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Antrag 199/I/2024 „Nie Wieder!“ ist jetzt - jüdisches Leben schützen!

21.04.2024

Gewalt gegen Jüdinnen*Juden in Deutschland ist alltäglich und allgegenwärtig. Ob auf der Straße, in der Schule, in der Universität, zuhause oder auf Arbeit – Jüdinnen*Juden werden immer wieder Opfer antisemitischer Übergriffe und Verbrechen.

 

Dabei steigt die Zahl der Übergriffe und Verbrechen seit 2015 mit jedem Jahr an. Verzeichnete das Bundeskriminalamt im Jahr 2021 noch knapp 3.000 antisemitische Delikte, waren es im Jahr 2022 schon 3.500 Delikte. Seit dem 07. Oktober 2023 erreicht die Bedrohungslage für Jüdinnen*Juden ein neues Maß und die Lage verschlimmert sich drastisch. Allein von Anfang Oktober bis Anfang November dokumentierte der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (kurz: RIAS) 994 antisemitische Delikte. Im gleichen Zeitraum erfasste der Bundesverband RIAS allein 177 antisemitische Versammlungen. Der Abschlussbericht des Bundesverbands RIAS zeichnet ein furchtbares Bild.

 

So berichten Jüdinnen*Juden vermehrt von antisemitischen Vorfällen an Orten ihres Alltags: in der Nachbarschaft, an ihrem Arbeitsplatz oder an Hochschulen – nirgends sind sie sicher.  Allein 59 Vorfälle im direkten Wohnumfeld musste der Bundesverband RIAS verzeichnen – so drangen zum Beispiel zwei Männer gewaltsam in die Wohnung eines Israelis ein, um eine aus dem Fenster gehängte Israelflagge zu entfernen.

 

Auch an Hochschulen – nicht zuletzt an der Freien Universität in Berlin – kommt es vermehrt zu antisemitischen Schmierereien und Versammlungen. So werden Jüdinnen*Juden für das Verhalten Israels verantwortlich gemacht, antisemitische Hetzschriften verteilt, der Krieg in Gaza auf antisemitische und verharmlosende Art und Weise mit der Shoah gleichgesetzt und jüdische Studierende öffentlich antisemitisch markiert.

 

Mit Blick auf die Zunahme der antisemitischen Vorfälle und Gewalttaten zeichnet der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung ein verheerendes Bild und spricht von geringer Solidarität mit jüdischen Gemeinschaften, mangelnder Empathie und drastischen Auswirkungen für Jüdinnen*Juden in Deutschland – ganz gleich ob es sich dabei um einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin, antisemitische Schmierereien an Hauswänden,  Drohungen gegenüber jüdischen Einrichtungen und Schulen oder Gewaltangriffe gegenüber Jüdinnen*Juden handelt.

 

Schutz von jüdischen Einrichtungen jetzt!

Und bei Betrachtung dieser alltäglichen und allgegenwärtigen Bedrohung, dieser immer wiederkehrenden Gewalt wird neben einem eklatanten gesellschaftlichen Versagen auch ein Versagen des Staates offenbar, der nicht in der Lage ist, jüdisches Leben zu schützen.

 

So muss man sich vor Augen führen, dass jüdische Gemeinden weitestgehend allein für den Schutz von Synagogen und Bildungseinrichtungen verantwortlich sind. Dessen bewusst ist sich kaum jemand – Friedrich Merz reagierte erstaunt beim Besuch des jüdischen Gymnasiums in Berlin, dass die Schule einen sehr großen Zaun um sich habe, für die Schüler*innen ist dieser “große Zaun” jedoch Alltag. In Gefährdungsanalysen werten Polizei und Landeskriminalamt Gegebenheiten und Gefahrenlagen aus und teilen den jüdischen Gemeinden dann mit, wo Sicherheitslücken liegen – für die Umsetzung und Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen sind dann aber die Gemeinden allein verantwortlich. Die Polizei zieht sich oft aus der Verantwortung, beschränkt sich auf die Annahme ,,abstrakter” Gefahren und lässt, wie sich beispielsweise zuletzt in Halle im Jahr 2019 an Yom Kippur gezeigt hat, Sicherheitslücken offen.

 

Klar muss aber sein, dass die Gefahrenabwehr hierbei eine Kernaufgabe des Staates ist! Ob Synagoge, jüdische Schule oder jüdische Bildungseinrichtung – der Staat muss alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung aufwenden, von Sicherheitsglas und Sicherheitstüren bis hin zu Schutzpersonal, um Orte jüdischen Lebens zu schützen!

 

Antisemit*innen raus aus unseren Sicherheitsbehörden!

Und nicht überraschend ist, dass die Probleme in unseren Sicherheitsbehörden noch über ein bloßes Wegsehen hinausgehen. Nicht zuletzt die Enthüllungen des Satirikers Jan Böhmermann, der Chatprotokolle von Polizist*innen eines Frankfurter Polizeireviers veröffentlichte, zeigen, dass Antisemit*innen in unseren Sicherheitsbehörden sitzen.

 

Nichtsdestotrotz müssen sich Menschen, die auf den Schutz des Staates und den Schutz der Polizei angewiesen sind, darauf verlassen können, dass diejenigen, vor deren Angriffen und Gewalt sie beschützt werden müssen, nicht auch noch in den Sicherheitsbehörden selbst sitzen. Die Behördenleitungen müssen hier konsequent durchgreifen und alle Maßnahmen ergreifen, um Antisemit*innen aus dem Dienst zu entfernen und um antisemitische Strukturen in den Behörden zu zerschlagen.

