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Antrag 101/I/2017 Schutz vor Spielsucht – Spielhallengesetz erweitern

20.04.2017

Berlins Spielhallengesetz ist seit 2011 in Kraft und wurde Mitte 2016 – unter großer Zustimmung der Parteien im Abgeordnetenhaus – erneut verschärft, um die Anzahl von Spielhallen spürbar zu verringern. Bereits 2011 wurde den Spielhallenbetrieben vorgeschrieben, dass sie ein Drittel der Automaten abbauen, sieben Stunden länger schließen, ihre Mitarbeiter*innen fortbilden müssen.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass neue Konzessionen für Spielhallen nur noch ausgegeben werden würden, wenn diese mindestens 500 Meter vom nächsten und ebenso weit von Schulen, Kitas und Klubs entfernt ist. In der Folge mussten immer mehr Spiestätten schließen, sodass sich der Berliner Spitzenwert von 584 Spielhallen seitdem leicht verringerte, da kaum neue Konzessionen vergeben wurden. Seit Mitte 2016 müssen sämtliche Alt-Betriebe, welche bis dato unter Bestandsschutz standen, ihre Erlaubnis neu beantragen. Sie unterliegen somit der 500-Meter-Regel, die eine Abstandspflicht zu Jugendeinrichtungen sowie zur jeweils nächsten Spielhalle vorsieht. Dadurch hat Berlin nicht nur das restriktivste Gesetz dieser Art, sondern nimmt am Ende auch diejenigen in den Blick, die von Spielsucht betroffen sind.

 

Dieses geht uns jedoch nicht weit genug! Betreiber*innen von Bistros o. Ä. ist es immer noch erlaubt, bis zu zwei Automaten in ihrem Gewerbe aufzustellen. Der praktische Vollzug des Gesetzes dauert zudem noch zu lange, was u.a. an den personell unterbesetzten Bezirksämtern liegt. Das aktuelle Spielhallengesetz ist außerdem für die Verhinderung von Glücksspielsucht immer noch unzureichend, denn Verbote reichen dafür nicht aus. Vielmehr müssen Präventions- und Behandlungsmaßnahmen gegen Spielsucht deutlich gestärkt und ausgebaut werden.

 

Dabei spielt Aufklärung im schulischen Kontext eine wichtige Rolle, um Glücksspielsucht frühzeitig vorbeugen zu können bzw. Anlaufstellen kenntlich sowie für alle Menschen zugänglich zu machen. Meist sind Suchterkrankte aufgrund ihrer ökonomischen Situation im sozialen Gefüge benachteiligte Personen. Diese Menschen müssen daher unsere volle solidarische Unterstützung bekommen. Selbstverständlich muss jede*r selbstbestimmt entscheiden können, ob er*sie spielen möchte oder nicht. Jedoch sollten dabei aus genannten Gründen insgesamt höhere Hürden eingeführt werden. Das aktuelle Gesetz erweckt den Anschein, dass der Fokus vorangig auf der Verringerung von Spielhallen im Stadtbild liegt. Unser Anspruch muss weitgehender sein!

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses auf, das Spielhallengesetz Berlin (SpielhG Bln) zu verschärfen und Präventions- sowie Hilfsangebote im Bereich der Spielsucht erweitern. Damit soll die Ausnutzung spielsüchtiger Menschen für kommerzielle Zwecke wirksamer bekämpft werden. Noch immer existieren in Berlin hunderte Spielhallen sowie mehr als 50.000 Menschen „mit problematischem Spielverhalten“.

 

Mit Suchterkrankten müssen wir uns solidarisieren und fordern:

 

  • jegliche Form von Werbemitteln von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen generell zu verbieten
  • den Einsatz von Spielautomaten in Gastronomiebetrieben zu untersagen
  • eine Kennzeichnungspflicht von Spielautomaten mit Informationen zu Suchtbehandlungsstellen
  • die Bezirksämter für Kontrollen personell zu verstärken
  • Angebote zur Suchtprävention und –behandlung zu unterstützen und auszubauen
  • Aufklärung über Spielsucht und-behandlung in Schulen verpflichtend einzuführen und eine Verbesserung des Angebotes von Beratungsgesprächen sowie überhaupt die Möglichkeit solcher Angebote zu ermöglichen.

