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Antrag 71/II/2024 Queerfeindliche und autoritäre Gesetzgebung in Georgien konsequent verurteilen!

23.10.2024

Triggerwarnung: Queerfeindlichkeit und Polizeigewalt

Im Mai 2024 verabschiedete das georgische Parlament trotz massiver Proteste endgültig das sogenannte “Agentengesetz”. Damit werden Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die mehr als 20% ihrer finanziellen Mittel aus dem Ausland erhalten, dazu gezwungen, sich als Organisation eintragen zu lassen, die “die Interessen einer ausländischen Macht” verfolgt. Dieses Label soll insbesondere oppositionelle Organisationen und Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen stark machen, öffentlich diskreditieren und ihre Arbeit so erschweren. Auch ist der Verwaltungsaufwand, den das Gesetz verursacht, enorm und die Strafen bei Verstößen astronomisch. Doch nicht nur das: den Behörden ist es durch das Gesetz auch erlaubt, Mitarbeiter*innen der NGOs zu zwingen, persönliche Informationen wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Identität offenzulegen. Zusätzlich wurde außerdem ein Gesetzespaket ins Parlament eingebracht, der vorsieht, so genannte “LGBT-Propaganda” zu verbieten. Dabei sind die neuen Gesetze lediglich die Spitze des Eisbergs. Schon seit längerem versucht die georgische Regierung durch autoritäre Mittel ihre Macht zu zementieren und die Opposition sowie marginalisierte Gruppen weiter zu schwächen.

 

Georgien – zwischen russischem Einfluss und EU-Beitritt

Dabei spaltet die in Georgien regierende Partei “Georgischer Traum” (welche bis 2023 Teil der PES war) mit diesen Gesetzen die georgische Gesellschaft weiter und untergräbt das mehrheitlich geforderte und in der Verfassung verankerte Ziel eines EU-Beitritts. Gleichzeitig erinnern diese Gesetze stark an russische Regelungen, die bereits vor Jahren dort in Kraft getreten ist, um kritische NGOs mundtot zu machen und queeres Leben aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. So ist es wenig verwunderlich, dass die russische Regierung sich positiv hinsichtlich des “Agentengesetzes” geäußert hat und gegenüber Kritik verteidigt. Das Gesetz trifft nämlich insbesondere Organisationen, die durch die EU, deren Mitgliedsstaaten oder die USA unterstützt werden. Die georgische Regierung nähert sich also weiter an Russland an, obwohl Russland die georgischen Regionen Abchasien und Südossetien immer noch besetzt hält. Die Gesetze sind nur damit das neueste und offensichtlichste Beispiel, dass die georgische Regierung immer mehr die Nähe zu Russland sucht. Dies wird spätestens seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine offensichtlich. So unterstellen georgische Regierungspolitiker*innen seitdem der EU und NATO immer wieder, in Georgien bzw. der Kaukasus-Region eine “zweite Front gegen Russland” eröffnen zu wollen. Auch nahm der damalige georgische Ministerpräsident an einer Konferenz rechter, nationalistischer Politiker unter der Führung Viktor Orbans teil und begrüßte ausdrücklich die Wiederaufnahme von Direktflügen zwischen Russland und Georgien, die ebenso zu heftigen Protesten führte.  Gleichzeitig versucht die georgische Regierung jedoch weiterhin zumindest so zu tun, als sei ein EU-Beitritt weiterhin das Ziel ihrer Politik – schließlich wird ein solcher Schritt auch von einer großen Mehrheit der Georgier*innen unterstützt. So ist Georgien seit Dezember 2023 EU-Beitrittskandidat, wobei im Zuge des “Agentengesetzes” die Beitrittsverhandlungen von der EU seit Juni 2024 auf Eis gelegt wurden.

Georgien ist ein tiefreligiöses christliches Land. Seit dem Zerfall der UdSSR ist Georgiens wirtschaftliche Lage relativ instabil, so gab es auch schon viele Protestbewegungen und eine Revolution 2003. Seit Georgiens Unabhängigkeit spielt die orthodoxe georgische Kirche eine große Rolle für Georgiens Politik und Gesellschaft. Sie lobbyiert erfolgreich für einen konservativen, sehr russlandnahen Kurs. Dieser findet bei der konservativen Mehrheit in der Gesellschaft viel Zuspruch.

