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Antrag 235/I/2018 Erhöhung der Regelleistungen um mindestens 30 Prozent!

30.04.2018

Das Land Berlin wird aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf soll eine Erhöhung der Regelleistungen von Hartz IV, Sozialhilfe, in der Altersgrundsicherung und für Asylbewerberinnen und Asylbewerber entsprechend der Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtverbands um mindestens 30 Prozent vorsehen.

Antrag 140/I/2018 Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung für Beamte im Bund stärken

30.04.2018

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Bundestag werden aufgefordert, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass nach Hamburger Vorbild Beamten der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert wird. Dazu soll wie in Hamburg geplant, auch Beamten der hälftige Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Eine Rückkehr in die Privatkrankenversicherung ist nach individueller Ausübung der Option ausgeschlossen. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bürgerversicherung, sondern gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen unter den Beamten, wie Beamte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung sozial geboten. Durch diese Zahlung wird eine echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst geschaffen und der alternativlose Zwang in die private Krankenversicherung beendet. Durch den Wegfall des Verwaltungsaufwandes bei der Beihilfestelle wird ein erheblicher Teil der zuerst entstehenden Mehrkosten sofort kompensiert, während langfristig durch den Wegfall der individuellen Beihilfe überhaupt keine mehr zum heutigen System höheren Kosten entstehen.

 

Die SPD hat mehrfach beschlossen den Weg zu einer Bürgerversicherung zu gehen, so dass die eigene Glaubwürdigkeit den gleichen Weg wie in Hamburg unter dem SPD-Bürgermeister Olaf Scholz gebietet.

Antrag 92/I/2018 Freiwilligendienst für alle ermöglichen

30.04.2018

Die SPD spricht sich dafür aus, dass ein Freiwilligendienst für alle junge Erwachsene, die dieses anstreben, ermöglicht werden muss.

Über 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jährlich im Rahmen eines Freiwilligendienstes für unsere Gesellschaft.

 

Als Jugendfreiwilligendienst zählen das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese sowie auch speziell konzipierte Freiwilligendienste können auch im europäischen Ausland (EFD) und im über Europa hinausreichenden Ausland (IJFD) geleistet werden. Diese Angebote richten sich in der Regel an junge Erwachsene zwischen einem Alter von 18 und 27 Jahren und sehen die Ausübung einer Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum von zumeist 12 Monaten (verlängerbar auf bis zu 24 Monate) vor.

 

Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste. Darüber hinaus dienen diese zumeist der beruflichen Orientierung. Die Freiwilligen werden stets pädagogisch begleitet. So nehmen sie innerhalb eines Jahres an mindestens 25 Seminartagen teil, welche auch von ihnen selbst mitgestaltet werden können, und werden individuell betreut.

 

Im Vordergrund steht beim Freiwilligendienst der Beitrag junger Menschen für die Gesellschaft. Die gelebte Solidarität des Freiwilligendienstes und das Zusammenkommen junger und älterer Menschen aus ganz verschiedenen Lebenswelten ist besonders wichtig in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Erfahrungen gelebter Solidarität und alltäglichen Verständnisses sind das beste Mittel, unsere Gesellschaft gegen Radikalisierung, Hass und Unverständnis zu immunisieren.

 

Freiwillige erhalten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein Taschengeld.

 

Das Taschengeld unterliegt einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von maximal 6% der in der Rentenversicherung der Arbeiter*innen jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beläuft sich diese Begrenzung auf 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Freiwillige haben dazu einen Anspruch auf Kindergeld. Ihnen können eine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, können diese mit Geldersatzleistungen abgegolten werden.

 

Die Einrichtungen haben die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherung und zumeist einen Beitrag zur Bildungsarbeit zu leisten.

 

Da in den meisten Fällen weder eine Unterkunft noch Geld zur Verpflegung bereitgestellt wird, haben zu viele junge Erwachsene nicht die Möglichkeit, überhaupt einen Freiwilligendienst zu leisten beziehungsweise einen Freiwilligendienst ihrer Wahl an einem selbst bestimmten Standort zu absolvieren. Jedoch unterscheiden sich die Angebote an Freiwilligendiensten inhaltlich erheblich von Standort zu Standort.

 

Die Nachfrage nach einem Freiwilligendienst ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im städtischen Bereich ist die Nachfrage meist höher als die Anzahl an Angeboten, während im ländlichen Bereich teilweise ein Überangebot herrscht, beziehungsweise dort viele Angebote unbesetzt bleiben.

