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Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.

Antrag 81/I/2017 Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP)

20.04.2017

Berlin ist 2016 der „Fast-Track Cities Initiative to End AIDS“ beigetreten, einem weltweiten Zusammenschluss von mehr als 50 Metropolen, die es sich zum Ziel gemacht haben, die AIDS-Epidemie bis 2030 zu beenden. Damit hat sich Berlin verpflichtet, die 90-90-90-Ziele von UNAIDS bereits bis 2020 umzusetzen.

 

90-90-90 bedeutet: 90% der HIV-infizierten Menschen kennen ihren Status, 90% dieser Menschen sind in Behandlung und bei 90% der Behandelten ist eine nachhaltige Senkung der Viruslast erreicht. Ein weiteres Ziel ist der vollständige Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV (zero discrimination).

 

Die Präventionsarbeit in Deutschland ist vorbildlich. Neue Ansätze, die den Präventionsbaukasten erweitern, gilt es deshalb zu nutzen. Die medikamentöse Prophylaxe vor einer HIV-Ansteckung, Präexpositionsprophylaxe (PrEP) genannt, ist ein solcher, erfolgreicher Ansatz. Hier ist noch einiges zu tun. Hier müssen Kräfte in Berlin und Deutschland gebündelt werden.

 

Deshalb werden die SPD Abgeordnetenhausfraktion, die SPD Senatoren und die Berliner SPD-Mitglieder des Bundestags aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

 

  1. Die Kosten einer PrEP müssen zumindest für die Risikogruppen, analog zu den Leitlinien von UNAIDS und der WHO (bspw. Männer, die häufig wechselnde männliche Sexualpartner haben), in Deutschland übernommen werden.
  2. Die Akteure des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden aufgefordert, die Aufnahme der PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu prüfen. Sofern notwendig, fordern wir die Berliner SPD-Landesgruppe in der Bundestagsfraktion auf, entsprechende gesetzliche Anpassungen in den Bundestag einzubringen und ihren Beschluss zu fordern.
  3. Die PrEP muss langfristig einkommensunabhängig für jede*n zugänglich sein.
  4. Die Hersteller von PrEP-Medikamenten fordern wir auf, die Preise den Herstellungskosten anzugleichen, die nur einen Bruchteil des aktuellen Verkaufspreises betragen.
  5. Die PrEP muss in das bestehende Präventionskonzept unter Einbeziehung der Ärzteschaft, der öffentlichen Gesundheitsfürsorge sowie der freien Träger eingebettet werden. Dies beinhaltet bspw. eine ausführliche Beratung und begleitende Testangebote für weitere sexuell übertragbare Krankheiten. Die guten Behandlungsmöglichkeiten im Falle eines positiven Testergebnisses bzw. das Angebot einer PrEP bei einem negativen Test können dabei als Anreiz dienen, sich regelmäßig auf alle sexuell übertragbare Krankheiten kontrollieren zu lassen. Hierzu müssen die finanziellen Mittel in Berlin sichergestellt und dem Bedarf regelmäßig angepasst werden.
  6. Wir werden gegen noch bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen konsequent vorgehen. Die SPD Berlin wird darauf hinwirken, dass ein aktuelles Bild von Menschen mit HIV vermittelt wird. Wir fordern dazu eine Berliner Aufklärungskampagne. Diesbezügliche Projekte in Berlin werden bedarfsgerecht ausgestattet.
  7. Ein Pilotprojekt zur PrEP mit niedrigschwelligen Testangeboten und einem freien Zugang zu den Medikamenten wird in Berlin eingerichtet und finanziell gefördert.

 

Antrag 91/I/2017 Einsatzgruppe „Rechtsextremismus“ wird gebraucht

20.04.2017

Die Vertreter*innen der SPD im Abgeordnetenhaus sowie die Vertreter*innen der SPD im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Neuköllner Einsatzgruppe „Rechtsextremismus“ der Polizei wieder eingesetzt wird.

