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Antrag 06/III/2016 Silicon-Allee

22.11.2016

Berlin hat sich in den letzten Jahren den Titel als Startup-Hauptstadt Europas erarbeitet. In der Hauptstadt sorgen die Startups für immer neue Innovationen in der Industrie wie auch in der Gesellschaft. Dies macht Berlin auch für die etablierte Wirtschaft attraktiver. Deshalb sind die Startups ein wichtiger Jobmotor. Standortvorteile, wie vergleichsweise niedrige Mieten, niedrige Lebenshaltungskosten, eine gute Infrastruktur und ein reicher Pool an sehr gut ausgebildetem Personal, schaffen klare Wettbewerbsvorteile und machen Berlin, zusätzlich zu seiner kulturellen Attraktivität, hochinteressant für Unternehmen.

 

Startups unterscheiden sich dabei nicht in ihrer Form von etablierten Unternehmen, sondern in ihrem Selbstverständnis als neu gegründete, sehr dynamische und schnell wachsende Geschäftsmodelle. Die Bezeichnung als Startupunternehmen hat dabei keine Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen.

 

Ein großer Teil der Startups ist in der Digital- und Kreativwirtschaft tätig. In Berlin sind heute mehr als 70.000 Menschen in der Digitalwirtschaft – und damit auch oft in Startups- beschäftigt und es werden stetig mehr. Gut ausgebildete Arbeitskräfte aus der ganzen Welt kommen nach Berlin, um bei jungen Unternehmen zu arbeiten. Der stetige Zuwachs an Sturtups und die große Zahl an internationalen Beschäftigen stellen uns vor neue Herausforderungen, was Arbeits- und Rahmenbedingungen angeht.

 

Die meisten Arbeitsverhältnisse in Startups sind von einem hohen Grad an Flexibilisierung geprägt, welche zumeist nur den Arbeitgeber*innen zugutekommt. Viele Startups suggerieren oder praktizieren flache Hierarchien, die zu einem angenehmeren Arbeitsklima führen sollen. Zusammen mit zahlreichen Angeboten und einem neuen Verhältnis von Arbeits- und Privatleben, kommt es häufig zu einem Verschwimmen der Grenzen dieser beiden Sphären. Zwischengeschobene Termine und kurzfristig angeordnete unbezahlte Überstunden, die als Gefallen unter Freund*innen verpackt werden, führen oft zu einer weit über 40-Stunden Woche für die Arbeitnehmer*innen. Die damit einhergehende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse äußert sich auch in dem hohen Anteil an freiberuflich Tätigen bzw. der hohen Anzahl an Werkverträgen, kurzen Kündigungsfristen und stark befristeten irregulären Arbeitsverträgen. Diese flexiblen vertraglichen Rahmenbedingungen werden zumeist durch hohe Erwartungshaltungen der Arbeitgeber*innen bezüglich einer flexiblen zeitlichen Abrufbarkeit der Arbeitskraft, deren örtliche Einsetzbarkeit sowie des zu absolvierenden Arbeitspensums seitens der Arbeitnehmer*innen ergänzt. Dabei wird zunehmend auf eine Messung und Entlohnung der tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeit verzichtet und stattdessen der Arbeitslohn an Projektarbeit oder komplexe Zielvorgaben gekoppelt. Dies führt dazu, dass der tatsächliche Stundenlohn häufig deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Zudem ist es eine übliche Praxis einen Teil des Lohns in Gutscheinen, beispielsweise als Fitnessabo, auszuzahlen. Diese Boni sind in den Arbeitsverträgen oft nicht genau genug geregelt, wodurch Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet wird, indirekte Lohnkürzungen durchzusetzen. Das Fehlen von betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen bei vielen Startups führt zudem dazu, dass die oben beschriebene Entgrenzung der Arbeitsverhältnisse sowie die Verdichtung des Arbeitspensums für die einzelnen Arbeitnehmer*innen beinah schrankenlos weitergeführt werden können. Versuche der Mitarbeiter*innen sich zu organisieren und beispielsweise einen Betriebsrat zu gründen, werden häufig bereits im Kern erstickt. Dies geschieht beispielsweise über die Drohung jederzeit den Unternehmensstandort wechseln zu können. Durch die große Internationalität der Arbeitnehmer*innen sind viele nicht hinreichend über ihre Rechte informiert. Meist liegen Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen nur in deutscher Sprache vor. Es ist dringend notwendig diese zu übersetzen und dadurch internationalen Gründer*innen und Arbeitnehmer*innen zugänglich zu machen. Insbesondere müssen diese über die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmer*innen und die Möglichkeit zur Organisation beispielsweise in Gewerkschaften aufklären.