 

Manche Universitäten berücksichtigen einen Freiwilligendienst in ihrem hochschulinternen Auswahlverfahren, allerdings variiert das nach Land und Universität.

 

Wir fordern daher:

  • Eine stärkere Bewerbung der Angebote, vor allem an Schulen. Die Schüler*innen sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in ein Studium oder eine Ausbildung wahrnehmen können.
  • Während im städtischen Bereich angestrebt werden muss, dass mehr Angebote geschaffen werden, gilt es im ländlichen Bereich in besonderer Weise an der Bewerbung zu arbeiten.
  • Freiwilligendienste sind als ein Engagement zu begreifen, das einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Freiwilligendienstleistenden, denn Freiwilligendienste sind immer auch ein Bildungsangebot. Um diese gesamtgesellschaftlich zu fördern, ist eine angemessene Würdigung für die Ausübenden unabdingbar. Viel zu oft werden Freiwilligendienste als „billige Arbeitskräfte betrachtet, was die Sinnhaftigkeit und Würde dieses Engagements in sein Gegenteil verkehrt.
  • Freiwilligendienste sind auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Kein regulärer Arbeitsplatz darf weiterhin mit einer FSJ-Stelle besetzt werden!
  • Es müssen in Bund und Ländern Anlaufstellen für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden, die mit eigener Initiative regelmäßig die Träger und Einsatzstellen kontrollieren und als Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise wird die Qualität der Stellen und Träger fortwährend Prüfungen unterzogen und gesichert.
  • Die Einsatzstellen haben ein Taschengeld von mindestens 450 Euro zu erbringen. Es muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der anbietenden Träger*innen gesorgt werden.
  • Aus dem Bundeshaushalt hat das von den Einrichtungen gezahlte Taschengeld auf den Betrag des Baföghöchstsatzes ergänzt zu werden.
  • Um auch Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien, einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, sind Möglichkeiten weiterer staatlicher Förderungen für solche zu prüfen, weitere finanzielle Belastungen wie z.B. sogenannte „Solidaritätszahlungen“ anfallen, welche für den Antritt obligatorisch sind.

 

Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

30.04.2018

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Antrag 188/I/2018 Türkisches Vorgehen in Nordsyrien verurteilen

30.04.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Bundesminister*innen auf:

 

  • sich für die sofortige Beendigung der türkischen Militäroffensive gegen die Kurd*innen einzusetzen
  • Menschenrechte zum Maßstab sozialdemokratischer Politik zu machen – nicht die politischen Interessen der türkischen Regierung
  • sich für eine Ächtung der Gewalt gegenüber der kurdischen Bevölkerung und anderer Minderheiten innerhalb der Türkei und Nordsyrien einzusetzen
  • keine weiteren deutschen Waffenexporte in die Türkei zu genehmigen
  • sofort Schutzzonen in Nordsyrien zu schaffen und dort humanitäre Hilfsprogramme einzuleiten
  • finanzielle Hilfeleistungen für die Türkei nur zweckgebunden zur Unterstützung von Geflüchteten zu gewähren.

 

Die Türkei, vertreten durch ihren Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, führt im Norden Syriens einen Angriffskrieg gegen die kurdische Bevölkerung. Deren bewaffnete Kräfte, die YPG, waren lange Zeit Verbündete der Internationalen Allianz gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und haben großen Anteil an der fortschreitenden Zerschlagung des IS. In diesem Zusammenhang wurden sie von Bündnispartner*innen Deutschlands, u.a. den USA, mit Waffen ausgestattet.

 

Die Türkei stuft die YPG als Terrororganisation ein und nutzt dies als Argument, um militärisch gegen die kurdische Bevölkerung in Syrien vorzugehen. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen werden gezielt zivile Einrichtungen von der türkischen Armee angegriffen, sodass auch Alte und Kinder unter den Opfern sind. Die Türkei beabsichtigt, ihren Einfluss in der Region auf Kosten der kurdischen Bevölkerung auszubauen und agiert dabei völkerrechtswidrig.

 

Bei den Kampfhandlungen kommen auf türkischer Seite auch deutsche Leopard-2-Panzer zum Einsatz. Somit verwendet die Türkei Waffen deutscher Hersteller, deren Verkauf an den NATO-Partner teilweise durch sozialdemokratische Minister genehmigt wurden. Durch diese Verwicklung in den Konflikt tragen die sozialdemokratischen Bundesminister*innen besondere Verantwortung dafür, sich für ein sofortiges Ende aller Kampfhandlungen einzusetzen.