Archive

Antrag 53/II/2021 Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ konsequent umsetzen!

9.11.2021

2017 verabschiedete die Bundesregierung die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Trotz der signifikanten Fortschritten, welche in der Umsetzung der Leitlinien erreicht wurden, besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Krisenfrüherkennung und -prävention sowie Strategiefähigkeit. Der Beirat für zivile Krisenprävention hat in seiner Stellungnahme zum Bericht über die Leitlinien einige wichtige Schritte für die Bundesregierung benannt, welche das deutsche Engagement als globaler Akteur in der Krisenprävention und -stabilisierung nachhaltiger und strategischer gestalten würden. Wir fordern den SPD Parteivorstand und die Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die konsequente Umsetzung dieser Empfehlungen einzusetzen.

 

Dies umfasst:

  1. Krisenprävention als kohärenter Gesamtansatz der Bundesregierung in der Formulierung aller politischen Entscheidungen mit außenpolitischem Bezug. Dies schließt insbes. Auch wirtschafts-und handelspolitische Entscheidungen mit ein, wie die Rohstoffstrategie der Bundesregierung sowie krisenpräventative Gesichtspunkte bei der Genehmigung von Waffenexporten durch den Bundessicherheitsrat.
  2. Eine Einbindung relevanter, bislang jedoch nicht beteiligter, Ressorts wie das BMF und das BMWi in krisenbezogenen Ressortabstimmungen von der Fachebene bis zur Staatssekretärsrunde.
  3. Eine Erhöhung und Umschichtung der für den Bereich Krisenprävention und Friedensförderung zugewiesenen finanziellen Ressourcen zugunsten der Prävention struktureller Konfliktursachen, der Antizipation von Krisen und die resultierende gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Transformation. Besonderes Augenmerk ist hier auf nicht-traditionelle Krisen wie die Folgen der COVID-19 Pandemie und den globalen Klimawandel zu legen.
  4. Konkrete Zielsetzungen für den Personalausbau – einschließlich einer konkreten Zielsetzung für den Anteil von Frauen – bei internationalen Polizeimissionen, von Fachexperten an den deutschen Auslandsvertretungen und bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Ansätze.
  5. Die konsequente Umwandlung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Kommunikation von Krisenengagements, um die notwendige politische und öffentliche Unterstützung für ambitionierte Ausbauziele abzusichern.
  6. Die finanzielle Einplanung und Umsetzung einer wissenschaftlichen Evaluationen in jedem internationalen zivilen, polizeilichen und militärischen Krisenengagement Deutschlands um Fehlentwicklungen vorbeugen und Verbesserungsmöglichkeiten rasch identifizieren zu können. Insbesondere sollte die Bundesregierung dringend eine fundierte, alle Instrumente umfassende Untersuchung der Wirkungen nach 20 Jahren Afghanistan-Engagement anstoßen.

 

Antrag 54/II/2021 Für einen progressiven transatlantischen Neuanfang!

9.11.2021

Die Wiederbelebung und Vertiefung der transatlantischen Beziehungen ist nach der Wahl Joe Bidens zum 46. US-Präsidenten überparteilicher Konsens. Wir fordern die weitergehende, strategische Entwicklung und Umsetzung einer distinkt sozialdemokratischen transatlantischen Agenda, basierend auf progressiven außen-und innenpolitischen Ideen, den Konzepten der „Europäischen Strategischen Autonomie“ und der „Foreign Policy for the Middle Class“ sowie dem Wissen, dass nur eine enge transatlantische Allianz die multilaterale, wertebasierte Ordnung gegen die zunehmende Erodierung durch autokratische Regime bewahren und stärken kann.

 

Auf Landesebene fordern wir:

  1. Die Entwicklung und Umsetzung eines transatlantischen Austauschprogrammes zwischen Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung mit urbanen Zentren jenseits der US-Küstengebiete mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten (u.a. Klima, Handel, Technologie). Als Beispiel kann das Programm „New Urban Progress“ des Progressiven Zentrums dienen.

