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Antrag 38/I/2022 Verbot möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage

17.05.2022

Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB verbietet.

Antrag 39/I/2022 Planen und Bauen für eine inklusive (Stadt-)Gesellschaft

17.05.2022

Für sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene muss gelten: Eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbarer integraler Bestandteil jeder Offensive für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sowie für eine inklusive Stadt- und Quartiersentwicklung. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen „sozialer Wohnungsbau“.

 

Auch Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und altersbedingten Beeinträchtigungen wollen selbstbestimmt und mit Assistenz oder Unterstützung überall leben – auch sie wollen Wahlmöglichkeiten in den Metropolregionen, in den Mittelstädten ebenso wie auf dem Land. Es gilt daher nicht besondere sondern inklusive Wohnformen zu schaffen. Dies ist nur mit der konsequenten Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit möglich.

 

Bundesweit fehlen nach Aussagen diverser Studien, zuletzt vorgetragen auf dem „13. Wohnungsbau-Tag 2022“, ca. 3 Millionen barrierefreie und barrierearme Wohnungen. Allein in Berlin fehlen laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bis 2025 mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen. Im Wohnungsbestand fehlt es also schon jetzt und überall an bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.

 

Wir wollen eine inklusive, diskriminierungsfreie und offene Gesellschaft sein. Um dieses tatsächlich zu werden, müssen Wohnungswirtschaft, Politik und Gesellschaft „lernen“, dass kostenrelevant letztlich ausschließlich die zu geringe Beachtung der Barrierefreiheit ist. Barrierefreiheit von Anfang an spart kurz-, mittel- und langfristig enorme Ausgaben.

 

UN-BRK als zentrales Element der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

 

Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit die Umsetzung der Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen ist bisher auf allen staatlichen Ebenen kein zentrales Element von Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Obwohl die UN-BRK die Bedeutung eines Bundesgesetzes mit Bindungswirkung für sämtliche staatliche Stellen hat, sind die für das Bauordnungsrecht zentralen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention u.a. zur Zugänglichkeit (Artikel 9 UN-BRK), zur Unabhängigen Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) und zum Angemessenen Lebensstandard und sozialer Schutz (Artikel 28-UN-BRK) noch nicht bestmöglich umgesetzt.

 

Barrierefreiheit ist ebenso wie der Klimaschutz ein dringendst notwendiger  Qualitätsstandard für eine moderne zukunftsorientierte Infrastruktur sowohl im öffentlichen, gemeinwohlorientiertem als auch im privaten Alt- und Neubaubestand. Klimaschutz und Barrierefreiheit liegen beide im Interesse aller Bürger*innen mit und ohne Beeinträchtigungen. Für Menschen mit Behinderungen ist eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen allerdings die Grundvoraussetzung für Chancengerechtigkeit und soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe.

 

Dem eklatanten Mangel an barrierefreiem Wohnraum ist im Bund als auch in Berlin zu begegnen. Wir fordern sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene auf, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich Sorge zu tragen für:

 

  • Die Musterbauordnung (MBO) selbst muss endlich sämtliche Verpflichtungen der UN-BRK ausnahmslos integrieren. Auch alle daraus folgenden Regularien müssen sich eindeutig zur ausnahmslosen Umsetzung der UN-BRK verpflichten und so die realen gesellschaftlichen Bedarfe in unserer Gesellschaft aufgreifen. Das Bauordnungsrecht auf Basis der aktuell gültigen MBO setzt die UN-BRK nicht hinreichend um.

 

  • Barrierefreiheit muss bei Bauvorschriften zum durchgängigen Qualitätsstandard werden. Die Herstellung von Barrierefreiheit als Grundsatz der Bauleitplanung muss daher im Baugesetz des Bundes verankert werden.

 

  • Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Dafür wird in allen Bundesländern, auch in Berlin, die DIN 18040 in allen ihren Teilen zugrunde gelegt.

 

  • Leitbild für die Gestaltung der Städtebauförderung muss ein „Design for All“ sein. Die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ist so auszurichten, dass ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Bürger*innen mit und ohne Be-Hinderungen erreicht wird. Die Städtebauförderung ist verpflichtend an Barrierefreiheit zu binden.

 

  • Förderprogramme und steuerliche Anreize für den Alt- und Neubau oder dem Büroumbau haben sowohl im Hinblick auf eine vollumfängliche Barrierefreiheit als auch dem Klimaschutz auf als gleichwertig anerkannte Effizienzstandards zu beruhen.

 

  • Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit ausnahmslos zu verbinden.

 

  • Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht wird.

 

  • Mit der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind inklusive Wohnangebote zu realisieren. Bei der Vergabe von Grundstücken des Bundes an die Länder und Kommunen, des Bundes, der Länder und Kommunen an Dritte für den Wohnungsbau sind anspruchsvolle Zielvorgaben für inklusive barrierefreie Wohnangebote festzulegen.