 

Die georgische Zivilgesellschaft

Gerade auch weil ein solcher Schritt durch die EU absehbar war und viele insbesondere junge Menschen in Georgien eine weitere Annäherung und Einflussnahme Russlands in Georgien fürchten, demonstrierten Zehntausende regelmäßig friedlich in Tiflis und anderen Städten gegen die Einführung des “Agentengesetzes”. Auch hier zeigte die Regierung ihren offen autoritären Stil, der die Opposition und kritische Stimmen in der Gesellschaft mit allen Mitteln zu bekämpfen versucht. So kam es während der Proteste zu massiver Polizeigewalt: Tränengas, Gummigeschosse, Wasserwerfer und rechtswidrige Verhaftungen waren die routinierte Antwort auf die Kritik an dem Gesetz. Nichtsdestotrotz ließen sich die Demonstrierenden nicht einschüchtern, denn diese Antwort der Regierung lässt erahnen, was mit dem Gesetz bezweckt wird: Das Ende einer kritischen, offenen, demokratisch orientierten Zivilgesellschaft. Das können wir nicht hinnehmen! Denn diese ist der letzte verbleibende Akteur, der nicht in Gänze durch die Regierungspartei und dessen Ehrenvorsitzenden und Milliardär Bidsina Iwanischwili kontrolliert wird.

 

Queerfeindlichkeit und die Unterdrückung von Minderheiten

Gerade marginalisierte Gruppen wie z.B. die LGBTQIA+-Community sind der Regierungspartei dabei ein Dorn im Auge. So werden sie schon seit längerem als Sündenbock für verschiedenste gesellschaftliche Probleme dargestellt und von konservativen Teilen der Bevölkerung, insbesondere der Kirche, verfolgt. So wurden Pride-Veranstaltungen immer wieder angegriffen und Teilnehmende zum Teil schwer verletzt. Die Polizei beteiligte sich bzw. begünstigte das. Dementsprechend wundert es nicht, dass das so genannte “Agentengesetz” nun besonders NGOs trifft, die sich für die Belange marginalisierter Gruppen wie die LGBTQIA+-Community einsetzt. Diese werden von der georgischen Regierung in der Regel nur wenig unterstützt und sind dem entsprechend dringend auf Unterstützung aus dem Ausland angewiesen. Gerade Angebote wie AIDS- (Auto-Immun-Diffiency-Syndrome) und HIV(Human Immunodeficiency Virus)-Prävention könnten noch schwieriger werden als zuvor. Verschärft wird die Situation durch das so genannte “Gesetz gegen LGBT-Propaganda”. Dieses soll das Zeigen nicht-cis-heterosexueller Lebens- und Beziehungsrealitäten in Medien und Bildungseinrichtungen verbieten. Außerdem sollen Kundgebungen wie der Christopher-Street-Day (CSD) sowie geschlechtsangleichende Operationen für trans*Personen verboten und die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen werden. Per Verfassungsänderung wurde die Ehe in Georgien als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

 

Die Rolle Deutschlands

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die demokratischen Kräfte in Georgien zu unterstützen. Sie müssen nur genutzt werden. Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es also, sie müssten aber auch genutzt werden! Dass sich die Bundesregierung inzwischen über die Lage in Georgien “besorgt zeigt”, reicht uns nicht. Auch scheint es in Anbetracht der weiter fortbestehenden russischen Kontrolle über die georgischen Gebiete Abchasien und Südossetien und der immer stärkeren Verfolgung oppositioneller und marginalisierter Gruppen absurd, dass Georgien von der Bundesregierung als sogenanntes “sicheres Herkunftsland” für Geflüchtete eingestuft wird. Die Einstufung eines Landes als sicheres Herkunftsland bedeutet, dass in dem betroffenen Land grundsätzlich genug staatliche Strukturen und Schutzmechanismen existieren, um Menschen vor Verfolgung zu schützen. Der Begriff „sicheres Herkunftsland“ soll dabei „abschreckend“ wirken und Menschen von einer Flucht nach Deutschland abhalten. Die Klassifikation bedeutet außerdem, dass Asylsuchende aus diesen Ländern kaum Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen abgelehnten Asylantrag haben. In Georgien sind viele Menschen, die gesellschaftlichen Minderheiten angehören, akut bedroht. Das Land also als „sicheres Herkunftsland“ einzustufen, ist schlicht falsch und gefährlich!