 

Das Strafrecht reformieren!

Auch das Strafrecht ist dahingehend reformbedürftig! Während beispielsweise Tatmotive wie die „Habgier“ zu einer enormen Strafschärfung führen können, sind Motive bezüglich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vergleichsweise vernachlässigt. Nach §46 II Strafgesetzbuch sind solche Motive bei der Strafzumessung lediglich „in Betracht“ zu ziehen. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in der Vergangenheit beispielsweise ein Brandanschlag auf eine Synagoge nur minimal bestraft wurde, da der zuständige Richter ein antisemitisches Tatmotiv negierte.

 

Wenn Jüdinnen*Juden oder jüdische Einrichtungen aus blankem Hass attackiert werden, dann muss das vor Gericht klar benannt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass solche Angriffe immer antisemitisch sind. Wenn in solchen Fällen, wie schon geschehen, von ,,Israelkritik” gesprochen wird, bestätigen sie die Täter*innen noch zuletzt in ihrem Denken und verleihen den Taten zu gewissen Grad Legitimation.

 

Antisemitismusprävention unterstützen, fördern, ausbauen!

Der Beratungsbedarf der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e.V. hat sich seit dem 07. Oktober 2023 verzehnfacht. Die hebräischsprachige Seelsorge „Matan“ verzeichnete im Oktober siebenmal so viele Anrufe wie im September. Der Bundesverband RIAS berichtet von einer enorm gestiegenen Anzahl an Meldungen antisemitischer Delikte.

 

Und so wichtig wie die Arbeit dieser Einrichtungen, die nicht nur ansprechbar sind und Menschen im Nachgang zu antisemitischen Übergriffen begleiten, sondern auch essentielle Arbeit im Bereich der Aufzeichnung und Sammlung von Vorfällen leisten, so sehr würde man doch hoffen, dass diese finanziell und personell abgesichert sind – mitnichten!

 

Erst im Oktober wandte sich zum Beispiel die Geschäftsführerin des OFEK e.V. mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus und forderte unter anderem mehr Geld, um die Angebote aufrechterhalten zu können – ein für uns alarmierender Zustand! Für uns ist klar: Jegliche Angebote und Stellen zur Antisemitismusprävention, aber auch im Bereich der Beratung, Begleitung und Berichterstattung müssen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass ihre Arbeit langfristig abgesichert ist!

 

Und schaut man sich die antisemitischen Vorfälle an, die auch an Schulen verzeichnet werden, wird deutlich, dass Antisemitismusprävention noch viel früher greifen muss! Wir brauchen noch viel mehr pädagogische Angebote der Antisemitismusprävention an Schulen, die über antisemitische Parolen, Bewegungen und Gewalttaten aufklären und wir brauchen Rahmenlehrpläne, die ein ,,Nie wieder!” begreifbar und den damit einhergehenden Auftrag verständlich machen.

 

Jüdinnen*Juden auf dem Campus schützen!

Die Bilder, die uns von Hochschulen aus ganz Deutschland erreichen, sind erschreckend! Veranstaltungen, in denen die Shoah relativiert, zum Genozid aufgerufen oder der Staat Israel und jüdische Studierende zum Ziel antisemitischer Tiraden werden, jüdische Studierende, die davon berichten, dass ihr Campus für sie zu einem Ort des Schreckens geworden ist oder die Verbreitung antisemitischer Hetzschriften – wir haben ein ernsthaftes Problem an unseren Hochschulen!

 

Eben dieses Klima der Angst, welches beispielsweise die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion und Mitglied der Partei Bündnis 90 / Die Grünen Hanna Veiler immer wieder beschreibt, ist erschreckend und offenbart das Versagen der staatlichen Hochschulleitungen. Wir fordern: Kein Zögern bei antisemitischen Vorfällen, die konsequente Anzeige antisemitischer Vorfälle, das Schaffen von Schutz- und Vernetzungsräumen für jüdische Studierende, keine Verallgemeinerungen in der Bewertung und eine effektive, schnelle Durchsetzung des Hausrechts!

 

Wir alle sind gefordert!

„Nie Wieder“ ist jetzt! Hinsichtlich des grassierenden und erstarkenden Antisemitismus bedeutet das: Wir alle sind gefordert, uns schützend vor Jüdinnen*Juden zu stellen, Antisemitismus klar zu widersprechen und uns selbst hinsichtlich antisemitischer Denkmuster und Pauschalisierungen zu hinterfragen. Das ist der unverrückbare Schutzauftrag, den wir alle zu erfüllen haben. Denn aufgrund der aktuellen Ereignisse dürfen wir auch unsere historische Verantwortung zur Shoah nicht vergessen – „Nie wieder ist jetzt“ heißt auch Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir:

  • einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für alle jüdischen Einrichtungen, ganz gleich ob technischer oder personeller Art und die komplette Finanzierung dieser durch den Staat
  • ein konsequentes Durchgreifen gegenüber Antisemit*innen in den Sicherheitsbehörden und hierfür notwendige Anpassungen des Disziplinarrechts, die eine Entfernung aus dem Staatsdienst und eine Zerschlagung antisemitischer Strukturen ermöglichen
  • ein Strafrecht, das antisemitische Gewalttaten und Verbrechen als solche klar erkennt und ahndet, sowie eine konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten, die keine Form der Diskriminierung, der Übergriffe und der Hassrede duldet
  • den massiven Ausbau der finanziellen Unterstützung für / Finanzierung von Angeboten und Initiativen der Antisemitismusprävention, der Beratung und der Aufnahme antisemitischer Vorfälle sowie zivilgesellschaftlicher Angebote jüdischer Akteur*innen, Angebote des interreligiösen Dialogs und des zivilgesellschaftlichen Austauschs
  • die Förderung und den Ausbau von Bildungsprogrammen zur Sensibilisierung für und Aufklärung über Antisemitismus in Schulen sowie Angeboten des Jugendamtes und der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • die Schaffung von Vernetzungs- und Schutzräumen für jüdische Studierende an allen Hochschulen sowie eine konsequente Durchsetzung des Hausrechts im Falle antisemitischer Übergriffe an Hochschulen

 

Antrag 158/I/2024 Guten Morgen, Mayıstero!

21.04.2024

Zwischen Hoffnung und Herausforderung: Das harte Leben der Gastarbeiter*innen in der Bundesrepublik

Mit dem ersten Anwerbeabkommen 1955, welches die BRD unter der Kanzlerschaft Adenauers abgeschlossen hat, kamen Menschen aus Italien in die Bundesrepublik zum Arbeiten. Die mit US-amerikanischen Hilfen boomende Wirtschaft kam an ihr Limit, das sich nur durch die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland versetzen konnte. Aus diesem Grund entschied sich die damalige Koalition aus konservativen Parteien dazu, Menschen aus dem Ausland für Arbeiten in der Bundesrepublik „anzuwerben“. Das deutsch-italienische Abkommen blieb nicht das einzige, es folgten zahlreiche weitere Abkommen mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Die meist, nicht ausgebildeten Menschen übernahmen allerlei Tätigkeiten in Branchen, bei denen die schlechten Arbeitsbedingungen im Vorhinein bekannt waren. Diese menschenunwürdigen Beschäftigungsverhältnisse manifestierten sich in geringem Lohn, illegaler Anstellung zur Umgehung von Sozialversicherungskosten, verweigertem Urlaubsanspruch und einer Unterbringung, die jeglichen Sanitär- und Hygienestandards widerspricht. Noch heute erfahren die Nachfahren der sogenannten „Gastarbeiter*innen“ von den grausamen Lebensumständen ihrer Eltern oder Großeltern, denn die Aufarbeitung seitens der Bundesregierung geschieht kaum bis gar nicht.

 

In Zeiten wirtschaftlicher Rezession wird oft außer Acht gelassen, wie entscheidend die schwere Arbeit der sogenannten „Gastarbeiter*innen“ für den aktuellen und vergangenen Wohlstand war und ist. Trotzdem wird ihr Beitrag häufig unterschätzt oder ignoriert, obwohl er einen wesentlichen Teil zur Stabilität und Prosperität unserer Gesellschaft beigetragen hat. Diese Arbeiter*innen haben oft unter schwierigen Bedingungen gearbeitet, und ihr Einsatz hat dazu beigetragen, viele Lücken in verschiedenen Branchen zu schließen, von der Landwirtschaft bis hin zur Industrie. Ihre Anstrengungen haben nicht nur dazu beigetragen, die Wirtschaft anzukurbeln, sondern auch die kulturelle Vielfalt bereichert und den sozialen Zusammenhalt gestärkt. Es ist wichtig, ihre Beiträge anzuerkennen und zu würdigen, um eine gerechtere und integrativere Gesellschaft zu schaffen, die auf den Prinzipien der Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen basiert.

 

Bis heute fehlt die Anerkennung für die immense Leistung und den Beitrag der sogenannten Gastarbeiter*innen, was nicht nur eine Unterbewertung ihrer Arbeit darstellt, sondern auch den rassistischen Charakter des Kapitalismus manifestiert. Diese Arbeiter*innen wurden oft als bloße „Arbeitskräfte“ betrachtet, ohne ihre menschliche Würde und ihre Rechte angemessen anzuerkennen. Zusätzlich äußert sich der rassistische Charakter des Kapitalismus in der Tatsache, dass Gastarbeiter*innen oft aus Ländern rekrutiert wurden, die von europäischen Kolonialmächten unterdrückt wurden oder immer noch unter wirtschaftlicher Ausbeutung leiden. Diese Menschen wurden als „billige Arbeitskräfte“ angesehen und in vielen Fällen unter unzureichenden Bedingungen beschäftigt, ohne angemessenen Schutz oder faire Bezahlung.

 

Rassismus und Kapitalismus sind zwingend miteinander verbunden, da Armut und armutsbedingende Faktoren durch Diskriminierungsmechanismen verstärkt werden. Rassismus existiert jedoch auch über kapitalistische Ausbeutung hinaus. Prinzipiell bedurfte das System eines Narratives, um die Überausbeutung der Gastarbeiter*innen zu rechtfertigen. Indem sie als Fremde und “Geringwertige” bezeichnet und so von der Gesellschaft ausgeschlossen wurden, konnte man die menschenunwürdige Ausbeutung plausibel machen. Diese rassistischen Zuschreibungen waren Ausdruck eines Herrschaftsanspruchs der Gastarbeiter*innen in eine “Pufferfunktion” für das wirtschaftliche System zwingen sollte und prägten den Alltag der Gastarbeiter*innen auch außerhalb der Arbeitsstätte. Diese Formen des Rassismus und der Diskriminierung haben tiefe Spuren hinterlassen und sind bis heute in unserer Gesellschaft präsent.

