14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Meldebehörden (Bürgerämter) alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die erstmals einen festen Wohnsitz in Deutschland anmelden, über ihre Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung im Sinne von § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) informiert werden.
Die Handreichung muss den Hinweis enthalten, dass durch das Nichtbeachten der in der Bundesrepublik gesetzlich bestimmten Versicherungspflicht eine Beitragsschuld angehäuft wird, die beim nachträglichen Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland rückwirkend zu entrichten ist und dass diese Beitragsschuld nur durch unmittelbaren Abschluss einer Krankenversicherung vermieden werden kann.
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14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die sozialdemokratischen Abgeordnetenhausmitglieder werden aufgefordert, der Benachteiligung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Berlin seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ein Ende zu setzen. Einzelne MVZ können ihnen zustehende Honorare für erbrachte Leistungen regelmäßig nur in gerichtlichen Verfahren gegenüber der KV Berlin erstreiten. Diese Diskriminierungspraxis gilt es, im Rahmen der Rechtsaufsicht des Landes Berlin zu beenden.
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14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich für die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung auch von Flüchtlingen einzusetzen. Das sozialstaatliche Recht auf eine gute und bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Krankheitsfall ist nicht teilbar und muss jedem Menschen in Berlin gewährt werden. Zugangshürden zu Gesundheitsangeboten müssen abgebaut werden, das Recht zur Versorgung auch in der Versorgungsrealität ankommen und die Finanzierung der Behandlungskosten z.B. für Apotheken, Arztpraxen und Kliniken muss systematisch, z.B. durch einen Landespool, garantiert werden.
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14.10.2014
Die ASG Berlin fordert die SPD-Abgeordnetenhausfraktion sowie die SPD-Senatsmitglieder dazu auf, sich im Rahmen der Planung des Berliner Krankenhausplans 2016 – 2020 und des Doppelhaushaltes 2016/17 dafür einzusetzen, dass die Krankenhausinvestitionsquote des Landes Berlin um 50% erhöht wird, um damit zumindest den Bundesdurchschnitt zu erreichen.
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14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich für die Nutzung der neuen Möglichkeiten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes für eine bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege einzusetzen. Speziell die vereinfachte Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen durch den Wegfall der 50%-Klausel muss möglichst bald den Berliner Beschäftigten in der Pflege zugute kommen.
Die Schritte hierfür müssen jetzt zügig eingeleitet bzw. politisch unterstützt werden:
- Schaffung von geeigneten Tarifpartnerstrukturen in Berlin,
- Einigung über einen Tarifvertrag und
- Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrags.
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