Antrag 145/I/2013 Zulagengeförderte Altersvorsorge für Selbstständige

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Selbstständige in den Kreis der unmittelbar Zulagenberechtigten für die „Riester“-Förderung aufgenommen werden. Die geltende mittelbare Zulagenberechtigung über den Ehegatten entfällt. Berechnungsgrundlage für das Einkommen ist der Unternehmensgewinn. Der förderfähige Jahreshöchstbetrag wird allgemein auf die monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung angehoben. Neuverträge mit „Rürup“-Förderung sind nicht mehr möglich.

Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen, dass am 1. Juli 2014 in Kraft trat. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren hat die SPD ein zentrales Wahlversprechen erfüllt. Das ist eine gerechte Anerkennung für die Menschen in unserem Land, die besonders langjährig gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die sogenannte ‚Mütterrente‘ honoriert Erziehungsleistungen von Eltern. Menschen, die eine Erwebsminderungsrente beziehen werden zukünftig signifikant besser abgesichert. Außerdem wird das Budget für Reha-Leistungen deutlich erhöht. Damit gibt es endlich wieder erhebliche Leistungsverbesserungen in der Rente.   In den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2017 wurde der Einstieg in die solidarische Lebensleistungsrente verankert.