 

Antrag 109/I/2017 Die gelebte Städtepartner*innenschaft zwischen Berlin und Tel Aviv muss endlich offiziell werden!

20.04.2017

Berlin und Tel Aviv trennt und eint viel. Berlin ist die Hauptstadt des Landes, von der die Shoah ausging. Tel Aviv ist eine Stadt in einem Land, das den Überlebenden und Nachkommen der Shoah Zuflucht und Sicherheit bietet. Berlin ist Treffpunkt der Kreativen, Mutigen, Progressiven und Non-Konfirmativen, genauso wie Tel Aviv. Jugendliche beider Städte reisen in die jeweils andere Stadt um zu studieren, zu arbeiten, zu leben.

 

Sie schließen Freundschaften, besuchen sich und lernen auf diese persönliche Weise die Kultur des oder der Anderen kennen. Beide Städte verbinden Weltoffenheit, eine metropolitische Attitüde, die Diversität der Menschen, die sie ihr Zuhause nennen und die Internationalität ihrer Bewohner*innen. Beide Städte ziehen aufgrund dieser Vielfalt und Kreativität Startups an und sind die Zentren der Digitalisierung ihrer Länder.

 

Die Geschichte beider Städte ist auf eine sehr komplexe und bittere Weise miteinander verbunden. Wenn man an Berlin und Tel Aviv denkt, denkt man unweigerlich auch an den unbeschreiblichen Terror und die Vernichtung des jüdischen Volkes. Die heutige Situation und die Vergangenheit sind untrennbar voneinander zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten. Gerade das macht die Beziehung beider Städte zu einer Besonderheit. Diese Besonderheit gilt es zu beachten, wenn man über die Vertiefung der Beziehungen beider Städte zueinander nachdenkt, beispielsweise durch eine Städtepartner*innenschaft. Berlin hat zurzeit insgesamt 17 Partnerstädte, verteilt auf der ganzen Welt. Es wird Zeit, dass die bereits heute gelebte Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tel Aviv endlich auch offiziell anerkannt wird. Nach der gemeinsamen Vergangenheit und im Licht der Gegenwart ist Tel Aviv die natürliche Partnerstadt Berlins.

 

Auch im Hinblick auf die momentan immer stärker werdenden antisemitischen Tendenzen in unserer Gesellschaft und weltweit benötigen wir ein klares Signal, um klarzumachen, dass wir mit Israel solidarisch sind. Israel sieht sich verstärkt Anfeindungen ausgesetzt, die nicht die Politik der israelischen Regierung als Ziel haben, sondern Israel und seine Bewohner*innen als solche. In Berlin wird der klar als antisemitisch einzustufende Nakba-Tag und Al-Kuds-Tag gefeiert. Auch um den Antisemit*innen in unserer Gesellschaft zu zeigen, dass sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner nicht von antisemitischer Propaganda blenden lässt, ist es an der Zeit, dass Tel Aviv Partnerstadt Berlins wird. Aufgrund also der komplexen historischen Verknüpfungen beider Städte, der derzeit durch die Bewohner*innen beider Städte aktiv gelebten Freundschaft und als klares Signal der Solidarität ist es an der Zeit, die Städtepartner*innenschaft offiziell werden zu lassen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich innerhalb der Berliner Koalition und auf allen anderen dafür notwendigen Ebenen dafür einzusetzen, dass Tel Aviv und Berlin innerhalb der aktuellen Legislatur eine Städtepartner*innenschaft eingehen.

Antrag 111/I/2017 Künstlerförderung

20.04.2017

1. Kunstwerke von in Berlin lebenden Künstler*innen sollen direkt vom Land angekauft und die landeseigene Artothek weiter ausgebaut werden.

 

2. Das Konzept der Sozialen Künstlerförderung soll auf Basis der ursprünglichen Version reformiert werden.

 

3. Die Artothek des Landes Berlin soll infrastrukturell und personell professionalisiert werden.

Antrag 119/I/2017 Schienenverkehrsinfrastruktur

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, folgendes zu beantragen:

1. Das bestehende Regional- und S-Bahn-System zwischen Berlin und Brandenburg ist gemäß der Koalitionsverträge in beiden Ländern für die wachsenden Verkehrsanforderungen weiterzuentwickeln. Um dafür ausreichend Kapazitäten zu haben, sind der Wiederaufbau und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zu forcieren.