 

Wir fordern daher

  • jede Form queerfeindlicher und autoritärer Gesetzgebung sowie die Polizeigewalt gegenüber georgischen Demonstrierenden klar zu verurteilen, insbesondere durch sozialdemokratische Mandats- und Funktionsträger*innen. Insbesondere ist das sogenannte „Agentengesetz“ und der Gesetzesvorschlag gegen LGBT-Propaganda zu kritisieren und ihren Widerspruch zu einem möglichen EU-Beitritt hinzuweisen.
  • die verstärkte finanzielle Förderung von georgischen NGOs und zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere solchen, die sich für marginalisierte Gruppen einsetzen, insbesondere ist das sogenannte „Agentengesetz“ und der Gesetzesvorschlag gegen LGBT-Propaganda zu kritisieren und ihren Widerspruch zu einem möglichen EU-Beitritt hinzuweisen. Dabei soll darauf Wert gelegt werden, dass NGOs und andere Akteure nicht aufgrund dieser Finanzierung selbst in rechtliche Schwierigkeiten, beispielsweise aufgrund des „Agentengesetzes“ geraten. Im Einzelfall muss mit den Betroffenen eine angemessene, möglichst sichere Lösung gesucht werden. Die Sicherheit der Betroffenen und der Fortbestand der kritischen Zivilgesellschaft Georgiens muss immer im Mittelpunkt stehen.
  • Keine Kürzungen bei der Förderung politischen Bildungsarbeit durch deutsche Stiftungen und NGOs in Georgien.
  • Georgien von der so genannten “Liste der sicheren Herkunftsländer” zu streichen.
  • die SPD innerhalb der PES auf, sich gegen Georgiens Regierungskurs einzusetzen.
  • zu überprüfen, inwiefern Sanktionen gegen führenden georgischen Regierungspolitiker*innen möglich und zielführend sind, die eine solche autoritäre und queerfeindliche Gesetzgebung unterstützen
  • eine klare Verurteilung des sogenannten „Agentengesetz“, das auf die Einschränkung der Arbeit von NGOs und unabhängigen Medien abzielt.
  • die EU-Beitrittsverhandlungen mit Georgien wieder aufzunehmen, sofern das Agentengesetz zurückgenommen wird. Die georgische Zivilbevölkerung soll weiterhin in ihrer Annäherung an die Europäische Union gefördert werden.

Antrag 125/I/2024 Unser Weg in ein faires Steuersystem

21.04.2024

Vermögen sind in Deutschland derzeit extrem ungleich verteilt. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gehören den reichsten 10 Prozent in Deutschland 65 Prozent der Vermögen. Umgekehrt besitzen die ärmsten 40 Prozent gar kein Vermögen. Sie stehen den derzeitigen Krisen ungeschützt gegenüber. Damit hat Deutschland in Europa im Bereich der Vermögensungleichheit eine negative Sonderstellung. Es gibt in diesem Feld kaum eine Demokratie, die ungleicher ist als Deutschland. Das ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie nicht hinnehmen können und wollen. Daher wollen wir die Beseitigung der Vermögensungleichheit ins Zentrum unserer Politik stellen. Denn eine ungleiche Gesellschaft ist oft auch eine instabile Gesellschaft. Wir geben wenigen Menschen eine Fülle an Macht, die in einer Demokratie nicht hinnehmbar ist. Wir erleben aktuell wie der Überreichtum weniger Menschen wächst während auf der anderen Seite auch die Armut in Deutschland immer weiter zunimmt. Dabei hängen Reichtum und Armut strukturell zusammen.

 

Als zentrales Instrument für die Eindämmung der Vermögensungleichheit sehen wir die Steuerpolitik. In den letzten Jahrzehnten gab es keine großen Reformen im Bereich der Steuern. Wir als Sozialdemokratie wollen eine große Reform wagen, die im Ergebnis die Überreichen belastet und umgekehrt den Großteil der Bevölkerung entlastet. Wir wollen eine Steuerreform die einen handlungsfähigen Staat und Investitionen in die Zukunft ermöglich.

 

1. Steuerprivilegien abschaffen

Wir stellen Steuerprivilegien auf den Prüfstand und werden sie insbesondere in den Bereichen abschaffen, wo sie gesellschafts-, umwelt- oder klimaschädliche oder unerwünschte Wirkungen entfalten.