 

Die Vertreter*innen der SPD im Abgeordnetenhaus sowie die Vertreter*innen der SPD im Berliner Senat werden zudem aufgefordert, die Einrichtung weiterer Einsatzgruppen in von Rechtsextremismus verstärkt betroffenen Bezirken zu prüfen.

 

Antrag 101/I/2017 Schutz vor Spielsucht – Spielhallengesetz erweitern

20.04.2017

Berlins Spielhallengesetz ist seit 2011 in Kraft und wurde Mitte 2016 – unter großer Zustimmung der Parteien im Abgeordnetenhaus – erneut verschärft, um die Anzahl von Spielhallen spürbar zu verringern. Bereits 2011 wurde den Spielhallenbetrieben vorgeschrieben, dass sie ein Drittel der Automaten abbauen, sieben Stunden länger schließen, ihre Mitarbeiter*innen fortbilden müssen.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass neue Konzessionen für Spielhallen nur noch ausgegeben werden würden, wenn diese mindestens 500 Meter vom nächsten und ebenso weit von Schulen, Kitas und Klubs entfernt ist. In der Folge mussten immer mehr Spiestätten schließen, sodass sich der Berliner Spitzenwert von 584 Spielhallen seitdem leicht verringerte, da kaum neue Konzessionen vergeben wurden. Seit Mitte 2016 müssen sämtliche Alt-Betriebe, welche bis dato unter Bestandsschutz standen, ihre Erlaubnis neu beantragen. Sie unterliegen somit der 500-Meter-Regel, die eine Abstandspflicht zu Jugendeinrichtungen sowie zur jeweils nächsten Spielhalle vorsieht. Dadurch hat Berlin nicht nur das restriktivste Gesetz dieser Art, sondern nimmt am Ende auch diejenigen in den Blick, die von Spielsucht betroffen sind.

 

Dieses geht uns jedoch nicht weit genug! Betreiber*innen von Bistros o. Ä. ist es immer noch erlaubt, bis zu zwei Automaten in ihrem Gewerbe aufzustellen. Der praktische Vollzug des Gesetzes dauert zudem noch zu lange, was u.a. an den personell unterbesetzten Bezirksämtern liegt. Das aktuelle Spielhallengesetz ist außerdem für die Verhinderung von Glücksspielsucht immer noch unzureichend, denn Verbote reichen dafür nicht aus. Vielmehr müssen Präventions- und Behandlungsmaßnahmen gegen Spielsucht deutlich gestärkt und ausgebaut werden.

 

Dabei spielt Aufklärung im schulischen Kontext eine wichtige Rolle, um Glücksspielsucht frühzeitig vorbeugen zu können bzw. Anlaufstellen kenntlich sowie für alle Menschen zugänglich zu machen. Meist sind Suchterkrankte aufgrund ihrer ökonomischen Situation im sozialen Gefüge benachteiligte Personen. Diese Menschen müssen daher unsere volle solidarische Unterstützung bekommen. Selbstverständlich muss jede*r selbstbestimmt entscheiden können, ob er*sie spielen möchte oder nicht. Jedoch sollten dabei aus genannten Gründen insgesamt höhere Hürden eingeführt werden. Das aktuelle Gesetz erweckt den Anschein, dass der Fokus vorangig auf der Verringerung von Spielhallen im Stadtbild liegt. Unser Anspruch muss weitgehender sein!

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses auf, das Spielhallengesetz Berlin (SpielhG Bln) zu verschärfen und Präventions- sowie Hilfsangebote im Bereich der Spielsucht erweitern. Damit soll die Ausnutzung spielsüchtiger Menschen für kommerzielle Zwecke wirksamer bekämpft werden. Noch immer existieren in Berlin hunderte Spielhallen sowie mehr als 50.000 Menschen „mit problematischem Spielverhalten“.

