser Steuerföderalismus ist zumindest mit ursächlich dafür, dass dem Staat jährlich Steuern in zweistelliger Milliardenhöhe entgehen und ist somit schädlich für den Sozialstaat.

 

Ausgehend von dem Gemeinwohl- und Umverteilungszweck der Steuererhebung und einem Rechtsstaatsverständnis, nach dem nicht die Lukrativität der Strafe für den Staat, sondern die Sanktion unbilligen und sozialschädlichen Verhaltens im Vordergrund stehen muss fordert linke Politik deshalb ein unmissverständliches Vorgehen gegen jede Form von Steuerbetrug. Privat, wie auch in politischer Verantwortung, darf und muss von SozialdemokratInnen daher entschiedenes Eintreten für maximale Steuerehrlichkeit erwartet werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die das Steuerrecht bislang zum Sonderrecht für Vermögende macht und unser Gerechtigkeitsverständnis untergräbt.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen bei Nachversteuerung bei gleichzeitiger Ausweitung der Aufbewahrungsfristen für Dokumente im Zusammenhang mit steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
  • Die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission mit dem Ziel der deutlichen personellen Aufstockung der den Ländern unterstellten Steuerfahndung und eine perspektivische Kompetenzverlagerung hin zum Bund, um indirekte Standortwettbewerbe durch besonders nachlässige Arbeit der Steuerfahndung endlich zu unterbinden.
  • Den weiteren Ankauf sogenannter SteuersünderInnen-CDs, zumindest bis die staatlichen Behörden personell und finanziell in angemessener Weise aufgestockt werden.
  • Die Sanktionierung von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, die Steuerhinterziehung nachweislich ermöglicht, empfohlen oder sogar aktiv befördert haben – bis hin zum Entzug der staatlichen Lizenz.
  • Die deutliche Erhöhung des zu entrichtenden Strafzuschlags im Rahmen der Nachversteuerung (derzeit nur 5%).