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Antrag 84/II/2021 Für eine echte Förderung weiblicher und diverser Literatur: Berliner Literaturpreis für Frauen und nicht-binäre Personen!

9.11.2021

Der literarische Kanon ist sehr männlich geprägt. Viele Schüler*innen beenden ihre Schulzeit, ohne als Schullektüre auch nur ein einziges Buch einer Autorin gelesen zu haben. Die Initiative #frauenlesen hat es sich zur Aufgabe gemacht zu untersuchen, wie es um die Repräsentation der Geschlechter in den Medien und der Literaturbranche steht. Die Ergebnisse decken sich mit vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft: Frauen und nicht-binäre Personen werden strukturell benachteiligt. Bei den 13 höchstdotierten Literaturpreisen in Deutschland gewinnen Männer fünfmal häufiger als Frauen*.

 

Die Förderung vielfältiger Literatur muss ein zentrales Anliegen einer modernen und bunten Stadt wie Berlin sein. Was wir lesen prägt unseren Blick auf die Welt. Es ist also an der Zeit, dass im öffentlichen Diskurs nicht mehr überwiegend die Literatur weißer cis-männlicher Personen besprochen wird. Frauen* und nicht-binäre Personen schreiben schließlich von jeher auch; ihren Werken wird nur weniger Beachtung geschenkt. Es ist eben kein Zufall, dass z.B. die Werke Lew Tolstois zur großen Weltliteratur zählen, kaum Leser*innen aber die Bücher seiner Frau Sofja Tolstaja, die selbst eine hervorragende Schriftstellerin war, kennen. Was als literarisch wertvoll gilt, bestimmen Männer seit Jahrhunderten.

 

Die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Literaturbranche beginnen schon vor den Preisverleihungen. So werden Bücher von Männern eher im Hardcover veröffentlicht, während jene von Frauen eher im deutlich weniger prestigeträchtigen Format Taschenbuch verlegt werden. Für Literaturpreise werden meist jedoch Bücher nominiert, die als hochliterarisch gelten und im Hardcover erschienen sind. Zudem werden im Feuilleton mehr Bücher von Männern besprochen: Knapp zwei Drittel der Besprechungen drehen sich um Bücher von Männern. Auch die Personen, die die Kritiken verfassen, sind überwiegend männlich. Schließlich sind auch Rezensionen, welche von Männern verfasst werden im Schnitt länger als die von Frauen* und ihnen wird damit mehr medialer Raum gegeben. Schaffen es Bücher von Frauen* allerdings dennoch nominiert zu werden, so zeigt sich das „Genderauge“. Das Phänomen des „Genderauge“ beschreibt, dass am meisten Literaturpreise an Bücher gehen, die sowohl von einem Mann verfasst wurden als auch aus der Perspektive eines Mannes geschrieben sind. Darauf folgen Bücher, die zwar von Frauen* geschrieben wurden, jedoch aus der Perspektive eines Mannes erzählen. Am wenigsten Preise gewinnen solche Bücher, die von Frauen* und über Frauen* sind. Die Welt aus einer männlichen Perspektive wird öfter ausgezeichnet als die aus anderen Perspektiven. So gibt es viel weniger Identifikationsmöglichkeiten für nicht cis-Männer in preisgekrönter Literatur.

 

Auch die Jurys für Literaturpreise sind nicht gerade feministische Vorzeigegremien: Bei den acht höchst dotierten deutschen Literaturpreisen sind zusammen gerechnet gerade einmal 23 % der Mitglieder der Jury weiblich. Darüber hinaus sind nicht-binäre Juror*innen und Rät*innen in den Jurys überhaupt nicht vertreten.

 

Die staatlich geförderten Akademien glänzen auch nicht durch mehr Diversität: Bei der Berliner Akademie der Künste sind etwa nur 22 % der Mitglieder weiblich.

 

Es ist eine staatliche Aufgabe, Chancengleichheit zu fördern. In diesem Fall ist es also notwendig, der Literatur von Frauen* und nicht-binären Personen zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen.

 

Bei Literaturpreisen werden Frauen* und nicht-binäre Personen konsequent zu wenig nominiert und auch ausgezeichnet. Es geht nicht nur um unmittelbare Vorteile wie Ruhm und Geldpreise für Nominierte und Gewinner*innen, sondern auch darum den literarischen Blick auf die Welt diverser zu gestalten und Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.

 

Es ist höchste Zeit, die männliche Dominanz im Literaturkanon aufzubrechen!

 

Daher fordern wir u. a.

 

  • von der Senatsverwaltung für Kultur eine Schaffung eines Buchpreises ausschließlich für deutschsprachige Werke weiblicher und nicht-binärer Autor*innen, der mit 37.500 € genauso hoch wie der deutsche Buchpreis dotiert ist. Zudem soll eine paritätisch besetzte Jury den Preis verleihen.
  • Außerdem muss für solch einen Preis der Anspruch gelten, auch nicht-weiße Autor*innen und ihre Werke verstärkt zu berücksichtigen.