 

Auf Bundesebene fordern wir:

  1. Einen gezielten Kontaktaufbau zwischen Fraktion und Parteivorstand mit dem progressiven Flügel der Demokratischen Partei sowie verwandten Organisationen (z.B. „Justice Democrats“, „Center for International Policy)“ und eine daraus resultierende Agenda für eine gemeinsame progressive Allianz, die alle außenpolitische Bereiche umfasst.
  2. Die Etablierung einer transatlantischen Task-Force zur Stellungnahme und Positionierung gegenüber der von Biden angekündigten „Foreign Policy for the Middle Class“. Diese sollte eine Neujustierung der deutschen und europäischen Außenpolitik auf nationale und internationale wirtschaftliche Verteilungseffekte, ein transparentes Aufbrechen des innen-und außenpolitischen Silodenkens in Parlamenten und Verwaltung sowie einen intensivierten und informationsbasierten außen-und sicherheitspolitischen Bürger*innendialog zu ihrem Kern machen.
  3. Die Gründung eines parlamentarischen bzw. parteilichen Austauschkreises zu Best Practices und Policy-Umsetzung einer innenpolitischen progressiven Agenda, insb. mit Augenmerk auf nachhaltigen Infrastrukturausbau, die Schaffung und angemessene Vergütung von systemrelevanten Stellen im Pflegebereich, Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Rassismus und postkolonialem Erbe sowie sozio-ökonomische Mobilität und Bildungsgerechtigkeit.
  4. Das Ziel eines nuklearwaffenfreien Europas bleibt bestehen. Die nukleare Teilhabe dient jedoch der Sicherheit und dem Zusammenhalt innerhalb der NATO. Einen unilateralen Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe darf es daher nicht geben. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik muss immer im Multilateralismus begründet sein – einen deutschen Alleingang ohne Abstimmung mit unseren europäischen Partnern lehnen wir daher ab. Gleichzeitig muss die Bedingung gelten, dass hierdurch kein Einfluss auf die europäische Rüstungsbeschaffungspolitik genommen wird, bspw. durch die nicht-Zertifizierung von Eurofightern oder dem Future Combat Air System.
  5. Eine proaktive Politik des konstruktiven Engagements der Bundesregierung mit dem Atomwaffenverbotsvertrag durch Teilnahme an den Vertragsstaatskonferenzen als Beobachter und Mitfinanzierer; den Einsatz ggü. den Staaten der Stockholminitiative, sich ebenfalls als Beobachter zu beteiligen; und die explizite Befürwortung ggü. den USA, eine “No first use” Policy einzuführen.
  6. Eine Re-Evaluierung des NATO- 2%-Ziels mit dem Ziel eines neuen Abkommens, welches den qualitativen Ausbau militärischer Fähigkeiten festlegt, zu welchem sich einzelne Mitgliedstaaten zu bestimmten Zeitpunkten verhalten sollen. Dieses Abkommen muss gebunden an die Bedingung sein, dass jede Erhöhung der Verteidigungsausgaben mit einer klar ausdefinierten Beschaffungsstrategie einhergeht und dem ausschließlichen Zweck dient, aktuelle Ausrüstungs- Ausbildungs- und Abwehrdefizite der Bundeswehr sowie der EU- und NATO-Partner zu kompensieren. Übergeordnetes Ziel muss stets die auf Kosten- und Kapazitäteneffizienz und -ergänzung ausgelegte Integration der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (insbes. im Rahmen von PESCO) sein. Deshalb soll zudem eine jährliche Evaluierung stattfinden, welche auf die Integration von Ausrüstung und Abwehrsystemen entsprechend dem Ziel einer integrierten europäischen Sicherheitspolitik abzielt und festlegt, ob die Rüstungsausgaben gesenkt werden können.
  7. Die Einsetzung einer transatlantischen Evaluierungsgruppe des Afghanistan-Einsatzes, um Defizite in der Kooperation und Koordinierung konsequent aufzuarbeiten.

