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Antrag 17/I/2021 Keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel!

21.03.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel zum Zwecke der Kurzzeitvermietung geschaffen werden.  Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum auf der Fischerinsel und eine Bebauung, die das Quartier verträgt.

Antrag 54/I/2021 Nicht handeln ist teurer als handeln! Für eine vorausschauende Haushaltspolitik im Land Berlin

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass frühzeitig die fiskalische und politische Handlungsfähigkeit des Landes Berlin sichergestellt wird. Berlin darf daher nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen und dringend notwendige Investitionen zurückfahren. Die Investitionslücke der letzten Jahre muss weiter geschlossen werden! Ausgaben für Investitionen in Bildung, Klimaschutzanpassung, Infrastruktur und Innovation müssen erhöht werden. Es braucht eine Investitionsstrategie die mit dem Bund und den Bezirken abgestimmt ist, für zukunftsfähige Schulen und Kindergärten, modernen, attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV, bezahlbare Wohnungen und Co2 neutrale, klimaresiliente Städte. Das Land Berlin muss weiter gute Arbeit und Personal fördern. Qualifiziertes Personal muss jetzt gewonnen und ausgebildet werden, andernfalls drohen gravierende Einschnitte der Leistungsfähigkeit des Staates bei Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Statt ausschließlich von finanziellen Restriktionen zu sprechen, ist es Aufgabe der Berliner SPD, auch in schwierigen Zeiten, zu gestalten und gegenüber dem Senat durchzusetzen.

Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Antrag 74/I/2021 Gemeinnützige Vereine stärker fördern!

19.03.2021

Gemeinnützige Vereine sind für die Demokratieförderung unabdingbar und nehmen wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft ein! Sie tragen erheblich zur Bildung, Empowerment, Teilhabe sowie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung bei!

 

Gemeinnützige Vereine haben jedoch in ihrer Arbeit auch einen großen Aufwand an Verwaltungs- und Papierarbeit zu erledigen! Mitarbeiter*innen müssen in regelmäßigen Zeitabständen Sachberichte verfassen und Anträge stellen, die viel Zeit in Anspruch nehmen sodass in dieser Zeit Projektarbeit aus Zeitgründen nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

 

Hinzu kommt, dass Projektarbeit in der Regel mit befristeten Arbeitsverträgen einhergeht. Mitarbeiter*innen sind in sog. Kettenverträgen angestellt und müssen von Jahr zu Jahr auf eine Weiterbewilligung des Projekts und ihrer Beschäftigung hoffen. Die Einschränkungen, die Kettenbefristungen für die private und berufliche Lebensplanung der Mitarbeiter*innen bedeuten, können auch langfristig zu einem Abwandern der qualifizierten Fachkräfte in andere Branchen führen.

 

Zur besseren Unterstützung und Umsetzung der gemeinnützigen Vereinsarbeit fordern wir:

 

  • Langfristige Förderung von gemeinnützigen Vereinen, die sich für Bildung, Empowerment, Teilhabe und gegen Rechtsextremismus und Islamismus einsetzen
  • Keine Kürzungen der Fördermittel für die oben genannten Vereine
  • Förderperioden von Projekten statt jährlich an den Doppelhaushalt des Landes Berlin orientieren
  • Unbefristete Arbeitsverträge bei dauerhaft geförderten Projekten
  • Reduzierung der Antrags- und Berichtspflichten gemeinnütziger Vereine sowie die Vereinfachung im Antragsverfahren von Fördermitteln
  • weiterhin die Einführung eines starken Demokratiefördergesetzes
  • Wir erklären uns solidarisch mit den Arbeiter*innen in gemeinnützigen Vereinen, die ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen teilweise auch vor Gericht durchsetzen wollen

Antrag 78/I/2021 Aufarbeitung der NS Vergangenheit der Berliner Beamt*innen in West und Ost nach 1945 durch Historiker*innen

19.03.2021

Nach der Befreiung 1945 und der danach folgenden Wiederaufnahme der Tätigkeit der Verwaltung, brauchte es auch in Berlin Personal, welches in der Verwaltung erfahren war. Dieses Personal wurde vornehmlich aus der bis 8. Mai 1945 existierenden Verwaltung rekrutiert. Damit ist aber auch davon auszugehen, dass Personen die sich an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt haben in den Verwaltungen von West- und Ost Berlin arbeiteten.

 

Ähnlich wie auch beispielsweise das Bundesjustizministerium oder das Auswärtige Amt soll nun auch für die Verwaltungen von Ost und West Berlin geklärt werden welche belasteten Personen nach 1945 hier arbeiteten und falls es Anhaltspunkte dafür gibt, inwiefern ihre Tätigkeit durch ihre Verstrickung in die NS Verbrechen beeinflusst waren.

 

Wir fordern die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für eine unabhängige Historiker*innen Kommission einzusetzen, welche die personalen und strukturellen Kontinuitäten mit dem Nationalsozialismus in Justiz, Polizei und Senatsverwaltungen in Berlin-West und -Ost erforscht. Ziel der Kommission soll es sein, ausgehend vom Stand der Forschung historisches Wissen und Deutungsangebote bereitzustellen, um der Öffentlichkeit die Auseinandersetzung mit dem Fortdauern von Ideen und Handlungsmustern und dem andauernden Einfluss mehr oder weniger überzeugter Nationalsozialist*innen auf das Berliner Leben nach 1945 zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Studie werden veröffentlicht und in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Auf die Untersuchung muss ein öffentlicher Diskurs folgen, um diesen Teil der deutschen Geschichte auszuarbeiten. Grundlage und Beispiel kann das Forschungsprojekt „Die Berliner Justiz nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz“ sein.“