Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.
Das umfasst vor allem:
- Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
- Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
- Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
- Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
- Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Organisationspolitische Kommission (Konsens)
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