 

Auf EU-Ebene fordern wir:

  1. Die zügige Operationalisierung des transatlantischen Trade and Technology Council um Einheit in den Anstrengungen zur Bewältigung der Sicherheits-, Wirtschafts- und Regulierungsherausforderungen im digitalen und technologischen Bereich zu fördern sowie globale Standards zu setzen, die Privatsphäre, Menschenrechte, Wettbewerb und Transparenz schützen.
  2. Den engen Schulterschluss von Deutschland im Rahmen der Team Europe Initiative mit den USA und das Vorantreiben wichtiger Zukunftsinvestitionen auf multilateraler Ebene zur Erholung nach der Covid-19 Pandemie u.a. im Bereich der nachhaltigen Infrastrukturentwicklung sowie Digitalisierung. Wichtige Initiativen müssen gestreamlined werden. Hierbei muss ein Fokus auch auf der internationalen Zusammenarbeit und entwicklungspolitischen Unterstützung anderer Länder liegen, um einen solidarischen globalen Aufschwung zu ermöglichen.
  3. Einen gemeinsamen Ansatz für die digitale Steuerpolitik in Form der Wiederaufnahme der OECD-Verhandlungen. Regulierungs-, Wettbewerbs-, Inhalts- und Datenschutzprobleme müssen in enger Abstimmung adressiert werden, um globale Normen zu formen und eine nachhaltige Alternative zu autoritären Kontrollversuchen digitaler Zivilsphären zu bieten.
  4. Die Einsetzung einer NATO-EU Taskforce um die Koordinierung zu maximieren, Fähigkeiten zu bündeln und die Umsetzung einer gemeinsamen politischen Agenda sowie eines Strategiekonzepts zur Bekräftigung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat als Kernkonzept aller NATO-Mitgliedstaaten voranzutreiben.
  5. Die weitere Stärkung der europäischen Verteidigungsarchitektur (GSVP) und PESCO mit dem langfristigen Ziel der Schaffung einer Europäischen Armee, ein Instrument, das nicht als Alternative zur NATO gedacht sein soll, sondern als europäischer Pfeiler des transatlantischen Bündnisses, der die strategische Gestaltungsmacht Europas in der Allianz und der Allianz selbst erhöhen würde.

 

Antrag 56/II/2021 Kein Fußball den Menschenrechtsverletzer*innen: Fußball-WM der Männer in Katar boykottieren!

9.11.2021

Wir fordern:

 

  • Der DFB muss die WM in Katar boykottieren. Sollte er dies nicht tun, muss das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
  • Wir fordern alle Mandatsträger*innen auf, keine Reisen nach Katar zur WM zu unternehmen und dieser keine öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.
  • Staatliche Stellen haben auf die Menschenrechtsverletzungen in Katar – besonders im Kontext der WM – hinzuweisen

 

 

Antrag 57/II/2021 Für eine verantwortungsvolle Rüstungspolitik: bewaffnete Drohnen nur unter strengen Kriterien!

9.11.2021

Der Bezeichnung bewaffneter Drohnen als „ethisch neutral“ durch den ehem. Verteidigungsminister Thomas de Maizière widersprechen wir vehement. Die Erforschung, Entwicklung, Beschaffung und der Einsatz von Waffen in militärischen Konflikten sind immer ethisch zu bewerten. Das bedingt eine intensive politische Debatte und den andauernden Einsatz für Regeln und Standards in ihrer Verwendung. In Deutschland fällt diese Verantwortung insbesondere dem Bundestag zu. Da der Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen parlamentarisch legitimiert ist, ist das deutsche Parlament zu deren bestmöglichem Schutz ethisch und verfassungsrechtlich verpflichtet.

 

Seit Jahren fordert die Bundeswehr zum Schutz ihrer entsandten Soldat*innen die Begleitung ihrer laufenden Mandate durch bewaffnete Drohnen der Bundesrepublik.