 

Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Erfolg vieler Industrien und Wirtschaftssektoren in Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Belgien eng mit der harten Arbeit und dem Engagement von Gastarbeiter*innen verbunden ist. Ohne ihren Beitrag wäre der wirtschaftliche Aufschwung vieler europäischer Länder nicht möglich gewesen. Daher ist es unerlässlich, die Anerkennung für ihre Leistung zu fordern und gleichzeitig aktiv gegen rassistische Strukturen und Vorurteile vorzugehen. Nur durch eine konsequente Ablehnung von Rassismus in allen seinen Formen können wir eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft schaffen, in der die Würde und die Rechte aller Menschen geachtet werden.

 

Vor allem unsere Stadt wird wie keine andere mit dem Wirken der Gastarbeitenden in Verbindung gebracht. Die Geschichte ganzer Bezirke basiert maßgeblich auf dem kulturellen und alltäglichen Leben dieser Menschen. Kreuzberg und Neukölln sind Beispiele dafür, wie sich die Präsenz von Gastarbeiter*innen im Stadtbild manifestiert. Die Entstehung von „Kiezen“ mit türkischen, arabischen oder italienischen Geschäften, Restaurants und Orte, religiöser Wichtigkeit spiegelt die Vielfalt und den Einfluss dieser Gemeinschaften wider. Doch ihr Einfluss erstreckt sich weit über diesen Bereich hinaus. Die Spuren ihrer Arbeit sind auch in der Architektur zu finden, sei es durch den Bau von Wohnhäusern, Fabriken oder öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus prägen sie das kulturelle Leben der Stadt durch Festivals, Märkte und kulturelle Veranstaltungen, die ihre Traditionen und Bräuche zelebrieren. Die Gastarbeitenden haben nicht nur zur wirtschaftlichen Entwicklung Berlins, sondern auch zu einem Gefühl der Gemeinschaft und des Zusammenhalts beigetragen, indem sie Solidarität untereinander sowie mit den Einheimischen gefördert haben. Ihre Erfahrungen und Geschichten sind integraler Bestandteil der Berliner Identität und erinnern uns daran, dass unsere Stadt auf dem Einsatz und den Beiträgen von Menschen verschiedener Herkunft und Kulturen aufgebaut ist.

 

Ein Vertrag von dem nur eine Seite profitierte…

Auch in der damaligen DDR wurden Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben. Unter dem Vorwand der Ausbildung im sozialistischen Bruderstaat wurden Menschen, nach neoimperialistischer Ideologie, für den eigenen Zweck ausgebeutet. Insbesondere aus Ländern wie Vietnam, Mosambik und Kuba wurden Arbeiter*innen angeworben, um den Arbeitskräftemangel in verschiedenen Sektoren zu beheben, sei es in der Industrie, der Landwirtschaft oder im Baugewerbe. Diese Praxis der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften war jedoch nicht frei von Problemen und Widersprüchen. Obwohl offiziell als solidarischer Akt dargestellt, diente sie auch dazu, die wirtschaftlichen Interessen der DDR zu fördern und die eigene Produktivität zu steigern. Die Arbeitsbedingungen für diese ausländischen Arbeitskräfte waren oft unzureichend, und sie wurden häufig schlechter bezahlt als ihre einheimischen Kolleg*innen. Darüber hinaus wurden sie oft von der Gesellschaft isoliert und hatten begrenzte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe. Diese Praxis der Anwerbung von Vertragsarbeiter*innen in der DDR verdeutlicht, wie auch in sozialistischen Systemen die Ausbeutung von Arbeitskräften im Namen des Staates und seiner ideologischen Ziele stattfand. Sie zeigt auch, wie Ideologie und politische Interessen oft dazu verwendet wurden, um die Rechte und Würde der Arbeitenden zu unterdrücken und auszubeuten. Zudem wird dadurch auch deutlich, dass die Diskriminierung migrantisierter Menschen, und auch Rassismus, den BIPoCs erleben, auch in anderen Wirtschaftsformen stattfindet.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die ernstzunehmende Auseinandersetzung und die Verstetigung der Auseinandersetzung mit dem Leben der sogenannten Gast- und Vertragsarbeiter*innen innerhalb unseres Verbandes, aber auch gesellschaftlich.
  • Ausweitung von Orten der Begegnung verschiedener Generationen von sog. Gastarbeitenden und ihren Nachkommen
  • Die Einführung eines wiederkehrenden Feiertags für die Verabschiedung zahlreicher Anwerbeabkommen. Ein mögliches Datum wäre der 30. Oktober 1961, der Tag, an dem das deutsch-türkische Anwerbeabkommen beschlossen wurde. Vor allem dieses Anwerbeabkommen prägt das Stadtbild noch bis heute.
  • Vorbereitung und Durchführung eines Staatsaktes zum 65.-jährigen Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens
  • Die historische Auseinandersetzung mit dem Unrecht, dass den Vertragsarbeiter*innen in der DDR widerfuhr

 

Antrag 189/I/2024 Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt besser schützen!