 

So wird Literatur, die von Frauen* oder nicht-binären Autor*innen verfasst wurde, mehr Raum in der Öffentlichkeit sowie Anerkennung entgegengebracht. Gute Literaturförderung ist auch feministische Literaturförderung.

 

Antrag 90/II/2021 Ausgleichstage für Feiertage am Wochenende einführen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert sich für die folgende Ergänzung des Feiertagsgesetzes des Landes Berlin einzusetzen:

 

Fällt einer der in § 1 benannten allgemeinen Feiertage sowie der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonnabend, Sonn- oder anderen arbeitsfreien Feiertag, ist der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.

Antrag 99/II/2021 Aufarbeitung der NS Vergangenheit der Berliner Verwaltung in West und Ost nach 45 durch Historiker*innen

9.11.2021

Wir fordern die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für eine unabhängige Historiker*innen Kommission einzusetzen, welche die Vergangenheit der in Berlin (West) sowie in Berlin (Ost) beschäftigten Personen erforscht, die u.a. in Justiz, Polizei und in den öffentlichen Verwaltungen gearbeitet haben. Ziel der Kommission soll sein festzustellen inwiefern diese Personen sich an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt haben.

Antrag 103/II/2021 Forum für Frieden und Völkerrecht Berlin

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert sich für die zeitnahe Schaffung eines „Forums für Frieden und Völkerrecht in Berlin“  gemäß dem nachfolgend entwickelten Konzept  einzusetzen:

 

Begründung des Vorhabens:

Berlin braucht als Stadt des Friedens, der Internationalität sowie des Ost-West-und Nord-Süd-Dialogs auf der Grundlage globaler Gerechtigkeit und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen neben dem Eine-Welt-Haus Global Village auch ein Haus des Friedens und des Völkerrechts. Berlin ist als „europäische Metropole mit menschlichem Maß“ auch der ideale Standort dafür. Ein solches Zentrum ergänzt zudem die Wirkung und Ausstrahlung von schon bestehenden Einrichtungen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, die bereits ihren Sitz in Berlin haben.

 

Der nachfolgende Antrag ist zugleich eine Aktualisierung des vom FA I im Zusammenhang mit dem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhaus 2016 entwickelten Leitbilds „Berlin – weltoffene Stadt“ wie des LPT – Beschlusses von 2003 zur internationalen Rolle Berlins.

 

Vorbild für den wissenschaftlichen Bereich kann das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI ) sein, dass Forschung, Publikationen und Veranstaltungen ausrichtet, um als unabhängige, faktenbasierte und interdisziplinäre Plattform für globale Friedens- und Sicherheitsaspekte zu dienen.

Nachdem auf zivilgesellschaftlicher Ebene die Idee eines Zentrums für Frieden und Völkerrecht nicht nur als Konzept ausgearbeitet, sondern auch in Form der in dem vorliegenden Antrag genannten Realisierungsschritte operationalisiert hat, ist es an der Zeit, dass auch die SPD Berlin sich dieses Projekt zu Eigen macht und die Chance wahrnimmt, in einer Koalition fortschrittlicher Kräfte auch die maßgebliche Rolle bei seiner Realisierung einzunehmen

Antrag 108/II/2021 Lieber VBB statt Paigo.de

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und im Abgeordnetenhaus sind aufgefordert auf die Umsetzung der folgenden Punkte hinzuwirken:

  1. Der VBB richtet ein Verfahren ein durch das festgestellt wird, ob ein*e Kund*in nach Feststellung einer „fahrscheinslosen“ Benutzung des ÖPNV, eine Fahrtberechtigung hat. Das bedeutet eine automatisierte Prüfung ob zwischen Kund*in und VBB ein Vertrag besteht. Erst wenn die Feststellung negativ ausgeht, erhalten Kunden eine Zahlungsaufforderung. Dies betrifft insbesondere Abonnent*innen einer Zeitkarte („Fahrcard“), eines Schüler*innentickets, eines Studierendenausweises oder eines Azubi-Tickets. Im Zweifel sind die datenschutzrechtlich gebotenen Voraussetzungen in der allgemeinen Beförderungsbedingung des VBB zu schaffen.
  2. Dem VBB zu untersagen mit privaten Inkassounternehmen, wie Paigo.de zusammenzuarbeiten, also das Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgelts zu privatisieren. In dem Zuge sind Inkassogebühren auf das notwendige Minimum zu reduzieren und transparent in der allgemeinen Beförderungsbedingung zu regeln.
  3. Einen Verhaltenskodex für Kontrolleur*innen zu erarbeiten und durchzusetzen und das Outsourcing der Fahrscheinkontrollen zu beenden.
  4. Wir halten an unserer Beschlusslage fest. Wir Jusos fordern einen fahrscheinlosen, barrierefreien und beitragsfinanzierten ÖPNV.