 

Die SPD-Fraktion hat diese Fragen in der letzten Legislaturperiode durch eine Reihe öffentlicher Runden und Anhörungen einer völkerrechtlichen und ethischen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung hat sie einen Kriterienkatalog sowie ein Fachkonzept entwickelt, durch welche sichergestellt werden soll, dass bewaffnete Drohnen im Rahmen von Bundestagsmandaten der Bundeswehr ausschließlich zum Schutz von Einsatzkräften im aktiven Gefecht verwendet werden. Wir befürworten die Verankerung dieses Kriterienkatalogs für die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundesregierung – und perspektivisch auch im Rahmen einer vertieften europäischen Sicherheits- und Verteidigungskooperation im Sinne der „Europäischen Souveränität“.

 

Wir fordern:

  1.  Die Beschaffung und die Mandatierung des Einsatzes bewaffneter Drohnen durch den Bundestag ausschließlich unter durch die SPD durchgesetzten Kriterienkatalog.
  2.  Den unermüdlichen Einsatz für eine mit dem humanitären Völkerrecht konforme Standardsetzung und Regulierung von Forschung, Beschaffung, und Einsatz von automatisierten Waffen und Waffensystemen innerhalb der betreffenden multilateralen Gremien für Rüstungskontrolle. Dies schließt insb. auch die stärkere internationale Regulierung von Einsätzen in asymmetrischen Konflikten unter Einbeziehung der Bevölkerungen in den betroffenen Ländern mit ein.
  3.  Die Schaffung von weiteren diplomatischen Stellen innerhalb des AA und BMVg sowie zur Entsendung in internationale Organisationen für Expert*innen im Bereich der Rüstungskontrolle zu automatisierten Waffen um die Regulierung weiter im Sinne der Bundesregierung und des Bundestags voranzutreiben. Dies schließt auch die andauernde Erstellung und Weiterentwicklung von einsatzdefinierenden Statements, Rules of Engagement, öffentlich verfügbaren Grundlagedokumenten oder konkretisierenden Formulierungen in zukünftigen Koalitionsverträgen ein, die neue wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse sowie technologische Entwicklungen mit einbeziehen.
  4. Die Förderung und Beauftragung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes für Drohnenpilot*innen, insbesondere psychologischer Druck und posttraumatische Belastungsstörungen sowie die Entwicklung von psychologischen Begleitprogrammen zur Sicherstellung ihrer mentalen Gesundheit.
  5.   Die intensive Erforschung des sog. „Joystick“ – Phänomens und Methoden, wie einer möglichen Enthemmung der Soldat*innen in Verbindung mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen und anderer teilautomatisierter Waffen und Waffensysteme, soweit festgestellt, langfristig entgegengewirkt werden kann.
  6. Die Gründung eines regelmäßig tagenden öffentlichen virtuellen Forums der Arbeitsgemeinschaft Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit der Wehrbeauftragten des Bundestags, um aktuelle sowie langfristige sicherheitspolitische Fragen, bspw. durch das Einladen von Expert*innen aus Forschung und Praxis, für die Basis zu beleuchten und den ehrlichen sicherheitspolitischen Diskurs mit den Parteimitgliedern zu suchen.

 

Antrag 58/II/2021 Schnallst Du’s? Bildung weltweit für alle finanzieren und umsetzen!

9.11.2021

Wer nicht lesen und schreiben kann, kann nur in begrenztem Maße am ökonomischen Leben und dem politischen Geschehen teilnehmen. Bildung ist der Weg zu Demokratie und Frieden, zu Wohlstand. Bildung ist ein universelles Menschenrecht. Bildung ist das vierte der nachhaltigen Entwicklungsziele – und dennoch selbst vor der Pandemie chronisch unterfinanziert. Als Auswirkungen der teilweise andauernden Schulschließung auf Grund von COVID 19 konnten weltweit 260 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen. 617 Millionen Kindern fehlt es heute an grundlegenden Kenntnissen im Lesen und Rechnen, besonders betroffen sind geflüchtete Kinder und Kinder in Konfliktregionen. Dennoch weigert sich das Entwicklungsministerium, Bildung sowohl inhaltlich als auch finanziell im Ministerium zu priorisieren. Eine ganze Generation von Kindern darf nicht mehr zurückgelassen werden!