21.04.2024

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Antrag 84/II/2022 Zwischen „Solidaritätsmechanismus“ und systematischer Haft an den europäischen Außengrenzen

10.10.2022

Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket („New Pact on Migration and Asylum“) der Europäischen Kommission vom September 2020 sollte eine Weichenstellung für die Reformbemühungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gelegt werden. In der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. September 2020 hieß es damals, man würde mit dem Paket verbesserte und schnelle Verfahren festlegen und ein Gleichgewicht zwischen den Grundsätzen der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten und der Solidarität schaffen.

 

Heute, knapp zwei Jahre später, lässt sich kein „Meilenstein“ in der europäischen Asylpolitik verzeichnen, wir können weder von einem solchen Gleichgewicht sprechen, noch können wir der europäischen Asyl- und Migrationspolitik einen schlichten Fortschritt attestieren. Denn im Juni 2022 fand der Rat der Europäischen Union  eine Einigung zu einigen Legislativvorschlägen des Reformpakets: Die EU-Innenminister*innen einigten sich auf eine gemeinsame Position zur Screening-Verordnung und zur EURODAC-Verordnung, sowie auf die Etablierung eines freiwilligen Solidaritätsmechanismus und auf eine Reform des Schengener Grenzkodex. Die EURODAC- und SCREENING-Verordnung sind sogenannte Grenzmanagement-Instrumente. Dabei regelt die EURODAC-Verordnung den Fingerabdruckvergleich von Asylsuchenden, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Ziel dieser Verordnung ist, durch einen Datenabgleich irreguläre Fluchtbewegungen in der EU besser überwachen und verhindern zu können. Mit dem Vorschlag zu einer Screening-Verordnung sollen Drittstaatsangehörige an den EU-Außengrenzen einem Screening unterzogen werden, mit dem ein Identifikationsverfahren sowie Gesundheits- und Sicherheitschecks durchgeführt werden. Im Anschluss soll dann geklärt werden, ob die Betroffenen dem gängigen Asylverfahren oder dem Asylgrenzverfahren auf Basis der Asylverfahrensverordnung zugeteilt werden. Der Schengener Grenzkodex wiederum umfasst Bestimmungen für Personenkontrollen an den Außengrenzen der EU-Staaten, der mit den Reformvorschlägen diese Außengrenzen besser stärken und schützen soll. Und letztlich wurde mit dem Solidaritätsmechanismus ein Instrument etabliert, mit dem Mitgliedstaaten entlastet werden sollen, die besonders von Migrationsbewegungen betroffen sind. Der Mechanismus sieht ein Umsiedlungsprogramm vor, mit dem Schutzsuchende innerhalb der EU umverteilt werden sollen oder aber auch die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten, die am stärksten von den Fluchtbewegungen betroffen sind und dessen Asylsystem damit am stärksten belastet wird Medial wird dabei zutreffend festgestellt, dass dieser “Schwung” und diese zügigen Entwicklungen maßgeblich auf dem Druck der französischen Ratspräsidentschaft beruhen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Reformvorschläge der Kommission voranzutreiben, um diese als eigenen Erfolg innerhalb ihrer Amtszeit zu proklamieren.

 

Dabei begrüßen wir zunächst die Etablierung eines Solidaritätsmechanismus, welcher nun eine erste neue Perspektive nach einer jahrelangen Blockade bezüglich der Bemühungen um einen proportionalen und gerechten Verteilungsschlüssel darstellt. Ein solcher Mechanismus ist vor allem vor dem Hintergrund des defizitären, bisher geltenden Dublin-Systems dringend erforderlich, der zu einer übermäßigen Belastung europäischer Grenzstaaten geführt hat und unsolidarische Effekte begünstigte, von denen vor allem die Staaten im inneren Kern der EU profitieren konnten und die südlichen Mitgliedstaaten belastet wurden. Denn nach dem Dublin-System muss sich der EU-Staat, über den ein*e Schutzsuchende*r in die EU eingereist ist, für diese Person verantworten und es ihm*ihr gewähren, einen Asylantrag zu stellen. Daher stehen Mitgliedsstaaten, die die Außengrenze der EU bilden, öfter in der Verantwortung. Entsprechend haben sie einen höheren Anreiz, das Betreten des eigenen Hoheitsgebiets durch Asylsuchende zu verhindern. Jetzt können Ersteinreisestaaten für die Dauer von einem Jahr durch verschiedene Solidaritätsbeiträge anderer Mitgliedstaaten entlastet werden.

 

Hingegen lassen die übrigen Reformvorschläge jegliche Vernunft vermissen: Denn anstatt aus den bisherigen Fehlern des europäischen Asylsystems zu lernen und Lehren aus den menschenunwürdigen Zuständen im Geflüchtetencamp Moria zu ziehen, lassen die Reformvorschläge der Kommission und die Entwicklungen im Rat erkennen, dass das bisherige Asyl- und Migrationssystem gescheitert ist. Die einstigen Grundwerte der europäischen Union, wie die Achtung der Menschenwürde, werden bereits von dem bisherigen Asylrechtssystem jeden Tag verletzt und werden es mit der anstehenden Reform auch in Zukunft.

 

Denn mit Blick auf die Screening-Verordnung sind Gesundheits- und Sicherheitschecks zwar wichtig, aber: Im Asylgrenzverfahren wird die Nicht-Einreise der Schutzsuchenden „fingiert“. Das bedeutet, obwohl sich der*die Schutzsuchende also möglicherweise bereits im Hoheitsgebiet der EU und eines Mitgliedstaats befindet, wird dies durch die Verordnung in rechtlicher Hinsicht verneint. Damit gelten zwar trotzdem europäisches und internationales Recht sowie das Recht des Mitgliedsstaats. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Mitgliedstaaten die Weiterreise von Schutzsuchenden verhindern werden und damit in ihre Bewegungsfreiheit eingreifen.

