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Antrag 282/II/2019 Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten

22.09.2019

Wir sind überzeugt, dass der Klimawandel mit seinen Folgen die größte Bedrohung unserer Lebensgrundlage darstellt. Von einer Verschlechterung der Lebensqualität sind besonders sozial Schwächere betroffen. Ziel sozialdemokratischer Politik muss es sein, die Existenzgrundlage in unserem Land für künftige Generationen zu sichern. Dafür braucht CO² einen Preis.

 

Durch die Einnahmen aus einer CO²-Bepreisung kann die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Dieses Instrument hat sich bereits in verschiedenen Ländern bewährt und wird von Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Wir fordern die SPD auf, ein entsprechendes sozialdemokratisches Konzept für wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Als Rahmenbedingungen sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Für wirksamen Klimaschutz:

 

  • Eine sektorübergreifende Bepreisung von CO² mit einem Einstiegspreis von mindestens 45 €/t Co² äq. Diese ist entweder implizit durch eine CO²-orientierte Anpassung von Abgaben und Umlagen einzuführen oder durch die Einführung eines expliziten CO²-Preises. Ziel ist eine einheitliche CO²-Bepresiung in den wesentlichen Sektoren. Dazu gehören vor allem Verkehr, Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude.
  • Zur Vermeidung einer doppelten Belastung von Anlagen, die am Handel mit CO²-Zertifikaten teilnehmen (EU-ETS), werden die Kosten der Zertifikate angerechnet.
  • Ein verlässlich ansteigender CO²-Preispfad schafft Planungssicherheit und sichert die Einhaltung unserer Klimaziele bis 2050 (80 – 95% Emissionsreduzierung bis 2050).
  • Eine CO²-Bepreisung ist ein wesentlicher Baustein für wirksame Klimapolitik. Trotzdem sind zusätzliche Maßnahmen, wie ein Klimaschutzgesetz notwendig. Bestehende und zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Grenzwerte und Effizienzanforderungen bleiben von der Umsetzung einer CO²-Bepsreisung unberührt.

 

2. Für sozialen Ausgleich

Die CO²-Bepsreisung dient nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen des Staates. Sie wird nur dann als sozialverträglich erkennbar, wenn gleichzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, die den finanziellen Belastungen entgegenwirken. Die Einnahmen werden deshalb direkt zur Entlastung besonders betroffener Haushalte und zur Förderung einer klimaneutralen Infrastruktur eingesetzt. Die Mittel aus der CO²-Bepreisung sollen daher anteilig eingesetzt werden

 

  • für einen Energiewendebonus (Dividende), der direkt an die BürgerInnen ausgezahlt wird. Alternativ können Abgaben auf Strom im gleichen Umfang gesenkt werden. Durch diese Maßnahmen wird unmittelbar eine Dämpfung sozialer Folgen erreicht.
  • für eine Energiewendefonds, mit dem Investitionen in emissionsarme Technologien und Infrastruktur gefördert werden (zum Beispiel in den Bereichen energetische Gebäudesanierung und Verkehrsinfrastruktur). Gerade im Bereich Mobilität ist erst durch eine entsprechende Infrastruktur ein Umstieg auf klimaneutrale Technologien für die BürgerInnen möglich.

 

3. Für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die Einführung einer CO²-Bepreisung soll einen Anreiz zur Entwicklung und Einführung effizienter und emissionsarmer Technologien setzen. Ein langfristiges Klimaschutzkonzept mit einem klaren Entwicklungspfad für die CO²-Bepreisung schafft die nötige Planungssicherheit für Investitionen. Entstehende Innovationen sichern den Technologie- und Industriestandort Deutschland. Wichtige Industrieverbände und die Energiewirtschaft unterstützen bereits die Einführung einer CO²-Bepreisung. Eine CO²-Bepreisung ermöglicht eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands, der besonders kleinere Akteure ausbremst.

 

4. Für gemeinsame Europäische Klimapolitik

Wirksamer Klimaschutz kann langfristig nur im europäischen Kontext gelingen. Angesichts der Dringlichkeit für wirksame Klimaschutzmaßnahmen, darf deshalb aber eine nationale CO²—Bepreisung nicht aufgeschoben werden. Zahlreiche Nachbarländer haben bereits eine CO²-Bepreisung eingeführt oder entsprechende Vorschläge in der Planung. Die CO²-Bepreisung in Deutschland kann deshalb zeitnah unter Einbeziehung der Erfahrungen insbesondere aus Frankreich, Großbritannien und unseren skandinavischen Nachbarn umgesetzt werden.

Antrag 271/I/2019 Keine Aushöhlung des Rechtsstaates und Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe!

