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Antrag 133/II/2025 Die Klimakrise hört nicht am Werkstor auf: betrieblicher Klimaschutz und Klimaanpassung als grundsätzliches Mitbestimmungsrecht!

9.10.2025

Hitzerekord nach Hitzerekord wird übertroffen, in Deutschland steigen Temperaturen vielerorts auf über 35°C, stellenweise sogar bis zu 39°C, und was machen die meisten Arbeitgeber*innen? Die nehmen sich ganz schön aus der Verantwortung!

 

In Deutschland und Europa kommt es derzeit zu einer spürbaren Anpassung und in Teilen auch zum Rückzug von ESG-Verpflichtungen (Environmental, Social and Corporate Governance) durch Unternehmen und Konzerne. In der Praxis fahren zahlreiche Firmen ihre zuvor angekündigten ESG-Initiativen oder -Versprechen entweder zurück oder führen diese nur noch auf freiwilliger Basis weiter.

 

Doch wo bleibt das Gegengewicht auf (gesamt)betrieblicher Ebene? Welche Antworten können und dürfen betriebliche Akteur*innen liefern?

 

Bereits 2001 wurde Umweltschutz zu einer der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Idee dahinter war, das Wissen der Beschäftigten zu nutzen, um vom Betrieb ausgehende Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch wie sieht’s in der gelebten Praxis aus? Geht es lediglich um sachgerechte Mülltrennung oder um was Grundsätzliches?

 

Für die Arbeit der allermeisten Gremien spielt betrieblicher Umweltschutz bisher keine große Rolle. Bis 2020, also 19 Jahre nach der besagten Reform des BetrVG, wurden keine Arbeitsgerichtsverfahren zu Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Umweltschutz dokumentiert.

 

Ein zentraler Grund dafür ist, dass der Betriebsrat über kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes verfügt und lediglich Betriebsvereinbarungen auf freiwilliger Basis zu diesem verhandeln kann. Das Wort „Klima“ taucht nicht im BetrVG, also im Grundsatz für die betriebliche Demokratie in Deutschland, in seiner aktuellen Fassung gar nicht erst auf. Wie ist das mit den Realitäten unserer heutigen Gesellschaft und Arbeitswelt vereinbar?

 

Die schwarz-rote Bundesregierung strebt in dieser Legislaturperiode eine Modernisierung des BetrVG an, u.a. um Verfahren zu digitalisieren und ins 21. Jahrhundert zu holen. Dabei sind die Klimakrise und ihre Folgen schon längst auch eine betriebliche Herausforderung, die konsequente Maßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen verlangt.

 

Beschäftigte und Auszubildende sind unmittelbar von betrieblichen Transformationsprozessen betroffen und müssen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten, um sozial-ökologische Veränderungen aktiv einzufordern und abzusichern. Sie müssen sich proaktiv an Risiken für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie strukturellen Risiken für die Beschäftigungssicherung arbeiten und über Amtszeiten hinaus längerfristige Lösung für den zukunftssicheren Betrieb anstreben dürfen.

 

Betrieblicher Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel müssen demokratisch und sozial gerecht gestaltet werden. Dazu zählt Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) bei Klima- und Umweltschutzfragen als wichtiger Beitrag für Generationengerechtigkeit und Inklusion im Betrieb.

 

In Anbetracht der fortwährenden Lage können wir es nicht hinnehmen, dass Klimaschutz in der betrieblichen Mitbestimmung keine Rolle spielt. Es ist unverzichtbar, auch und gerade Betriebsräte, JAVs und SBVs Akteur*innen des ökologischen Wandels zu gewinnen.

 

Wir fordern daher, dass Betriebsräte verbindlich und durchsetzungsstark über Maßnahmen mitbestimmen können, statt bloß informiert oder konsultiert zu werden.