 

Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden. Ebenfalls ist bei der Überarbeitung des „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030“ das Kriterium Barrierefreiheit bedeutend stärker als bisher zu integrieren. Eine unsachgemäße Benachteiligung von Menschen mit Be-hinderungen ist sowohl u.a. durch die angestrebte Nachverdichtung vor allem in der Innenstadt als auch aus Kosteneinsparungsgründen zu verhindern.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Bundestag und in der Bundesregierung ebenso wie von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern des Senates von Berlin und der Bezirksämter sowie von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen wohnungsbau- und städtebaupolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren unter partizipativer Einbeziehung von Menschen mit Be-hinderungen und ihrer jeweiligen Selbstvertretungsorganisationen zu treffen. Die UN-BRK ist ebenso wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz -, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) konsequent einzuhalten.

 

Wir wollen für Berlin eine Offensive für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum- und Städtebau, zu der u.a. auch gehört:

 

  • Im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen muss die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, insbesondere der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, beteiligt werden. Gleiches gilt für zahlreiche Leistungsträger der Eingliederungshilfe – auch unter ihnen sind zahlreiche Genossenschaften -, die mehr Selbstbestimmung im Lebensbereich Wohnen anstreben und daher mit in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind.

 

  • Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ansässige „Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen – Barrierefreies Bauen“ muss zügig wieder regelmäßig tagen. Ergebnisse sind auch direkt der politischen Spitze des Hauses zu übergeben. Gleiches gilt für die Koordinierungsstelle Barrierefreies Wohnen.

 

  • Insbesondere für einen den Rollstuhl nutzenden Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen. Deren Arbeit würde durch ein zügig zu erstellendes Kataster für barrierefreie Wohnungen erleichtert.

 

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind gesetzlich zu verankern, damit die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit und die damit verbundenen Schutz- und Gewährleistungspflichten staatlicherseits auch hinreichend geprüft und sichergestellt werden. In den Senats- und Bezirksverwaltungen sind dringend Sachverständige für Barrierefreiheit einzustellen.

 

  • Es sind mieter*innenschutzrechtliche Lösungen zu finden, die für einen barrierefreien Umbau keine Zustimmung der Vermieter*in mehr erfordern und auch einen späteren Rückbau nicht mehr vorschreiben.

 

  • Es braucht auch mieter*innenschutzrechtliche Lösungen u.a. für ältere Menschen, die in Milieuschutzgebieten wohnen und in deren Häusern bisher kein Aufzug eingebaut werden darf.

Antrag 43/I/2022 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

17.05.2022

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Antrag 58/I/2022 WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle

17.05.2022

Wir unterstützen die Initiative #WirWerdenLaut der SchülerInnen-VertreterInnen zur Verbesserung der Lage in den Schulen in der fünften Corona-Welle und darüber hinaus.

 

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, das Gespräch mit der Initiative #WirWerdenLaut zu suchen und sich für ihre Anliegen einzusetzen.

 

Aus der Petition/dem offenen Brief der SchülerInnen-VertreterInnen:

 

„Mit der Omikron-Variante ist die fünfte Infektionswelle des Coronavirus SARS-CoV-2  angebrochen. Wir Kinder und Jugendliche erdulden die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen seit fast zwei Jahren. Wir halten uns gewissenhaft an die auferlegten Maßnahmen, um uns und andere zu schützen. Doch die Situation an unseren Schulen ist nach zwei Jahren unerträglich geworden.

 

Wir haben unsere Belastungsgrenze erreicht. Endlich wird die psychische und körperliche Gesundheit von uns Schüler:innen stärker thematisiert. Dieser Diskurs sollte ehrlich und öffentlich mit statt nur über uns geführt werden. Wir Schüler:innen, wie auch viele Eltern, Lehrkräfte und Wissenschaftler:innen, haben immer wieder besseren Infektionsschutz an Schulen verlangt. Forderungen wie die flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern, die Aussetzung der Präsenzpflicht und der angemessene Ausbau digitaler Lern- und Lehrmittel an Schulen wurden und werden wiederholt zu großen Teilen ignoriert und bisherige Lösungsansätze und Förderprogramme waren nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass diese fünfte Welle nicht die letzte sein wird. Dennoch fehlt weiterhin ein klares politisches Signal, dass für den Herbst 2022 und die Zeit danach Vorbereitungen getroffen werden! Anfängliche Kommunikationsfehler der Corona-Politik der Jahre 2020 und 2021 werden wiederholt, wenn nicht gar übertroffen.

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Stark-Watzinger, sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach, sehr geehrte Frau Präsidentin der Kultusminister:innenkonferenz Prien, sehr geehrte Regierungspräsidien der Länder,Wir können Ihre aktuelle Politik, die uns alle im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden und auf unsere Forderungen eingehen.

