30.04.2018
Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass das Unterrichtsfach Politische Bildung in hoher Quantität und Qualität in der Ausbildung von PolizeimeisteranwärterInnen an der Polizeiakademie Berlin durch dafür fachlich ausgebildetes Lehrpersonal mit praktischer Personalerfahrung fortgeführt wird.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass eine starke Polizei auf dem Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basiert. Ein Demokratieverständnis kann nur dann durch zukünftige Polizistinnen und Polizisten gelebt werden, wenn dies durch das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ in angemessener Weise vermittelt wird.
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30.04.2018
Während Berlin seinen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beamten Beihilfe zahlt, müssen gesetzlich (GKV) Versicherte ihre Beiträge komplett alleine bestreiten, ohne jede finanzielle staatliche Unterstützung.
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden deshalb aufgefordert, es den Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten vergleichbar dem aktuellen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zu ermöglichen, bei bestehendem Beamtenverhältnis ohne finanzielle Nachteile aus der PKV in die GKV zu wechseln oder sich zu Beginn der Berufslaufbahn für die GKV zu entscheiden, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.
Dabei soll auf Antrag an Stelle der Beihilfen eine Pauschale gewährt werden, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf ergänzende Beihilfen erklären. Die Pauschale bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung jedoch höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif und wird monatlich zusammen mit den Bezügen gewährt. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, werden bei der Bemessung der Pauschale nicht berücksichtigt.
Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die Pauschale höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Ausnahmen vom Personalschlüssel des KitaFöG nur zeitlich streng limitiert zuzulassen.
Dem Abgeordnetenhaus ist regelmäßig, mindestens halbjährlich, zu berichten, mit welchen Mitteln eine ausreichende Zahl von Kitaplätzen erreicht werden soll und wie der Stand der Umsetzung dazu ist.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich jeder Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes zu widersetzen, insbesondere einer Änderung der Bestimmung hinsichtlich des Tragens von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken. Die Verpflichtung des Staates zur Neutralität konkretisiert sich in der Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Praktika in der Ausbildung von Alten- und Krankenpfleger*innen angemessen vergütet und refinanziert werden.
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