30.04.2018
100 % Finanzierung von Kitaplätzen auch für Träger
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, werden ersucht, eine hundertprozentige Finanzierung der belegten Kitaplätze bei Trägern zu schaffen.
Die geltende Finanzierung von 93 Prozent ist somit auf 100 Prozent – wie es bei den Berliner Eigenbetrieben der Fall ist – zu erhöhen. Die Träger übernehmen Aufgaben des Landes Berlins in der Bildung unserer Kinder und sollten hierfür auch mit 100 % finanziert werden. Die Personalvergütung bei den freien Trägern muss der in öffentlichen Kitas zu 100% angeglichen werden, ebenso die Qualifizierung und Pflicht zur Ausbildung.
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30.04.2018
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, sich für die Erreichung der kommunalen Klimaziele Berlins (40% Energieeinsparung bis 2020) einzusetzen. Dazu sind insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) konsequent und vollständig umzusetzen, die Umsetzung zu kontrollieren und hierfür die zuständigen Behörden (unter anderem die bezirklichen Bauaufsichtsämter und die Kontrollstellen) hinreichend personell auszustatten.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Berliner Bauordnung (BauO Bln) dahin gehend zu ändern, dass der Abriss von Wohngebäuden wieder genehmigungspflichtig wird.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner*innen, sowie hier wohnende Menschen, vor dem neuen bayerischen Polizeigesetz geschützt werden.
Im Detail heißt das:
- Die Bewaffnung bayerischer Polizist*innen bei Einsätzen in Berlin muss den Berliner Gesetzen folgen
- Die Überwachung von digitalen Daten und Datenverkehr, von Berliner*innen darf nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Veränderung selbiger darf in keinem Fall stattfinden.
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30.04.2018
Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Nachzug von Eltern von Migranten, die sich in Deutschland integriert haben und
- entweder die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
- oder seit mehr als 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Niederlassungserlaubnis besitzen,
ihre Eltern nach Deutschland holen dürfen, wenn diese im Herkunftsland eine notwendige Pflege nicht mehr erlangen können.
Die sonstigen Nachzugsvoraussetzungen müssen vorliegen. Insbesondere muss der Lebensunterhalt gesichert sein und eine Krankenversicherung bestehen.
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