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Antrag 35/I/2022 Städte geschlechtergerecht entwickeln!

17.05.2022

Um Gleichstellung in der Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben, werden alle Partei-, Fraktions- und Regierungsmitglieder der SPD in Bund und Land aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  • Die Einführung einer umfassenden Datenbank aufgeschlüsselt nach Geschlechtern ist die wichtigste Grundlage, um geschlechtergerechte Städte verlässlich entwickeln zu können. Diese muss auf Bundesebene geschaffen werden. Neben Informationen zu Arbeitsentgelt, Haushaltseinkommen, Familienstruktur, Eigentums- und Vermögensverhältnissen und Nutzung von Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Dienstleistungen soll sie auch Daten zur Identifikation von Orten liefern, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen kommt. Es bedarf einer Übersicht, welche geschlechtsspezifischen Daten auf Städteebene in der EU verfügbar sind.
  • Die Festsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Dies muss sich vor allem auch in der Implementierung von gleichstellungspolitischen Kriterien im öffentlichen Vergaberecht, im Haushaltsrecht, im Zuwendungsrecht und bei der Entwicklung von Städtebauprogrammen widerspiegeln. Laut der Gleichstellungsstrategie für 2020-2025 legt die EU-Kommission einen Fokus darauf, mit der Richtlinie für sozialverantwortliche öffentliche Auftragsvergabe auch Geschlechtergerechtigkeit bei allen öffentlichen Aufträgen beachten zu wollen. Dieses Ziel muss auch in Deutschland auf allen Verwaltungsebenen eingehalten werden. Um die oftmals versteckten Auswirkungen von Programmen und Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch auf unteren Verwaltungsebenen bestmöglich analysieren zu können, sollte auf Bundesebene eine Taskforce eingesetzt werden, die einen Leitfaden zur Hilfe bei der Analyse und Aufstellung von Programmen und Haushalten, erstellt.
  • Ein verstärkter Fokus muss auf die Interdisziplinarität in allen Ausführungsschritten der Stadtplanung gelegt werden: So müssen beispielsweise auch bei der Aufstellung der Bebauungsplänen und im gesamten Bauplanungsprozess noch stärker Interessenvertreter:innen und Expert:innen für Gleichstellung einbezogen werden, um den Ansprüchen an eine „Stadt für Alle“ gerecht zu werden.
  • Die verbindliche Einbeziehung der lokale Interessenvertretungen (z.B. Frauen-, Gleichstellungs-, Queer-, Migrations-, und Senor:innenbeauftragte, Fraueninstitutionen, Frauenprojekte, Frauenrat, Frauenhäuser, Vertreterinnen von Frauen mit Behinderung, etc.), Jugendämter und Gender Mainstreaming Expert:innen im frühen Stadium der Planung, der Durchführung und Evaluation von städtebaulichen Vorhaben ist erforderlich.
  • Bei Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung und bei städtebaulichen Vorhaben müssen Gleichstellungsexpert:innen einbezogen werden, um die oft fehlende Repräsentation in MINT-Berufen (MINT = Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) von Frauen auszugleichen. Auf EU-Ebene stellen Männer mehr als acht von zehn Arbeitnehmer*innen in MINT-Berufen. Diesem Mangel an Vielfalt muss in der Planung und Durchführung aktiv begegnet werden. Es gilt, bereits bestehende Technologien auf Gendergerechtigkeit zu untersuchen und Gender Mainstreaming-Expert:innen aktiv in kommenden Prozessen auf allen Verwaltungsebenen einzubinden.
  • Die paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten und ausschreiben, ist sicherzustellen.
  • Polyzentrische Strukturen müssen geschaffen werden: Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung lokaler Zentren, in denen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen und Wohngebiete dezentral organisiert, gut vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um so den diversen Fortbewegungsarten von Frauen Rechnung zu tragen. Frauen legen häufiger Versorgungswege zurück und sind häufiger mit ihren Kindern unterwegs. Dies erfordert insbesondere den Ausbau eines umweltfreundlichen ÖPNV (Taktung, Zeiten etc.), sicherer und gut ausgebauter Radwege und breiternbarrierefreier Gehwege.
  • Erforderlich ist die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Wohnungstypen und bezahlbarem Wohnraum, um auch alleinerziehenden Elternteilen, Senior:innen und weiteren diversen Bevölkerungsgruppen ein lebenswertes Zuhause in allen Stadtbereichen zu ermöglichen. Da Frauen und Senior:innen im Durchschnitt weniger Einkommen oder Rente beziehen, sind sie überdurchschnittlich hart von den stark steigenden Mieten in Ballungsgebieten betroffen.
  • Die Ausweitung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Nutzungsflächen und Grünanlagen muss systematisch voran getrieben werden, um Treffpunkte innerhalb von Quartieren zu schaffen.
  • Gendergerechtes Bauen und gendergerechte Stadtentwicklung ist zum verbindlichen Bestandteil von Lehrplänen einschlägiger Studienrichtungen zu machen.