 

Ziel hier ist zweifelsohne, die erneute Stellung eines Asylantrags in einem weiteren EU-Land innerhalb der EU zu vermeiden und Betroffene daran zu hindern, in die EU zu gelangen und andere Mitgliedstaaten aufzusuchen. Denn es steht bereits seit geraumer Zeit fest, dass Asylsuchende innerhalb der EU nicht gleich behandelt werden und die Erfolgsaussichten eines Asylantrags erheblich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten schwanken.

 

Fest steht auch: Um diese Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, wird man nicht darum herumkommen, schutzsuchende Personen in Ihren Unterkünften festzuhalten. Damit würden ohnehin vulnerable und traumatisierte Personen Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen ausgesetzt, die mehrere Monate andauern können und systematische Haftzustände begründen würden, denn das Asylgrenzverfahren kann bis zu zwölf Wochen andauern und im Falle eines ablehnenden Bescheids würde sich ein Rückführungsgrenzverfahren anschließen, das seinerseits wiederum zwölf Wochen umfassen kann.

 

Besonders fatal ist dabei, dass gegen die Zuteilung zum Asyl- oder Asylgrenzverfahren kein Rechtsweg vorgesehen ist und die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, das Asylgrenzverfahren zu wählen. Zu diesen Fällen gehören beispielsweise Schutzsuchende aus einem Drittstaat, dessen Anerkennungsquote unter 20% liegt.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeit, rechtlich gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen, nur auf eine Instanz begrenzt ist, also nur von einer „Prüfstelle“ kontrolliert wird. Normalerweise sind dafür jedoch mehrere Ebenen vorgesehen, wie beispielsweise ein erster Widerspruch und dann die stufenweise Weitergabe an das nächsthöhere Gericht. Daneben ist es auch nicht vertretbar, dass die Entscheidung keine aufschiebende Wirkung haben soll. Im deutschen Recht ist es in den meisten Fällen so, dass mit einem Widerspruch die Wirkung und angeordnete Folge durch eine Behörde „aufgeschoben“, also pausiert wird. Davon kann in bestimmten Fällen und Konstellationen abgewichen werden. Im konkreten Fall würde ein negativer Bescheid die Rechtsfolge mit sich bringen, dass der*die Asylsuchende zum Beispiel dem Rückführungsverfahren zugeteilt wird, weil kein Asyl gewährt wird. Legt der*die Asylsuchende dagegen Widerspruch ein, so würde er*sie trotzdem dem Rückführungsverfahren zugeordnet werden können, weil der Widerspruch die Wirkung des Bescheids nicht pausiert. Allein dies stellt bereits einen massiven Bruch mit jeglichem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit dar. Auch die Bereitstellung von Informationen während des Screening-Verfahrens als entscheidender erster Ansatzpunkt zur Ermittlung aller relevanten Umstände wird durch den bisherigen Vorschlag nicht ausreichend gewährleistet: So sieht die Screening-Verordnung vor, dass Schutzsuchende “kurz” über den Zweck des Screenings informiert werden. Es werden zudem nur “gegebenenfalls” wesentliche Informationen zu Einreisebestimmungen und Verfahren bereitgestellt und Mitgliedstaaten “können” nationalen, internationalen oder nichtstaatlichen Organisationen und Stellen gestatten, den Schutzsuchenden im Verfahren Informationen zu erteilen, was einen unangemessen und völlig deplatzierten Ermessensspielraum einräumt, die der Tragweite eines solchen Verfahrens und dessen Bedeutung für die Erfolgsaussichten eines Asylgesuches in keinster Weise gerecht werden!

 

Die ohnehin durch die Asylverfahrensverordnung und durch die Screening-Verordnung erwachsenden Aushöhlungen für das Recht auf Asyl werden dabei durch die Vorschläge für eine Krisenverordnung verschärft: Denn in bestimmten Fällen sollen Mitgliedstaaten von den Regelungen des Reformpaketes abweichen können. Während zum Beispiel vorher ein Asylgrenzverfahren für Geflüchtete verpflichtend werden sollte, die eine Anerkennungsquote unter 20 % haben, können diese Grenzverfahren auch auf Schutzsuchende ausgeweitet werden die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von bis zu 75 % kommen. Voraussetzung dafür wäre, dass der Mitgliedstaat mit „höherer Gewalt“ oder eine hohe Zahl von Schutzsuchenden konfrontiert ist. Daneben soll es den Mitgliedstaaten auch möglich sein, Verfahrens-, Registrierungs- und Zuständigkeitsfristen massiv zu verlängern, was unweigerlich zu einer Verlängerung von massiven und vor allem unverhältnismäßigen Freiheitsentziehungen in Haftlagern an den EU-Außengrenzen führen wird. Die noch geltende Dublin-III-Verordnung, die das Prinzip der Ersteinreise für Asylsuchende festlegt, soll durch die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung abgelöst werden. Es wird jedoch weiterhin am Prinzip der Ersteinreise festgehalten und der effektive Rechtsschutz von Asylsuchenden wird weiter ausgehöhlt, indem gerichtliche Überprüfungen von Menschenrechtsverstößen sich lediglich auf einen Verstoß gegen das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher Behandlungen beschränken.  Zudem soll die Dublin-Haft, also die Inhaftierung einer Person in einem Dublin-Verfahren, zur Rücküberstellung der*des Schutzsuchenden künftig unter einfacheren Voraussetzungen angewandt werden können.