 

Mit Suchterkrankten müssen wir uns solidarisieren und fordern:

 

  • jegliche Form von Werbemitteln von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen generell zu verbieten
  • den Einsatz von Spielautomaten in Gastronomiebetrieben zu untersagen
  • eine Kennzeichnungspflicht von Spielautomaten mit Informationen zu Suchtbehandlungsstellen
  • die Bezirksämter für Kontrollen personell zu verstärken
  • Angebote zur Suchtprävention und –behandlung zu unterstützen und auszubauen
  • Aufklärung über Spielsucht und-behandlung in Schulen verpflichtend einzuführen und eine Verbesserung des Angebotes von Beratungsgesprächen sowie überhaupt die Möglichkeit solcher Angebote zu ermöglichen.

 

Antrag 109/I/2017 Die gelebte Städtepartner*innenschaft zwischen Berlin und Tel Aviv muss endlich offiziell werden!

20.04.2017

Berlin und Tel Aviv trennt und eint viel. Berlin ist die Hauptstadt des Landes, von der die Shoah ausging. Tel Aviv ist eine Stadt in einem Land, das den Überlebenden und Nachkommen der Shoah Zuflucht und Sicherheit bietet. Berlin ist Treffpunkt der Kreativen, Mutigen, Progressiven und Non-Konfirmativen, genauso wie Tel Aviv. Jugendliche beider Städte reisen in die jeweils andere Stadt um zu studieren, zu arbeiten, zu leben.

 

Sie schließen Freundschaften, besuchen sich und lernen auf diese persönliche Weise die Kultur des oder der Anderen kennen. Beide Städte verbinden Weltoffenheit, eine metropolitische Attitüde, die Diversität der Menschen, die sie ihr Zuhause nennen und die Internationalität ihrer Bewohner*innen. Beide Städte ziehen aufgrund dieser Vielfalt und Kreativität Startups an und sind die Zentren der Digitalisierung ihrer Länder.

 

Die Geschichte beider Städte ist auf eine sehr komplexe und bittere Weise miteinander verbunden. Wenn man an Berlin und Tel Aviv denkt, denkt man unweigerlich auch an den unbeschreiblichen Terror und die Vernichtung des jüdischen Volkes. Die heutige Situation und die Vergangenheit sind untrennbar voneinander zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten. Gerade das macht die Beziehung beider Städte zu einer Besonderheit. Diese Besonderheit gilt es zu beachten, wenn man über die Vertiefung der Beziehungen beider Städte zueinander nachdenkt, beispielsweise durch eine Städtepartner*innenschaft. Berlin hat zurzeit insgesamt 17 Partnerstädte, verteilt auf der ganzen Welt. Es wird Zeit, dass die bereits heute gelebte Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tel Aviv endlich auch offiziell anerkannt wird. Nach der gemeinsamen Vergangenheit und im Licht der Gegenwart ist Tel Aviv die natürliche Partnerstadt Berlins.

 

Auch im Hinblick auf die momentan immer stärker werdenden antisemitischen Tendenzen in unserer Gesellschaft und weltweit benötigen wir ein klares Signal, um klarzumachen, dass wir mit Israel solidarisch sind. Israel sieht sich verstärkt Anfeindungen ausgesetzt, die nicht die Politik der israelischen Regierung als Ziel haben, sondern Israel und seine Bewohner*innen als solche. In Berlin wird der klar als antisemitisch einzustufende Nakba-Tag und Al-Kuds-Tag gefeiert. Auch um den Antisemit*innen in unserer Gesellschaft zu zeigen, dass sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner nicht von antisemitischer Propaganda blenden lässt, ist es an der Zeit, dass Tel Aviv Partnerstadt Berlins wird. Aufgrund also der komplexen historischen Verknüpfungen beider Städte, der derzeit durch die Bewohner*innen beider Städte aktiv gelebten Freundschaft und als klares Signal der Solidarität ist es an der Zeit, die Städtepartner*innenschaft offiziell werden zu lassen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich innerhalb der Berliner Koalition und auf allen anderen dafür notwendigen Ebenen dafür einzusetzen, dass Tel Aviv und Berlin innerhalb der aktuellen Legislatur eine Städtepartner*innenschaft eingehen.