Antrag 96/I/2025 Zweckentfremdungsverbots-Gesetz konsequent anwenden

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzten,

 

  1. dass die in § 4 ff. ZwVbG festgehaltenen Maßnahmen gegen zweckentfremdeten Wohnraum konsequent angewandt werden .
  2. die in § 7 IV. ZwVbG möglichen Bußgelder konsequent auszuschöpfen.
  3. Eine einheitliche Vorschrift herbeizuführen, die unterschiedliche Handhabungen des ZwVbG in einzelnen Bezirken verhindert.
  4. Dass der Senat dem AGH einen jährlichen Bericht zu Zweckentfremdung vorlegt