Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden aufgefordert, Wohnungstauschbörsen zu installieren, die es Mietern ermöglichen, von einer kleinen Wohnung in eine größere zu wechseln und umgekehrt.
Hierbei müssen die Mieten der jeweiligen Wohnung in der bestehenden Höhe erhalten bleiben; der Umtausch darf nicht als Neuvermietung gelten.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)