31.03.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates dazu auf, keiner Einführung einer Duldung „light“ und keiner Einschränkung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete zuzustimmen. Vielmehr müssen ausreichend Integrations- und Sprachkurse für alle Geflüchteten angeboten und die Asylbewerberleistungen erhöht werden. Die Rechte der Geflüchteten bei der Rückführung dürfen nicht weiter eingeschränkt werden, eine Ausweitung der Abschiebehaft und Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe- und beratung lehnen wir ab.

 

Die Berliner SPD lehnt das sog „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab und verurteilt den Versuch, die Rechte von Geflüchteten weiter einzuschränken und ehrenamtliche Helfer*innen zu verunsichern und zu kriminalisieren. Der Gesetz-Entwurf zeigt deutlich auf, dass konservative Politik vor allem auf Ausgrenzung, Abschottung und Abschiebung setzt. Die SPD lehnt dies ab. Wir  stehen klar und deutlich an der Seite der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung bei uns Schutz suchen und fördern ihre Integration. Wir begrüßen, dass Wege legaler Migration geschaffen und ausgebaut werden.

Antrag 270/I/2019 Kein Einstieg ins Ausbürgerungsrecht – Strafverfolgung anstatt Entzug der Staatsbürgerschaft

31.03.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert sich jedweden Bestrebungen zu widersetzen, vermeintlichen oder tatsächlichen Unterstützern des sog. „Islamischen Staates“ die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Unterstützer und Mitglieder von Terrororganisationen gehören durch das Strafrecht, nicht durch Ausbürgerung bestraft. Das sind die Methoden von Diktaturen, nicht von rechtstaatlich verfassten Demokratien. Die SPD duldet keinen Einstieg in ein allgemeines Ausbürgerungsrecht!

Antrag 265/I/2019 Den Internationalen Frauentag, den 8. März zum bundesweit gesetzlichen Feiertag machen

31.03.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag mögen sich dafür einsetzten, den 8. März – den Internationaler Frauentag –  bundesweit zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären.

 

 

 

 

Antrag 66/I/2019 Aus dem Miet-Erhöhungs-Spiegel muss ein Mietspiegel werden

25.02.2019

Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Feststellung, ob Mieterhöhungen zulässig sind. Darüber hinaus ist dieses Mittel ein Entscheidungskriterium bei der Mietpreisbremse. Auch bei der Prüfung gegen den Straftatbestand des „Mietwuchers“ nach §291 StGB und bei der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen nach §5 WiStG kann der Mietspiegel zur Anwendung kommen. Somit ist der Mietspiegel ein wichtiges Instrument, um einen dauerhaften Anstieg der Mieten zu verhindern.

 

Aktuell werden bei der Berechnung des Mietspiegels nur die Neuvermietungen auf dem freien Wohnungsmarkt der letzten vier Jahre berücksichtigt. Bestandsmieten und Vermietungen außerhalb des freien Marktes werden nicht berücksichtigt. Durch diese Berechnungsart kann der Mietspiegel nur steigen und schützt damit nicht vor hohen Neumieten und vor einer Verdrängung von Mieter*innen durch „gerechtfertigte“ Mieterhöhungen.

 

Daher muss die Berechnung des Mietspiegels so angepasst werden, dass dieser die tatsächliche Durchschnittsmiete in seinem Bereich spiegelt. Um dies zu erreichen, müssen in die Berechnung auch Bestandsmieten sowie Mieten außerhalb des freien Wohnungsmarktes berücksichtigt werden.

 

Deshalb fordern wir die Berechnung des Mietspiegels so zu ändern, dass:

  • Bestandsmieten der letzten 15 Jahre und
  • Vermietungen außerhalb des freien Wohnungsmarktes und „Sozialwohnungen“ bei der Berechnung des Mietspiegels einbezogen werden.
  • die Erfassung des Mietspiegels zentral und ausnahmslos vom Bundesamt für Statistik vorgenommen wird
  • Weiterhin soll es einen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Mietspiegels geben. Daher fordern wir, dass die Aufstellung eines Mietspiegels nicht weiter Verwaltungshandeln bleibt, sondern durch die Gesetzgeber*innen auf Landes- und Bundesebene eindeutig festgelegt wird. Somit versuchen wir zu verhindern, dass einzelne Vermieter*innen die erhobenen Mietspiegel nicht akzeptieren und dass es für jede*n Mieter*in einen solchen Mietspiegel gibt.
  • Die Spanneneinordnung von Wohnungen innerhalb des Mietspiegels soll ebenfalls reformiert werden. Eine grundsätzliche Einordnung von Wohnungen in den oberen Bereich ist nicht zu akzeptieren. Wir fordern daher, dass Wohnungen im Durchschnitt eingeordnet werden. Eine Einordnung in höhere Bereiche muss anhand von verschiedenen Merkmalen begründet werden.