Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzten,
- dass die in § 4 ff. ZwVbG festgehaltenen Maßnahmen gegen zweckentfremdeten Wohnraum konsequent angewandt werden .
- die in § 7 IV. ZwVbG möglichen Bußgelder konsequent auszuschöpfen.
- Eine einheitliche Vorschrift herbeizuführen, die unterschiedliche Handhabungen des ZwVbG in einzelnen Bezirken verhindert.
- Dass der Senat dem AGH einen jährlichen Bericht zu Zweckentfremdung vorlegt
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