(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.
Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.
Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.
Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.
Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.
(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.
Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.
Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.
Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.
Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.