Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien für Erzieher- und Sozialarbeiter-/Innen der allgemeinbildenden Berliner Schulen für den Bereich der Beruflichen Bildung als Mindestregelung angewendet werden.
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Antrag 83/I/2018 Befristete Vertretungseinstellung im Berliner Schuldienst
30.04.2018Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder in der Senatsverwaltung für Schule, Bildung und Jugend werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Hemmnisse abgebaut werden, die es Lehrer/inne/n im Ruhestand erschweren, Arbeitsverträge für Vertretungsunterricht abzuschließen. Künftig soll die Vorlage der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, bzw. die letzte Bescheinigung der Besoldungsstufe aus dem früheren Schuldienst genügen.
Antrag 84/I/2018 Durchschnittssatz der Zuweisung und Einstufung Musikschullehrer*innen
30.04.2018Der Senat von Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten sich dafür einzusetzen, den Durchschnittssatz der Zuweisung für die Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auf 20% in so einer Höhe festzulegen, dass bezirkliche Kürzungen der Honorarmittel für Ausgleichsfinanzierungen vermieden werden.
Des Weiteren wird empfohlen, bei der derzeitigen Sondersituation der Umwandlung von Honorarkräften zu festangestellten Mitarbeiter*innen in den Berliner Musikschulen arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten bei der Einstufung in Erfahrungsstufen als Vordienstzeiten anzuerkennen.
Antrag 203/I/2018 Arbeitsräume für alle Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstler sichern!
30.04.2018Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Berliner Atelierprogramm für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken, auszubauen und insbesondre die „Acht- Jahre-Regelung“ abzuschaffen!
Berlin ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Bildende Kunst weltweit und hat durch seine künstlerischen Produktionen große kulturelle und soziale Potentiale für die Stadt entwickelt. Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin Arbeitsräume für bildende Künstlerinnen und Künstler. Wir müssen den 8-10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin eine realistische Chance auf bezahlbare Ateliers geben.
Mit dem Atelierprogramm des Berliner Senats steht ein wichtiges Instrument zu Verfügung, um bezahlbare Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten und weitere zu schaffen. Aktuelle wird in rund 870 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin gearbeitet.
Ziel des Atelierprogramms ist es, eine Grundversorgung an Arbeitsräumen, auch unter schwierigen Bedingungen und der anhaltenden Dynamik auf den Immobilienmärkten, zu erreichen. Die Teilhabe an diesem Programm muss an den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen die bestehen Räume sichern und das Programm ausweiten. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Die „Acht- Jahre-Regelung“ wird abgeschafft. Die bisherige Regelung, dass Künstler*innen, die seit 2007 ein Atelier mieten, nur auf einmal acht Jahre begrenzt ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten können, beseitigt nicht den Mangel an Räumen, sondern schichtet das Problem nur um.
- Die Bemessungsgrenze ist in dem letzenden Jahrzehnt nicht verändert worden. Sie muss sich an die aktuellen Preissteigerungen anpassen und erhöht werden.
- In Kooperation mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen müssen beschleunigt – bis 2020 – mindestens 800 Ateliers und in naher Zukunft 2000 Ateliers geschaffen und vertraglich abgesichert werden. Dabei sind verschiedene Formen der Schaffung von Arbeitsräumen für Künstler*innen zu prüfen und umzusetzen: Zwischen- und Mehrfachnutzung, Ankauf, Anmietung und Neubau. Bei größeren Neubauvorhaben sollten grundsätzlich Räume für Ateliers vorhalten werden.
- Ein zentrales Instrument für die Erhaltung und Schaffung von geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Ateliers und Atelierwohnungen muss ein Stadtentwicklungsplan Kultur sein.
Antrag 136/I/2018 Duftstoffe deklarieren – Arbeitnehmer schützen
30.04.2018Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und der Bundestagsfraktion und die Mitglieder des Senats von Berlin und der Bundesregierung sowie des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Verkaufsstätten, in denen zur Verkaufsförderung oder aus sonstigen Gründen Duftstoffe eingesetzt werden, auf sichtbaren Schildern deren Einsatz und deren Zusammensetzung deklariert wird und darauf hingewiesen wird, um Allergikern die Möglichkeit zu geben, diese Verkaufsstätten zu meiden und insbesondere auch aus Arbeitsschutzgründen.