 

Mit dem Vorschlag für eine Reform des Schengener Grenzkodex werden weiterhin Regelungen im Falle einer Instrumentalisierung von Migration etabliert, mit denen der Schengenraum widerstandsfähiger gemacht werden soll. So soll es im Falle von Situationen, in denen ein Drittstaat oder nichtstaatlicher Akteur zur Destabilisierung der EU Fluchtbewegungen von Schutzsuchenden an die EU-Außengrenzen oder in einen Mitgliedstaat erleichtert oder vorantreibt, möglich sein, Grenzkontrollen von bis zu sechs Monaten einzuführen. Dies stellt nicht nur eine weitere Aushöhlung des Rechts auf Asyl dar, sondern ein eklatanter Bruch mit dem völkerrechtlichen Non-Refoulment-Prinzip: Nach diesem Prinzip ist es verboten, Schutzsuchende auszuweisen oder abzuschieben, wenn ihnen im Zielland Folter, schwere Menschenrechtsverletzungen oder unmenschliche Behandlungen drohen könnten.

 

Insgesamt ist dabei festzuhalten, dass durch die geplante Asylverfahrensverordnung in Verbindung mit der vom Rat gebilligten Screening-Verordnung Schutzsuchende bereits dann in die Gefahr einer systematischen Haft gelangen, weil sie internationalen Schutz beantragen. Dabei werden Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen abstrakt geregelt, es wird weder eine Angemessenheits- oder Einzelfallprüfung vorgesehen, noch wurden alternative wirksame Möglichkeiten aufgenommen oder in Erwägung gezogen, um den Umgang mit Schutzsuchenden während eines Grenzverfahrens nach dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit zu regeln. Denn die nahtlose Verzahnung von Asyl- und Rückführungsverfahren kommt einzig und allein jenen Mitgliedstaaten zugute, die Migrationsbewegungen kriminalisieren und bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, dass Menschen- und Grundrechte im Umgang mit Schutzsuchenden nicht von oberster Priorität sind. Freiheitsentziehungen sollten jedoch stets nur ultima ratio sein und auch nur, wenn dies erforderlich und angemessen ist, nicht jedoch das aktuelle Mittel zum Zweck, um ein gescheitertes Asylsystem zu retten! Bei alledem soll auch lediglich im Rahmen des Screening-Verfahrens ein Monitoring-Mechanismus durch die einzelnen Mitgliedstaaten etabliert werden, der Grundrechtsverstöße untersuchen soll und aufgrund seiner Begrenzung völlig ineffektiv bleiben würde. Die gute Nachricht ist, dass die Screening-Verordnung einen Monitoring-Mechanismus während des Screening-Verfahrens vorsieht, der durch die Mitgliedstaaten angewandt werden soll. Mit diesem Mechanismus sollen Grundrechtsverstöße untersucht werden. Dadurch, dass dieser Mechanismus allerdings nur für das Screening und eben nicht für das Asylgrenzverfahren oder Rückführungsverfahren vorgesehen ist, würde er völlig ineffektiv bleiben! Denn die Gefahr von Grundrechtsverstößen in Form von beispielsweise illegalen Push-Backs oder anderen menschenunwürdigen Behandlungen finden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Rahmen eines Screening-Verfahrens sondern eher in den geplanten Asylgrenz- und Rückführungsverfahren statt.

 

Klar wird dabei also insbesondere vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Krisen-Verordnung und der Reform des Schengener Grenzkodex: Mit den Vorschlägen wird der Fokus auf Abschreckung und Grenzsicherung gesetzt, statt sich mit einer menschenrechtskonformen Ausgestaltung des Asyl- und Migrationssystems zu befassen! Das Ersuchen von internationalem Schutz und Asyl wird kriminalisiert und die Gründe dafür sind klar: Bisher konnten keine Regelungen zur Reform des GEAS getroffen werden, mit denen die Probleme des herrschenden Dublin-Systems und die ungerechten Lastenteilungen behoben werden konnten. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten nehmen am “race to the bottom” teil, bei dem ein Wettbewerb um die möglichst schlechtesten Bedingungen für Asylsuchende gefahren wird.

 

Wir sind empört über die geplanten Vorhaben zur Reform des GEAS und den damit einhergehenden, eklatanten Bruch sämtlicher rechtsstaatlicher und menschen- sowie grundrechtlicher Wertungen und stellen uns entschieden gegen die Reformvorschläge der Kommission! Es kann nicht sein, dass die Fehler und Versäumnisse in der bisherigen Asyl- und Migrationspolitik nun auf den Rücken unschuldiger, schutzsuchender Menschen ausgetragen und Rechtsgrundlagen etabliert werden, die nichts weiter tun, als eine Politik der Abschottung weiterzuführen und eine Festung Europa 2.0 zu schaffen. Die geplanten Verordnungen könnten außerdem in einem akuten Spannungsverhältnis mit der EU-Grundrechte-Charta stehen und sie gehen von einem einheitlichen Verständnis von Asyl und Rechtsstaatlichkeit in der EU aus, das schlichtweg nicht existiert.