 

Dabei genauer, dass:

 

  • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dahingehend zu reformieren, dass Betriebsräte ein ausdrückliches, erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen zum betrieblichen Klima- und Umweltschutz (§ 87 BetrVG) erhalten. Dazu gehören auch Fragen der Klimaanpassung und des organisatorischen, technischen sowie investiven betrieblichen Umweltmanagements. Wie bei anderen Mitbestimmungstatbeständen ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren (Einigungsstelle) vorzusehen.
  • die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung in diesen Fragen. Die JAV und SBV müssen in alle betriebsrätlichen Beratungen und Entscheidungen zu Klima- und Umweltschutzmaßnahmen systematisch eingebunden werden.

 

Antrag 159/II/2025 Mittel des Sonderfonds des Bundes auch für die ökologische Daseinsvorsorge in Berlin und die umfangreiche Kürzung im Umweltbereich korrigiert

9.10.2025

Seitens des Berliner Senats ist der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026 / 27 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Neben sehr umfangreichen Kürzungen – überproportional im Einzelplan 07 bezüglich der Umwelt-Titel von 38 Prozent – muss festgestellt werden, dass keinerlei Mittel für die ökologische Infrastruktur aus dem Sondervermögen für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese sind aber unabdingbar, damit Investitionen in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanzier- und damit realisierbar werden, um Berlin klimaneutral zu machen.

 

Gemeint sind hier konkret Maßnahmen für

  • die Ertüchtigung der Versorgungsnetze für Fernwärme und Wasser, inklusive Steigerung von Innovations- und Effizienzgrad z.B. durch umfassende Abwärmenutzung von Gewerbe, Müllverbrennung und aus Abwasser,
  • die Stärkung der Berliner Stadtwerke, damit sie mit der Solaroffensive auf öffentlichen Gebäuden die erneuerbare Energieerzeugung voranbringen,
  • die Wärmesanierung der öffentlichen Gebäude und des landeseigenen Wohnungsbestandes,
  • die Umsetzung der Schwammstadt, wie Entsiegelung, Retentionsanlagen für Regenwasser, Zisternen für die Bewässerung vom Stadtgrün,
  • Infrastrukturen zum Anreichern des Grundwassers und zum Erhalt von Klein- und Kleinstgewässern,
  • Gebäudebegrünung,
  • Neupflanzungen für einen klimaangepassten Stadtbaumbestand.

 

Sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und dort insbesondere die SPD-Mitglieder des Hauptausschusses werden aufgefordert, bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen dafür Sorge zu tragen, dass zur ökologischen Daseinsvorsorge sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch zur Klimaanpassung, die zum Auf- bzw. Ausbau der dazu notwendigen städtischen Öko-Infrastruktur dienen, ein Etat von mind. 100  Mio. €  pro Jahr im Sondervermögen in den zukünftigen Haushaltsjahren verbindlich festzulegen ist. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich zum Großteil wieder rückgängig gemacht werden.

Antrag 162/II/2025 Verlässlicher Rückenwind statt Antragstsunami: Großbatteriespeicher wirtschaftlich, effizient und netzdienlich ausbauen

9.10.2025

Der Landesparteitag der Berliner SPD und die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages mögen beschließen bzw. umsetzen:

 

Großbatteriespeicher bzw. Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) können mehrere MWh überschüssigen Strom aus z.B. Wind- und PV-Anlagen speichern und mehrere Stunden lang mehrere Megawatt Leistung ins Netz einspeisen, wenn die Erzeugung nicht für den Bedarf ausreicht, z.B. abends. Sie spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau Erneuerbarer Energien und sind in überragendem öffentlichen Interesse. Mit ihnen ist perspektivisch der teure und klimaschädliche Bau und Betrieb zusätzlicher Gaskraftwerke verzichtbar, und der Ausbau teurer Hochspannungsleitungen kann reduziert werden. Durch netzneutrale oder -dienliche Fahrweise können Speicher die Netze entlasten. Dies wirkt perspektivisch senkend auf die Strompreise.

 

Ein marktgetriebener, entbürokratisierter Zubau großer BESS verbessert zudem die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) und reduziert potentiell deren Förderbedarf um mehrere Mrd. € pro Jahr. Er eröffnet weitere Möglichkeiten des Energy Sharing. Größere Unabhängigkeit von Gasimporten und Robustheit des Sromnetzes leisten einen Beitrag zur nationalen Sicherheit in Krisenzeiten.

