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Antrag 223/I/2020 Zukunftsfähiger Ausbau von Ladesäulen

6.10.2020

Die SPD Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsver-
waltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei der Auswahl von Standorten der Ladeeinrichtungen folgende Schwerpunkte verfolgt werden:

 

Die neuen Ladesäulen sollen künftig vorrangig aufgestellt werden:

  • Auf P&R-Plätzen und Bahnhöfen
  • Auf Parkplätzen
  • In Parkhäusern und Tiefgaragen
  • An Tankstellen
  • Auf Betriebs- und Privatgeländen
  • Auf Stellplätzen.

Insbesondere Schnellladepunkte mit hoher Leistung (>100 kW) sind mit Schwerpunkt an Tankstellen zu errichten. Dadurch kann das ad-Hoc-Laden diskriminierungsfrei und zu gleichen Konditionen für alle Besitzer*innen von Elektroautos angeboten werden.

Das bisher vom Senat verfolgte „Berliner Modell“ einer nachfrageorientierten Ausweitung der Ladeeinrichtungen auf Antrag von interessierten Bürgerinnen mit Nachweis eines Kaufvertrages von einem E-Auto – ohne Rücksicht auf eine spätere bauliche Umgestaltung des Straßenraumes bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – ist nicht weiter zu verfolgen.   

 

Für alle weiteren Standorte ist vor einer Aufstellung ausnahmslos ein Prüfkonzept zu
erstellen, wie der öffentliche Raum hin zu mehr Aufenthalts- und Lebensqualität für alle entwickelt werden soll. Dies gilt auch für Nebenstraßen in Tempo 30-Zonen, die noch nicht durch bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehren verkehrs-beruhigt sind, oder die zukünftig zu „Block-Kiezen“ umgestaltet werden.

Das Prüfkonzept ist für alle Straßen zu erstellen, in denen die Aufstellung von Ladesäulen geplant wird. Die entsprechenden Prozesse müssen in der Kostenschätzung und den Zeitplänen für die Neuinstallation von Ladesäulen hinterlegt werden. Erst nach Entscheidung über das Konzept durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dürfen gemäß der Prüfung im Einzelfall Ladesäulen auch an Straßen aufgestellt werden.

Wohnungsbaugesellschaften sollen auf ihren Grundstücken künftig Ladesäulen anbieten. Die in den Aufsichtsgremien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vertretenen Senatsmitglieder werden aufgefordert, darauf im Rahmen der strategischen Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsangebots für die Mieter*innen schnellstens hinzuwirken.

Antrag 86/I/2020 (Groß-)Elterngeld S(ystemrelevanz)

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.

 

In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.

 

Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.

Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.

 

(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der Bezirksämter und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen werden dazu aufgefordert, migrantische Gewerbe in Berlin zu unterstützen und sie vor Angriffen zu schützen. Dabei muss ein dialogorientierter Ansatz verfolgt werden, der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Wahrung des respektvollen Umgangs mit den Gewerbetreibenden sicherstellt, indem er:

 

  • bei Gewerbekontrollen, konsequent das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Schikaneverbot beachtet, so dass die Ausübung des Gewerbes nicht unverhältnismäßig erschwert und der Geschäftsbetrieb nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird;
  • im Fall der Amtshilfe durch die Polizei bei Gewerbekontrollen sicherstellt, 1) dass die Kund*innen des jeweiligen Gewerbes nur dann kontrolliert und durchsucht werden, wenn es einen konkreten Anlass gibt und notwendig ist, 2) die Anzahl von teilnehmenden Polizeikräften weitestmöglich begrenzt sowie unverhältnismäßige Schwerbewaffnung ausgeschlossen wird, 3) Kund*innen nicht festgehalten und ohne konkreten Anlass kontrolliert werden und 4) der Geschäftsbetrieb durch das Polizeiaufgebot nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird;
  • davon absieht, Pressevertreter*innen zu Gewerbekontrollen einzuladen;
  • Materialien ausarbeitet und aktiv verteilt, die lokale Gewerbetreibende mehrsprachig in den Bezirken über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung aufklärt und mehrsprachig kompetente Ansprechpartner*innen benennt;
  • Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darin schult, wie Diskriminierung und Racial Profiling im Rahmen der Ausführung behördlicher Aufgaben verhindert werden können;
  • „Clan-Kriminalität“ als Konzept des Racial Profiling ersatzlos ablehnt;
  • Die statistische Erfassung der “Clan-Kriminalität” in der jetzigen Form aufgibt und Straftaten grundlegend unter Berücksichtigung polizeilich notwendiger Kriterien erfasst
  • Gewerbe vor rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Angriffen schützt;

 

Das Ziel ist, dass die migrantischen Gewerbetreibenden und ihre Kund*innen genauso behandelt werden wie alle anderen Berliner Gewerbe und dadurch zu einem gleichberechtigten Teilhabe und diskriminierungsfreien Klima beigetragen wird.

Antrag 94/I/2020 Berlin steht! Landesaufnahmeanordnung zur Beendigung der humanitären Notlage auf Lesbos und zur Verteidigung der europäischen Wertegemeinschaft

1.10.2020

Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.

 

Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:

 

  • die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
  • Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
  • Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
  • Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
  • Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.

 

Antrag 160/I/2020 Für ein progressives Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG)

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, ein Partizipationsgesetz voranzubringen, das Folgendes beinhaltet:

 

  1. Im Sinne der vereinbarten Ziele und Grundsätze des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) sollen Personen mit Migrationsgeschichte und mit Migrationshintergrund sowie Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, gefördert werden.
  2. Für offene Stellen und Ausbildungsplätze in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbar öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie an juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen hat, gilt: Wenn Personen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind, müssen parallel zu den Regelungen in § 7 und § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes offene Stellen und Ausbildungsplätze unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit mindestens zu einem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden, der ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation für die Stelle besitzen und Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund in ausreichender Zahl vorliegen.
  3. Der Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Diversity-Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
  4. Es wird ein Landesbeirat für Partizipation in der Migrationsgesellschaft gebildet, der den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und aktiv beteiligt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Landesbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Senats frühzeitig zu beteiligen.
  5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen soll die interkulturelle Öffnung von Unternehmen als Kriterium für eine Vergabe berücksichtigt werden. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen vor der Einstellung von Integrationsbeauftragten und anderen bezirklichen Beauftragten verpflichtend angehört und aktiv beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz soll so verändert werden, dass ein*e Diversitybeauftragte*r bei Personalentscheidungen mitentscheidet und im Sinne dieses Gesetzes agiert. Diese*r Beauftragte*r soll entsprechend der Frauenvertreterin im Landesgleichstellungsgesetz weitgehende Akteneinsichtsrechte und Befugnisse haben und die Einhaltung der unter 2. beschriebenen Quotenregelung einem Monitoring unterziehen.
  6. Das Partizipationsgesetz soll alle zwei Jahre evaluiert und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Partizipation und Integration für alle Berliner*innen, muss als fortwährender Prozess begriffen werden. Als solcher muss er im Wahlprogramm der SPD Berlin eine zentrale Stellung erhalten.
  7. Mit der Reform wollen wir die strukturelle Förderung der Migratenorganisationen verbindlich regeln.
  8. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen parallel zu den Kommunalwahlen gewählt werden.