 

Die Konsequenzen von Entgrenzung und Verdichtung der Arbeit haben die Arbeitnehmer*innen zumeist allein zu tragen. Damit gemeint sind vor allem negative gesundheitliche Folgen auf Grund von Überlastung und Stress. Aber auch das Fehlen von Stabilität und die fehlende Möglichkeit das eigene Leben selbstbestimmt und langfristig planen zu können, bilden die negative Kehrseite, der allzu oft als jung, dynamisch und kreativ dargestellten Startup-Welt.

 

Obwohl wir eine große Chance in der Entwicklung von Startups in Europas sehen, betrachten wir sie gleichzeitig mit einem kritischen Blick und möchten auf die möglichen strukturellen Gefahren hinweisen. Die vermeintlich flachen Hierarchien, die Flexibilität und große Dynamik bedeuten in der Praxis keine Demokratisierung der Arbeitsstellen, Selbt- oder Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Die Unternehmenskultur, die viele Startups mitbringen, ist kein Schritt in die Richtung unserer Vorstellung von demokratischen Unternehmen, sondern ein Beispiel zur Förderung kapitalistischer Denkstrukturen. Die vermeintlich flachen Hierarchien schaffen psychischen Druck, der die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer*innen erschwert. Im oftmals sehr persönlichen und freund*innenschaftlichen Verhältnis, werden Kritik und Beschwerden erschwert, Rechte nicht eingefordert und Lohnungleichheiten erleichtert. Letzteres wird von Geschäftsführer*innen damit begründet, dass sie auch nicht mehr verdienen würden, was jedoch ignoriert, dass diese in der Regel Unternehmensanteile besitzen. Die eingeforderte Flexibilität führt oft zu unbezahlten Überstunden und eine ständige Bereitschaft und Erreichbarkeit. Die große Dynamik der Startups bedeutet in der Regel eine große Unsicherheit der Arbeitsplätze, die die Mitarbeiter*innen zum Konkurrenzdenken statt Kooperation motiviert. Wir möchten die technischen Entwicklungen für eine bessere und gerechtere Gesellschaft nutzen und negative Konsequenzen rechtzeitig unterbinden.

 

Wie jedes andere Unternehmen sind auch Startups in der Verantwortung gute Arbeitsverhältnisse für ihre Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften definieren “Gute Arbeit” über faires Einkommen, berufliche und soziale Sicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, der hilft, gesund das Rentenalter zu erreichen. Neben zwischenmenschlichen Komponenten zählen hierbei auch ausgewogene Arbeitszeiten und gute betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten. Auch betriebliche Mitbestimmung ist elementarer Bestandteil des Leitbilds.

 

 

Wir fordern daher:

