Die Mitglieder der S&E Fraktion des europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich für eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von alkoholhaltigen Lebensmitteln einzusetzen.
Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
- Einführung eines einheitlichen, eindeutigen und gut erkennbaren Piktogramms für alkoholhaltige Lebensmittel.
- Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Wort „Alkohol“ unabhängig davon, welche Art Alkohol verwendet wird.
- Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten unabhängig der Packungsgröße.
- Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten, auch wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern zu einem anderen Zweck (Lösemittel, Konservierungsstoff, etc.) zugesetzt wird.
- Kennzeichnung auch von unverpackten Lebensmitteln (z.B. durch entsprechenden Aufkleber für die Umverpackung).
- Kennzeichnungspflicht auch für Restaurants, Imbisse, Cafés etc. (Alkohol, der in Zutaten oder beim Kochen verwendet wird, sollte gemeinsam mit den Allergenen aufgeführt werden).
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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