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Antrag 82/II/2019 Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, den Mietendeckel so anzupassen, dass Öffnungsklauseln für Wohnungen eingebaut werden, die seit min. 10 Jahren keine Erhöhung der Kaltmiete erfahren haben und deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt (sowohl als auch).

Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

Antrag 256/II/2019 Mobilität für Senior*innen verbessern

23.09.2019

Die SPD Berlin setzt sich für Änderungen des BVG-Tarifs ein, um die Benutzung des Berliner ÖPNV für Fahrgäste auch über 60 Jahren weiter zu verbessern. Dazu zählt u.a. die Wochen- und Monatskarten „65plus“ auch außerhalb eines Abonnements anzubieten.

Antrag 78/II/2019 Rückbau der Breitenbachplatzbrücke

23.09.2019

Die SPD-Mitglieder im Bezirk und im Abgeordnetenhaus werden erneut aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat den Rückbau der Breitenbachplatzbrücke zügig in die Wege leitet und die Aufenthaltsqualität auf dem Platz verbessert. Dabei ist auf ein faires Miteinander von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern zu achten. Das Vorhaben kann als Modellfall eines zu entwickelnden umfassenderen Programms zum Rückbau der ‚autogerechten Stadt‘ genutzt werden.

 

Entsprechende Anträge sind bereits in den betroffenen Bezirken einstimmig verabschiedet worden. Die gewonnene Fläche wäre auch gut zum Wohnungsbau geeignet.

Antrag 129/II/2019 Gute Bildung braucht eine gute Ausbildung. Quereinstieg jetzt reformieren

23.09.2019

In den letzten zehn Jahren wurden viele Maßnahmen unternommen, um die Bildungskrise in Berlin abzuwenden. Im Rahmen des Programms “Quereinstieg” konnten landesweit in den letzten fünf Jahren mehrere hundert Stellen an den Schulen pro Schuljahr besetzt werden. Mit der Öffnung des Schuldienstes für fachfremde Personen gelang es zudem, die Kollegien diverser zu gestalten, da nun mehr Menschen mit anderen beruflichen Hintergründen an den Berliner Schulen arbeiten. War der Quereinstieg anfangs als flankierende Maßnahme gedacht, um wenige offene Stellen zu besetzen, machen Quereinsteigende einen immer größeren Teil der neu eingestellten Lehrer*innen und Lehramtsanwärter*innen aus. Von den rund 3000 eingestellten Lehrkräften für das Schuljahr 2019/2020 wurden rund 400 Stellen mit Quereinsteigenden besetzt. Vor allem an Schulen in so definierten sozialen Brennpunkten ist der Anteil an Quereinsteiger*innen besonders groß. Das ist pädagogisch betrachtet erst einmal kein Grund zur Beunruhigung, denn wie angesprochen, bringen Quereinsteigende andere Sichtweisen und auch berufliche Erfahrungen mit, die den Schüler*innen genau so gut oder sogar mehr Vorbild sein können als das regulär ausgebildete Lehrkräfte sind. Für die Quereinsteigenden bedeutet das aber vielfach eine größere Belastung. Erst recht, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Denn die fehlende personelle Ausstattung wie auch die oftmals gesteigerten pädagogischen Anforderungen führen in solchen Fällen dazu, dass sich Berufseinsteiger*innen stark überfordert fühlen. Abhilfe können hier sowohl der Austausch mit als auch Unterstützung durch andere Kolleg*innen, bspw. durch Doppelsteckungen in den Klassen oder vertrauensvolles Mentoring, schaffen. Leider fehlen oftmals genaue Kenntnisse darüber, welche Quereinsteiger*innen wo unterrichten und wie sich die Kollegien in Anbetracht der Schüler*innenschaft zahlenmäßig verhält, um mit entsprechenden Maßnahmen zu entlasten.