  • öffentliche Förderung von Startup-Unternehmen muss an die Erfüllung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und in Anlehnung an die Kriterien „Gute Arbeit“ des DGB gekoppelt sein. Ebenso ist die Genderquote in Unternehmen und Geschäftsführung, sowie der gesamten Startuplandschaft ein Förderkriterium. Dazu kann eine Zweistufenförderung dienen, bei denen sich die Unternehmen  Überprüfungen unterziehen müssen.
  • der Mindestlohn muss auch in Startups gelten. Vertrauensarbeitszeiten dürfen nicht zu unbezahlten Überstunden führen.
  • Scheinselbstständigkeit und eine Unternehmenskultur nach „hire-fast – fire-fast“ müssen unterbunden werden. Der gesetzliche Kündigungsschutz muss ausgeweitet und gestärkt werden. Unter anderem muss die Mindestanzahl an Beschäftigten eines Unternehmens abgesenkt werden, um auch Start-Ups einzuschließen.
  • Prekäre Beschäftigung muss ebenso wie Union Busting (Gewerkschaftsvermeidung) skandalisiert werden. Eine Gesetzesinitiative gegen Union Busting mit Klagemöglichkeiten soll auf den Weg gebracht werden.
  • Betriebsratsgründungen und –wahlen sollen mit Förderanreizen belohnt werden.
  • Ausbildung, insbesondere im Verbund, sind zu fördern, um gerade bei Startups und Klein- und Mittelständische-Unternehmen Ausbildungsplätze zu schaffen.
  • Startups, die Betriebsratsgründung, Informationsveranstaltungen und Vernetzung mit anderen Klein- und Mittelständische-Unternehmen bzw. Start-ups durchführen, sollen davon profitieren.
  • Informationen zu Arbeitsrechten, Löhnen und Mitbestimmungsstrukturen in mehrere relevante Sprachen, mindestens jedoch in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch zu übersetzten.
  • Vermeidungsstrategien und Geschäftssitzverlagerungen zur Umgehung nationaler Mitbestimmungsrechte und steuerlicher Pflichten müssen auf europäischer und internationaler Ebene unterbunden werden.

 

Antrag 05/III/2016 Keine Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Leistungsprämien auf den Mindestlohn

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden. Ebenso wollen wir, dass auch Leistungsprämien und Überstundenzahlungen sowie andere Leistungen, die über den Grundlohn hinausgehen, nicht angerechnet werden.

Antrag 71/I/2016 Maghreb Staaten Marokko, Algerien und Tunesien keine "sicheren Herkunftsstaaten"

28.04.2016

Ersetzungsantrag zu den Anträgen 36/I/2016, 37/I/2016, 38/I/2016, 45/I/2016

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekräftigen unsere Auffassung, dass auch die sog. Maghreb Staaten Marokko, Algerien und Tunesien keine „sicheren Herkunftsstaaten“ zur Zeit darstellen.

 

Wir fordern daher kurzfristig, dass die Anerkennung von Verfolgungen auf Grund von Geschlecht, politischen Überzeugungen, religiösen Ansichten, der individuell gewollten Lebensweise (z. B. Trans, Inter) sowie sexueller Orientierungen nicht abgelehnt werden darf, weil die Verfolgung in einem sog. „sicheren Herkunftsland“ erfolgte.

Antrag 20/I/2016 Keine Steuerliche Subventionierung von Luxuswohnungsbau.

5.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Bundesrates,
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages,
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung,

 

werden aufgefordert, keinen Gesetzen zuzustimmen, die

  • Durch Steuererleichterungen Wohnungsbau im gehobenen Segment mit Milliardensubventionen zu Lasten der Länderhaushalte fördern.
  • Fehlanreize setzen, statt Wohnungen für alle zu bauen, Maximalförderung im Luxussegment mitzunehmen.

 

Antrag 55/I/2016 Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos

1.04.2016

In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt und bestraft werden. Wir brauchen mehr Polizei in Bund und Ländern, um Straftaten aufzuklären, Täter zu ermitteln und Straftaten zu verhindern. Es darf keine Angsträume geben – wir wollen uns sicher fühlen auf Plätzen, Straßen, in Bahnen und an allen Orten. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden.

 

Wir fordern, dass die Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir sind solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben.

 

Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populisten und Populistinnen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird. Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen“ sind – kurzum, all jene, die rechte Populisten und Populistinnen als „nicht deutsch“ verstehen. Sie darf auch nicht nur dann Aufmerksamkeit finden, wenn die Opfer weiße Frauen sind. Der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt muss jeden Tag ausnahmslos politische Priorität haben – auf öffentlichen Plätzen, in der häuslichen Umgebung und auch in Unterkünften für Geflüchtete.