 

2. Folgende Projekte werden Teil eines „Infrastruktur-Paketes Schiene Berlin-Brandenburg“ einschließlich der notwendigen Trassensicherungen:

  • Erhöhung der Kapazität und Entflechtung von Fern- und Nahverkehr auf der Hamburger Bahn zwischen Berlin-Spandau und Nauen
  • Engpassbeseitigung in den Knoten Königs Wusterhausen und Berlin-Spandau
  • Zwei- bis dreigleisiger Ausbau der Kremmener Bahn für den S- und Regionalverkehr zwischen Berlin-Gesundbrunnen und Hennigsdorf/Velten
  • Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn zwischen Potsdamer Platz und Griebnitzsee
  • Wiederaufbau der Stammstrecke der Heidekrautbahn

 

Darüber hinaus unterstützen beide Landesregierungen den schnellstmöglichen Wiederaufbau der Dresdner Bahn zwischen Südkreuz und Blankenfelde, um eine leistungsfähige Schienenanbindung des BER, des südlichen Berliner Umlandes sowie der Fernverbindungen nach Dresden und Prag zu gewährleisten.

 

3. Die Landesregierungen werden aufgefordert, geeignete Projekte aus dem Infrastrukturpaket beim Bund für das GVFG-Bundesprogramm als „Lückenschlussprogramm Schiene Berlin-Brandenburg“ anzumelden und die Bereitstellung der Eigenmittel sicherzustellen. Wo möglich, sollen Nahverkehrsprojekte aus dem Paket in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen der DB und beiden Ländern aufgenommen werden.

 

4. Berlin und Brandenburg sollen einen gemeinsamen Infrastrukturfond zur Umsetzung des Infrastruktur-Paketes einrichten und daraus ab 2017 die erforderlichen Planungsleistungen sowie Nutzen-Kosten-Untersuchungen vorfinanzieren, um zügig Baurecht zu erlangen sowie Bundes-/ EU-Mittel beantragen zu können. Dazu sind Planungsvereinbarungen mit den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen abzuschließen. Auch die Kommunen im Berliner Umland sollen sich am Infrastrukturfond beteiligen können.

 

5. Berlin und Brandenburg stellen über ein langfristiges und abgestimmtes Konzept die Bedienung mit dem Schienenpersonennahverkehr sicher. Dabei soll im Stadt-Umland-Verkehr die Lücke zwischen der S-Bahn und den überregionalen Regional-Expresslinien durch ein Netz von schnellen und häufigen Verbindungen geschlossen werden. Die technische Umsetzung (Linie im Gleich- oder Wechselstromnetz bzw. auf separater Infrastruktur oder im Mischbetrieb) je Verkehrsachse ist Ergebnis der laufenden Korridoruntersuchungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sowie der fortzuschreibenden Landesnahverkehrspläne.

 

6. Die Steuerung und Koordination des Infrastruktur-Paketes soll im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durch den VBB erfolgen, da hier auch die SPNV-Planungen und -Bestellungen durchgeführt werden.

 

Antrag 120/I/2017 Intelligente Verkehrslösungen für die wachsende Stadt

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bedürfnisse der Außenbezirke bei der gesamtberliner Verkehrsplanung ebenfalls berücksichtigt werden. Es sollen alle Verkehrsteilnehmer gemäß ihrem Anteil am Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden.

 

Der Ausbau der Radwege steht bereits jetzt im Focus der Verkehrspolitik. Einschränkung der großen Magistralen in die Stadt z.B. aus Spandau, Neukölln, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf oder Marzahn-Hellersdorf ist unzumutbar für z.B. Berufstätige, Eltern oder ältere Bürgerinnen oder Bürger, die auf ein Auto angewiesen sind. Sämtliche Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Fahrrad-, Fußgänger-, Wirtschafts- oder Öffentlicher-Personennahverkehr dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.