27.04.2023
- Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 31 der Istanbul-Konvention (IK) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirksam umgesetzt wird. Das zivilrechtliche Umgangs- und Sorgerecht muss unverzüglich so ausgestaltet werden, dass der Gewaltschutz Vorrang hat.
- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert zu prüfen, ob die Umsetzung des Artikel 31 IK im Wege einer Bundesratsinitiative forciert werden kann und entsprechend zu handeln.
- Auf Bundes- und Landesebene sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht Gewalttaten gegen den nicht-gewalttätigen Elternteil immer berücksichtigt werden. Die Vorschläge und Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission (GREVIO) sind einzubeziehen.
[1] Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit
(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.
(2) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
[2] Group of Experts on action against violence against woman an domestic violence.
[3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert sich auch zukünftig gegen Schulbaumaßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft einzusetzen. Solange landes- und bundeseigene Gesellschaften weitere Teile der Schulbauoffensive kreditfinanziert umsetzen können, besteht keine Grundlage für den risikobehafteten Weg der öffentlich-privaten Partnerschaft.
Stattdessen soll das erfolgreiche Modell des kreditfinanzierten Schulbaus durch landeseigene nur formell privatisierte Unternehmen ausgeweitet werden. Insbesondere sollen dazu folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Anhebung des Kreditdeckels der HOWOGE zwecks vollständiger Ausfinanzierung der zugewiesenen 38 Maßnahmen
- Darüber hinaus soll die Umsetzung weiterer 15 dringlicher Maßnahmen entweder durch HOWOGE oder eine weitere städtische Wohnungsbaugesellschaft (z.B. Berlinovo) entsprechend dem Beschluss der SPD-Fraktion vom Herbst 2022 auf den Weg gebracht werden.
- Prüfung der Kreditfähigkeit der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) mit dem Ziel eines kreditfinanzierten Sanierungsprogramms für die sanierungsfälligen Oberstufenzentren.
- Verhandlung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel, Teile der Schulbauoffensive in Zusammenarbeit mit ihr als Bundesanstalt umsetzen zu lassen.
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27.04.2023
Die AGH-Fraktion möge sich dafür einsetzen, dass:
Wir fordern:
- Eine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung vom praktischen Jahr und Famulaturen sowie allen weiteren Praktika an Krankenhäusern im Rahmen des Studiums gezahlt werden. Die Höhe der Vergütung bzw. der Aufwandsentschädigung sollte analog zum BaföG-Höchstsatz sein
- Eine feste Studientagsregelung, die allen PJ-Studierenden an allen Berliner Krankenhäusern einen frei wählbaren Studientag pro Woche zuspricht.
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, sich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle für Schule und Kita am Parlament einzusetzen.
Die unabhängige Beschwerdestelle fungiert als Ansprechpartner und Beratungsstelle für Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal und veröffentlicht darüber hinaus jährlich einen Arbeitsbericht. Bei der Einrichtung der unabhängigen Beschwerdestelle ist zu gewährleisten, dass diese als eigenständige, unabhängige und weisungsfreie Stelle am Parlament angesiedelt und bedarfsgerecht ausgestattet wird. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.
Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:
- Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
- Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
- Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung.
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27.04.2023
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Haushalt der zuständigen Senatsverwaltung ausreichend Mittel bereitgestellt werden, mit denen die Bekanntheit der Grundbildungskurse zum Thema „Menschen mit geringen Schreib- und Lesefähigkeiten“ dauerhaft erhöht werden kann.
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