 

2. Eine progressive Erbschaftsteuer

Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist für uns kein hinnehmbarer Zustand. Aktuell zahlen vor allem die mittleren Erbschaften, während die hohen Erbschaften steuerlich meist komplett verschont werden. Ab einer Erbschaft von 10 Millionen Euro wird die Steuer sogar regressiv. Daher brauchen wir eine umfassende Reform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit zwei Urteilen hier den Weg aufgezeigt. Wir müssen erstens die umfassenden Ausnahmen für Erb*innen von Unternehmen abschaffen. Wir streben eine Gleichbehandlung aller Erbschaften an, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zwei Mal geurteilt hat. Für Erbschaften von Unternehmen sollen Stundungen, Streckungen oder der Staat als stiller Teilhaber möglich sein. Damit ist der Weiterbetrieb der Unternehmen sichergestellt.

Zweitens wollen wir die unzähligen Umgehungswege der Steuer radikal abschaffen. Geld in Stiftungen zu packen, große Summen an Kinder zu verschenken, das darf nicht mehr dazu führen, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Gerade Menschen mit großen Erbschaften müssen ihren Teil zum funktionierenden Staat beitragen. Unser Ziel ist daher die Rückkehr zu einer progressiven Steuer. Eine Flat Tax wie sie die CDU vorschlägt lehnen wir klar ab.

Im Gegenzug wollen wir den Freibetrag bei der Erbschaftsteuer auf eine Million Euro erhöhen und ihn zu einem einmalig nutzbaren Lebensfreibetrag umwandeln. Die selbstgenutzte Immobilie soll auch weiterhin nicht zum Freibetrag gezählt werden. Eine solche Reform würde höhere Einnahmen bei der Steuer mit sich bringen, würde aber vor allem die sehr hohen Erbschaften betreffen. Es wäre zudem eine klare Vereinfachung einer heute sehr komplexen Steuer.

 

3. Einführung des Grunderbes

Derzeit werden nur zwei Prozent des Erbvolumens im gesamten ostdeutschen Gebiet weitergegeben. Damit verfestigt sich eine gravierende Vermögensungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland immer weiter. Ohne ein Eingreifen in das Erben wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zu Gute kommt wird diese alleine die ungleiche regionale Verteilung von Erbschaften nicht ändern. Daher wollen wir das Konzept des Grunderbes weiterentwickeln und entführen. Wir wollen mit dem Grunderbe jedem zwischen 18 und 21 Jahren ein staatliches Erbe von 20.000 Euro steuerfrei geben. Mit dem Grunderbe sollen junge Menschen in einer entscheidenden Lebensphase die Möglichkeit haben, ihre Ideen umzusetzen. Diese können das Geld zum studieren, für eine Ausbildung oder für Investitionen nutzen. Das DIW hat ausgerechnet, dass die Einführung eines Grunderbes die Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung um 60 bis 90 Prozent steigen lässt. Die Maßnahme würde jährlich 15 Milliarden Euro kosten und soll durch die Erhöhung der Erbschaftsteuer für sehr hohe Erbschaften finanziert werden. Weitere Instrumente der Umverteilung wollen wir prüfen.

 

4. Vermögensteuer? Brauchen wir!

Seit den 80er Jahren wurden die Steuern auf Vermögen innerhalb der OECD und vor allem auch in Deutschland massiv abgebaut. Dieser Abbau hat zur Folge, dass wir heute eine in Deutschland noch nie dagewesene Vermögensungleichheit erleben können. Wir haben eine Vermögensungleichheit, die den Fortbestand unserer Demokratie mittlerweile gefährdet. Deswegen ist für uns klar, dass die ausgesetzte Vermögensteuer wieder eingesetzt werden muss. Die Ausgestaltung der Vermögensteuer soll sich dabei vor allem auf die besonders reichen Teile der Bevölkerung konzentrieren. Neben natürlichen Personen sollen auch juristische Personen in die Vermögensteuer einbezogen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir bei der Wiedereinsetzung der Steuer naturgemäß umsetzen.

