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Antrag 156/II/2022 Die Mafia ist keine Marktmarke: Schluss mit der Verharmlosung dieser kriminellen Organisation

17.10.2022

dass die SPD auf Landesebene sowie die Mandatsträger:innen der SPD im Abgeordnetenhaus und im Senat:

 

  1. Sich für das Verbot der Verwendung des Begriffes „Mafia“ – als Markenzeichen für ökonomische Aktivitäten bzw. bei Anmeldungen von Gewerbe einsetzen (wie z.B. für Pizzerias und/oder mobile Läden in Berlin).
  2. Mit einer landesweiten Umfrage prüfen, – wo im Einzelhandel und in der Gastronomie territoriale Kontrollen und die Dominanz mafiös organisierter Gruppen existieren, die in Restaurants und Cafés Schutzgeld erpressen und Drogengeschäften nachgehen –  inwiefern Versuche der Einschüchterung und Bestechung von Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes durch mOK-Akteur*innen unternommen wurden.
  3. Sich für eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zur mOK einsetzen, um Betroffene und Opfer mafiöser Organisierter Kriminalität (mOK) durch z.B. Anonymisierungsmaßnahmen zu schützen und zu informieren, welche Anlaufstellen sie kontaktieren können, um ihre Abwehrstrategien gegen mOK zu stärken.
  4. Die Anzahl der für die Bekämpfung und Prävention von mOK eingesetzten Ermittler*innen und Sozialarbeiter*innen in den Bezirken erhöhen.
  5. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bekämpfung des Mafia-Phänomens und zur Vorbereitung regelmäßiger Untersuchungen und Recherchen zur Überwachung mafiöser krimineller Aktivitäten einsetzen.

 

Antrag 322/II/2022 Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften als beste Vermieter*innen der Stadt – nicht als Negativschlagzeilen

13.10.2022

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften tragen einen entscheidenden Teil für mehr bezahlbares Wohnen und Berlin und in unserem Bezirk bei. Durch Bestand, Ankauf und Neubau sind sie in einigen Kiezen unseres Bezirks prägend für die Mieter*innen.

 

Damit sie auch die besten Vermieter*innen der Stadt sind, fordern wir das Land Berlin auf, als Gesellschafter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, auf Verbesserungen in der Kommunikation mit den Mieter*innen und an Angeboten der Pflege und Sicherheit in größeren Wohnobjekten hinzuwirken.

 

Dazu gehören aus unserer Sicht folgende Punkte für mehr Sicherheit und Wohlfühlen:

  • Ansprechbare Hausmeister*innen vor Ort, insbesondere in großen Wohneinheiten. Diese sollen nicht durch externe Firmen ständig wechseln, sondern vor Ort bekannt und regelmäßig ansprechbar sein. Dies gelingt, wenn sie einen festen Bestand haben, für den sie zuständig sind. Viele kleinere Reparaturen und Vermüllung können so schneller und direkter aufgelöst werden. Außerdem sind sie die Antennen, wenn vor Ort eine Problemlage entsteht. Sie müssen nach Kriterien guter Arbeit beschäftigt sein und bezahlt sein. Beim Ankauf oder Neubau größerer Objekte oder mehrerer Objekte in einem Kiez soll dies standardmäßig mitgedacht werden. Einige Wohnungsbaugesellschaften setzen diese Punkte bereits um und beschäftigen in der Regel Tochterfirmen mit Haustarifen, aber insbesondere bei der Gewobag im Schöneberger Norden ist hier noch Nachholbedarf.
  • Concierge oder Sicherheitsdienst in großen Wohneinheiten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis. Es gibt Wohneinheiten mit besonderen Voraussetzungen vor Ort. Beispiele sind hier die Kleiststraße 3-6 oder die Bülowstraße 94/Frobenstraße. Hier kommt es regelmäßig zu Müll, Drogenkonsum, Prostitution, Übernachtung von Obdachlosen und anderen Erlebnissen in den Hausfluren. Am Beispiel des Seniorenwohnhauses in der Bülowstraße zeigt sich, dass ein Concierge bzw. Sicherheitsdienst einen deutlich positiven Effekt für die Mieter*innen hat und mehr Sicherheit erzeugt. Daher sollen in betroffenen Wohneinheiten solche Maßnahmen der Standard und nicht die Ausnahme sein. Wenn Baustellen bewacht werden, dürfen wir bei Wohnanlagen nicht sparen.
  • Technisches Nachrüsten mit Video-Gegensprechanlagen, Beleuchtungskonzepten und modernen Schließanlagen in Objekten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis. Dort, wo es die oben genannten besonderen Herausforderungen gibt, soll auch von technischer Seite alles versucht werden, um das Sicherheitsgefühl der Mieter*innen zu erhöhen. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen her auf der Höhe der Zeit sein und Standards setzen. Wenn ein technisches Nachrüsten aus Sicherheitserwägungen geboten ist, sollte es auch nicht als Modernisierung auf die Mieter*innen umgelegt werden.
  • Bessere direkte Kommunikation mit den Mieter*innen – auch mehrsprachig. Viel Unmut vor Ort ließe sich durch eine direktere, schnellere und kundenorientiertere Kommunikation auflösen. Mehrsprachige Aushänge, regelmäßigere und schnelle Informationen über den Umgang mit Betriebsstörungen oder Reparaturen sind wichtige Faktoren, damit sich die Mieter*innen wohl und ernst genommen fühlen.
  • Direkte Erreichbarkeit und Zuständigkeiten statt Call Center Logik. Die Mieter*innen müssen direkte Ansprechpartner*innen für ihre Objekte erreichen können oder mindestens Vorgangsnummern/Ansprechpersonen für einzelne Vorgänge bekommen. Dies betrifft vor allem Vorgänge, die über Standardvorgänge hinausgehen und mehr Kommunikation erfordern. Eine Call Center Logik führt zu Unmut, wenn derselbe Sachverhalt mehrmals neu angegangen werden muss.
  • Regelmäßige Sprechstunden von ansprechbaren zuständigen Ansprechpersonen vor Ort als Angebot für die Mieter*innen.