 

Aus diesem Grund fordern wir:

Globale Bildung muss umfassend und prioritär im Entwicklungsministerium und im Auswärtigen Amt strategisch verankert und finanziell ausgestattet werden.

 

Konkret fordern wir:

  • Das Ziel von entwicklungspolitischer Förderung des Bildungssektors im Globalen Süden muss normativ und konzeptionell im Entwicklungsministerium formuliert werden. Dies muss sich an sozialdemokratischen Werten orientieren und beinhalten, dass Bildung mehr ist als die Schaffung von Humankapital für Wirtschaftswachstum. Bildung ist Demokratieerziehung und Hebel für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030.
  • Qualitative Bildung muss für alle vulnerablen Gruppen zugänglich Aus dem Grund muss der Einfluss privater Unternehmen und die Privatisierung der Bildung eingedämmt und die Bildung aus öffentlicher Hand gestärkt werden. Nachhaltige Konzepte von qualitativer Bildung, die Investition in Pädagogik, Ausstattung der Schulen und Lehrmaterialien, Finanzierung der Aus- und Weiterbildung Lehrer*innen muss gestärkt werden in der Entwicklungszusammenarbeit.
  • Bildungsfinanzierung muss ausgebaut und ein angemessener Anteil davon in Grundbildung investiert werden. Multilaterale Instrumente und Partnerschaften müssen strategisch genutzt und ausgebaut werden. Ein angemessener Beitrag Deutschlands kann bei einem jährlichen Kernbeitrag von 110 Millionen Euro für Bildung liegen.
  • Grundbildung muss im Kontext eines lebenslangen Lernens verschiedene Phasen des Lernens berücksichtigen – einschließlich der frühkindlichen Bildung.
  • Bildungspolitik muss inklusiv, antirassistisch und gendergerecht gestaltet werden, um Geschlechternormen aufzubrechen, und Ressourcen, Lern- und Lehrpraktiken geschlechtergerecht zu verteilen. Dazu gehört auch die Förderung von informellen oder alternativen Bildungsangeboten speziell für Mädchen.
  • Der Bildungszugang muss als lebensrettende Maßnahme anerkennt werden – auch im Kontext des Nexus von Humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Frieden, finanzielle Instrumente wie Education Cannot Wait müsen hierfür gestärkt werden.
  • Der Zugang zu Bildung muss über einen systemstärkenden, integrierten multisektoralen Ansatz erfolgen. Das umfasst insbesondere die Förderung von Schulmahlzeiten, die Förderung von Kinderschutzmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und körperliche Züchtigung und für gewaltfreie Erziehung. Sexuelle und reproduktive Gesundheit muss Teil des Curriculums sein und dieses Curriculum muss gelebt werden.
  • Schulen müssen ein Ort der Sicherheit Die von Deutschland 2018 unterzeichnete safe school declaration muss konsequent umgesetzt werden, damit Schulen weniger ein Ziel von militärischen Angriffen in Konfliktregionen werden und die Opfer der Angriffe unterstützt werden.
  • Die Förderung von Digitalisierung im Bildungssektor muss einer Prüfung von Qualität unterzogen werden. Infrastruktur wie Internet- und Stromzufuhr sowie Kompetenzen in der Anwendung von Nutzer*innen (Lehrpersonal, Eltern und Schüler*innen) müssen im Einklang mit dem digitalen Angebot sein. Hardware kann keine qualitative Bildung oder Lehrpersonal ersetzen! Einfluss und Interessen von Multikonzernen in der digitalen Bildung müssen evaluiert werden.