 

5. Kapitalertragsteuer

Wir setzen uns für eine Reform der Kapitalertragsteuer ein. Derzeit werden Kapitalerträge niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Das führt zu einer niedrigen steuerlichen Belastung gerade für Menschen mit viel Geld. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wollen wir die Kapitalertragsteuer deutlich erhöhen. Zweitens wollen wir eine progressive Steuer statt eines Einheitssatzes von 25 Prozent. So kann sichergestellt werden, dass gerade Menschen mit sehr hohen Erträgen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

 

6. Wir senken die Steuern auf Arbeit für Geringverdiener*innen

Kein anderes Land besteuert die Arbeit so hoch und die Vermögen so niedrig, wie es Deutschland tut. Das führt zu großen Ungerechtigkeiten im Steuersystem. Die Besteuerung von Einkommen werden wir daher gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die  ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wollen wir senken.

 

7. Überreichtum bekämpfen

Derzeit erleben wir, wie wenige Menschen einen immer größeren Reichtum auf sich vereinen können. Mit 40 Milliarden Euro Privatvermögen sind die BMW Erb*innen Susanne Klatten und Stefan Quandt derzeit die reichsten Deutschen. Trotz wirtschaftlicher Krise sind die Vermögen der Top 500 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 82 Milliarden Euro auf knapp 1,1 Billionen Euro gestiegen. Die Zahl der Milliardär*innen ist auf 226 gestiegen. In eine solche Entwicklung wollen wir eingreifen. Denn für uns ist ein solcher Überreichtum mit einer Demokratie nicht vereinbar. Menschen bekommen eine solche Machtfülle, der wir entgegen treten wollen. Bis zur Erstellung des nächsten Bundeswahlprogramms soll daher eine Kommission gegründet werden und fundierte Vorschläge erarbeiten, wie wir den derzeitigen Überreichtum bekämpfen können.

 

8. Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting steht gerade bei den mittleren Einkommen der Steuer- und Geschlechtergerechtigkeit entgegen. Es erhält zusätzlich den Anreiz, mehrheitlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und subventioniert eine veraltete Rollenverteilung.

 

9. Gut ausgestattete Steuerbehörden

Wir erleben derzeit, wie viele reiche Menschen versuchen, legal und illegal Steuern zu sparen. Nie war das Kapital mobiler und nie wurde stärker versucht, mit illegalen Mitteln Steuern zu umgehen. Derzeit treffen Kriminelle auf schlecht ausgestattete Steuerbehörden. Wir wollen die Mittel für die Steuerbehörden daher massiv erhöhen. Jede neu geschaffene Stelle bringt derzeit ein Vielfaches an steuerlichen Mehreinnahmen mit sich, es ist ein gutes Geschäft für den Staat. Wir brauchen Steuerfahnder*innen mit den besten digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, die gut ausgestattet sind und einen länderübergreifenden Austausch sicherstellen können. Die bessere Ausstattung der Steuerbehörden hat bei den nächsten Haushaltsberatungen für uns eine sehr hohe Priorität.

 

10. Investitionen in die Zukunft

Unsere oben skizziertes Steuerkonzept ermöglicht es uns auch, wieder wichtige Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Mit dem Klimakrise, der Bildung der Zukunft und der Digitalisierung brauchen wir Spielräume für staatliche Zukunftsinvestitionen. Nur diese können garantieren, dass wir den gesellschaftlichen Wandel auch sozial gerecht gestalten können. Um weitere Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, müssen wir uns neben dem Umbau des Steuersystems auch mit der Schuldenbremse befassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Spielräume, die die Schuldenbremse ermöglicht, auch zu nutzen. Perspektivisch wollen wir die Schuldenbremse in Gänze abschaffen und dazu auch konkret in Verhandlungen mit anderen Parteien treten.

 

11. Die nächste SPD Regierung ist eine Regierung der Steuergerechtigkeit

Deutschland verfügt derzeit über ein ungerechtes Steuersystem. Während die niedrigen und mittleren Einkommen hohe Belastungen tragen müssen, müssen Vermögende kaum etwas beitragen. Für uns hat eine Steuerreform daher hohe Priorität. Denn laut Berechnungen des Netzwerk Steuergerechtigkeit zahlt die/der deutsche Muster-Millionär*in auf das Einkommen von 1,6 Millionen Euro nur 21 % Steuern. Während das Durchschnittspaar mit einem Bruttoeinkommen von 110.000 Euro eine Steuer- und Abgabenquote von 43 % trägt.