 

Die Maßnahmen und Kommunikation sollen eng mit den Mieterbeiräten und Mieterräten, Quartiersräten und – wo notwendig – mit Senatsverwaltung bzw. Bezirksämtern vor Ort verzahnt und abgestimmt sein.

Antrag 155/II/2022 Gendergerecht und inklusive Sprache auch im Land Berlin

13.10.2022

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen oder Doppelpunkt künftig ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob ein Sternchen oder ein Doppelpunkt als Mittel der gendersensiblen Schreibweise gewählt wird, soll auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom Berliner Senat getroffen werden.

Antrag 212/II/2022 Berliner Bäder Freibadabdeckungen

12.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Senatorin für Inneres, Digitalisierung, Sport auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die Berliner Bäderbetriebe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Außenbecken, insbesondere die Beheizten, mit wärmeisolierenden Vorrichtungen zur Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten (insbesondere nachts) ausrüsten.

Antrag 31/II/2022 Liefern ohne Limit - besserer Arbeitsschutz für die Arbeitnehmer*innen der Lieferdienste

10.10.2022

Die Arbeitssituation der Beschäftigten von Lieferdiensten wie Gorillas, Getir und Co ist prekär. Während bei Gorillas und Flink die Gründung von Betriebsräten blockiert wird, ist die Umsetzung des Gerichtsurteils des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2021 zur Bereitstellung von Arbeitshandys und Fahrrädern als notwendige Arbeitsmittel bei Lieferando ins Stocken geraten. Laut der Initiative Fairwork konnten nur fünf der zwölf Plattformen nachweisen, dass Ihren Arbeitenden ausreichender Schutz vor arbeitsbedingten Risiken und eine finanzielle Absicherung im Fall von Krankheit und Verletzung geboten wird.

 

Die Maximalarbeitszeiten werden nicht eingehalten, Arbeiter*innen werden fristlos gekündigt, weil sie für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt haben oder Rider*innen müssen trotz Orkan und Unwetter ihre Arbeit verrichten, obwohl der Betrieb laut Berufsgenossenschaft, bei diesen Bedingungen längst hätte eingestellt werden müssen.

 

Dazu kommt, dass Streiken für bessere Arbeitsbedingungen zwar das Grundrecht eines*r jeden Arbeitnehmer*in in Deutschland ist, aber nur, wenn dieser Streik auch gewerkschaftlich organisiert ist. Das Problem bei den Beschäftigten der Lebensmittel-Lieferdienste wie Gorillas, Flink oder Getir ist jedoch, dass sie keiner Gewerkschaft angehörig sind, die die Streiks gewerkschaftlich übernehmen würde. Dadurch bleibt ihnen dann nur der wilde Streik, welcher jedoch verboten ist.

 

Durch die Arbeitsbedingungen, wie das alleinige Fahren und nur kurzen bis keinen Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Zweigstelle wird die Vernetzung unter den Arbeitnehmer*innen allerdings deutlich erschwert. Auch die Gewerkschaften stehen vor den Herausforderungen, die Rider*innen für die gewerkschaftliche Arbeit zu begeistern, besonders da dies meist mit Repressionen seitens der Plattformen einhergeht. Dennoch konnte die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) mit Rider*innen bereits erste Erfolge, vor allem vor Gericht, erzielen.

 

Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) hat bereits mehrmals Verstöße gegen u.a. das Arbeitszeitgesetz geahndet. Das Problem ist nur hierbei, dass diese Kontrollen zu selten stattfinden, denn die Kalkulation der Unternehmen ist auf die Bestrafungsmechanismen ausgelegt und im Moment ist es aufgrund der geringen Kontrollen und daraus resultierenden Strafen günstiger für die Unternehmen, nichts zu machen und die Gesetze nicht einzuhalten.

 

Daher fordern wir:

 

  • Die Schaffung von objektiven Kontrollmomenten zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen. Dazu gehören höhere Strafen und mehr Kontrollen durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz sowie die Schaffung von Observationsstellen, die die Einhaltung von Arbeitsrechten kontrollieren. Zudem müssen bei Unwetter und Arbeitsgefahren klare Parameter geschaffen werden, wann der Betrieb eingestellt werden muss (unter Lohnfortzahlung), sodass zumindest auch später bei Kontrollen im Nachhinein objektiv nachvollziehbar ist, wann der Betrieb nicht eingestellt wurde und das geahndet werden kann.
  • Die Schaffung von öffentlichen Schlichtungsstellen, die für die Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer*innen bei Lieferdiensten zuständig sind. Da die einheitliche gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten der Lieferdienste im Moment nicht funktioniert, bedarf es der Schaffung einheitlicher Schlichtungsstellen, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer*innen einsetzen.
  • Langfristig sollte die Vertretung jedoch durch die Gewerkschaften gewährleistet werden, weshalb eng mit den Gewerkschaften zusammengearbeitet werden muss, um den Organisationsgrad schnellstmöglich zu erhöhen und die Gewerkschaften an die neuen Herausforderungen der Vertretung durch die Plattform-Unternehmen anzupassen.