Antrag 211/I/2025 Wo Alkohol drin ist, muss auch Alkohol draufstehen.

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der S&E Fraktion des europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich für eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von alkoholhaltigen Lebensmitteln einzusetzen.

 

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Einführung eines einheitlichen, eindeutigen und gut erkennbaren Piktogramms für alkoholhaltige Lebensmittel.
  2. Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Wort „Alkohol“ unabhängig davon, welche Art Alkohol verwendet wird.
  3. Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten unabhängig der Packungsgröße.
  4. Kennzeichnung von alkoholhaltigen Produkten, auch wenn Alkohol nicht als Zutat, sondern zu einem anderen Zweck (Lösemittel, Konservierungsstoff, etc.) zugesetzt wird.
  5. Kennzeichnung auch von unverpackten Lebensmitteln (z.B. durch entsprechenden Aufkleber für die Umverpackung).
  6. Kennzeichnungspflicht auch für Restaurants, Imbisse, Cafés etc. (Alkohol, der in Zutaten oder beim Kochen verwendet wird, sollte gemeinsam mit den Allergenen aufgeführt werden).

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)