 

Allerdings sind Antragsverfahren bislang wenig effizient, und es sind hauptsächlich große Investoren und Konzerne aktiv. Dabei bieten die Speicher eine Gelegenheit auch für landeseigene und kommunale Akteure, wie z.B. Stadtwerke, aber auch für Bürger:innen z.B. in Genossenschaften eine Gelegenheit, sich mit nachhaltigen lokalen Investitionen an der Energiewende zu beteiligen.

 

Notwendig ist hierbei ein Kompromiss zwischen Netzdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sogenannte Co-Lokation mit bereits vorhandenen EE-Erzeugungsanlagen erleichtert z.B. Netzdienlichkeit und benötigt kaum zusätzliche Ressourcen. Batterieprojekte, die diesem Kompromiss folgen, sind administrativ und wirtschaftlich zu erleichtern.

 

1. Transparente Bekanntgabe von Netzanschlusskapazitäten und effizientere Begehrverfahren

Die Netzbetreiber, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, sollen ab Januar 2026 mindestens vierteljährlich verfügbare Netzkapazitäten in MW mit Koordinaten online verfügbar machen.

 

2. Standardisiertes Anschlussverfahren mit Priorität für wirtschaftliche Netzdienlichkeit einführen

Die Netzbetreiber sollen, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, ein bundesweit einheitliches Verfahren mit verbindlichen Fristen für Anschlussbegehren von Batteriespeicherprojekten einrichten. Bisherige Verfahren mit Ja/Nein-Bescheiden sind zu ersetzen durch gezielte, effektive Anschlussbegehrverfahren und Ausschreibungen basierend auf den Netzkapazitäten. Diese Verfahren haben zunächst nur den technischen Netzanschluss zu berücksichtigen. Bis zur Inbetriebnahme der BESS sind Zusagen jedoch vorläufig zu erteilen, und nach angemessenen Fristen nur aufrecht zu erhalten, wenn Baugenehmigungen und Finanzierungen vorliegen.

 

BESS in Co-Lokation mit vorhandenen EE-Anlagen, die den bestehenden Anschluss ohne Erweiterung ggfs. in sog. Überbauung mitbenutzen, können das Netz stützen. Optional kann mit dem NB unter Wahrung angemessener Wirtschaftlichkeit zusätzlich eine Zahl jährlicher Betriebsstunden (max. 1000) externer Abregelung mit jew. Vorankündigung mit hinreichendem Vorlauf vereinbart werden. NA-Antragsverfahren zu solchen Anlagen sind signifikant zu beschleunigen, z.B. auf 3 Monate.

 

Zwischen NB und Industrie ist ein bundesweit einheitlicher Kompromiss zur Definition netzneutraler  bzw.-dienlicher Fahrweise für BESS ohne Co-Lokation, inkl. eines vom NM zu zahlenden Dienstleistungsentgelts,  zu erarbeiten, und entspr. NA-Verfahren sind ebenfalls zu beschleunigen. So ist privates Kapital zum netzdienlichen BESS-Ausbau aktivierbar.

 

3. Einstufung von Batterien nicht als Endverbraucher im EnWG

Speicher sind als eigenständige Kategorie im EnWG zu verankern, nicht als reine Endverbraucher. Bzgl. Netzentgelte und Stromsteuer sind sie Wind- und PV-Anlagen gleichzustellen. Insbesondere ist bei Co-Lokation, Netzneutralität bzw. Netzdienlichkeit der Baukostenzuschuss zum Netzanschluss auf z.B. 50% bzw. 0 zu reduzieren. Wird die netzneutrale oder -dienliche Fahrweise nach Anschluss des Projektes durch den Betreiber gestoppt, kann ein höherer BKZ nachträglich erhoben werden.

 

4. Bundesweit einheitliche Definition im Planungsrecht; einfacher Anschluss bei Co-Lokation mit Wind- und PV-Anlagen

Batteriespeicher sind wie Windkraft- und PV-Anlagen als privilegierte Infrastruktur zu betrachten. Bei Co-Lokation mit EE-Anlagen soll 2 Monate nach Begehren eine Genehmigungsfiktion greifen, wenn keine Anschlusserweiterung beantragt wurde, und das bereits durch die EE-Anlage genutzte Grundstück genutzt wird.

