16.10.2015
Die Berliner SPD setzt sich angesichts des hohen Sanierungsstaus bei den Berliner Schulen für eine Beschleunigung von Schulneubau- und -grundsanierungsvorhaben ein.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten sowie die Vertreter der SPD im Senat und in den Bezirksämtern werden aufgefordert, für Neubau und Grundsanierung von Schulen alle Möglichkeiten zu prüfen, wie sich ressortübergreifend innerhalb von Hauptverwaltung und Bezirken sowie zwischen Hauptverwaltung und Bezirken Verwaltungsverfahren vereinfachen und Abläufe straffen lassen
Bei der Straffung von Verwaltungsabläufen und -verfahren soll insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Anweisung Bau (Abau) einer Prüfung unterzogen werden. Dabei wären auch Anzahl und Aufgaben der beteiligten Akteure im Rahmen der bezirklichen Investitionsanmeldungen kritisch zu überprüfen.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus, die SPD-Bezirksbürgermeister und -stadträte werden aufgefordert, die Parteitagsbeschlüsse 24/I/2012, 03/I/2013, 92/I/2014 und 158/II/2014 endlich umzusetzen und weitere Festanstellungen bei den als Honorarkräften beschäftigten MusikschullehrerInnen vorzunehmen. Ein weiterer Aufschub ist nicht mehr hinnehmbar. Die SPD kann sich nicht einerseits für „Gute Arbeit“ einsetzen und andererseits einen Sektor mit gut 90% prekärer Arbeit (Honorartätigkeit) akzeptieren.
Eines der Ziele muss es sein zur Sicherung und Steigerung der qualitativen Fachlichkeit, die hauptsächlich historisch begründeten Strukturunterschiede und damit einhergehende heterogene Personalausstattung der Berliner Musikschulen für die planerisch organisatorischen Leitungsaufgaben, durch zusätzliche Außeneinstellungen mittelfristig abzubauen und bereits für den Doppelhaushalt 2016/2017 die haushalterische Vorsorge dafür zu treffen.
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15.05.2015
Die sozialdemokratische Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Senatsmitglieder werden aufgefordert, sich für die Auflegung eines Sonderprogrammes „Spielplätze inklusiv“ einzusetzen, welches beinhaltet, allen Bezirken Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die es erlauben bis Ende 2017 in jedem Berliner Bezirk zumindest einen gemeinsamen Spielplatz für behinderte und nicht behinderte Kinder zu errichten.
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15.05.2015
Wir fordern die Kreisverbände der SPD Berlin sowie die SPD-Fraktionen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen auf, den Rechtspopulismus im jeweiligen Bezirk im Rahmen einer erweiterten Fraktionssitzung mit den für die Wahlen 2016 Nominierten im Beisein von parteiinternen ExpertInnen zu behandeln und Gegenstrategien für den Wahlkampf 2016 auszuarbeiten.
Der Landesvorstand der Berliner SPD wird aufgefordert, eine Handreichung für den Umgang mit Rechtsextremen und Rechtspopulisten bis Ende 2015 den Kreisen zur Verfügung zu stellen.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksparlamenten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in jedem der Berliner Bezirke Flüchtlingsfürsprecher_innen über eine Sondersozialkommission für die Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden.
Fürsprecher_innen sollen ähnlich wie bei den Patientenfürsprech_innen von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Sie sollen – dem örtlichen Bedarf entsprechend – jeweils für eine Unterkunft oder für mehrere Unterkünfte in ihrem Bezirk zuständig sein.
Die Fürsprecher_innen arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Zentrale Aufgabe der Flüchtlingsfürsprecher_innen ist es, Beschwerden und Anregungen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu bearbeiten und das Ergebnis nachzuhalten bzw. den Beschwerdeführern zu kommunizieren. (vgl. Aufgabenprofil Patientenfürsprecher_innen) Flüchtlingsfürsprecher_innen machen Vorschläge und geben Anregungen zu den organisatorischen Abläufen in den Einrichtungen im Speziellen sowie zu den Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Allgemeinen.
Dem Flüchtlingsfürsprecher_innen ist bei organisatorischen Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf Bewohner_innen haben, im Vorfeld zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere: Umzüge innerhalb der Einrichtung, Änderungen von Aufträgen mit externen Dienstleisterns wie Cateringunternehmen oder Wachschutz, zeitliche oder inhaltliche Veränderung von Angeboten wie Kleiderkammer oder Kinderbetreuung.
Bei der Auswahl der Fürsprecher_innen ist darauf zu achten, dass diese für den anspruchsvollen Aufgabenbereich geeignet und für soziale Anliegen aufgeschlossen sind. Sie sollen Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit Erfahrungen vorweisen und sich bereits in einem der relevanten Themenbereiche fortgebildet haben oder Bereitschaft zur entsprechenden Fortbildung aufweisen.
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