 

So soll es nun weitergehen: Im März 2022 einigte sich der Rat Justiz und Inneres auf einen schrittweisen Ansatz, nach dem zunächst erst gewisse Fortschritte in einzelnen Bereichen des Reformpaketes erzielt werden sollen. Das Europäische Parlament wird sich mit den Vorschlägen erst im Herbst 2022 befassen und unter einigen Parlamentarier*innen wird ein Paketansatz nach dem Motto “Ganz oder gar nicht“ angestrebt, mit dem das gesamte Verfahren entschleunigt werden kann. Deshalb muss nun der politische Druck sowohl auf das Europäische Parlament, auf die deutsche Innenministerin als auch auf die nun folgende tschechische Ratspräsidentschaft erhöht werden, um die Reformvorhaben des GEAS zu stoppen. Denn aus einem Joint Roadmap der europäischen Mitgesetzgeber*innen geht hervor, dass die Umsetzung der GEAS-Reform oberste Priorität genießt und eine Einigung und der Abschluss vor Ende der Legislaturperiode 2019-2024 anvisiert wird. Das gilt es zu verhindern.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Regierungen in den Europäischen Mitgliedsstaaten, die sozialdemokratischen Fraktionen in den nationalen Parlamenten der Europäischen Mitgliedsstaaten sowie die sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf:

 

  1. die Verabschiedung des Reformpakets entschieden zu verhindern
  2. vor diesem Hintergrund sich im Europäischen Parlament explizit gegen die Verabschiedung der Screening-Verordnung zu stellen, da diese durch die Fiktion der Nichteinreise und als Vorschaltung zu etwaigen Asylgrenz- und Rückführungsverfahren als Einfallstor für die weiteren Reformvorschläge fungiert
  3. sich im Rat gegen die Asylverfahrens-Verordnung, die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung und die Krisen-Verordnung in ihrer aktuellen Form zu stellen, zu denen noch keine Verhandlungsmandate im Rat der Europäischen Union existieren
  4. sich an die umfassenden Menschen- und Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta zu erinnern und ihren Auftrag im Rahmen ihrer Rolle bei der Erarbeitung einer Reform des GEAS entsprechend dieser Rechte und Wertungen zu überdenken
  5. sich im Rahmen weiterer Verhandlungen zur Reform des GEAS insgesamt entschlossen gegen Außengrenzverfahren und Verfahrensregeln einzusetzen, die zu de facto Haftlagern an den europäischen Außengrenzen führen würden
  6. sich im Rahmen weiterer Verhandlung primär für eine solidarische und wirksame Entlastung der Ersteinreisestaaten einzusetzen, die das Recht auf Asyl wahren und menschenwürdige Behandlungen sowie das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten
  7. sich im Rahmen weiterer Verhandlungen analog dazu gegen eine Auslagerung der EU-Migrationspolitik einzusetzen, die unweigerlich zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen führen würde
  8. den etablierten freiwilligen Solidaritätsmechanismus zeitlich weiter auszubauen und hinsichtlich der beteiligten Mitgliedstaaten und Solidaritätsbeiträge auszuweiten sowie zu intensivieren, sodass Ersteinreisestaaten entlastet werden können und der politische Druck von Hardliner-Staaten in der europäischen Asylpolitik nicht mehr richtungsweisend wirkt
  9. sich an Stelle einer Kriminalisierung von Schutzsuchenden und unter Strafe stellen von Flucht für die Etablierung und den Ausbau sicherer und legaler Einreisemöglichkeiten von Schutzsuchenden einzusetzen
  10. sich für eine menschenrechtsorientierte Reform des GEAS einzusetzen, mittels welcher migrationsbezogene Haftzustände in jedem Bereich abgeschafft werden können, wirksame Alternativen bereitgestellt werden und das Asylsystem funktional statt auf Abschottung und Abschreckung auf Solidarität und Verantwortung hinsichtlich der Schutzsuchenden setzen kann
  11. sich für einen, auf jeden Bereich des GEAS anzuwendenden, umfangreichen europäischen Monitoring-Mechanismus für die Beobachtung und Ahndung von Grundrechtsverletzungen einzusetzen, statt diese Verantwortung den Mitgliedstaaten zu überlassen, die in der Vergangenheit klar gezeigt haben, dass ihr Bekenntnis zu der Achtung von Grundrechten nicht vollumfänglich und ohne Vorbehalt gilt und zwangsläufig nur zu uneinheitlichen Schutzstandards und verwaschenen Rechenschaftspflichten führen würde.
  12. sich im Fall, dass die Pläne nicht auf politischem Wege verhinderbar sind, dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage gegen die im Rahmen des Reformpakets erlassenen Regeln erhebt.

 

Es bleibt unser Ziel, dass alle geflüchteten Menschen, die nach Europa fliehen, in einem Land ihrer Wahl aufgenommen werden, ohne bürokratische oder weitere Drangsalierung. Statt einer „Festung Europa“ die bereits tausende Tode zur Folge hatte, und unvertretbare Zustände in Camps wie Moria hervorbringt, brauchen wir endlich sichere Fluchtrouten und ein wirkliches, europaweit geltendes Recht auf Asyl. Dies ist mit dem aktuellen Asylsystems sowie dem Handeln der europäischen Grenzpolizei Frontex und dem vorliegenden Reformvorschlag unvereinbar.