 

Sexualisierte Gewalt ist ein fortwährendes strukturelles gesellschaftliches Delikt, das uns alle betrifft. 2014 ergab eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dass mehr als die Hälfte aller Frauen bereits sexuell belästigt wurde und ein Drittel sexualisierte und/oder physische Gewalt erlebte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus, das sind zwanzig jeden Tag. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Alle Menschen sollen sich von klein auf, unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Lebensweise oder Herkunft sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.

 

Wir fordern:

 

  1. Die Arbeit der Beratungsstellen muss gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden, einschließlich Therapiemöglichkeiten. Frauen brauchen einen besseren und schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Dafür muss bundesweit flächendeckend eine ausreichende Anzahl von Beratungsstellen und Frauenhäuser existieren, um allen Frauen einen Zugang zu ermöglichen. Die Beratungs- und Therapieangebote, inklusive technischer Ausstattung und umfassender Fortbildungsangebote sind finanziell ausreichend abzusichern. Alle Beratungsstellen und -angebote müssen barrierefrei sein.
  2. Das Sexualstrafrecht muss modernisiert und zum umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung den Anforderungen der Istanbul-Konvention angepasst werden. Wir unterstützen Bundesminister Heiko Maas, der mit seinem Gesetzentwurf wichtige erste Schritte in die richtige Richtung unternimmt. Wir fordern die ParlamentarierInnen der SPD-Bundestagsfraktion aber auf, diesen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen so anzureichern, dass den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung getragen wird. Jede Form des nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs muss strafbar sein. Nein heißt Nein! Und wir fordern, dass sexuelle Belästigung in Deutschland zu einem eigenständigen Straftatbestand wird.
  3. Mehr öffentliche Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu vermeiden, und signalisiert den Betroffenen, dass sie sich Hilfe holen und mit gesellschaftlicher Unterstützung rechnen können. Wir wollen dafür sensibilisieren, dass die Gefahr, Sexismus und sexualisierte Gewalt zu erleben, im engen sozialen Umfeld besonders groß ist und in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.
  4. Auch eine geschlechtersensible Pädagogik kann (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dazu zählt nicht zuletzt die Aufklärung über Geschlechterstereotype und die Bedeutung von Sprache.
  5. Polizei und Justiz müssen geschult werden, damit es überhaupt zur Strafverfolgung kommt und in diesen Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen wird.
  6. Die Debatte über sexualisierte Gewalt muss offen, kritisch und differenziert geführt werden. Dazu gehört die Analyse, Aufarbeitung und Bekämpfung von soziokulturellen und weltanschaulichen Ursachen von Gewalt. Dringend muss auch über Auswirkungen gesellschaftlicher Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Sexismus und Rassismus sind nicht Probleme „der Anderen”: Wir alle sind von struktureller Diskriminierung geprägt und müssen erlernte Vorurteile erst einmal reflektieren, um sie abzulegen.
  7. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen ernst genommen werden.
  8. Wer Zeuge oder Zeugin von sexualisierter Gewalt und Sexismus wird, sollte nicht wegschauen, sondern eingreifen – von Hilfe und Beistand bei sexualisierten Übergriffen bis zum Einspruch gegen sexistische Sprüche, „Witze“ oder Werbung.
  9. Die mediale Berichterstattung über sexualisierte Gewalt darf die Opfer nicht verhöhnen und die Taten nicht verschleiern. Täter sollten nicht als „Sex-Gangster” oder „Sex-Mob” beschrieben – da sexualisierte Gewalt nichts mit Sex sondern im Wesentlichen mit Machtdemonstration zu tun hat – und häusliche Gewalt nicht als „Familien-” oder „Beziehungsdrama” verharmlost werden.
  10. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme in unserer Gesellschaft anerkannt werden. Es muss erkannt und ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.