 

5. Entfristung der Netzentgeltbefreiung

Zwecks Planungssicherheit für Projektierer:innen und Investor:innen und Netzbetreiber ist die derzeit geltende Netzentgeltbefreiung gem. § 118 Abs. 6 EnWG zu entfristen oder zumindest zu verlängern.

Antrag 163/II/2025 Tierschutz statt Kürzungspolitik – Berlin muss seine Tierheime retten!

9.10.2025

Das Tierheim Berlin ist das größte Tierheim Europas und versorgt täglich rund 1.300 Tiere. Dabei übernimmt es wichtige kommunale Aufgaben, steht aber finanziell am Abgrund. Diese Situation schadet den Tieren und zeigt ein politisches Versagen, das wir nicht länger dulden können.

 

Die Überbelegung ist dramatisch: 294 Hunde in nur 260 Zwingern, 630 Katzen in 370 Boxen. Das Land Berlin zahlt nur drei Millionen Euro der jährlichen Kosten, wodurch nur 180 Tage Pflege pro Tier übernommen werden können – den Rest muss das Tierheim durch Spenden ausgleichen.

 

Verschärft wird die Lage durch die Kürzungen des Senats im Sommer 2024. Bildungsangebote wurden gestrichen, Tierschutzorganisationen, wie die Eichhörnchen- und Waschbärenhilfe bekommen kein Geld mehr. Gleichzeitig sorgt der Haustierboom während Corona für anhaltend volle Tierheime. Unüberlegt wurden während der Pandemie Tiere gekauft, und bei den ersten Herausforderungen ausgesetzt. Das Tierheim Berlin musste schon einmal die Notbremse ziehen, und ein Aufnahmestopp verhängen.

 

Der Deutsche Tierschutzbund warnt: „Wenn die Tierheime nicht bald Hilfe bekommen, wird der praktische Tierschutz nicht mehr existieren“. Über 96 Prozent der Tierschutzvereine müssen für öffentliche Aufgaben aus der eigenen Tasche zahlen.

 

Die Lösung ist einfach: Eine Tierheimpauschale von zwei Euro pro Jahr für jede*n Berliner*in, die vom Land Berlin aus dem Landeshaushalt bezahlt wird. Das sind keine 17 Cent im Monat und würde dem Tierheim jährlich 7,74 Millionen Euro einbringen.

 

Tierschutz steht als Staatsziel im Grundgesetz, wir dürfen nicht zulassen, dass das größte Tierheim Europas wegen politischer Untätigkeit zusammenbricht.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Eine gesetzlich verankerte Tierheimpauschale von zwei Euro pro Jahr und pro Berliner*in, die das Land Berlin aus dem Landeshaushalt an das Tierheim Berlin bezahlt.
  • Die Jährliche Anpassung dieser Pauschale an Inflation und steigende Kosten.
  • Die Wiederaufnahme der Finanzierung für die Bildungsprogramme des Tierheims und die Förderung weiterer Aufklärungskampagnen, beispielsweise gegen unüberlegte Haustierkäufe.
  • Einen Notfallfonds von 500.000 Euro für das Tierheim, um kurzfristig auf Krisen und Überlastung reagieren zu können.
  • Förderprogramme für Ehrenamtliche im Tierschutz.
  • Jährliche Berichte des Senats zur Lage der Tierheime.
  • Ein städtisches Förderprogramm für Tiertafeln, damit die Versorgung von Haustieren dauerhaft sichergestellt werden kann.

 

Antrag 164/II/2025 Langes Leben für Klamotten statt Fast Fashion!

9.10.2025

2025 kaufen sich Personen in Deutschland durchschnittlich 56 neue Kleidungsstücke pro Jahr. Menschen in Europa kaufen jährlich ca. acht Kilogramm Kleidung und vier Kilogramm Schuhe (2022). Die Zahlen des Konsums sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.