 

Auch berechtigt nicht jeder Studienabschluss zur Aufnahme in den Quereinstieg in das Lehramt für allgemeinbildende Schulen. Ein Quereinstieg in den Lehrberuf ist nur dann möglich, wenn es für das Unterrichtsfach, das dem Studienabschluss des*der Bewerber*in entspricht, einen Bedarf an den Berliner Schulen gibt. Außerdem ist Voraussetzung für eine Einstellung, dass die potenziellen Quereinsteigenden von einer Schule für eine unbefristete Beschäftigung ausgewählt wurden. Die Hürden für den Quereinstieg sind also relativ hoch. Erst dann kann der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) berufsbegleitend begonnen werden. Dieser hat, wie bei den regulären Lehramtsanwärter*innen, das Ziel, die Fähigkeit zu selbstständigem, berufsbezogenem Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung zu fördern und zu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. Den 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt durchlaufen alle Referendar*innen in Vollzeit. Nur unterscheiden sich die in dem Rahmen zu unterrichtenden Stunden erheblich. Während reguläre Lehramtsanwärter*innen bis zu acht Stunden an den Schulen eingesetzt werden dürfen, beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Quereinsteigende ab dem Schuljahr 2019/2020 17 Stunden (Regelstundenmaß für Gymnasiallehrkräfte in Vollzeit beträgt 26 Stunden). Vielfach werden sie außerdem für fachfremden, d.h. Vertretungsunterricht eingesetzt. Das kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel, nämlich das Erreichen der professionellen Handlungskompetenz im Kontext des Lehrberufs aufgrund einer Überforderung nicht bzw. nur bedingt erreicht wird. Quereinsteigende brauchen neben der gleichen Betreuung in der Ausbildung auch gleiche arbeitszeitliche Rahmenbedingungen, um den Anforderungen gerecht zu werden und sich trotzdem angemessen auf den so wichtigen Lehrberuf vorbereiten zu können. Für die Betreuung an den Schulen werden pro Referendariatsplatz nur wenige Minuten vom Land zur Verfügung gestellt. Dies ist mit der Durchführung einer ausgewogenen und individuell abgestimmten Betreuung kaum vereinbar. Daraus folgt, dass die schulpraktische Betreuung vom Engagement der dort tätigen Fachlehrkräfte abhängt. Damit aber zentrale Bausteine für eine gelungene Ausbildung wie detaillierte Beratungs- bzw. Auswertungsgespräche für alle auszubildenden Lehrkräfte möglich ist, bedarf es erheblicher Entlastungen. Eine große Hürde zur guten Betreuung von Quereinsteigenden ist auch die fehlende Vergleichbarkeit von Konzepten der Bezirke. Viele Bezirke haben eigene Mechanismen und Programme im Umgang mit Quereinsteigenden, ein Austausch findet kaum statt. Nur im Austausch können aber Best-Practise Beispiele ausgetauscht und umgesetzt werden

 

Wir fordern die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Quereinstiegs allgemeinbildende Schulen und berufsbegleitenden Referendariats zu überarbeiten, um Überbelastung bei den Lehramtsanwärter*innen vorzubeugen und eine angemessene fachliche Betreuung sicherzustellen.

 

Konkret fordern wir,

  • dass das Stundendeputat, also die tatsächlich an den Schulen zu unterrichtenden Pflichtstunden spürbar reduziert werden, dabei aber die für den Lehrberuf so wichtige fachliche Ausbildung im Vorbereitungsdienst durch eine Verlängerung von höchstens drei Monaten sichergestellt wird.
  • ein bezirksübergreifendes Monitoring durchzuführen, das die Verteilung aller quereinsteigenden Lehrkräfte an den Schulen genau aufschlüsselt
  • ein für die in Ausbildung befindlichen Quereinsteiger*innen abgestimmtes Konzept zur Verteilung zu erarbeiten, sodass eine Durchmischung aller Referendar*innen sichergestellt ist
  • ein überarbeitetes Konzept für Ermäßigungsstunden derjenigen Schulen/Lehrkräfte, die Quereinsteigende betreuen, um den entstehenden Mehraufwand auszugleichen.