Antrag 06/I/2024 X-it now: Raus aus Twitter

21.04.2024

Wir fordern

  • die Stilllegung aller offiziellen SPD-Accounts auf X (ehemals Twitter). Die Accounts sollen nicht gelöscht werden, um einer anderweitigen Verwendung der Accounts vorzubeugen, sondern nach einer entsprechenden Ankündigung und einer aussagekräftigen Änderung des Profilbilds nicht mehr bespielt werden. Es kann regelmäßig überprüft werden, ob sich die Plattform im Sinne eines freiheitlich-demokratischen Diskurses und eines im Wesentlichen sicheren digitalen Raumes entwickelt, was eine Reaktivierung der Accounts ermöglicht.
  • die Prüfung der erhöhten Interaktion auf Social-Media-Plattformen, die nicht-profitorientiert arbeiten

 

Antrag 46/I/2024 Kein Minimalkompromiss bei der Mietenpolitik!

21.04.2024

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, sich für eine ambitionierte Mietrechtsreform einzusetzen. Eine Mietrechtsreform ist angesichts inflationär steigender Mieten in vielen Kommunen überfällig. Angesichts der sich seit 2021 weiter verschärfenden Situation auf den Mietmärkten darf ein Kompromiss zum Mietrecht kein Minimalkompromiss sein.

     

    Wir begrüßen, dass es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens gibt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Diese Regelung allein ist jedoch nicht ausreichend, um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung sicherzustellen. Wir fordern deshalb, die folgenden, bereits auf vergangenen SPD Parteitagen diskutierten Forderungen voranzutreiben, als sozialdemokratisches Kernthema zu priorisieren und sich dafür einzusetzen, sie noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu regeln:

     

    1. Wir fordern die Ermöglichung eines gesetzlichen Mietenstopps von mindestens 5 Jahren für Länder und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Der Bundesgesetzgeber muss den Ländern ermöglichen, einen Mietenstopp einzuführen.

     

    2. Wir fordern eine Reform der Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärken soll die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf maximal 11 Prozent gesenkt werden.

     

    3. Wir fordern eine Verlängerung des Bindungszeitraums des Mietspiegels sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf 10 Jahre. Alle Mieten, nicht nur preisfreie, sollen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mietspiegelerstellung einbezogen werden.

     

    4. Wir fordern die Ausweitung des sozialen Mietrechts auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen sowie die Einführung eines Gewerbemietspiegels.

     

    5. Wir fordern eine deutliche gesetzliche Verbesserung für Mieterinnen und Mieter und den Schutz vor Mietwucher und Verdrängung über weitere gesetzliche Regelungen wie

      a) ein Verbot von Index- und Staffelmietverträgen,

      b) eine verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist von Vermieterseite für Länder mit angespannten Wohnungsmärkten. Die kürzeste Kündigungsfrist soll hier statt drei Monaten mindestens sechs Monate betragen.

      c) eine Reform der Modernisierungsumlage: der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete ist deutlich zu reduzieren. Auch der Höchstsatz von 3 Euro/m² Erhöhung innerhalb von sechs Jahren nach einer Vollsanierung ist zu reduzieren. Gleiches gilt analog für Teilsanierungen.

      d) eine Reform der Regelung zur Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarfskündigungen sollen künftig nur für Eigentümerinnen und Eigentümer und Angehörige ersten Grades möglich sein. Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs sollen zulasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin gehen. Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Eigenbedarfskündigung soll dem/der Mieter/in ein Schadensersatz zustehen.

      e) eine gesetzliche Regelung, um die Vermietung von möblierten Wohnungen zu Wucherpreisen zu verhindern, beispielsweise über einen geringeren Möblierungszuschlag, sowie ein besserer Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung.

      f) eine Reform des Mietwucherparagraphen, die dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 20/1239) folgt und Beweisprobleme entschärft.

      g) eine Ausweitung der Heilungswirkung von Schonfristzahlungen auch auf ordentliche Kündigungen.

       

       

       

      Antrag 203/I/2024 Wegfall Pfändung

      21.04.2024

      § 301 Insolvenzordnung wird um den Zusatz ergänzt, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung die öffentlich-rechtliche Verstrickung auf den Konten des Schuldners aufgehoben wird, soweit die der Pfändung zugrunde liegenden Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.