 

Der massenhafte Konsum hängt eng mit der sogenannten „Fast Fashion“ zusammen. Der Begriff Fast Fashion beschreibt das Geschäftsmodell in der Bekleidungsindustrie, bei dem die Kollektionen schnell und passend zu modischen Trends designt werden. Die Produkte werden zu niedrigen Preisen produziert und verkauft. Das Geschäftsmodell besteht ca. seit den 90er Jahren und hat sich in den letzten Jahren immer weitere intensiviert. Oft dauert der Prozess zwischen Design und Verkauf nur wenige Wochen.

 

Die Tendenz zur Fast Fashion wurde ebenfalls durch das geringe Lohnwachstum sowie die zunehmende Zeitknappheit und Prekarisierung der Lebensverhältnisse beschleunigt, was bedeutet, dass Verbraucher*innen weniger Geld in hochwertige Kleidungsstücke und weniger Zeit in deren individuelle Reparatur investieren können. Die historisch und aktuell stark patriarchal beladene Natur der Kleiderherstellung und -reparatur als eine Form der Sorgearbeit sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Arbeit im globalen Norden wurde nicht gerechter verteilt, sondern zum Teil überwiegend FINTA-Arbeitnehmer*innen in der Produktion in Entwicklungsländern ausgelagert, die geschlechtsspezifischer Gewalt und prekären Arbeitsverhältnissen ausgesetzt werden.

 

Am Modell Fast Fashion ist neben den prekären Arbeitsverhältnissen in der Produktion auch die mangelnde Qualität und die damit verbundene kurze Haltbarkeitsdauer der zumeist billig hergestellten Kleidungsstücke zu kritisieren. Organisationen wie Greenpeace kritisieren den hohen Ressourcenverbrauch und resultierende Umweltverschmutzung. Um die Produktionskosten der Kleidungsstücke möglichst gering zu halten, werden bei Fast Fashion Naturfasern durch Polyester, eine synthetische Chemiefaser, ersetzt.

 

Für die Herstellung von Textilien werden große Mengen Wasser und Flächen zum Anbau von Fasern benötigt.  2020 war die Textilindustrie an dritter Stelle bei Wasserverschmutzung und Flächenverbrauch. Ca. 20% der Wasserverschmutzung weltweit geschehen durch das Färben im Prozess der Textilherstellung. Auch durch die Freisetzung von Mikroplastik aus Textilien wird Wasser verunreinigt.

 

Der hohe Ressourcenverbrauch wird dadurch verschärft, dass laut Expert*innen ca. 1/3 der produzierten Kleidung nicht verkauft wird. Überproduktion und Verschwendung gehört also zum Verkaufsmodell vieler Textilfirmen. Die nicht verkaufte Kleidung wird geschreddert, verbrannt – oder landet in der Natur – bspw. der Atakamawüste.

 

Viele der angebotenen nachhaltigen Modeprodukte sind um ein wesentliches teurer als Fast Fashion oder auch durchschnittliche Preise in günstigeren Geschäften. So ist es für Menschen mit geringem Einkommen nicht oder selten möglich, sich diese Kleidungsstücke zu kaufen. Oft ist bei als nachhaltig gekennzeichneter Mode zudem nicht nachvollziehbar, ob bei der Produktion Standards von Menschen- und Arbeitsrechten und Nachhaltigkeit eingehalten werden oder ob Nachhaltigkeit nur als Label benutzt wird.

 

Klamotten sind kein Müll!

Viele (der gebrauchten) Kleidungsstücke werden nicht richtig entsorgt und können somit nicht recycelt und wieder genutzt werden. In der EU wird nur ca die Hälfte der Kleidung wird zur weiteren Nutzung gesammelt und knapp 1% wird recycelt. In Berlin landen laut Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) jährlich rund 31.500 Tonnen Alttextilien im Restmüll. Das sind ganze 8,6 Kilogramm pro Person (Stand: 2018).  Viele der im Hausmüll entsorgten Kleidungsstücke wären eigentlich noch nutzbar oder könnten recycelt werden. Die Entsorgung über den Hausmüll erhöht das Müllaufkommen und sorgt dafür, dass noch nutzbare Ressourcen schlussendlich verbrannt werden.  Auch in Kleidercontainern bspw. denen des Roten Kreuzes landet viel kaputte Kleidung, welche nicht für Kleiderkammern oder als Spende genutzt werden kann.