 

Wir fordern:

 

1. Einen ehrlichen und öffentlichen Diskurs mit statt über uns

 

2. Bundesweite Umsetzung der vom RKI empfohlenen S3-Leitlinie

  • Luftfilter für Klassen-, Fach- und Sanitärräume in allen Schulen
  • kostenlose FFP2-Masken
  • Reduktion der Größe von Lerngruppen
  • mehr Angebote für die Notbetreuung
  • angemessene Quarantänemaßnahmen zur Vorbeugung von weiteren Infektionen

 

3. PCR-Pooltestungen sowie hochwertige Schnelltests an allen Schulen

 

4. Bildungspflicht statt Präsenzpflicht

 

  • Schüler:innen müssen mit ihren Familien selbst entscheiden können, in welcher Art der Beschulung sie sich wohler und sicherer fühlen.
  • Distanzunterricht muss eng durch pädagogisches Personal begleitet werden und Schulen müssen bei der Umsetzung aktiv und praxisnah unterstützt werden.
  • Verbesserung der technischen Ausstattung und verpflichtende, hochwertige Schulungen des pädagogischen Personals

 

5. Informationen über Infektionen in Lerngruppen müssen in Echtzeit und unkompliziert an Eltern, Lehrkräfte und Schüler:innen übermittelt werden.

 

6. Aufstockung des  pädagogischen und schulpsychologischen Personals

 

7. Entlastung und Ausgleich für Abschlussjahrgänge

 

  • Abschlussnoten, die aufgrund der Pandemie vom eigenen Leistungsstand abweichen, müssen in ihrer Gewichtung für die Berechnung des Durchschnitts berücksichtigt bzw. gestrichen werden können.
  • Reduzierung des Leistungsdrucks durch Kürzung oder Schwerpunktsetzung im Lehrplan. (Kernkompetenzen müssen trotzdem vermittelt werden.)
  • Schaffung von Möglichkeiten für Ersatzprüfungsleistungen
  • Berücksichtigung individueller Lernfortschritte der Schulen durch dezentrale Prüfungsaufgaben

 

8. Pandemie-Aufarbeitung für die Zukunft

 

  • Für die Probleme, die in der Pandemie aufgetreten oder deutlicher sichtbar geworden sind, müssen langfristige Lösungsstrategien gefunden und umgesetzt werden.

 

Der aktuelle Abschlussjahrgang ist der von Corona bisher am stärksten Betroffene. Für unsere Abschlüsse sollen wir beständig Leistungen erbringen. Doch von Beständigkeit konnte in den vergangenen zwei Jahren nicht die Rede sein. Psychische und körperliche Belastungen, ein hohes Infektionsrisiko sowie die Gefahr, an Long Covid zu erkranken, stehen gleichauf mit Angst vor dem Verlust von Angehörigen und Freund:innen. Dazu kommt die Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Das Gefühl, sich im Kreis zu drehen und der Wegfall von Aktivitäten sind zermürbend für die Psyche.

 

Einige von uns erhalten in diesem Jahr einen  Schulabschluss, der maßgeblich über unsere Zukunft mitentscheiden wird. Dieser wird aber nicht mit jenen Abschlüssen vergleichbar sein, die unter präpandemischen Umständen erlangt wurden. Es ist wichtig, die Pandemie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Zu unserer Verärgerung werden jedoch nicht alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge eingesetzt. Seitens der Politik wird weiterhin behauptet, die Schulen seien sicher.

 

Wir erleben täglich die Situation in unseren Schulen und es stimmt mit dem Konsens der Wissenschaft überein, wenn wir sagen: Schulen sind aktuell keine sicheren Lernräume! Wir werden in überfüllte Klassenräume mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen gezwungen. Damit werden vermeidbare Infektionen mit „milden” Verläufen oder gar Todesfälle bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Kauf genommen. Dies gilt es zu verhindern! Zudem können die Langzeitbeschwerden von Infektionen und psychischen Belastungen nicht vollends abgesehen werden. Der aktuelle Durchseuchungsplan ist unverantwortlich und unsolidarisch. So kann es nicht weitergehen, #WirWerdenLaut!“

Antrag 69/I/2022 Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Bezugsdauer von Elterngeldmonaten

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • Paare, die sich die Elterngeldmonate annährend gleichberechtigt aufteilen, durch weitere Elterngeldmonate bevorzugt werden. Konkret soll vorgeschlagen werden, dass Paare, bei denen jedes Elternteil entweder 7 Monate Elterngeld beantragt oder ein Elternteil 6 und das andere Elternteil 8 Monate oder der Vater die überwiegende Anzahl von Elterngeldmonaten nimmt, vier zusätzliche Monate Elterngeld beziehen können, sofern auch diese vier Monate gleichberechtigt genommen werd Ziel der Regelung ist es, Anreize für Väter zu schaffen mehr Elterngeldzeit in Anspruch zu nehmen und damit eine größere Gleichberechtigung in der Aufteilung von Erziehungszeiten herzustellen.
  • gleichzeitig das Elterngeld für selbständige Mütter und Väter novelliert wird. Selbstverständlich sollen diese Regelungen auch für gleichgeschlechtliche Elternpaare gelten. Auch Alleinerziehende sollen ein Anrecht auf 18 Monate Elterngeldbezug erhalten.
  • weitere Anreize zur partnerschaftlichen Bezugsdauer von Elterngeldmonaten unter Beteiligung von Fachpolitiker*innen geprüft werden.