13.10.2018
Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.
Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
- Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
- Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
- Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
- Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
- Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.
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13.10.2018
Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus auf, sich für die Gründung einer „Landesstiftung für politisch Verfolgte“ einzusetzen.
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13.10.2018
Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat dazu auf, sich für die Streichung von Paul von Beneckendorff und von Hindenburg von der Ehrenbürgerliste Berlins einzusetzen.
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13.10.2018
Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich für die Anschaffung von Messgeräten, die den Abstand von überholenden KfZ zu Fahrrädern messen, für die Fahrradstaffel der Berliner Polizei einzusetzen.
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13.10.2018
Kinderarmut hat viele negative Folgen für das Aufwachsen von Kindern. Arme Kinder sind materiell, sozial, gesundheitlich und kulturell benachteiligt. Grundlage jeglicher Armut ist Einkommensarmut, deshalb setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung ein.
Negative Folgen von Armut können bei Kindern durch gute Bildung abgemildert werden.
Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, wie wichtig Bildung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, um später ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen. Doch leider gelingt es uns noch immer nicht, allen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen und sie gleichberechtigt an guter Kita-, Schul- und Ausbildung teilhaben zu lassen.
Eltern sind in ihrer Rolle als bedeutsame Bildungsbegleiter*innen ihrer Kinder wichtig. Wenn sie in Armut leben, schaffen sie es häufig nicht, die Übergänge im Bildungsverlauf für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.
Deshalb fordert der Fachausschuss IX Gesundheit und Soziales die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, folgende Ressourcen zur Verfügung zu stellen:
- Die Stadtteil- und die Familienzentren in den Bezirken sind als wichtige begleitende Institutionen zukünftig sozialräumlich auszurichten. Sie müssen zusätzliche Mittel erhalten, um eine gute Begleitung aller Familien an den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Schule und von der Schule in die Ausbildung sicherzustellen. Dabei sollen sie auch mit weiteren Einrichtungen kooperieren.
- Für jedes Kind muss ein verbindliches Übergabegespräch zwischen Kita und Schule stattfinden, an dem die Eltern und ggf. die Kinder zu beteiligen sind. Um diese Gespräche einzuberufen und zu organisieren müssen die Bezirke mit mindestens drei zusätzlichen Stellen ausgestattet werden, deren Inhaber*innen mindestens über eine sozialpädagogische (oder vergleichbare) Qualifikation verfügen sollen. Mit der Einrichtung dieser Stellen sollen sich die Bezirke darüber hinaus verpflichten, verbindliche Kooperationen zwischen den zuständigen Ämtern für Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sicherzustellen.
- Diese Form von Begleitgesprächen zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Sozialarbeit sollen auch in der Grundschule weitergeführt werden und individuell für jedes Kind regelmäßig stattfinden, mindestens einmal pro Schuljahr, bei Bedarf häufiger.
- An den weiterführenden Schulen müssen die Teams für die Berufs – und Studienorientierung an jedem Schulstandort durch zwei zusätzliche Stellen verstärkt werden (hierzu sind explizit auch Quereinstiege aus anderen beruflichen Kontexten einzubeziehen). Neben der Beratung der Jugendlichen sollen auch hier verbindliche Gespräche mit den Eltern mindestens einmal pro Schuljahr stattfinden.
- Die bezirklichen Jugendberufsagenturen sollen künftig nicht nur durch Personal aus Berufsbildenden Schulen sondern auch aus den allgemeinbildenden Schulen und durch Studienberatungen ergänzt werden. Neben der Beratung von Jugendlichen sollen diese verstärkt Angebote auch auf Eltern und weitere Familienmitglieder ausrichten.
- Darüber muss das Programm „Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“, welches in Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bereich Schule) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Bereich Quartiersmanagement) besteht, weiter gestärkt werden, um die Bezirke dabei zu unterstützen, sozialräumliche Übergangsangebote zwischen den Bildungsinstitutionen aufzubauen bzw. zu verstetigen.
- Zu einer guten Begleitung des Bildungsverlaufs gehört es ebenso, frühzeitig gegen Schulschwänzen vorzugehen. Das Modell, Schüler*innen mit Schuldistanz in Kleinstklassen zu unterrichten, wie es bereits in einigen Bezirken erprobt wird, muss auf ganz Berlin ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen auch die Eltern gute Beratungsangebote erhalten, Bußgelder alleine wirken hier nicht.
- Die Übergänge an den Schnittstellen zwischen den Bildungsinstitutionen müssen dabei inklusiv ausgestaltet und Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Familien selbstverständlich und fachgerecht mit einbezogen werden.
Die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden darüber hinaus aufgefordert, die Arbeit und die Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu unterstützen und alle benötigten Haushaltsmittel im nächsten Doppelhaushalt sicher zu stellen. Der Fachausschuss hält das Jugendfördergesetz für ein gutes Vorhaben, um zentrale Maßnahmen, die in der Landeskommission gegen Kinderarmut entwickelt werden, gesetzlich umzusetzen. Diese müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und den Bezirken genügend Spielraum lassen, um die Umsetzung verbindlicher Qualitätsstandards zu gewährleisten.
Der gesamte Prozess der Gesetzgebung Jugendfördergesetz und der Umsetzung der Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll durch die Partei im Rahmen eines Innovationsforums “Bildungsübergänge für Kinder und Jugendliche verbessern“ werden.
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