 

Auf Grund der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen seit Anfang des Jahres Alttextilien getrennt gesammelt werden. Dies soll die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien fördern. In den Mitgliedsländern der Eu soll das Vernichten von nicht verkauften Textilien und Schuhen perspektivisch nicht mehr möglich sein. Hersteller von Textilien wie Kleidung oder Schuhen, müssen die Kosten für die getrennte Sammlung, Sortierung und das Recycling tragen. Dies erfolgt über nationale Lizenzierungssysteme, bei denen verkaufende Firmen (meist nach Mengen) Gebühren zahlen, die zur Finanzierung von Sammel- und Verwertungssystemen dienen. Die Umsetzung in einigen EU-Ländern steht noch aus. Organisationen befürworten die Zielrichtung der Verordnung aber hinterfragen die Kontrollmechanismen, besonders beim Onlinehandel.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • den Ausbau von Kontrollmechanismen für die Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie und KrWG durch Textilhersteller*innen und Einführung von Sanktionen bei Verstoß gegen Vorgaben
  • Exportverbot von Textilmüll und unbrauchbarer Kleidung in Länder außerhalb der EU
  • Kein Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien im Herstellungsprozess
  • Verbot, gebrauchsfähige Produkte zu zerstören, weder unverkaufte Kleidung noch Second-Hand-Ware
  • Entwicklung von Produktstandards für die Haltbarkeit, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Textilien, welche transparent einsehbar sind
  • Prüfung eines Fast-Fashion Verbots mit dem Ziel, dass Hersteller*innen Produkte aus hochwertigen Materialien und mit langer Nutzbarkeit herstellen
  • dass die gesetzliche Verpflichtung geschaffen wird, nach der Unternehmen Produkte, die nicht mehr verkauft werden, an Organisationen zu verschenken oder für geringe Kosten zu verkaufen (bspw. Herstellungspreis)
  • Kund*innen von Online-Shops müssen bei Retoure die Versandkosten standardmäßig selbst tragen, um nachhaltiges und bewussteres Einkaufen zu fördern

 

Zweite Chance für deine Lieblingsstücke:

In Hamburg entschied die Stadtreinigung, mehr als 30 Depotcontainer in der Stadt aufzustellen, in denen Menschen ihre Alttextilien entsorgen können. Diese werden dann an Unternehmen der Textilverwertung verkauft, welcher sie sortiert und brauchbare Materialien zu beispielsweise Putzlappen weiterverarbeitet. So können Ressourcen wiederverwendet werden und wichtige Materialien landen nicht mehr in der Verbrennungsanlage, so wie dies aktuell häufig der Fall ist.

 

In Berlin gibt es bereits Altkleidercontainer auf den 14 Recylinghöfen der BSR, Sperrmüll- und Kieztage, an welchen Personen ihre Altkleider entsorgen können. Die BSR schickt die Kleidungsstücke dann zu Sortierbetrieben und Textilverwertern. Dort werden die Textilien sorgfältig geprüft und sortiert. Noch tragbare Kleidung wird verkauft und kaputte Kleidung recycelt.

 

Wir fordern:

 

  • Ausbau der Infrastruktur zur Entsorgung von kaputten Kleidungsstücken im Stadtgebiet von Berlin in Form des Aufbaus von Altkleidercontainern BSR in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, welche Kleiderspenden annehmen
  • Informationskampagne zur Entsorgung von Altkleidern
  • Ausbau von niedrigschwelligen und sozialen Angeboten zur Förderung von Kleiderreparaturen wie zum Beispiel Ausleihläden oder Bibliotheken der Dinge mit Nähmaschinen und Nähzeug.
  • Schaffung neuer Anreize zum Erhalt von bestehender Kleidung wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Dienstleistungen der Änderungsschneiderei
  • Ausbau der Kieztage