 

Der vorliegende Antrag ist ein Diskussionsauftakt. Im Rahmen einer folgenden Landesfrauenkonferenz soll die ASF Berlin sich mit dem Thema gendergerechte Stadtplanung und gendergerechte Mobilität im Detail beschäftigen.

 

Antrag 46/I/2022 Schulstraßen-Konzept nach Wiener Vorbild

17.05.2022

Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit an Berliner Schulen fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin das Schulstraßen-Konzept nach Wiener Vorbild einführt und etabliert wird.

 

Zunächst soll das Konzept in Form eines Modellprojektes in Pankow, dem größten Schulbezirk Berlins erprobt und entwickelt werden.

 

Um die Einführung von Schulstraßen zu ermöglichen, muss auf Landesebene eine entsprechende Rechtsgrundlage für temporäre Fahrverbote vor Schulen im Berliner Mobilitätsgesetz geschaffen werden. Des Weiteren soll eine Bundesratsinitiative zur entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet werden. Wir fordern zudem unsere sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen

Antrag 98/I/2022 Frauenrechtler*innen in Afghanistan schützen!

17.05.2022

Wir fordern von der Berliner Innensenatorin und den SPD-Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und aus Berlin stammende sozialdemokratische Mitglieder des Bundestages dafür Sorge zu tragen, dass Frauenrechtsaktivist*innen bei der Ausreise unterstützt werden und ihnen und ihren Familien Asyl in Deutschland und ein sicherer Hafen in Berlin gewährt werden.

Antrag 104/I/2022 Unzumutbare Hürden für die Einbürgerung abschaffen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

 

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Antrag 105/I/2022 Für ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum – Anforderungen jetzt konkretisieren

17.05.2022

Um ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) auf Landesebene zu einem Erfolg zu führen sind die derzeitigen Koalitionsgespräche zu konkretisieren, insbesondere in folgenden Punkten:

  1. Die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsersuchen bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist in den Verwaltungsausführungen des zukünftigen LEZ zu begrenzen. Es sollte eine Bearbeitungszeit von drei Monaten festgeschrieben werden. Ein entsprechender Personalschlüssel ist zu berücksichtigen.
  2. Die in den derzeitigen Verwaltungsausführungen festgeschriebene vorherige Beratung ist ersatzlos zu streichen.
  3. Für Berlinerinnen und Berliner, die sich einbürgern lassen möchten soll eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, die Beschwerden und Anliegen unabhängig bearbeitet und dem zukünftigen LEZ Vorschläge zu Qualitätssteigerung vorlegt.
  4. Einbürgerungen dürfen nicht an den Kosten scheitern! Daher soll ein Fonds geschaffen werden, der es ermöglicht in Härtefällen die Kosten für Einbürgerungen zu übernehmen.